Commons:Urheberrechtsregeln nach Gebiet/Vereinigte Staaten

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US-Urheberrechte für Werke, die zuerst in den USA veröffentlicht wurden, ausgenommen Audio-Werke
Jahr der Erstveröffentlichung
Hinweis: Veröffentlichung ist nicht Schöpfung
Dauer des Urheberrechts
  • Vor 1929
  • Während 1929-63: ohne Bekanntmachung oder mit Bekanntmachung, aber nicht innerhalb von 28 Jahren nach Erstveröffentlichung verlängert
  • Während 1964-77: ohne Bekanntmachung
  • Von 1978 bis 1. März 1989: ohne Bekanntmachung und ohne Registrierung innerhalb von 5 Jahren nach der Erstveröffentlichung
Werk ist in den USA gemeinfrei
  • Während 1929-63: mit Bekanntmachung und Verlängerung
  • Während 1964-77: mit Bekanntmachung
Urheberrechtlich geschützt für 95 Jahre nach der Erstveröffentlichung
  • Von 1978 bis 1. März 1989: Schaffung vor 1978 mit Bekanntmachung oder ohne Bekanntmachung, aber innerhalb von 5 Jahren nach der ersten Veröffentlichung registriert
  • Vom 2. März 1989 bis 2002: Schaffung vor 1978
  • Wenn der Autor bekannt ist, urheberrechtlich geschützt bis zum 31. Dezember 2047, entweder 70 Jahre pma oder bis zum 31. Dezember 2047
  • Wenn der Autor unbekannt oder gemeinsame Urheberschaft, der frühere von 95 Jahren nach der Erstveröffentlichung oder 120 Jahre nach der Schöpfung, aber nicht früher als 31. Dezember 2047
  • Von 1978 bis 1. März 1989: Schaffung nach 1977 mit Bekanntmachung oder ohne Bekanntmachung, aber innerhalb von 5 Jahren nach der ersten Veröffentlichung registriert
  • Vom 2. März 1989 bis 2002: Schaffung nach 1977
  • Unveröffentlicht vor 2003 (d.h. erstmals nach 2002 veröffentlicht)
  • Wenn der Autor bekannt ist, urheberrechtlich 70 Jahre pma geschützt
  • Wenn der Autor unbekannt oder bei gemeinsamer Urheberschaft, der frühere von 95 Jahren nach der Erstveröffentlichung oder 120 Jahre nach der Schaffung
pma: post mortem auctoris oder „nach dem Tod des Autors“.

Diese Seite gibt einen Überblick über die Urheberrechtsbestimmungen der Vereinigten Staaten, die für das Hochladen von Werken in Wikimedia Commons relevant sind.

Allgemeine Regeln

  • Alles (mit Ausnahme von Tonaufnahmen), was vor dem 1. Januar 1929 veröffentlicht wurde, ist gemeinfrei. Eine Definition des Begriffs „Veröffentlichung“ findet sich z. B. im Rundschreiben des Copyright Office 1: Copyright Basics, Seite 7.[1] Diese moderne Definition gilt nur für 1978 und später, da sie im Copyright Act von 1909 nicht ausdrücklich definiert wurde, obwohl die Konzepte ähnlich waren.
  • Alles, was vor dem 1. Januar 1964 veröffentlicht wurde und dessen Urheberrecht nicht verlängert wurde, ist gemeinfrei (suche in Copyright Renewal Database, Stanford University nach Büchern, in The Online Books Page nach Zeitschriften).
  • Alles, was vor dem 1. Januar 1978 veröffentlicht wurde und keinen Urheberrechtsvermerk („©“, „Copyright“ oder „Copr.“) plus das Jahr der Veröffentlichung (kann in einigen Fällen weggelassen werden) plus den Urheberrechtsinhaber (oder ein Pseudonym) enthält, ist ebenfalls gemeinfrei.
  • Alles, was 1978 oder später, aber vor dem 1. März 1989 ohne Urheberrechtsvermerk veröffentlicht wurde, ist gemeinfrei, es sei denn, das Urheberrecht des Werks wurde innerhalb von 5 Jahren nach der ersten Veröffentlichung des Werks eingetragen.
  • Werke, die am oder nach dem 1. Januar 1929 erstmals außerhalb der USA veröffentlicht wurden (und nicht innerhalb von 30 Tagen in den USA neu veröffentlicht wurden), können in den USA aufgrund des URAA (Uruguay Round Agreements Act) auch dann in den USA urheberrechtlich geschützt sein, wenn das US-Urheberrecht des Werks zuvor aufgrund der Nichteinhaltung der US-Urheberrechtsformalitäten (Verlängerung des Urheberrechts und Anbringung eines Urheberrechtsvermerks) erloschen war.[2] Im Allgemeinen wurde das US-Urheberrecht für solche Werke wiederhergestellt, wenn das Werk aufgrund der Nichteinhaltung der US-Formalitäten in den USA urheberrechtlich nicht mehr geschützt war, aber zum Zeitpunkt des URAA-Datums in seinem Ursprungsland noch urheberrechtlich geschützt war. (Für die meisten Länder ist das URAA-Datum der 1. Januar 1996.) Werke, die zuerst in den USA veröffentlicht wurden, sind von dem URAA nicht betroffen.
  • Das US-amerikanische Urheberrecht für Tonaufnahmen (einschließlich solcher, die vor 1929 veröffentlicht wurden) ist ein Sonderfall. Für Aufnahmen, die am oder nach dem 15. Februar 1972 aufgenommen wurden, gelten dieselben Urheberrechtsbestimmungen wie für andere Werke. Gemäß dem Music Modernization Act, der im Oktober 2018 in Kraft getreten ist, unterliegen Aufnahmen, die vor dem 15. Februar 1972 aufgenommen wurden, einer Urheberrechtsfrist, die davon abhängt, wann die Aufnahme erstmals veröffentlicht wurde.
  • Aufnahmen, die vor 1947 veröffentlicht wurden, sind für einen Zeitraum von 100 Jahren nach der ersten Veröffentlichung urheberrechtlich geschützt. Aufnahmen, die von 1947 bis 1956 veröffentlicht wurden, sind für einen Zeitraum von 110 Jahren nach der ersten Veröffentlichung urheberrechtlich geschützt. Aufnahmen, die nach 1956 veröffentlicht und vor dem 15. Februar 1972 erstmals aufgezeichnet wurden, sind ab dem 15. Februar 2067 gemeinfrei. Diese Urheberrechtsfristen für Aufnahmen aus der Zeit vor 1972 gelten unabhängig von allen Formalitäten (Copyright-Vermerk, Registrierung beim US-Copyright-Büro oder Verlängerung des Urheberrechts).
  • Werke, die nach dem 1. Januar 1978 geschaffen wurden, sind 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers geschützt. Handelt es sich bei dem Werk um ein „Auftragswerk“, gilt das Urheberrecht für 120 Jahre nach der Schöpfung oder 95 Jahre nach der Veröffentlichung, je nachdem, welcher Zeitraum kürzer ist.
  • Werke, die vor 1978 geschaffen und erstmals nach oder im Jahr 1978 veröffentlicht wurden, sind für den früheren der beiden folgenden Zeiträume geschützt: 95 Jahre ab Veröffentlichung oder Registrierung für das Urheberrecht oder 120 Jahre ab Schöpfung (für anonyme oder korporative Werke) oder 70 Jahre nach dem Tod des Schöpfers für bekannte Autoren; wenn das Werk zwischen 1978 und 2001 veröffentlicht wurde, wird das Urheberrecht bis zum 31. Dezember 2047 verlängert, wenn es kürzer ist. (Somit sind keine Werke urheberrechtsfrei, die mit Genehmigung des Urheberrechtsinhabers zwischen 1978 und 2001 in den USA erstmals veröffentlicht wurden).

