„Landesarbeitsgericht Düsseldorf“ – Versionsunterschied
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Das '''Landesarbeitsgericht Düsseldorf''' ist neben den Landesarbeitsgerichten in [[Landesarbeitsgericht Köln|Köln]] und [[Landesarbeitsgericht Hamm|Hamm]] eines von drei [[Landesarbeitsgericht]]en (LAG) des Bundeslandes [[Nordrhein-Westfalen]]. Bei ihm sind 14 [[Kammer (Gericht)|Kammern]] gebildet.<ref>[https://www.justiz.nrw.de/Bibliothek/jvv_db/jvv_pdf/Abt_Z/7650_20150715.pdf Anlage zur Bekanntmachung der Zahl der Kammern bei den Gerichten für Arbeitssachen des Landes Nordrhein-Westfalen (RV d. JM vom 15. Juli 2015)], abgerufen am 23. Juli 2015</ref> Präsidentin ist seit 2010 [[Brigitte Göttling]]. |
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== Gerichtssitz und -bezirk == |
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Dem LAG Düsseldorf ist, wie jedem Landesarbeitsgericht, allein das [[Bundesarbeitsgericht]] übergeordnet. Nachgeordnete Gerichte sind das [[Arbeitsgericht Düsseldorf]], das [[Arbeitsgericht Duisburg]], das [[Arbeitsgericht Essen]], das [[Arbeitsgericht Krefeld]], das [[Arbeitsgericht Mönchengladbach]], das [[Arbeitsgericht Oberhausen]], das [[Arbeitsgericht Solingen]], das [[Arbeitsgericht Wesel]] und das [[Arbeitsgericht Wuppertal]]. |
Dem LAG Düsseldorf ist, wie jedem Landesarbeitsgericht, allein das [[Bundesarbeitsgericht]] übergeordnet. Nachgeordnete Gerichte sind das [[Arbeitsgericht Düsseldorf]], das [[Arbeitsgericht Duisburg]], das [[Arbeitsgericht Essen]], das [[Arbeitsgericht Krefeld]], das [[Arbeitsgericht Mönchengladbach]], das [[Arbeitsgericht Oberhausen]], das [[Arbeitsgericht Solingen]], das [[Arbeitsgericht Wesel]] und das [[Arbeitsgericht Wuppertal]]. |
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== Geschichte == |
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Gemäß Arbeitsgerichtsgesetz vom 23. Dezember 1926<ref>RGBl. I S. 507</ref> wurden in Deutschland Arbeitsgerichte gebildet. Diese waren nur in der ersten Instanz unabhängig, die Landesarbeitsgerichte waren den Landgerichten zugeordnet. Am [[Landgericht Düsseldorf]] entstand so 1927 das Landesarbeitsgericht Düsseldorf als eines von vier Landesarbeitsgerichten im Bezirk des [[Oberlandesgericht Düsseldorf|Oberlandesgerichtes Düsseldorf]]. Dem Landesarbeitsgericht Düsseldorf waren folgende Arbeitsgerichte zugeteilt: Arbeitsgericht Düsseldorf, [[Arbeitsgericht Neuß]] und [[Arbeitsgericht Opladen]].<ref>Verordnung über die Errichtung von Arbeitsgerichten und Landesarbeitsgerichten vom 10. Juni 1927, [[Preußische Gesetzessammlung|GS]] S. 97 f., [https://jbc.bj.uj.edu.pl/dlibra/publication/530654/edition/504993/content Digitalisat]</ref> |
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Nach der Besetzung Deutschlands durch die Alliierten wurden 1945 zunächst alle Gerichte geschlossen. Die ordentlichen Gerichte wurden schon bald wieder eröffnet, während die Arbeitsgerichte zunächst nicht wieder eingerichtet wurden, so dass arbeitsgerichtliche Streitigkeiten von den ordentlichen Gerichten erledigt werden mussten. Gemäß [[Kontrollratsgesetz]] 21 sollten in Deutschland Arbeitsgerichte aufgebaut werden. Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf wurde dabei am 1. Juli 1946 neu gebildet. Nun waren ihm zunächst folgende Arbeitsgerichte zugeordnet: [[Arbeitsgericht Aachen|Aachen]], Duisburg, Düsseldorf, Essen, [[Arbeitsgericht Köln|Köln]], Krefeld und Wuppertal. Später kamen weitere Arbeitsgerichte hinzu. Ende 1981 umfasste der Bezirk des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf den gesamten Bezirk Nordrhein mit den Arbeitsgerichten Duisburg, Düsseldorf, Essen, Krefeld, Mönchengladbach, Oberhausen, Solingen, Wesel und Wuppertal. Daneben bestanden die "detachierten Kammern Köln" als Außenstelle des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf mit den Arbeitsgerichte Aachen, [[Arbeitsgericht Bonn|Bonn]], Köln und [[Arbeitsgericht Siegburg|Siegburg]]. Zum 1. Januar 1982 wurden die "detachierten Kammern Köln" in das [[Landesarbeitsgericht Köln]] umgewandelt.<ref>[https://www.fachgerichtszentrum-duesseldorf.nrw.de/behoerde/vorstellung/historie/index.php Geschichte des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf]</ref> |
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* 1947–1966: [[Herbert Monjau]] (* 13. August 1901) |
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* Ab 14. |
* Ab 14. September 1966: Theodor Jungbluth (* 13. Oktober 1914) |
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* Ab 1. |
* Ab 1. Juni 1979: Klaus Dieter Weber (* 1. Januar 1935) |
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* Ab 19. |
* Ab 19. März 1997: [[Angela Lemppenau-Krüger]] |
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* Seit 25. Februar 2010: [[Brigitte Göttling]]<ref> [http://www.nrw.de/presse/brigitte-goettling-neue-praesidentin-des-landesarbeitsgerichts-duesseldorf-8732/ Pressemitteilung des Justizministeriums NRW] </ref> |
* Seit 25. Februar 2010: [[Brigitte Göttling]]<ref> [http://www.nrw.de/presse/brigitte-goettling-neue-praesidentin-des-landesarbeitsgerichts-duesseldorf-8732/ Pressemitteilung des Justizministeriums NRW] </ref> |
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Aktuelle Version vom 25. Juli 2024, 13:24 Uhr
Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf ist neben den Landesarbeitsgerichten in Köln und Hamm eines von drei Landesarbeitsgerichten (LAG) des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen. Bei ihm sind 14 Kammern gebildet.[1] Präsidentin ist seit 2010 Brigitte Göttling.
Gerichtssitz und -bezirk
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Das LAG Düsseldorf hat seinen Sitz in Düsseldorf. Es ist örtlich für die Arbeitsgerichtsbezirke in Düsseldorf, Duisburg, Essen, Krefeld, Mönchengladbach, Oberhausen, Solingen, Wesel und Wuppertal zuständig.[2]
Gerichtsgebäude
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Seit April 1987 ist das Landesarbeitsgericht gemeinsam mit dem Arbeitsgericht Düsseldorf, dem Finanzgericht Düsseldorf und dem Sozialgericht Düsseldorf im Gebäude Ludwig-Erhard-Allee 21 untergebracht.
Aufgaben und Funktion
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Das Landesarbeitsgericht bildet die zweite Instanz der Arbeitsgerichtsbarkeit. Es ist somit für Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen der in seinem Bezirk gelegenen Arbeitsgerichte sachlich zuständig.
Über- und nachgeordnete Gerichte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Dem LAG Düsseldorf ist, wie jedem Landesarbeitsgericht, allein das Bundesarbeitsgericht übergeordnet. Nachgeordnete Gerichte sind das Arbeitsgericht Düsseldorf, das Arbeitsgericht Duisburg, das Arbeitsgericht Essen, das Arbeitsgericht Krefeld, das Arbeitsgericht Mönchengladbach, das Arbeitsgericht Oberhausen, das Arbeitsgericht Solingen, das Arbeitsgericht Wesel und das Arbeitsgericht Wuppertal.
