„Fachkaufmann“ – Versionsunterschied
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Der '''Fachkaufmann''' ist eine betriebswirtschaftliche [[Aufstiegsfortbildung]] der [[Industrie- und Handelskammer]]n (IHK) in einem jeweils definierten Funktionsbereich. Die Abschlussprüfungen der verschiedenen Fachrichtungen sind durch einheitliche Rechtsvorschriften geregelt und werden von den [[IHK-Prüfungsausschuss|Ausschüssen der zuständigen Kammern]] durchgeführt. |
Der '''Fachkaufmann''' ist eine betriebswirtschaftliche [[Aufstiegsfortbildung]] der [[Industrie- und Handelskammer]]n (IHK) in einem jeweils definierten Funktionsbereich. Die Abschlussprüfungen der verschiedenen Fachrichtungen sind durch einheitliche Rechtsvorschriften geregelt und werden von den [[IHK-Prüfungsausschuss|Ausschüssen der zuständigen Kammern]] durchgeführt. |
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== Unterscheidung Fachkaufmann und Fachwirt == |
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Der Fachkaufmann ist als Weiterbildung nicht auf einen Wirtschaftszweig bezogen und stellt somit das funktionsorientierte Pendant zum branchenbezogenen [[Fachwirt]] dar. Diese Unterscheidung der Abschlussbezeichnungen in Fachwirt für Branchenspezialisten und Fachkaufmann für Funktionsspezialisten wurde im Juni 2014 beendet. Das [[Bundesministerium für Bildung und Forschung]] (BMBF) und das [[Bundesministerium für Wirtschaft und Energie]] (BMWi), die [[Sozialpartnerschaft|Sozialpartner]] und Wirtschaftsorganisationen einigten sich darauf, zukünftig nur noch den Begriff ''Fachwirt'' für die Güte und Wertigkeit eines Abschlusses zu verwenden.<ref>[http://wis.ihk.de/ihk-pruefungen/weiterbildungsstruktur/der-fachkaufmann.html ''IHK-Fachkaufleute *) sind'']</ref> |
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== Ausbildungsinhalte == |
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Der Fachkaufmann gemäß {{§|53|bbig|juris}} [[Berufsbildungsgesetz]] (BBiG) ist eine der [[Meisterprüfung]] gleichgestellte kaufmännische [[berufliche Weiterbildung]], die in der Regel im Anschluss an eine möglichst kaufmännische [[Berufsausbildung]] mit anschließender einschlägiger Berufspraxis erfolgt |
Der Fachkaufmann gemäß {{§|53|bbig|juris}} [[Berufsbildungsgesetz (Deutschland)|Berufsbildungsgesetz]] (BBiG) ist eine der [[Meisterprüfung]] gleichgestellte kaufmännische [[berufliche Weiterbildung]], die in der Regel im Anschluss an eine möglichst kaufmännische [[Berufsausbildung]] mit anschließender einschlägiger Berufspraxis erfolgt. Private sowie öffentliche Bildungsträger bieten nach den Rahmenplänen des [[Deutscher Industrie- und Handelskammertag|Deutschen Industrie- und Handelskammertag]]s Lehrgänge zu den Abschlussprüfungen an. Sie dauern meist zwischen 3 und 24 Monate (Vollzeit- oder Teilzeitform), für die Zulassung zu den Abschlussprüfungen ist die Teilnahme an einem Lehrgang allerdings nicht zwingend vorgeschrieben. |
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Erfolgreiche Absolventen erfüllen die Voraussetzungen zur Teilnahme an einer IHK-Prüfung zum [[Geprüfter Betriebswirt|Geprüften Betriebswirt]]. |
Erfolgreiche Absolventen erfüllen die Voraussetzungen zur Teilnahme an einer IHK-Prüfung zum [[Geprüfter Betriebswirt|Geprüften Betriebswirt]]. |
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Der Abschluss wird im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) auf der Niveaustufe 6 eingeordnet.<ref>[http://www.dqr.de/content/2453.php DQR Webseite (siehe "Liste der zugeordneten Qualifikationen")]</ref> |
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== Fachkaufmannsberufe (Auswahl) == |
== Fachkaufmannsberufe (Auswahl) == |
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*[[Geprüfter Bilanzbuchhalter]] |
*[[Geprüfter Bilanzbuchhalter]] |
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*Geprüfter Controller |