Das US-Urheberrechtsgesetz gilt in allen 50 Bundesstaaten, dem District of Columbia, Puerto Rico, den US-Jungferninseln, Guam und den Nördlichen Marianen, nicht aber in Amerikanisch-Samoa. Laut dem U.S. Copyright Office 17 U.S.C. § 101 (definiert die Verwendung des Begriffs „Vereinigte Staaten“ im Copyright Act von 1976): „Die 'Vereinigten Staaten', wenn sie in einem geographischen Sinne verwendet werden, umfassen die einzelnen Bundesstaaten, den District of Columbia und den Commonwealth von Puerto Rico sowie die organisierten Territorien, die der Rechtsprechung der Regierung der Vereinigten Staaten unterstehen.“[3] Über die organisierten Territorien sagt das United States Copyright Office Folgendes: „Das US-Bundesurheberrecht gilt auf den US-Jungferninseln, Guam und den Nördlichen Marianen, aber nicht auf Amerikanisch-Samoa.“[4]

Alle Einzelheiten des US-Urheberrechts (Titel 17) werden vom U.S. Copyright Office veröffentlicht.[5]

Werke der US-Regierung

Ein Werk der US-amerikanischen Bundes-Regierung ist gemeinfrei. Dies gilt mit Sicherheit innerhalb der Vereinigten Staaten; es kann jedoch sein, dass es in anderen Gerichtsbarkeiten nicht gilt. Siehe die CENDI Copyright FAQ list, 3.1.7, die Aussage der U.S. Regierungt, aber auch diese Diskussion.

Beispiel für ein gemeinfreies Werk, das von der NASA, einer US-Regierungsbehörde, geschaffen wurde
  • Bilder auf Regierungs- oder Behörden-Websites sind nicht unbedingt gemeinfrei; achte immer auf Copyright-Vermerke oder Ähnliches. Insbesondere die Bilder auf der beliebten Website „Astronomy Picture of the Day“ sind in den meisten Fällen nicht gemeinfrei, sondern unterliegen dem Urheberrecht der jeweiligen Autoren (bitte lade daher keine Bilder von dort auf Wikimedia Commons hoch). Bilder auf bestimmten militärischen Websites (z. B. AKO) sind häufig Werke von Militärangehörigen in ihrer individuellen Eigenschaft (z. B. Soldaten auf Patrouille, die ihre persönlichen Kameras benutzen). Diese Bilder sind möglicherweise nicht gemeinfrei, aber sie sind nur schwer von den Werken militärischer Fotografen zu unterscheiden, und sie enthalten nur selten Urheberrechtsinformationen. Voice of America kann manchmal Fotos verwenden, die dem Urheberrecht von Agenturen wie AP und Getty Images unterliegen. Eine Ausnahme von dieser Regel bilden Bilder, die von Einzelpersonen an den National Weather Service übermittelt werden, da sie im Rahmen des Prozesses der Fotoeinreichung gemeinfrei sind.
  • Dies gilt nicht für die Regierungen der einzelnen Bundesstaaten. Die Arbeit der meisten bundesstaatlichen und lokalen Regierungen unterliegt dem Urheberrecht, aber es gibt einige Ausnahmen.
    • Die meisten Werke von Regierungsbehörden in Kalifornien und Florida sind gemeinfrei, mit Ausnahme bestimmter Behörden, wie angegeben.
    • Erlasse staatlicher und lokaler Regierungen, einschließlich gerichtlicher Stellungnahmen, Verwaltungsentscheidungen, gesetzlicher Erlasse, öffentlicher Verordnungen und ähnlicher offizieller Rechtsdokumente, sind gemäß Template:PD-US-GovEdict ebenfalls nicht urheberrechtlich schützbar und damit in den USA gemeinfrei.
  • Dies gilt nicht für staatlich finanzierte Unternehmen wie Amtrak.
  • Dies gilt nicht für Werke von Mitarbeitern des USPS, die 1976 ausgenommen wurden [2]. Insbesondere besitzt der USPS das ausschließliche Urheberrecht an allen US-Briefmarkendesigns seit 1978 [3] (ältere US-Briefmarken gelten als gemeinfrei).
  • In diesem Fall kann das Urheberrecht an die US-Regierung abgetreten worden sein (z. B. wurde das Urheberrecht des offiziellen Handbuchs der Programmiersprache Ada an das US-Verteidigungsministerium abgetreten).
  • Dies gilt insbesondere für die NASA, die das Jet Propulsion Laboratory in Zusammenarbeit mit dem Caltech betreibt und eine Reihe von Weltraumprojekten in Kooperation mit ausländischen Agenturen wie der ESA und CNES durchführt. Nur die ausschließlich von der NASA erstellten Materialien sind gemeinfrei. Die anderen Agenturen haben möglicherweise das Urheberrecht an einigen Materialien, einschließlich der auf den NASA-Websites veröffentlichten Materialien (in diesen Fällen gibt es Urheberrechtsvermerke - bitte suche danach, um den Urheberrechtsstatus festzustellen).
  • Die Regierung veröffentlicht manchmal Bilder mit Hinweisen auf nicht-urheberrechtliche Beschränkungen (wie der Fotostream des Weißen Hauses). Dies hat keine Auswirkungen auf das Urheberrecht.
  • Die kommerzielle Nutzung einiger föderaler Bilder, z. B. von Abzeichen oder Erkennungszeichen, ist jedoch verboten. Die betrügerische Verwendung (z. B. das Tragen von militärischen Auszeichnungen ohne Genehmigung) ist ebenfalls verboten. Einschränkungen dieser Art fallen jedoch nicht in den Geltungsbereich der Commons-Politik.
  • Das United States Army Institute of Heraldry - der offizielle Verwalter solcher Bilder - hat dieses Problem in seiner Urheberrechtserklärung angesprochen, die den Leser darüber informiert, wie er kommerziellen Bedürfnissen im Rahmen dieses Gesetzes nachkommen kann.

