„Landgericht München“ – Versionsunterschied

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Das '''Landgericht München''' war eine 1803 gegründete bayerische [[Landgericht (bayerische Verwaltungseinheit)|Gerichts- und Verwaltungsbehörde]], die für das Münchener Umland zuständig war. Es bestand bis 1854 und gilt als Vorläufer des heutigen [[Landkreis München|Landkreises München]].
Das '''Landgericht München'''


== Geschichte ==
* war der 1803 gegründete Vorläufer des heutigen [[Landkreis München|Landkreises München]].
Im Jahr 1803 wurde in München als sogenanntes [[Landgericht (Bayerische Verwaltungseinheit)|Landgericht älterer Ordnung]] das Landgericht München gebildet.<ref>[https://www.digitale-sammlungen.de/de/view/bsb10345146?page=364,365 ''Die Organisation des Landgerichts München betr.'' (Churbaierisches Regierungsblatt, XXXVII. Stück, 14. September 1803, Sp. 718-719)]</ref> Es war für das Münchener Umland zuständig. Für das Stadtgebiet Münchens selbst gab es ab 1804 das [[Stadtgericht München]], und ab 1809 wurde München zur [[Kreisunmittelbare Stadt|kreisunmittelbaren Stadt]] mit einem eigenen Polizeidirektor. Stadt- und Landgericht München gehörten zum [[Isarkreis]], der 1838 in [[Oberbayern]] umbenannt wurde. Bereits 1831 sollte das Landgericht München aufgeteilt werden. Es entstand bis 1835 das neue [[Landgericht Au]], das den Isarrain mit der [[Au (München)|Au]], [[Giesing]] und [[Harlaching]], [[Haidhausen]], [[Berg am Laim]], [[Bogenhausen]], [[Oberföhring]] und [[Fasangarten]] umfasste.<ref>{{Literatur |Titel=Sammlung der im Gebiete der inneren Staats-Verwaltung des Königreichs Bayern bestehenden Verordnungen: aus amtlichen Quellen geschöpft und systematisch geordnet. Staatsgebiet und Staatsverfassung enthaltend. 1 Bd. 1 |Datum=1835 |Online=https://books.google.com/books?id=wDZRAAAAcAAJ&newbks=0 |Abruf=2021-09-02}}</ref><ref>{{Literatur |Autor=Anselm Martin |Titel=Topographie und Statistik des kgl. bayer. Landgerichtes Au bei München: mit Berücksichtigung der medizinischen Verhältnisse desselben : mit einer Ansicht der neuen Pfarrkirche in der Vorstadt Au und einer Uebersichtskarte des königl. Landgerichts-Bezirkes Au |Verlag=Franz |Datum=1837 |Online=https://books.google.com/books?id=6B5BAAAAcAAJ&newbks=0 |Abruf=2022-02-13}}</ref> Nach der Eingemeindung von Au, Giesing und Haidhausen in die Stadt München am 1. Oktober 1854 wurde für die neuen Stadtteile das [[Stadtgericht München rechts der Isar]] geschaffen, aus dem bisherigen Stadtgericht München wurde das [[Stadtgericht München links der Isar.]] Gleichzeitig fand eine Umorganisation der Landgerichte des Umlandes statt: Aus den Restgemeinden des bisherigen Landgerichts Au wurde das [[Landgericht München rechts der Isar]]. Aus dem Landgericht München wurde das [[Landgericht München links der Isar]] gebildet.


== Siehe auch ==
Außerdem wird der Begriff umgangssprachlich eingesetzt für
Der Begriff wird umgangssprachlich auch eingesetzt für
* das [[Landgericht München I]], ein Gericht mit der Zuständigkeit für München und Landkreis München
* das [[Landgericht München I]], ein Gericht mit der Zuständigkeit für München und Landkreis München
* das [[Landgericht München II]], ein Gericht mit der Zuständigkeit für das fernere Umland Münchens.
* das [[Landgericht München II]], ein Gericht mit der Zuständigkeit für das fernere Umland Münchens.


== Einzelnachweise ==
{{Begriffsklärung}}
<references />

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[[Kategorie:Landgericht (bayerische Verwaltungseinheit)|München]]
[[Kategorie:Geschichte (Landkreis München)]]
[[Kategorie:Aufgelöst 1854]]

Aktuelle Version vom 25. November 2024, 05:41 Uhr

Das Landgericht München war eine 1803 gegründete bayerische Gerichts- und Verwaltungsbehörde, die für das Münchener Umland zuständig war. Es bestand bis 1854 und gilt als Vorläufer des heutigen Landkreises München.

Im Jahr 1803 wurde in München als sogenanntes Landgericht älterer Ordnung das Landgericht München gebildet.[1] Es war für das Münchener Umland zuständig. Für das Stadtgebiet Münchens selbst gab es ab 1804 das Stadtgericht München, und ab 1809 wurde München zur kreisunmittelbaren Stadt mit einem eigenen Polizeidirektor. Stadt- und Landgericht München gehörten zum Isarkreis, der 1838 in Oberbayern umbenannt wurde. Bereits 1831 sollte das Landgericht München aufgeteilt werden. Es entstand bis 1835 das neue Landgericht Au, das den Isarrain mit der Au, Giesing und Harlaching, Haidhausen, Berg am Laim, Bogenhausen, Oberföhring und Fasangarten umfasste.[2][3] Nach der Eingemeindung von Au, Giesing und Haidhausen in die Stadt München am 1. Oktober 1854 wurde für die neuen Stadtteile das Stadtgericht München rechts der Isar geschaffen, aus dem bisherigen Stadtgericht München wurde das Stadtgericht München links der Isar. Gleichzeitig fand eine Umorganisation der Landgerichte des Umlandes statt: Aus den Restgemeinden des bisherigen Landgerichts Au wurde das Landgericht München rechts der Isar. Aus dem Landgericht München wurde das Landgericht München links der Isar gebildet.

Der Begriff wird umgangssprachlich auch eingesetzt für

Einzelnachweise

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  1. Die Organisation des Landgerichts München betr. (Churbaierisches Regierungsblatt, XXXVII. Stück, 14. September 1803, Sp. 718-719)
  2. Sammlung der im Gebiete der inneren Staats-Verwaltung des Königreichs Bayern bestehenden Verordnungen: aus amtlichen Quellen geschöpft und systematisch geordnet. Staatsgebiet und Staatsverfassung enthaltend. 1 Bd. 1. 1835 (google.com [abgerufen am 2. September 2021]).
  3. Anselm Martin: Topographie und Statistik des kgl. bayer. Landgerichtes Au bei München: mit Berücksichtigung der medizinischen Verhältnisse desselben : mit einer Ansicht der neuen Pfarrkirche in der Vorstadt Au und einer Uebersichtskarte des königl. Landgerichts-Bezirkes Au. Franz, 1837 (google.com [abgerufen am 13. Februar 2022]).