Geschichte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Gemäß Arbeitsgerichtsgesetz vom 23. Dezember 1926[3] wurden in Deutschland Arbeitsgerichte gebildet. Diese waren nur in der ersten Instanz unabhängig, die Landesarbeitsgerichte waren den Landgerichten zugeordnet. Am Landgericht Düsseldorf entstand so 1927 das Landesarbeitsgericht Düsseldorf als eines von vier Landesarbeitsgerichten im Bezirk des Oberlandesgerichtes Düsseldorf. Dem Landesarbeitsgericht Düsseldorf waren folgende Arbeitsgerichte zugeteilt: Arbeitsgericht Düsseldorf, Arbeitsgericht Neuß und Arbeitsgericht Opladen.[4]
Nach der Besetzung Deutschlands durch die Alliierten wurden 1945 zunächst alle Gerichte geschlossen. Die ordentlichen Gerichte wurden schon bald wieder eröffnet, während die Arbeitsgerichte zunächst nicht wieder eingerichtet wurden, so dass arbeitsgerichtliche Streitigkeiten von den ordentlichen Gerichten erledigt werden mussten. Gemäß Kontrollratsgesetz 21 sollten in Deutschland Arbeitsgerichte aufgebaut werden. Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf wurde dabei am 1. Juli 1946 neu gebildet. Nun waren ihm zunächst folgende Arbeitsgerichte zugeordnet: Aachen, Duisburg, Düsseldorf, Essen, Köln, Krefeld und Wuppertal. Später kamen weitere Arbeitsgerichte hinzu. Ende 1981 umfasste der Bezirk des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf den gesamten Bezirk Nordrhein mit den Arbeitsgerichten Duisburg, Düsseldorf, Essen, Krefeld, Mönchengladbach, Oberhausen, Solingen, Wesel und Wuppertal. Daneben bestanden die "detachierten Kammern Köln" als Außenstelle des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf mit den Arbeitsgerichte Aachen, Bonn, Köln und Siegburg. Zum 1. Januar 1982 wurden die "detachierten Kammern Köln" in das Landesarbeitsgericht Köln umgewandelt.[5]
Leitung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- 1947–1966: Herbert Monjau (* 13. August 1901)
- Ab 14. September 1966: Theodor Jungbluth (* 13. Oktober 1914)
- Ab 1. Juni 1979: Klaus Dieter Weber (* 1. Januar 1935)
- Ab 19. März 1997: Angela Lemppenau-Krüger
- Seit 25. Februar 2010: Brigitte Göttling[6]
Organisation
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Am Gericht sind die haupt- und ehrenamtlichen Richter und Richterinnen in derzeit 14 Kammern beschäftigt.[7]
Siehe auch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Internetpräsenz des Landesarbeitsgericht Düsseldorf
- Übersicht der Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Anlage zur Bekanntmachung der Zahl der Kammern bei den Gerichten für Arbeitssachen des Landes Nordrhein-Westfalen (RV d. JM vom 15. Juli 2015), abgerufen am 23. Juli 2015
- ↑ § 2 des Gesetzes zur Ausführung des Arbeitsgerichtsgesetzes im Lande Nordrhein-Westfalen
- ↑ RGBl. I S. 507
- ↑ Verordnung über die Errichtung von Arbeitsgerichten und Landesarbeitsgerichten vom 10. Juni 1927, GS S. 97 f., Digitalisat
- ↑ Geschichte des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf
- ↑ Pressemitteilung des Justizministeriums NRW
- ↑ http://www.lag-duesseldorf.nrw.de/beh_static/gvp/940rdienst2016.pdf (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im April 2019. Suche in Webarchiven) Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
Koordinaten: 51° 13′ 9,3″ N, 6° 47′ 46,8″ O