Regierungserlasse

  • Regierungserlasse sind immer ganz oder teilweise gemeinfrei und gelten für solche Werke, unabhängig davon, ob sie auf Bundes-, Landes- oder kommunaler Ebene verfasst wurden, sowie für solche von ausländischen Regierungen. Dazu gehören Gerichtsurteile, Verwaltungsentscheidungen, Gesetzeserlasse (Gesetze, Satzungen), öffentliche Verordnungen, Vorschriften und ähnliche offizielle Rechtsdokumente. In diesem Fall sind die Idee (der Erlass) und ihr Ausdruck (der Text des Erlasses) untrennbar miteinander verbunden, da eine Änderung des Gesetzestextes eine Änderung des Gesetzes selbst bedeuten würde. Erlasse der Regierung können sich mit Werken der US-Regierung überschneiden, müssen es aber nicht.

Lizenzvorlagen

Abkürzung

Siehe auch: Commons:Lizenzvorlagen

  • {{PD-US}} - US-Arbeit, die in den USA aus einem nicht näher bezeichneten Grund gemeinfrei ist, aber vermutlich, weil sie vor 1929 in den USA veröffentlicht wurde.
  • {{PD-US-expired}} - irgendwo veröffentlicht (oder beim US Copyright Office registriert) vor 1929 und gemeinfrei in den USA (bevorzugt gegenüber {{PD-US}}).
  • {{PD-1996}} - gemeinfrei in seinem Herkunftsland am 1. Januar 1996 und in den Vereinigten Staaten.
  • {{PD-US-not renewed}} - In den USA zwischen 1929 und 1963 veröffentlichtes und urheberrechtlich geschütztes US-Werk, dessen Urheberrecht nicht erneuert wurde.
  • {{PD-US-no notice}} - In den USA zwischen 1929 und 1978 veröffentlichtes US-Werk, jedoch ohne Copyright-Hinweis.
  • {{PD-US-no notice advertisement}} - Werbung, die in den USA zwischen 1929 und 1978 in einem Sammelwerk ohne einen für die Werbung spezifischen Copyright-Hinweis veröffentlicht wurde .
  • {{PD-US-1978-89}} - zwischen 1978 und dem 1. März 1989 in den Vereinigten Staaten veröffentlicht, aber innerhalb von 5 Jahren weder einen Urheberrechtsvermerk noch eine Registrierung erhalten haben.
  • {{PD-US-unpublished}} - für Werke, die vor 2003 nirgendwo veröffentlicht wurden und deren Autor vor 1954 verstorben ist oder, falls das Todesjahr des Autors nicht bekannt oder nicht zutreffend ist, vor 1904 geschaffen wurden.
  • {{PD-US-record-expired}} - für Tonaufnahmen, die erstmals vor dem 1. Januar 1924 veröffentlicht wurden.
  • {{PD-Edison Records}} - für gemeinfreie Tonaufnahmen von Edison Records.
  • {{PD-EdictGov}} - für alle Erlasse der Regierung, die in den Vereinigten Staaten gemeinfrei sind.
  • {{PD-US-Codes-and-Standards-as-Statutory-Law}} - für US-amerikanische Normen und Codes, die bei ihrer Verabschiedung zu Regierungserlassen wurden und damit den Urheberrechtsschutz verloren.
  • {{PD-US-Medical imaging}} - Medizinische Bildgebung, die in den Vereinigten Staaten ohne besondere Originalität oder Kreativität, die sie urheberrechtlich schützbar macht geschaffen wurde.

Siehe auch #US States and Territories

U.S. Regierungsbehörden

  • {{PD-USGov}} – für gemeinfreie Bilder von US-Regierungsbehörden. Hier sind jedoch die einzelnen Copyright-Bestimmungen der Behörden zu lesen. Das Logo der NASA ist z.B. nicht gemeinfrei.

Gerichtsbarkeit
Legislative Branch
Department of Agriculture
  • {{PD-USGov-USDA}} – für gemeinfreie Bilder des „United States Department of Agriculture“ (Landwirtschaftsministerium).
    • {{PD-USGov-USDA-ARS}} – für gemeinfreie Bilder des „Agricultural Research Service“ (Landwirtschaftsuntersuchungservice).
    • {{PD-USGov-USDA-FS}} - für gemeinfreie Bilder des Forest Service.
    • {{PD-USGov-USDA-NAL}} - für gemeinfreie Bilder aus der National Agricultural Library.
    • {{PD-USGov-USDA-NRCS}} - für gemeinfreie Bilder des Natural Resources Conservation Service.
    • {{PD-USGov-FSA}} - für Bilder von der nicht mehr existierenden Farm Security Administration oder dem Office of War Information.
Department of Commerce
  • {{PD-USGov-DOC}} - für gemeinfreie Bilder aus dem Handelsministerium.
    • {{PD-USGov-DOC-Census}} - gemeinfreie Dateien des US Census Bureau.
    • {{PD-USGov-NIST}} - für gemeinfreie Bilder des Nationalen Instituts für Standards und Technologie.
    • {{PD-USGov-NOAA}} - für gemeinfreie Bilder der National Oceanic and Atmospheric Administration.
      • {{PD-NWS}} - für gemeinfreie Medien des Nationalen Wetterdienstes.
    • {{PD-US-Patent}} - für gemeinfreie Bilder, die gemäß den US-Patentbestimmungen veröffentlicht wurden.
Department of Defense
Department of Education
  • {{PD-USGov-ED}} – for public domain images from the Department of Education.
Department of Energy
  • {{PD-USGov-DOE}} – für gemeinfreie Bilder des „Department of Energy“ (Energieministerium).
    • {{PD-LosAlamos}} – für DOE Public Domain-Bilder vom Los Alamos National Laboratory.
    • {{PD-USGov-ARM}} – für gemeinfreie Bilder aus dem Programm zur Messung der atmosphärischen Strahlung.
Department of Health and Human Services
  • {{PD-USGov-HHS}} – for public domain images from the Department of Health and Human Services.
    • {{PD-USGov-HHS-CDC}} – for public domain images from the Centers for Disease Control and Prevention.
      • {{PD-USGov-HHS-NIOSH}} – for public domain images from the National Institute for Occupational Safety and Health.
    • {{PD-USGov-FDA}} – for public domain images from the Food and Drug Administration.
    • {{PD-USGov-HHS-NIH}} or {{PD-USGov-NIH}} – für gemeinfreie Bilder des „National Institutes for Health“ (Nationales Gesundheitsinstitut; dem Gesundheitsministerium unterstellt).
    • {{PD-USGov-PHS}} – for public domain images from the United States Public Health Service.
Department of Homeland Security
  • {{PD-USGov-DHS}} - für gemeinfreie Bilder des Department of Homeland Security.
    • {{PD-USCG}} - für gemeinfreie Bilder der U.S. Coast Guard.
    • {{PD-USGov-FEMA}} - für gemeinfreie Bilder der Federal Emergency Management Agency.

