„Bauconducteur“ – Versionsunterschied

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[[Datei:Rostock Universitätshauptgebäude Relief Luckow 2012-06-23.jpg|miniatur|Porträt-Relief des Bauconducteurs [[Carl Luckow]] am Hauptgebäude der [[Universität Rostock]]]]
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'''Bauconducteur''' oder '''Baukondukteur''' ist eine historische Bezeichnung für einen niederen [[Baubeamter|Baubeamten]] im späten 17. bis frühen 20. Jahrhundert, dem die unmittelbare Aufsicht über einzelne staatliche Baumaßnahmen anvertraut war. Nach heutigem Verständnis handelte es sich um beamtete Bauingenieure und Architekten, so waren zum Beispiel 1824 die Gründer des [[Architekten- und Ingenieur-Verein zu Berlin|Architekten-Vereins zu Berlin]] überwiegend Bauconducteure. Die Rahmenbedingungen, unter denen die Bauconducteure ausgebildet wurden und arbeiteten, waren in den deutschen Staaten, in deren Provinzen und in den Großstädten unterschiedlich, darüber hinaus gab es auch bei der Eisenbahn und der Post Bauconducteure.
'''Bauconducteur''' wurde derjenige Baubediente genannt, dem die [[Bauaufsicht|Aufsicht]] über einen herrschaftlichen Bau anvertraut war.


== Beschreibung ==
== Ursprung des Berufs ==
[[Datei:Karl friedrich schinkel.jpg|mini|[[Karl Friedrich Schinkel]], einer der ersten Studenten der Königlichen Bauakademie]]
In den königlich preußischen Landen durfte kein großer und weitläufiger Bau, und der auf [[Tagelohn]] geführt werden muss, ohne einen Conducteur angefangen werden. Seine Obliegenheit und Verrichtung bestand darin, dass er von dem Tage an, da ihm der Bau zur Aufsicht anvertraut wurde, bis zu dessen Vollführung, nach allen Kräften sich bemühen muss, dass der Bau ohne Fehler in der gesetzten Zeit nach dem Risse und Anschlage tüchtig ausgeführt, und der Anschlag nicht überschritten, sondern davon noch etwas eingespart werde; daher hatte er mit dem [[Bauinspector]] eng zu korrespondieren, wie der Bau von statten geht, was denselben hindert, wie solches abzustellen, und der Bau zu beschleunigen. Über die Materialien musste er eine genaue Aufsicht haben, davon auch monatlich ein Register an den Bauinspector einsenden, und darin nachweisen, was bei Anfang des Monats vorhanden gewesen, was in dem Monat dazu gekommen, was davon verbaut worden, und was bei dem Schlusse des Monats im Bestande verblieben. Wenn auf dem [[Bauplatz]] gearbeitet wird, muss er sich täglich daselbst vom Anfange bis zu Ende der Arbeit finden lassen, und zusehen, dass die Arbeiter ihre völlige Stunden und fleißig arbeiten, keine Materialien verschleppen, noch dieselben verderben. Über diese Arbeit muss er ein Tageregister halten, und daraus die Wochenzettel formieren, worauf er das verdiente Lohn an den Baurendanten assigniret. Nach geendigtem Bau muss er die übrigen Materialien und Gerätschaften inventieren, die Spezifikation davon dem Beamten zustellen, und demselben solche Materialien und Gerätschaften in guter Ordnung zur Verwahrung übergeben, von solcher Spezifikation aber ein zweites Exemplar von dem Beamten, dass er die Materialien empfangen, attestieren lassen und solches dem Baurendanten zustellen, um den Bestand damit berechnen und belegen zu können.
[[Datei:John August Roebling.jpg|miniatur|[[John Augustus Roebling|John A. Roebling]], bis 1831 Bauconducteur in Westfalen]]
Die Hüttenmeister in den [[Bauhütte]]n der Gotik und Renaissance vereinigten auf sich die handwerklichen Tätigkeiten von [[Steinmetz]] und Bildhauer, die organisierende Funktion des Bauleiters, und die gestaltende Aufgabe des Architekten.<ref Name="Eisenmenger 6"/> Als Architekten traten gelegentlich auch die Bauherren oder renommierte auswärtige Künstler auf. In den Städten waren der Zugang zu den Bauberufen und ihre Ausübung durch die Zünfte geregelt.<ref Name="Kalusche 112"/> Unabhängig neben den Zünften existierten die Hütten als kirchliche oder städtische Baubetriebe, die Aufträge an Meister vergaben und selbst Meister und Angehöriger zunftfreier Berufe beschäftigten.<ref Name="Eisenmenger 26"/> Ab etwa 1660 waren die Baumeister der großen Kirchen und herrschaftlichen Schlösser nicht mehr selbständige Handwerker, sondern angestellte Oberbaudirektoren, Baukondukteure, Festungsbaumeister und Ingenieure.<ref Name="Kalusche 113"/> Zu einem wesentlichen Teil der Ausbildung der Baumeister, oft auf einen erlernten Bauberuf aufbauend, wurden Reisen zu den Bauten in Italien und England, die als Vorbild der neuen Bauwerke dienten.<ref Name="Eisenmenger 34"/> Bis zum Beginn des 19.&nbsp;Jahrhunderts trat die Ausbildung in einer Bauhütte gegenüber der Lehrlingszeit in einem Baubüro oder einem Bauamt, dem Studium von Schriften zur Architektur und einem Studium an einer Schule oder Hochschule in den Hintergrund.<ref Name="Kalusche 113"/><ref Name="Eisenmenger 54"/>