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*Geprüfter [[Fachkaufmann für Büro- und Projektorganisation]] |
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*Geprüfter [[Fachkaufmann für Marketing]] |
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*Geprüfter [[Personalfachkaufmann]] |
*Geprüfter [[Personalfachkaufmann]] |
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*Geprüfter [[Fachkaufmann für Organisation]] |
*Geprüfter [[Fachkaufmann für Organisation]] |
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*Geprüfter [[Fachkaufmann für |
*Geprüfter [[Fachkaufmann für Einkauf und Logistik]] |
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*Geprüfter |
*Geprüfter Fachkaufmann für Vertriebsmanagement |
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*Geprüfter Fachkaufmann für |
*Geprüfter Fachkaufmann für Außenwirtschaft |
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*Geprüfter Fachkaufmann für die Verwaltung im Gesundheitswesen |
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*Geprüfter Fachkaufmann für Werbung und Kommunikation |
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*Geprüfter Fachkaufmann für Außenhandel |
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== Fachkaufleute der Handwerkskammer == |
== Fachkaufleute der Handwerkskammer == |
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Einige [[Handwerkskammer]]n vergeben für den erfolgreich bestandenen 3. Teil der [[Meisterprüfung]] (Betriebswirtschaft, Buchführung und Recht) den Abschluss ''Fachkaufmann für Handwerkswirtschaft''.<ref>[http://berufenet.arbeitsagentur.de/berufe/start?dest=profession&prof-id=6534 ''Fachkaufmann/-frau - Handwerkswirtschaft''] bzw. kaufmännischer Fachwirt (Hwk)- in Verbindung der beiden Teile 4. Ausbilder/AEVO und 3. Technischer Fachwirt (Hwk) |
Einige [[Handwerkskammer]]n vergeben für den erfolgreich bestandenen 3. Teil der [[Meisterprüfung]] (Betriebswirtschaft, Buchführung, Marketing, Personalwirtschaft, Finanzwirtschaft, Organisation und Recht) den Abschluss ''Fachkaufmann für Handwerkswirtschaft''.<ref>[http://berufenet.arbeitsagentur.de/berufe/start?dest=profession&prof-id=6534 ''Fachkaufmann/-frau - Handwerkswirtschaft''] bzw. kaufmännischer Fachwirt (Hwk)- in Verbindung der beiden Teile 4. Ausbilder/AEVO und 3. Technischer Fachwirt (Hwk).</ref> |
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== Allgemeine Hochschulzugangsberechtigung == |
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Nach dem Beschluss der [[Kultusministerkonferenz]] vom 6. März 2009 erhalten erfolgreiche Absolventen von Fachkaufmann-Fortbildungen, für die Prüfungsregeln nach §§ 53 und 54 [[Berufsbildungsgesetz (Deutschland)|BBiG]] bestehen und die laut Rahmenplan mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen, die [[Hochschulreife#Zugang zum Hochschulstudium|allgemeine Hochschulzugangsberechtigung]]. Zudem erfüllen sie die Voraussetzungen zur Teilnahme an der IHK-Prüfung zum [[Geprüfter Betriebswirt|geprüften Betriebswirt]] oder der HWK-Prüfung zum [[Geprüfter Betriebswirt nach der Handwerksordnung|geprüften Betriebswirt nach der Handwerksordnung]]. |
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* [http://www.dihk.de/themenfelder/aus-und-weiterbildung/weiterbildung/ |
* [http://www.dihk.de/themenfelder/aus-und-weiterbildung/weiterbildung/weiterbildungsabschluesse/abschluesse#fachkaufmann ''Der Fachkaufmann ist der Funktionsspezialist''] |
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[[Kategorie:Aufstiegsfortbildung]] |
[[Kategorie:Aufstiegsfortbildung]] |
Aktuelle Version vom 1. Februar 2024, 11:02 Uhr
Der Fachkaufmann ist eine betriebswirtschaftliche Aufstiegsfortbildung der Industrie- und Handelskammern (IHK) in einem jeweils definierten Funktionsbereich. Die Abschlussprüfungen der verschiedenen Fachrichtungen sind durch einheitliche Rechtsvorschriften geregelt und werden von den Ausschüssen der zuständigen Kammern durchgeführt.