Ministerium für Wohnungsbau und Stadtentwicklung
  • {{PD-USGov-HUD}} – für gemeinfreie Bilder vom Department of Housing and Urban Development.

Innenministerium

Justizministerium
Department of Labor
Department of State
  • {{PD-USGov-DOS}} – für gemeinfreie Bilder des „Department of State“ (Auswärtiges Amt der USA).
    • {{PD-USGov-USIA}} – für gemeinfreie Bilder von der inzwischen aufgelösten United States Information Agency.
Department of Transportation
  • {{PD-USGov-DOT}} – für gemeinfreie Bilder des „Department of Transportation“ (Verkehrsministerium).
    • {{PD-USGov-MUTCD}} – für Bilder aus dem Handbuch für Uniform Traffic Control Devices.
    • {{PD-USGov-FAA}} – für gemeinfreie Bilder der Federal Aviation Administration.
    • {{PD-USGov-NTSB}} – für gemeinfreie Bilder des National Transportation Safety Board.

Finanzministerium
  • {{PD-USGov-Treasury}} – für gemeinfreie Bilder vom Department of the Treasury.
    • {{PD-USGov-money}} – für Bilder der offiziellen Währung der Vereinigten Staaten, die nicht unter das Urheberrecht fallen.

Abteilung für Angelegenheiten der Veteranen
  • {{PD-USGov-DVA}} – für gemeinfreie Bilder aus dem Department of Veteran Affairs.
Independent agencies
  • {{PD-USGov-BBG}} - für gemeinfreie Bilder, die vom Broadcasting Board of Governors erstellt wurden.
  • {{PD-USGov-CIA}} - für gemeinfreie Medien der Central Intelligence Agency.
    • {{PD-USGov-CIA-WF}} - für gemeinfreie Bilder aus dem World Factbook der Central Intelligence Agency.
  • {{PD-USGov-EPA}} - für gemeinfreie Bilder der Environmental Protection Agency.
  • {{PD-USGov-Federal Reserve}} - für gemeinfreie Bilder des Board of Governors der Federal Reserve.
  • {{PD-USGov-NASA}} – für gemeinfreie Bilder der NASA (US-Bundesbehörde für Luft- und Raumfahrt) Vorsicht: Das NASA-Logo ist nicht gemeinfrei!
  • {{PD-USGov-NSF}} – für gemeinfreie Bilder von der National Science Foundation.
  • {{PD-USGov-ODNI}} - für gemeinfreie Bilder vom Office of the Director of National Intelligence.
  • {{PD-USGov-PC}} - für gemeinfreie Bilder des Peace Corps.
  • {{PD-USGov-POTUS}} – für gemeinfreie Bilder des Executive Office of the President der Vereinigte Staaten
  • {{PD-USGov-SI}} – für gemeinfreie Bilder des Smithsonian Institution
  • {{PD-USGov-USAID}} – für gemeinfreie Bilder des „US Agency for International Development“ (Entwicklungshilfeministerium)..
  • {{PD-USGov-USTR}} – für gemeinfreie Bilder des Office of the United States Trade Representative.
  • {{PD-USGov-WPA}} - für gemeinfreie Bilder von der nicht mehr existierenden Works Progress Administration.
  • {{PD-USGov-TVA}} - für gemeinfreie Bilder von der Tennessee Valley Authority.
  • {{PD-USGov-Award}} - für ein Bild einer Auszeichnung oder eines Ordens einer Behörde der Bundesregierung der Vereinigten Staaten.

U.S. Library of Congress gemeinfreie Sammlungen

Siehe auch: Commons:Library of Congress

US-Bundesstaaten

  • {{PD-CAGov}} - für Bilder, die vom Staat Kalifornien erstellt wurden.
  • {{PD-FLGov}} - für Bilder, die von der Regierung des US-Bundesstaates Florida erstellt wurden und nicht unter das Urheberrecht fallen.
  • {{PD-MAGov}} - für Werke, die vom Staat Massachusetts geschaffen wurden.
  • {{PD-MGS}} - für Karten und Berichte, die von der Minnesota Geological Survey erstellt und für die Öffentlichkeit freigegeben wurden; Namensnennung ist erforderlich.
  • {{Iowa General Assembly official portrait permission}} - für offizielle Porträts der Abgeordneten des Staates Iowa.
  • {{PD-WSRC}} - für Bilder, die von der Washington State Redistricting Commission erstellt und für den öffentlichen Bereich freigegeben wurden; Namensnennung erbeten.
  • {{PD-OK-LSBPD}} - für Bilder, die vom Legislative Service Bureau des Bundesstaates Oklahoma, Fotoabteilung, erstellt wurden
  • {{PD-MEGov}} - für Informationen, die vom Netzwerkmanager für InforME entwickelt wurden, und für öffentliche Informationen, die über InforME zur Verfügung gestellt werden
  • {{PD-Auburn}} - für Dateien, die von der Verwaltung der Stadt Auburn, Alabama, erstellt wurden.