Die Bautätigkeit der regierenden Fürsten und das Wachstum der Städte führten am Übergang vom 18. zum 19.&nbsp;Jahrhundert zu einem steigenden Bedarf an gut ausgebildeten Baubeamten. In Preußen wurde 1799 die [[Berliner Bauakademie|Königliche Bauakademie]] gegründet. Die Ausbildung führte in eineinhalb Jahren zur Feldmesserprüfung, die bereits die Möglichkeit der staatlichen Prüfung zum Bauconducteur eröffnete. Nach zweieinhalb Jahren konnte die Baumeisterprüfung abgelegt werden.<ref Name="Kalusche 121"/> Ab 1823 entstanden in den deutschen Staaten [[Baugewerkschule]]n mit baupraktischer Ausrichtung, in denen Bauhandwerker zu Baumeistern und Bautechnikern ausgebildet wurden.<ref Name="Kalusche 116"/> Daneben entstanden Technische Hochschulen und Architekturstudiengänge an Universitäten, deren Ausbildungen an der Theorie orientiert waren und zum Ingenieursdiplom oder zur Promotion führten.<ref Name="Kalusche 125–131"/>
Die Conducteurs, die kein fixes Gehalt hatten, bekamen ihre Diäten aus dem zu jedem Gebäude nach den Bauanschlägen ausgesetzten Geldern von dem Baurendanten, und zwar täglich 8, 12 bis 16 Ggr., nachdem der Bau, die Baustelle und der Aufseher beschaffen ist; sie mussten aber von ihrer Verrichtung das Journal am Ende jeden Monats formieren darin zugleich die Diäten liquidieren, dasselbe von einem verpflichteten Beamten attestieren lassen und solches an den Bauinspector einsenden, welcher dieselbe sodann auf die Spezialbaukasse assigniret. Und wenn ein Bau geführt wurde, wo kein Beamter zugegen war, der solche Verrichtung attestieren könnte, wie beim [[Wasserbau]]: so musste der Bauinspector vor der Assignation unter dem Journal attestieren dass der Conducteur die angesetzte Verrichtung gehabt, und nicht mehr, als ihm dafür ausgesetzt worden, liquidiert habe. Über solche Diäten werden ihm, wenn er sich in den Ämtern und Vorwerken aufhält, freie Stuben, Brennholz, und die nötigen Utensilien gereicht; wo aber keine landesherrschaftliche Gebäude vorhanden, muss er das Quartier von den Diäten bezahlen. Wenn die Conducteurs ihre Schuldigkeit wohl beobachten, und sich in den Bausachen geschickt machen: so werden sie vor allen andern zu convenablen Bau- und andern Bedienungen befördert.


