„Europäischer Stabilitätsmechanismus“ – Versionsunterschied

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=== Kapitalausstattung des ESM ===
=== Kapitalausstattung des ESM ===
Das anfängliche Stammkapital des ESM beträgt 700 Mrd. Euro. Auf Deutschland entfallen davon rund 261 Mrd. Euro (190 Mrd. Euro direkt und ca. 71 Mrd. Euro sind 27,14% vom Anteil der Krisenländer - mit Italien - laut ESM Vertrag). Als anfängliche Beteiligungsanteile wählte man die gleichen Prozentzahlen wie die, mit denen die Staaten der [[Euro-Zone]] an der [[Europäische Zentralbank|EZB]] beteiligt sind.
Das anfängliche Stammkapital des ESM beträgt 700 Mrd. Euro. Auf Deutschland entfallen davon rund 303 Mrd. Euro (ca. 190 Mrd. Euro direkt und ca. 113 Mrd. Euro sind der deutsche Anteil am Anteil der Krisenländer - mit Italien - laut ESM Vertrag). Als anfängliche Beteiligungsanteile wählte man die gleichen Prozentzahlen wie die, mit denen die Staaten der [[Euro-Zone]] an der [[Europäische Zentralbank|EZB]] beteiligt sind.


Die nachfolgende Tabelle zeigt die ESM-Mitglieder mit dem jeweiligen prozentualen Anteil am ESM und der Kapitalzeichnung.<ref name="european-council">{{Internetquelle
Die nachfolgende Tabelle zeigt die ESM-Mitglieder mit dem jeweiligen prozentualen Anteil am ESM und der Kapitalzeichnung.<ref name="european-council">{{Internetquelle

Version vom 9. Oktober 2012, 21:36 Uhr

Der Europäische Stabilitätsmechanismus (kurz ESM, englisch European Stability Mechanism, französisch Mécanisme européen de stabilité) ist eine internationale Finanzinstitution mit Sitz in Luxemburg. Er entstand am 27. September 2012[1] mit der Hinterlegung der deutschen Ratifikationsurkunde beim Generalsekretariat des Rates der Europäischen Union. Damit wurde der ESM-Vertrag von allen Euro-Staaten mit Ausnahme Estlands ratifiziert.[1] Der Anteil der Staaten, die den Gründungsvertrag ratifiziert haben, am Grundkapital beträgt mehr als 90 % des anfänglich geplanten Stammkapitals von 700 Milliarden Euro. Somit sind die Voraussetzungen für das Inkrafttreten des Vertrages erfüllt.[2] Sie ist Teil des „Euro-Rettungsschirms“ und wird die Europäische Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) ablösen.[3] Erster Geschäftsführender Direktor ist der bisherige CEO der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF), Klaus Regling.

Vorgeschichte

Trotz der Gründung der EFSF im Juni 2010 setzte sich die Staatsschuldenkrise im Euroraum weiter fort. Neben Griechenland waren auch Irland und Portugal betroffen. Wegen des absehbar zu frühen Auslaufens der EFSF im Juni 2013 wurden Forderungen lauter, einen dauerhaften Mechanismus für Krisenfälle zu etablieren. Nachdem verschiedene Vorschläge wie die Einführung sogenannter Eurobonds oder die Einrichtung einer Staateninsolvenzordnung von mehreren Staaten – auch vehement von Bundeskanzlerin Merkel – abgelehnt worden waren, beschlossen die Regierungschefs der Euro-Gruppe auf dem Gipfel des Europäischen Rates am 16./17. Dezember 2010, den Art. 136 AEU-Vertrag zu erweitern. Diese Vertragsänderung wurde am 2. Februar 2012 von den Botschaftern der Euro-Staaten unterzeichnet.

Am 9. Dezember 2011 haben die Staats- und Regierungschefs der Euro-Zone vereinbart, Schritte in Richtung auf eine stärkere Wirtschaftsunion zu unternehmen, einschließlich eines neuen fiskalpolitischen Pakts und einer verstärkten wirtschaftspolitischen Koordinierung, die durch einen Vertrag über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion (VSKS) umzusetzen sei. Der VSKS soll dazu beitragen, eine engere Koordinierung der Wirtschaftspolitik in der Euro-Zone zu entwickeln, um eine dauerhafte, gesunde und stabile Verwaltung der öffentlichen Finanzen zu gewährleisten und so eine der Hauptursachen der finanziellen Instabilitäten anzugehen. Der ESM-Vertrag und der VSKS-Vertrag sollen sich gegenseitig bei der Verstärkung der haushaltspolitischen Verantwortlichkeit innerhalb der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion ergänzen; der ESM ist „Ausdruck der Solidarität innerhalb der Europäischen Union, aber auch des Willens zur gemeinschaftlichen Selbstbehauptung in der internationalen Umwelt.“[4]