US-Territorien

Der Status von Werken organisierter Territorien ist weniger klar; der erste Link in diesem Abschnitt zeigt deutliche Hinweise darauf, dass die Werke Puerto Ricos gemeinfrei sind, während der zweite Link unschlüssig ist. Flaggen und Wappen scheinen denselben Gesetzen zu folgen wie in den USA.[8]

Amerikanisch-Samoa

 Siehe auch die Kategorie: License tags of the United States.

Allgemeines

Währung

Siehe auch: Commons:Währung

Münzen

OK

Viele, aber nicht alle von der Münzanstalt der Vereinigten Staaten hergestellten Münzen und Geldscheine sind als Werke der Bundesregierung gemeinfrei. Einige wurden von Dritten entworfen, die die Rechte an die Münzanstalt abgetreten haben. Dabei handelt es sich in der Regel um Gedenkmünzen für besondere Anlässe, bei denen das Urheberrecht in den Marketingmaterialien beschrieben wird; ein weiteres Beispiel ist die Vorderseite des Goldenen Dollars.[5] Der Status jeder Münze oder jedes Geldscheins sollte einzeln geprüft werden. Siehe Commons:Determining if U.S. coins are free to use/de für Hilfe bei der Bestimmung des Urheberrechtsstatus von US-Münzen.

Banknoten

OK

„Farbige Abbildungen“ von Banknoten scheinen zulässig zu sein, wenn sie die folgenden Bedingungen erfüllen (aus 18 U.S. Code § 504 und 31 CFR § 411.1):

  • Die Abbildung hat eine Größe von weniger als drei Vierteln oder mehr als eineinhalb Teilen des abgebildeten Gegenstands in linearer Abmessung;
  • die Abbildung ist einseitig; und
  • alle Negative, Platten, Positive, digitalisierten Speichermedien, grafischen Dateien, magnetischen Medien, optischen Speichermedien und alle anderen bei der Herstellung der Abbildung verwendeten Gegenstände, die ein Bild der Abbildung oder eines Teils davon enthalten, nach ihrer endgültigen Verwendung vernichtet und/oder gelöscht werden.

Bitte nutze {{PD-USGov-money}} für relevante Bilder der US-Währung.

Siehe auch: Category:United States currency-related deletion requests

De minimis

Siehe auch: Commons:De minimis

Die Gerichte der Vereinigten Staaten legen die Begründung für „de minimis“auf drei verschiedene Arten aus:

  1. Wenn ein technischer Verstoß so geringfügig ist, dass das Gesetz keine rechtlichen Konsequenzen nach sich zieht;
  2. Wenn das Ausmaß der Vervielfältigung unter die Schwelle der wesentlichen Ähnlichkeit fällt (immer ein erforderliches Element für eine einklagbare Vervielfältigung); und
  3. In Verbindung mit Fair Use (hier nicht relevant, da Commons keine Fair Use-Bilder zulässt).

Der erste Punkt ist bei Commons oft von besonderer Bedeutung.

Wie in der Rechtssache Ets-Hokin v. Skyy Spirits, Inc. festgestellt wurde, ist eine Fotografie einer Flasche kein von ihrem Etikett abgeleitetes Werk (obwohl in diesem speziellen Fall das Etikett auch unter der Originalitätsschwelle lag):

Wir brauchen jedoch nicht zu entscheiden, ob das Etikett urheberrechtsfähig ist, da die Produktaufnahmen von Ets-Hokin auf der Flasche als Ganzes basieren und nicht auf dem Etikett. Der Sinn der Aufnahmen bestand darin, die Flasche in ihrer Gesamtheit zu erfassen. Die Beklagten haben keinen Fall angeführt, der besagt, dass eine Flasche dieser Art urheberrechtsfähig sein kann, und uns ist auch keiner bekannt. Die Auffassung von Skyy, dass Fotografien von alltäglichen, funktionalen, nicht urheberrechtsfähigen Gegenständen als abgeleitete Werke zu betrachten sind, würde sowohl Amateurfotografen als auch kommerzielle Fotografen ihrer berechtigten Erwartungen auf Urheberrechtsschutz berauben. Da es sich bei den Produktaufnahmen von Ets-Hokin um Aufnahmen der Flasche als Ganzes handelt - ein Gebrauchsgegenstand, der nicht dem Urheberrechtsschutz unterliegt - und nicht um Aufnahmen, die lediglich oder sogar hauptsächlich das Etikett zeigen, sind wir der Ansicht, dass die Flasche nicht als „bereits bestehendes Werk“ im Sinne des Urheberrechtsgesetzes anzusehen ist. Daher können die Fotos, die Ets-Hokin von der Flasche gemacht hat, keine abgeleiteten Werke sein.

Panoramafreiheit

Siehe auch: Commons:Panoramafreiheit

OK nur für Gebäude {{FoP-US}}

Gebäude sind gemäß 17 USC 102(a)(8) seit der Verabschiedung des Architectural Works Copyright Protection Act im Jahr 1990 urheberrechtlich geschützte Werke in den Vereinigten Staaten. Er gilt für alle Gebäude, die nach dem 1. Dezember 1990 fertiggestellt wurden, auch wenn sie vorher begonnen wurden oder wenn die Pläne nach diesem Datum veröffentlicht wurden.

Das US-Bundesurheberrechtsgesetz nimmt jedoch ausdrücklich „Bilder, Gemälde, Fotografien oder andere bildliche Darstellungen“ von urheberrechtlich geschützten Gebäuden vom Urheberrecht am Gebäude aus 17 USC 120(a). Jeder darf Gebäude von öffentlichen Plätzen aus malen, zeichnen oder fotografieren. Dazu gehören auch öffentliche Innenräume wie Lobbys, Hörsäle usw. Der Urheber hat das ausschließliche Urheberrecht an einem solchen Bild (der Architekt oder Eigentümer des Gebäudes hat keinerlei Mitspracherecht) und kann das Bild in jeder Form veröffentlichen. 17 USC 120 gilt nur für architektonische Werke, nicht für andere Werke der bildenden Kunst, wie Statuen oder Skulpturen.

Das bedeutet, dass für Gebäude, die vor dem 1. Dezember 1990 fertiggestellt wurden, uneingeschränktes Nutzungsrecht besteht, unabhängig davon, ob das Gebäude von einem öffentlichen Platz aus sichtbar ist, da das Gebäude mit Ausnahme der Pläne gemeinfrei ist. Für Fotos solcher Gebäude kann die Lizenzvorlage {{PD-US-architecture}} verwendet werden (zusammen mit einer Lizenzvorlage für das Foto). Für Gebäude, die nach dem 1. Dezember 1990 fertiggestellt wurden, besteht nur die Freiheit, ein solches Gebäude zu fotografieren. Dies gilt auch für Stilelemente wie Wasserspeier und Säulen, die nur vor dreidimensionaler Wiedergabe geschützt sind (Leicester v. Warner Bros.).