Im frühen 20.&nbsp;wurden die Bezeichnungen „Bauconducteur“ und „Baubeamter“ aufgegeben, an ihre Stelle traten beamtete Ingenieure und Architekten mit anders abgegrenzten Tätigkeitsfeldern und anderen Amtsbezeichnungen. Der Bauconducteur wurde so beispielsweise zum Regierungsbauführer, mit der Aufstiegsmöglichkeit zum Regierungsbaumeister.<ref Name="Scheffler"/>
== Quelle ==
{{Krünitz}}


== Tätigkeit ==
[[Kategorie:Architekturgeschichte]]
Bedeutende Baumaßnahmen durften nicht ohne Beteiligung eines Bauconducteurs begonnen werden. Der Bauconducteur war dem Bauinspektor unterstellt, und ihm oblag die Aufsicht über die Meister und die nicht zunftgebundenen Handwerker und Arbeiter. Zu seinen Aufgaben gehörte die Überwachung der Einhaltung der Baupläne, der Zeitplanung und des Budgets. Er durfte und sollte alle Maßnahmen ergreifen, die geplante Bauzeit und den Kostenrahmen einzuhalten und möglichst zu unterschreiten. Dazu erstattete er dem Bauinspektor regelmäßig Bericht.<ref Name="Krünitz"/>

Eine der wichtigsten Aufgaben des Bauconducteurs war die Materialwirtschaft, der Bauconducteur war für die Bereitstellung der Materialien und für den monatlichen Nachweis ihrer Verwendung verantwortlich. Er war, im Unterschied zum Bauinspektor, während der Bauarbeiten auf der Baustelle und erfasste täglich und wöchentlich zu Abrechnungszwecken die geleistete Arbeit.<ref Name="Krünitz"/>

Bauconducteure erhielten neben ihrem festen Gehalt oft beträchtliche Spesenzuschläge bei auswärtiger Unterbringung, es gab aber auch Bauconducteure, die kein festes Gehalt erhielten. Sie hatten die Möglichkeit, bei erwiesener Eignung zum Bauinspektor oder anderen Ämtern aufzusteigen.<ref Name="Krünitz"/>

== Literatur ==
* Mathias Eisenmenger: ''Der Architekt. Das zukünftige Berufsbild unter Berücksichtigung seiner Verantwortung als Baumeister'', Dissertation, Universität Kassel 2006, zugleich kassel university press, Kassel 2007, ISBN 978-3-89958-252-9, {{Digitalisat|1=https://www.uni-kassel.de/upress/online/frei/978-3-89958-252-9.volltext.frei.pdf|LT=Online PDF}} 2,6&nbsp;MB, abgerufen am 17. Februar 2014.
* Wolfdietrich Kalusche: ''Zur Geschichte der Ausbildung von Architekten''. In: Derselbe (Hrsg.): ''Praxis, Lehre und Forschung in der Bauökonomie'', Baukosteninformationszentrum Deutscher Architektenkammern, Stuttgart 2005, S. 110–136, {{Digitalisat|1=https://www-docs.tu-cottbus.de/bauoekonomie/public/Forschung/Publikationen/Kalusche-Wolfdietrich/2005/45_arch_ausbildung.pdf|LT=Online PDF}} 730&nbsp;kB, abgerufen am 17. Februar 2014.