Ziel des ESM

Mit dem ESM sollen zahlungsunfähige Mitgliedstaaten der Eurozone finanziell, unter Einhaltung wirtschaftspolitischer Auflagen (Artikel 13 des ESM-Vertrages), mit Krediten der Gemeinschaft der Euro-Staaten unterstützt werden, wobei auch anderen[5] Mitgliedstaaten der Europäischen Union der Beitritt zu diesem Vertrag offen steht (Art. 44).

Das wesentliche Instrumentarium des ESM sind Notkredite und Bürgschaften (auch als „Haftungsgarantien“ bezeichnet): Überschuldete Mitgliedstaaten sollen Kredite unter subventionierten Konditionen erhalten. Im ESM-Vertrag ist zudem festgeschrieben, dass jeder Mitgliedstaat, der Hilfe durch den ESM erhält, ein makroökonomisches Anpassungsprogramm umsetzen muss sowie eine tiefgehende Analyse über die Nachhaltigkeit seiner Staatsschuldensituation unternehmen soll (Art. 12, Art. 13 Abs. 3 ESM-Vertrag).

Rechtlicher Rahmen

Gründungsvertrag

Der ESM wird begründet durch den „Vertrag zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus zwischen dem Königreich Belgien, der Bundesrepublik Deutschland, der Republik Estland, Irland, der Hellenischen Republik, dem Königreich Spanien, der Französischen Republik, der Italienischen Republik, der Republik Zypern, dem Großherzogtum Luxemburg, Malta, dem Königreich der Niederlande, der Republik Österreich, der Portugiesischen Republik, der Republik Slowenien, der Slowakischen Republik und der Republik Finnland“.

Dieser völkerrechtliche Vertrag wurde am 23. Januar 2012 von den Finanzministern der Euro-Staaten beschlossen und am 2. Februar 2012 durch die Botschafter der Mitgliedstaaten in Brüssel unterzeichnet.[6] Bis auf Estland haben inzwischen allen Unterzeichnerstaaten den Vertrag ratifiziert.

Die Finanzminister der Euro-Staaten billigten zudem am 14. September 2012 in Nikosia die vom Bundesverfassungsgericht geforderten Auflagen. Eine entsprechende „interpretative Erklärung“ zum ESM-Vertrag hat das Bundeskabinett am 26. September 2012 gebilligt; sie wurde am 27. September 2012 von den Unterzeichnerstaaten beschlossen. Damit trat der Gründungsvertrag am 27. September 2012 in Kraft.[1]