Beachte, dass das Urheberrecht nur für „Gebäude“ gilt. Der Begriff „Gebäude“ bezeichnet Bauwerke, die von Menschen bewohnt werden können und dazu bestimmt sind, dauerhaft und unbeweglich zu sein, wie z. B. Wohnhäuser und Bürogebäude, sowie andere dauerhafte und unbewegliche Bauwerke, die für die Nutzung durch Menschen bestimmt sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Kirchen, Museen, Pavillons und Gartenpavillons. Alle diese Werke sind urheberrechtlich geschützt und fallen daher nur dann unter die FOP-Ausnahme, wenn sie von einem öffentlichen Ort aus sichtbar sind. Brücken, Kleeblätter, Dämme, Autobahnen oder Gehwege sind keine „Gebäude“ im Sinne der Definition von Werken der Baukunst. In den USA sind solche Werke nicht urheberrechtlich geschützt und können daher frei fotografiert werden, unabhängig davon, ob sie von einem öffentlichen Platz aus sichtbar sind oder nicht. Für Bilder von solchen Werken kann {{PD-structure|USA}} verwendet werden. In vielen anderen Ländern sind sie jedoch urheberrechtlich geschützt.

Erfordernis der Originalität für Architektur

Bei dieser Diskussion ist zu beachten, dass nach US-amerikanischem Recht ein Werk, auch ein abgeleitetes Werk, Originalität aufweisen muss, um nach dem Urheberrecht schutzfähig zu sein. Siehe Feist Publications, Inc., v. Rural Telephone Service Co. in der englischen Wikipedia. Speziell im Fall von abgeleiteten Werken wurde in Durham Industries, Inc. v. Tomy Corp.[9] und früher in L. Batlin & Son, Inc. v. Snyder[10], dass ein abgeleitetes Werk in Bezug auf das zugrunde liegende Werk, auf dem es basiert, originell sein muss. Andernfalls kann es keinen urheberrechtlichen Schutz genießen, und sein Kopieren verletzt kein Urheberrecht des abgeleiteten Werks selbst (obwohl das Kopieren das Urheberrecht des zugrunde liegenden Werks, auf dem das abgeleitete Werk beruht, verletzen kann). Weitere Informationen zu diesem Thema im Wikipedia-Artikel Abgeleitetes Werk.

Für eine juristische Diskussion siehe Wikilegal/Pictorial Representations Architectural Works.

Kunstwerke und Skulpturen

 Not OK. {{NoFoP-US}} (Nur-Kategorie-Vorlage)

Hinweis: Bitte kennzeichne US no-FoP für Anträge auf Löschung öffentlicher Kunst: <noinclude>[[Category:United States FOP cases/pending]]</noinclude>

Für Kunstwerke, auch wenn sie dauerhaft an öffentlichen Orten installiert sind, sieht das US-Urheberrechtsgesetz keine ähnliche Ausnahme vor, und jede Veröffentlichung eines Bildes eines urheberrechtlich geschützten Kunstwerks unterliegt daher der Zustimmung des Urheberrechtsinhabers des Kunstwerks. Öffentliche Kunstwerke, die vor 1929 installiert wurden, gelten jedoch als gemeinfrei und können frei fotografiert werden. Darüber hinaus ist jedes öffentliche Kunstwerk, das vor 1978 ohne Urheberrechtsvermerk installiert wurde, ebenfalls gemeinfrei (es sei denn, der Urheberrechtsinhaber hat bis 1978 aktiv verhindert, dass jemand das Werk kopiert oder fotografiert). In diesen Fällen solltest du das Aufstellungsdatum und den Schöpfer (Bildhauer) des abgebildeten Werks so gut wie möglich dokumentieren. (Eine gute Quelle für Informationen über US-amerikanische Skulpturen ist der Smithsonian Art Inventories Catalog).

Anwendbare Vorlagen:

  • Für öffentliche Kunstwerke, die vor 1929 installiert wurden, verwende {{PD-US}} oder {{PD-US-expired}}.
  • Für öffentliche Kunstwerke, die zwischen 1929 und 1977 einschließlich installiert wurden, verwende {{PD-US-no notice}} oder {{PD-US-not renewed}}.

Die Argumentation, dass eine große Skulptur oder ein Denkmal ein Gebäude ist und daher unter die Panoramafreiheits-Ausnahme fällt, wurde von einem Bundesgericht („Gaylord gegen die Vereinigten Staaten“, 2008) ausdrücklich zurückgewiesen, das feststellte, dass sich die Gebäudeausnahme des Architectural Works Copyright Protection Act (AWCPA) nicht auf die Skulptur „The Column“ im Korean War Veterans Memorial erstreckt, weil „die in der Definition des Begriffs 'Gebäude' durch das Copyright Office verwendeten Strukturen dazu bestimmt sind, Personen zu beherbergen, entweder um ihnen ein Obdach zu geben oder zu einem anderen Zweck, wie z. B. für religiöse Zwecke.“[6] Das Gericht entschied zwar zugunsten des Beklagten auf der Grundlage einer fairen Nutzung, wurde aber später zugunsten des Klägers aufgehoben; das Foto wurde als abgeleitetes Werk betrachtet. Das Gericht vertrat auch die Ansicht, dass das Gesetz von vornherein so formuliert worden wäre, wenn der Kongress beabsichtigt hätte, das AWCPA auf Denkmäler und Gedenkstätten auszuweiten.

Für weitere juristische Diskussionen siehe Wikilegal/Copyright of Images of Memorials in the US.

Beispiele

Charging Bull

Cloud Gate

Graffiti by street artist Revok

Denkmal für die Veteranen des Koreakrieges

Portlandia

Nachbildung der Freiheitsstatue, New York-New York Hotel & Casino, Las Vegas

Three Servicemen or Three Soldiers

Weitere Informationen findest du unter Commons:Öffentliche Kunst und Urheberrechte in den US und in den folgenden Quellen:

Siehe auch: Category:United States FOP cases

Für ausländische Werke, die unter US-Recht fallen:

Verwende {{Not-free-US-FOP}}.