== Einzelnachweise ==
<references>
<ref Name="Eisenmenger 6">Mathias Eisenmenger: ''Der Architekt'', S. 6.</ref>
<ref Name="Eisenmenger 26">Mathias Eisenmenger: ''Der Architekt'', S. 26.</ref>
<ref Name="Eisenmenger 34">Mathias Eisenmenger: ''Der Architekt'', S. 34.</ref>
<ref Name="Eisenmenger 54">Mathias Eisenmenger: ''Der Architekt'', S. 54.</ref>
<ref Name="Kalusche 112">Wolfdietrich Kalusche: ''Zur Geschichte der Ausbildung von Architekten'', S. 112.</ref>
<ref Name="Kalusche 113">Wolfdietrich Kalusche: ''Zur Geschichte der Ausbildung von Architekten'', S. 113.</ref>
<ref Name="Kalusche 116">Wolfdietrich Kalusche: ''Zur Geschichte der Ausbildung von Architekten'', S. 116.</ref>
<ref Name="Kalusche 121">Wolfdietrich Kalusche: ''Zur Geschichte der Ausbildung von Architekten'', S. 116.</ref>
<ref Name="Kalusche 125–131">Wolfdietrich Kalusche: ''Zur Geschichte der Ausbildung von Architekten'', S. 125–131.</ref>
<ref Name="Krünitz">[[Johann Georg Krünitz]]: ''Bau-Conducteur''. In: Derselbe: ''[[Oeconomische Encyclopädie]] oder Allgemeines System der Land-, Haus- und Staats-Wirthschaft in alphabetischer Ordnung. 2. Auflage'', Band&nbsp;3, Pauli, Berlin 1782.</ref>
<ref Name="Scheffler">Karl Scheffler: ''Der Architekt'', Rütten und Loening, Frankfurt (Main) 1907, S. 49.</ref>
</references>

[[Kategorie:Architektur (Preußen)]]
[[Kategorie:Historischer Beruf]]
[[Kategorie:Historischer Beruf]]
[[Kategorie:Beruf (Bauwesen)]]

Aktuelle Version vom 30. Juni 2024, 04:24 Uhr

Porträt-Relief des Bauconducteurs Carl Luckow am Hauptgebäude der Universität Rostock

Bauconducteur oder Baukondukteur ist eine historische Bezeichnung für einen niederen Baubeamten im späten 17. bis frühen 20. Jahrhundert, dem die unmittelbare Aufsicht über einzelne staatliche Baumaßnahmen anvertraut war. Nach heutigem Verständnis handelte es sich um beamtete Bauingenieure und Architekten, so waren zum Beispiel 1824 die Gründer des Architekten-Vereins zu Berlin überwiegend Bauconducteure. Die Rahmenbedingungen, unter denen die Bauconducteure ausgebildet wurden und arbeiteten, waren in den deutschen Staaten, in deren Provinzen und in den Großstädten unterschiedlich, darüber hinaus gab es auch bei der Eisenbahn und der Post Bauconducteure.

Ursprung des Berufs

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Karl Friedrich Schinkel, einer der ersten Studenten der Königlichen Bauakademie
John A. Roebling, bis 1831 Bauconducteur in Westfalen

Die Hüttenmeister in den Bauhütten der Gotik und Renaissance vereinigten auf sich die handwerklichen Tätigkeiten von Steinmetz und Bildhauer, die organisierende Funktion des Bauleiters, und die gestaltende Aufgabe des Architekten.[1] Als Architekten traten gelegentlich auch die Bauherren oder renommierte auswärtige Künstler auf. In den Städten waren der Zugang zu den Bauberufen und ihre Ausübung durch die Zünfte geregelt.[2] Unabhängig neben den Zünften existierten die Hütten als kirchliche oder städtische Baubetriebe, die Aufträge an Meister vergaben und selbst Meister und Angehöriger zunftfreier Berufe beschäftigten.[3] Ab etwa 1660 waren die Baumeister der großen Kirchen und herrschaftlichen Schlösser nicht mehr selbständige Handwerker, sondern angestellte Oberbaudirektoren, Baukondukteure, Festungsbaumeister und Ingenieure.[4] Zu einem wesentlichen Teil der Ausbildung der Baumeister, oft auf einen erlernten Bauberuf aufbauend, wurden Reisen zu den Bauten in Italien und England, die als Vorbild der neuen Bauwerke dienten.[5] Bis zum Beginn des 19. Jahrhunderts trat die Ausbildung in einer Bauhütte gegenüber der Lehrlingszeit in einem Baubüro oder einem Bauamt, dem Studium von Schriften zur Architektur und einem Studium an einer Schule oder Hochschule in den Hintergrund.[4][6]