Unterzeichner ratifiziert Kommentar
Deutschland Deutschland ja Am 29. Juni 2012 haben der Bundestag und der Bundesrat jeweils mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit dem Gesetz zu dem Vertrag vom 2. Februar 2012 zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus zugestimmt.[7] Der Bundespräsident hat dieses Gesetz wegen absehbarer Verfassungsklagen nicht sofort unterzeichnet,[8] sondern erst am 13. September 2012, also einen Tag nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den bis dahin eingegangenen Eilanträgen. Das Gericht hatte den Anträgen der Kläger auf eine einstweilige Anordnung nicht stattgegeben, aber vor einer Ratifizierung noch zusätzliche, völkerrechtlich gesicherte Regelungen gefordert.[9] Nachdem die Mitgliedstaaten der Eurozone eine gemeinsame Erklärung zur Interpretation von Artikel 8 Abs. 5, Artikel 32 Abs. 5, Artikel 34 und Artikel 35 Abs. 1 des Vertrages unterzeichnet hatten, um die Maßgaben des Bundesverfassungsgerichts völkerrechtlich sicherzustellen, hat der Bundespräsident am 27. September 2012 die Ratifikationsurkunde unterzeichnet.
Niederlande Niederlande ja Ungeachtet der Differenzen segnete in den Niederlanden das Oberhaus des Parlaments am 3. Juli den ESM ab, nachdem das Unterhaus schon im Juni mit Zweidrittelmehrheit für den Euro-Rettungsschirm gestimmt hatte.[10]
Luxemburg Luxemburg ja Parlamentarische Zustimmung am 26. Juni 2012.
Finnland Finnland ja Die Abgeordneten des finnischen Parlaments haben am 21. Juni 2012 für die Ratifizierung des ESM-Vertrags gestimmt. 104 Volksvertreter stimmten für und 71 gegen den Vertrag. Jedoch machte die finnische Finanzministerin am 6. Juli deutlich, dass ihre Regierung einer gemeinsamen Haftung für die Schulden und Risiken der Euroländer nicht zustimmen werde. Auch eine Bankenunion mit gemeinsamer Haftung lehnte sie ab. Finnland werde eine „harte Haltung“ einnehmen, wenn es um Rettungspläne für die Eurozone geht, sagte Urpilainen. „Wir sind konstruktiv und wollen die Krise lösen – aber nicht um jeden Preis.“[11]
Estland Estland ja* Der estnische Rechtskanzler Indrek Teder hat den Vertrag dem estnischen Verfassungsgericht im Frühjahr zur Prüfung vorgelegt, da Artikel 4 Absatz 4 seiner Ansicht nach gegen die Verfassung verstößt.[12] Das Gericht hat am 12. Juli 2012 sein Urteil veröffentlicht. 10 der 19 Richter wiesen die Beschwerde zurück. Am 30. August 2012 stimmte das Estnische Parlament mehrheitlich für den ESM.[13][14]
Malta Malta ja Parlamentarische Zustimmung am 6 Juli 2012.
Slowenien Slowenien ja Parlamentarische Zustimmung am 19. April 2012.
Zypern Republik Zypern ja Parlamentarische Zustimmung am 30. Mai 2012.
Slowakei Slowakei ja Parlamentarische Zustimmung am 22. Juni 2012.
Frankreich Frankreich ja Zustimmung in beiden Kammern am 28. Februar 2012.[15]
Osterreich Österreich ja Am 4. Juli 2012 hat der Nationalrat mit der notwendigen Zweidrittelmehrheit den ESM und den Fiskalpakt abgesegnet.[16] Die Zustimmung des Bundespräsidenten erfolgte am 17. Juli 2012.[17]
Belgien Belgien ja Das belgische Parlament hat den ESM am 14. Juni 2012 ratifiziert. 90 Abgeordnete haben mit Ja gestimmt, 14 mit Nein. Es gab 24 Enthaltungen.[18][19]
Portugal Portugal ja Parlamentarische Zustimmung am 13. April 2012.[20]
Griechenland Griechenland ja Parlamentarische Zustimmung am 28. März 2012.
Irland Irland ja Das Oberste Gericht hat am 10. Juli 2012 die Verfassungsmäßigkeit des ESM bestätigt, aber einige rechtliche Fragen an den Europäischen Gerichtshof verwiesen. Bis zum Ausgang des Verfahrens hat die Regierung die Unterzeichnung der Ratifikationsurkunde ausgesetzt.[21]
Italien Italien ja Der italienische Senat hat am 12. Juli den Euro-Rettungsschirm ESM und den EU-Fiskalpakt gebilligt. Am 19. Juli 2012 hat auch das italienische Parlament zugestimmt.[22]
Spanien Spanien ja Zustimmung des Congreso de los Diputados am 17. Mai 2012 und durch den Senado am 6. Juni 2012.

 *) Die Annahmeurkunde liegt noch nicht beim Rat der Europäischen Union in Brüssel vor.

Inkrafttreten des ESM-Vertrags

Der Vertrag bedarf der Ratifikation, Genehmigung oder Annahme durch die Unterzeichner. Der ESM-Vertrag tritt an dem Tag in Kraft, an dem die Ratifikations-, Genehmigungs- oder Annahmeurkunden von so vielen Unterzeichner-Ländern beim Generalsekretariat des Rates der Europäischen Union hinterlegt wurden, dass deren Erstzeichnungen mindestens 90 % der gesamten vereinbarten Zeichnungen ausmachen. Diese Bedingung wurde mit der Hinterlegung der deutschen Ratifikationsurkunde erfüllt. Der Vertrag trat gemäß Bekanntmachung vom 1. Oktober 2012 (BGBl. II S. 1086) am 27. September 2012 in Kraft. Der ESM startet daher vorläufig ohne Estland.

Rechtsform und Sitz des ESM

Der Europäische Stabilitätsmechanismus ist eine internationale Finanzinstitution. Er hat seinen Sitz und seine Hauptverwaltung in Luxemburg und kann ein Verbindungsbüro in Brüssel einrichten (Art. 31). Der ESM besitzt volle Rechtspersönlichkeit und ist uneingeschränkt rechts- und geschäftsfähig. Der ESM ist von jeglichen Beschränkungen, Zulassungs- und Lizenzierungspflichten, wie sie sonst für Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsunternehmen gelten, befreit (Art. 32).