Ausländische Werke aus Ländern, in denen die Panoramafreiheit gilt, können bei Urheberrechtsfragen in den USA unter das US-Recht fallen. Nach dem Grundsatz der Rechtswahl lex loci protectionis könnten die US-Gerichte in solchen Fällen die US-Normen zur Panoramafreiheit und nicht die Normen des Herkunftslandes anwenden. In der Praxis ist jedoch unklar, ob und wie dieser Ansatz in realen US-Rechtsfällen mit Elementen der Panoramafreiheit angewandt würde.

Siehe {{Not-free-US-FOP}} und Commons:Requests for comment/Non-US Freedom of Panorama under US copyright law.

Durch Algorithmen und KI geschaffene Werke

In den Vereinigten Staaten können Urheberrechte nur für „Werke, die unabhängig von einem menschlichen Autor geschaffen wurden“[7], vergeben werden. Das Urheberrechtsamt hat die Eintragung von Urheberrechten für kreative Werke verweigert, die „von künstlicher Intelligenz ohne jeglichen kreativen Beitrag eines menschlichen Akteurs geschaffen wurden“[8], und erklärt, dass „das US-Urheberrechtsamt die Eintragung eines Anspruchs auf ein Werk verweigern wird, das durch den Betrieb einer Maschine oder eines Prozesses ohne ausreichende menschliche Interaktion geschaffen wurde, selbst wenn das Design zufällig generiert wurde“ [9].

Briefmarken

Siehe auch: Commons:Briefmarken

Nach Title 17 des United States Code hängt der urheberrechtliche Status von Briefmarken davon ab, wann sie erstmals herausgegeben wurden.

Vor 1978
Gemeinfrei Im öffentlichen Bereich als Werk der Bundesregierung verdendet man {{PD-USGov}}
ab 1978
Copyrighted Urheberrechtlich geschützt durch den United States Postal Service nach dem 1. Januar 1978 (dem Datum, an dem das Urheberrechtsgesetz von 1976 in Kraft trat).[11] Eine schriftliche Genehmigung ist erforderlich.[12]
 Siehe auch die Kategorie: Stamps of the United States.

Schöpfungshöhe

Diese Bilder sind OK, um sie auf Commons hochzuladen, da sie unter der für den Urheberrechtsschutz erforderlichen Schöpfungshöhe liegen.

Trotz wiederholter Anfragen befand das US Copyright Office das die Vodafone-Bildmarke (schattierte Version) nicht urheberrechtlich schutzfähig ist. Es kann jedoch nicht auf Commons hochgeladen werden, da es sich um ein britisches Logo handelt.

Diese sind  Not OK zum Hochladen auf Commons (es sei denn, sie werden unter einer freien Lizenz des Urheberrechtsinhabers veröffentlicht), da sie über der für den Urheberrechtsschutz erforderlichen Schöpfungshöhe liegen.

Gemälde

 Not OK für die meisten Gemälde.

Selbst scheinbar einfache Gemälde, die aus geometrischen Formen bestehen, sind aufgrund von Details, die für den Betrachter nicht sofort ersichtlich sind, oft urheberrechtlich geschützt.

  • Fotografische Reproduktionen von Gemälden von Mark Rothko wurden vom US-Urheberrechtsamt registriert, so dass man davon ausgehen kann, dass auch die Originalwerke urheberrechtlich geschützt sind.
Andere

Obwohl die Schwelle der Originalität für nichtgrafische Werke (wie Architektur und Tonaufnahmen) denselben Standards folgt, kann es in solchen Fällen schwierig sein, sie zu bestimmen.

  • Die fünfstimmige Melodie, die typischerweise das Intel-Logo begleitet, wurde urheberrechtlich geschützt, weil sie „synthetische, digitale Klänge kombiniert und vermischt“ und „mit einem speziellen räumlichen Verstärker verfeinert und gemeistert“ wurde.[15]
  • Anish Kapoors Cloud Gate ist eine relativ einfache 3D-Skulptur, die als urheberrechtsfähig eingestuft wurde (VA0001983425)
  • Die im New York-New York Hotel and Casino aufgestellte Nachbildung der gemeinfreien Freiheitsstatue wird als urheberrechtsfähig eingestuft, und der Postdienst der Vereinigten Staaten wird wegen Urheberrechtsverletzung verklagt, weil er berühmt (und fälschlicherweise) diese Statue anstelle der echten Freiheitsstatue auf seinen Briefmarken verwendet. (VAu001149387 und VA0001882070) siehe auch (DR1) (DR2)

Unterschriften

OK for a typical signature. In Copyright circular Number 1 the US Copyright Office sets out a list of things on which copyright protection cannot be granted, including "Titles, names, short phrases, and slogans; familiar symbols or designs; and mere variations of typographic ornamentation, lettering, or coloring."

The US Copyright Compendium, chapter 503.02(2) states that copyright will be denied to a character of Chinese calligraphy painted upon horizontally striated grass cloth. It states that "like typography, calligraphy is not copyrightable as such, notwithstanding the effect achieved by calligraphic brush strokes across a striated surface". Thus, it appears that calligraphy cannot be protected and, by analogy, signatures.

In Commons talk:Licensing/Archive 11#Autographs.2Fsignatures, there is a reference to User:BrokenSphere having sent an email to the US Copyright Office, and receiving the reply "A signature is not protected by copyright".

If the signature is sufficiently complex to be considered a protectable artistic work in the US (akin to a non-trivial drawing), it cannot be hosted on Commons regardless of the position under local law unless it has been licensed under a compatible license or would have fallen into the public domain under some other rule (e.g. expiration of copyright).

Urheberrechtsformalitäten

Works published in the United States before certain dates require an increasingly stringent level of compliance with copyright formalities in order to remain copyrighted; otherwise, they fall into the public domain. This section attempts to describe these cases in detail.

Not renewed (before 1964)

In order to conclude that a work is {{PD-US-not-renewed}}, a thorough search of the copyright registry must be performed.

If a work is based on a previously published work which has been renewed, failure to renew copyright in the derivative work would only cause the additional expression present in the derivative work to fall into the public domain, so the derivative work as a whole remains copyrighted. An example is It's a Wonderful Life#Ownership and copyright issues, where the film's copyright failed to be renewed due to a clerical error, but as it was based on a short story called The Greatest Gift which was properly renewed, the film remains copyrighted. For this specific case, it is generally acceptable to upload individual screenshots of the film since their reliance on the story is minimal, but not video of the film.