Die Bautätigkeit der regierenden Fürsten und das Wachstum der Städte führten am Übergang vom 18. zum 19. Jahrhundert zu einem steigenden Bedarf an gut ausgebildeten Baubeamten. In Preußen wurde 1799 die Königliche Bauakademie gegründet. Die Ausbildung führte in eineinhalb Jahren zur Feldmesserprüfung, die bereits die Möglichkeit der staatlichen Prüfung zum Bauconducteur eröffnete. Nach zweieinhalb Jahren konnte die Baumeisterprüfung abgelegt werden.[7] Ab 1823 entstanden in den deutschen Staaten Baugewerkschulen mit baupraktischer Ausrichtung, in denen Bauhandwerker zu Baumeistern und Bautechnikern ausgebildet wurden.[8] Daneben entstanden Technische Hochschulen und Architekturstudiengänge an Universitäten, deren Ausbildungen an der Theorie orientiert waren und zum Ingenieursdiplom oder zur Promotion führten.[9]

Im frühen 20. wurden die Bezeichnungen „Bauconducteur“ und „Baubeamter“ aufgegeben, an ihre Stelle traten beamtete Ingenieure und Architekten mit anders abgegrenzten Tätigkeitsfeldern und anderen Amtsbezeichnungen. Der Bauconducteur wurde so beispielsweise zum Regierungsbauführer, mit der Aufstiegsmöglichkeit zum Regierungsbaumeister.[10]

Bedeutende Baumaßnahmen durften nicht ohne Beteiligung eines Bauconducteurs begonnen werden. Der Bauconducteur war dem Bauinspektor unterstellt, und ihm oblag die Aufsicht über die Meister und die nicht zunftgebundenen Handwerker und Arbeiter. Zu seinen Aufgaben gehörte die Überwachung der Einhaltung der Baupläne, der Zeitplanung und des Budgets. Er durfte und sollte alle Maßnahmen ergreifen, die geplante Bauzeit und den Kostenrahmen einzuhalten und möglichst zu unterschreiten. Dazu erstattete er dem Bauinspektor regelmäßig Bericht.[11]

Eine der wichtigsten Aufgaben des Bauconducteurs war die Materialwirtschaft, der Bauconducteur war für die Bereitstellung der Materialien und für den monatlichen Nachweis ihrer Verwendung verantwortlich. Er war, im Unterschied zum Bauinspektor, während der Bauarbeiten auf der Baustelle und erfasste täglich und wöchentlich zu Abrechnungszwecken die geleistete Arbeit.[11]

Bauconducteure erhielten neben ihrem festen Gehalt oft beträchtliche Spesenzuschläge bei auswärtiger Unterbringung, es gab aber auch Bauconducteure, die kein festes Gehalt erhielten. Sie hatten die Möglichkeit, bei erwiesener Eignung zum Bauinspektor oder anderen Ämtern aufzusteigen.[11]

Einzelnachweise

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  1. Mathias Eisenmenger: Der Architekt, S. 6.
  2. Wolfdietrich Kalusche: Zur Geschichte der Ausbildung von Architekten, S. 112.
  3. Mathias Eisenmenger: Der Architekt, S. 26.
  4. a b Wolfdietrich Kalusche: Zur Geschichte der Ausbildung von Architekten, S. 113.
  5. Mathias Eisenmenger: Der Architekt, S. 34.
  6. Mathias Eisenmenger: Der Architekt, S. 54.
  7. Wolfdietrich Kalusche: Zur Geschichte der Ausbildung von Architekten, S. 116.
  8. Wolfdietrich Kalusche: Zur Geschichte der Ausbildung von Architekten, S. 116.
  9. Wolfdietrich Kalusche: Zur Geschichte der Ausbildung von Architekten, S. 125–131.
  10. Karl Scheffler: Der Architekt, Rütten und Loening, Frankfurt (Main) 1907, S. 49.
  11. a b c Johann Georg Krünitz: Bau-Conducteur. In: Derselbe: Oeconomische Encyclopädie oder Allgemeines System der Land-, Haus- und Staats-Wirthschaft in alphabetischer Ordnung. 2. Auflage, Band 3, Pauli, Berlin 1782.