Unterscheidung Fachkaufmann und Fachwirt
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Der Fachkaufmann ist als Weiterbildung nicht auf einen Wirtschaftszweig bezogen und stellt somit das funktionsorientierte Pendant zum branchenbezogenen Fachwirt dar. Diese Unterscheidung der Abschlussbezeichnungen in Fachwirt für Branchenspezialisten und Fachkaufmann für Funktionsspezialisten wurde im Juni 2014 beendet. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi), die Sozialpartner und Wirtschaftsorganisationen einigten sich darauf, zukünftig nur noch den Begriff Fachwirt für die Güte und Wertigkeit eines Abschlusses zu verwenden.[1]
Ausbildungsinhalte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Der Fachkaufmann gemäß § 53 Berufsbildungsgesetz (BBiG) ist eine der Meisterprüfung gleichgestellte kaufmännische berufliche Weiterbildung, die in der Regel im Anschluss an eine möglichst kaufmännische Berufsausbildung mit anschließender einschlägiger Berufspraxis erfolgt. Private sowie öffentliche Bildungsträger bieten nach den Rahmenplänen des Deutschen Industrie- und Handelskammertags Lehrgänge zu den Abschlussprüfungen an. Sie dauern meist zwischen 3 und 24 Monate (Vollzeit- oder Teilzeitform), für die Zulassung zu den Abschlussprüfungen ist die Teilnahme an einem Lehrgang allerdings nicht zwingend vorgeschrieben.
Erfolgreiche Absolventen erfüllen die Voraussetzungen zur Teilnahme an einer IHK-Prüfung zum Geprüften Betriebswirt.
Der Abschluss wird im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) auf der Niveaustufe 6 eingeordnet.[2]
Fachkaufmannsberufe (Auswahl)
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Geprüfter Bilanzbuchhalter
- Geprüfter Controller
- Geprüfter Personalfachkaufmann
- Geprüfter Fachkaufmann für Organisation
- Geprüfter Fachkaufmann für Einkauf und Logistik
- Geprüfter Fachkaufmann für Vertriebsmanagement
- Geprüfter Fachkaufmann für Außenwirtschaft
Fachkaufleute der Handwerkskammer
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Einige Handwerkskammern vergeben für den erfolgreich bestandenen 3. Teil der Meisterprüfung (Betriebswirtschaft, Buchführung, Marketing, Personalwirtschaft, Finanzwirtschaft, Organisation und Recht) den Abschluss Fachkaufmann für Handwerkswirtschaft.[3]
Allgemeine Hochschulzugangsberechtigung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Nach dem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 6. März 2009 erhalten erfolgreiche Absolventen von Fachkaufmann-Fortbildungen, für die Prüfungsregeln nach §§ 53 und 54 BBiG bestehen und die laut Rahmenplan mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen, die allgemeine Hochschulzugangsberechtigung. Zudem erfüllen sie die Voraussetzungen zur Teilnahme an der IHK-Prüfung zum geprüften Betriebswirt oder der HWK-Prüfung zum geprüften Betriebswirt nach der Handwerksordnung.
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ IHK-Fachkaufleute *) sind
- ↑ DQR Webseite (siehe "Liste der zugeordneten Qualifikationen")
- ↑ Fachkaufmann/-frau - Handwerkswirtschaft bzw. kaufmännischer Fachwirt (Hwk)- in Verbindung der beiden Teile 4. Ausbilder/AEVO und 3. Technischer Fachwirt (Hwk).