No notice (before 1978)

In order to conclude that a work is {{PD-US-no notice}}, care must be exercised to ensure that the work truly has no copyright notice. In general, finding an image of a two-dimensional work (which would fall under {{PD-scan}} if the original work is public domain) on the Internet with no notice does not prove that it has no notice, as there could be a notice on the original hard copy, such as on a part of the page cropped out of the scan, on the back side of the page, or on a different page if the work came from a book/pamphlet. For memorabilia such as postcards, auction sites such as eBay can be a good resource to find images of the full item on both sides. For public art installed prior to 1978, the mere act of placing it in public view where people can make copies constitutes publication. For a photo of public art, a combination of the photo itself, other photos on the Internet (which need not be freely licensed, so long as there is no reason to doubt their authenticity), and mapping services like Google Street View can be used to establish the lack of a copyright notice. The Smithsonian Art Catalog is a useful resource for finding information about artworks. See Commons:Public art and copyrights in the US for more details.

The situation can become extremely complicated if a work is distributed via multiple authorized channels, only some of which carry a notice. According to the Copyright Act of 1909, "Where the copyright proprietor has sought to comply with the provisions of this title with respect to notice, the omission by accident or mistake of the prescribed notice from a particular copy or copies shall not invalidate the copyright or prevent recovery for infringement against any person who, after actual notice of the copyright, begins an undertaking to infringe it, but shall prevent the recovery of damages against an innocent infringer who has been misled by the omission of the notice; and in a suit for infringement no permanent injunction shall be had unless the copyright proprietor shall reimburse to the innocent infringer his reasonable outlay innocently incurred if the court, in its discretion, shall so direct."[16] The 1973 Copyright Compendium explains in greater detail:[17]

  1. If the Office is informed that the great bulk at the published copies of a work bore an appropriate notice, but that the notice was accidentally omitted from a very few of the published copies, registration may be made. In such cases, if the deposit copies do not bear the notice, copies with the notice will be requested.
  2. If a considerable number of copies have been pub­lished without notice, registration will be denied.
  3. If the entire first edition of a work was published without notice, registration will be denied even if the first edition consisted of a relatively small number of copies.

As in the renewal case, failure to include a notice on a derivative work does not invalidate the copyright on the original work,[18] so in such a case neither the original nor the derivative can be uploaded to Commons. However, a fully original portion of the derivative work (if possible to isolate, which is not always the case) would be acceptable.

If there is a notice but it fails to comply with certain constraints, it may fall under {{PD-US-defective notice}}. The most basic requirements are given in the text of the copyright tag, but for more details see the 1973 Copyright Compendium.[19]

No notice and unregistered (before March 1989)

In order to conclude that a work is {{PD-US-1978-89}}, the requirements of the previous section must be met, and a thorough search of the copyright registry over the next five years must be performed.

Regarding the specific definition of "no notice", the 1984 Copyright Compendium is similar to the 1973 edition:[20]

Weglassen des Urheberrechtshinweises. Where the notice is omitted from more than a relatively small number of copies or phonorecords distributed by authority of the copyright owner, and registration is being made within five years of the date of publication without notice, the Copyright Office may warn that the law requires, in addition to registration, that a reasonable effort must be made to add the notice to all copies or phonorecords that are distributed to the public in the United States after the omission has been discovered. See 17 U.S.C. 405(a).

Registrierung. Registration is not possible for works published without notice or with a fatally deficient notice by authority of the copyright owner, if more than five years have elapsed since such publication. There are, however two exceptions to this general rule: 1) where the notice has been omitted from no more than a relatively small number of copies or phonorecords distributed to the public; or 2) where the notice has been omitted in vio­lation of an express requirement in writing that, as a condition of the copyright owner's authorization of the public distribution of copies or phonorecords, they contain the prescribed copyright notice. In these two instances, there is no need for registration to correct the omission. Registration in these cases may be made at any time during the subsistence of the copyright. See 17 U.S.C. 405(a).

If there is a notice but it fails to comply with certain constraints, it may fall under {{PD-US-defective notice-1978-89}}. The basic requirements are given in the text of the copyright tag.


Zitate

  1. Circular 1: Copyright Basics. US Copyright Office. Retrieved on 2019-03-14.
  2. Hirtle, Peter (2018-11-06). Copyright Term and the Public Domain in the United States. Retrieved on 2018-12-10.
  3. Copyright Law of the United States (Title 17) Chapter 1 Subject Matter and Scope of Copyright 101 Definitions. US Copyright Office. Retrieved on 2019-03-14.
  4. Circular 38a: International Copyright Relations of the United States 14. US Copyright Office. Retrieved on 2019-03-14.
  5. Copyright Law of the United States ( (Title 17)). US Copyright Office. Retrieved on 2019-03-14.
  6. Kompendium II: Copyright Office Practices, § 1102.08(b)
  7. W:Compendium II: Copyright Office Practices, § 206.02(e)
  8. Ley Núm. 70 de 2006 -Ley para disponer la oficialidad de la bandera y el escudo de los setenta y ocho (78) municipios. (in es). LexJuris (Leyes y Jurisprudencia) de Puerto Rico. Retrieved on 24 September 2020.
  9. 630 F.2d 905 (2d Cir, 1980), verfügbar unter http://www.altlaw.org/v1/cases/551553 und http://cases.justia.com/us-court-of-appeals/F2/630/905/238194/
  10. 536 F.2d 486 (2d Cir.) (en banc), abrufbar unter http://www.altlaw.org/v1/cases/554959 und http://www.coolcopyright.com/cases/fulltext/batlinsnydertext.htm
  11. http://about.usps.com/corporate-social-responsibility/stamp-collecting.htm#asc8
  12. http://about.usps.com/doing-business/rights-permissions/welcome.htm USPS site
  13. Omega S.A., v. Costco Wholesale Corp., 541 F.3d 982, 983.
  14. Fishman, Stephen (2014) The Public Domain: How to Find & Use Copyright-Free Writings, Music, Art & More, Nolo, p. 183 Retrieved on 29 August 2014. ISBN: 1413320287.
  15. [1]
  16. 17 U.S.C. § 21 (1947).
  17. Copyright Compendium I (1973), 4-5 to 4-6.
  18. 17 U.S.C. § 7 (1947)
  19. Copyright Compendium I (1973), 4-8 to 4-45.
  20. Copyright Compendium II (1984), 1000-13.
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