Kapitalausstattung des ESM

Das anfängliche Stammkapital des ESM beträgt 700 Mrd. Euro. Auf Deutschland entfallen davon rund 303 Mrd. Euro (ca. 190 Mrd. Euro direkt und ca. 113 Mrd. Euro sind der deutsche Anteil am Anteil der Krisenländer - mit Italien - laut ESM Vertrag). Als anfängliche Beteiligungsanteile wählte man die gleichen Prozentzahlen wie die, mit denen die Staaten der Euro-Zone an der EZB beteiligt sind.

Die nachfolgende Tabelle zeigt die ESM-Mitglieder mit dem jeweiligen prozentualen Anteil am ESM und der Kapitalzeichnung.[23]

Euro-Land Anteil am ESM in % Kapitalzeichnung in Mrd. €
Belgien Belgien 3,4771 24,3397
Deutschland Deutschland 27,1464 190,0248
Estland Estland 0,1860 1,3020
Irland Irland 1,5922 11,1454
Griechenland Griechenland 2,8167 19,7169
Spanien Spanien 11,9037 83,3259
Frankreich Frankreich 20,3859 142,7013
Italien Italien 17,9137 125,3959
Zypern Republik Zypern 0,1962 1,3734
Luxemburg Luxemburg 0,2504 1,7528
Malta Malta 0,0731 0,5117
Niederlande Niederlande 5,7170 40,0190
Osterreich Österreich 2,7834 19,4838
Portugal Portugal 2,5092 17,5644
Slowenien Slowenien 0,4276 2,9932
Slowakei Slowakei 0,8240 5,7680
Finnland Finnland 1,7974 12,5818
Gesamt 100,0000 700,0000

Rechnungslegung des ESM

Der ESM veröffentlicht einen Jahresbericht mit einem geprüften Jahresabschluss und übermittelt den ESM-Mitgliedern einen zusammengefassten Quartalsabschluss und eine Gewinn- und Verlustrechnung, die das Ergebnis seiner Operationen ausweist (Art. 27). Die Abschlussprüfer für den Jahresabschluss des ESM werden vom Gouverneursrat bestellt (Art. 29).

Verschwiegenheitspflicht

Alle Personen, die für den ESM oder in Zusammenhang damit tätig sind oder tätig waren, dürfen keine der beruflichen Schweigepflicht unterliegenden Informationen weitergeben (Art. 34).

Immunität

Die Mitglieder des Gouverneursrats, die Mitglieder des Direktoriums und alle Bediensteten des ESM genießen Immunität von der Gerichtsbarkeit hinsichtlich ihrer in amtlicher Eigenschaft vorgenommenen Handlungen und Unverletzlichkeit hinsichtlich ihrer amtlichen Schriftstücke und Unterlagen (Art. 35).

Ausstieg aus dem ESM

Im ESM-Vertrag selbst ist eine Ausstiegsmöglichkeit einzelner Mitglieder nicht vorgesehen. Eine völkerrechtlich akzeptierte, einseitige Kündigung wäre damit nur unter außergewöhnlichen Umständen gemäß Artikel 54 ff. der Wiener Vertragsrechtskonvention möglich.[24]

Aufbau des ESM

Der ESM besteht aus einem Gouverneursrat, einem Direktorium mit einem Geschäftsführenden Direktor und aus anderen, für erforderlich erachteten Bediensteten.

Gouverneursrat

Der Gouverneursrat wird aus den für Finanzen zuständigen Vertretern der ESM-Mitgliedsländer gebildet: Jedes Mitgliedsland ernennt ein Mitglied des Gouverneursrats und ein stellvertretendes Mitglied. Der Gouverneursrat wählt aus seinen Kreisen einen Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden für eine Amtszeit von zwei Jahren (Art. 5 Abs. 2). Ist der Vorsitzende nicht mehr Finanzminister seines Landes, wird neu gewählt.

Der Gouverneursrat ist beschlussfähig, wenn zwei Drittel der stimmberechtigten Mitglieder des Gouverneursrats, auf die insgesamt mindestens zwei Drittel der Stimmrechte entfallen, anwesend sind. Der Gouverneursrat wäre also auch ohne deutsche Anwesenheit beschlussfähig. Ein Beschluss gilt sogar auch ohne Beteiligung Deutschlands als „in gegenseitigem Einvernehmen“ angenommen, wenn die übrigen Mitglieder entweder zugestimmt oder sich enthalten haben. Beschlüsse, für die eine qualifizierte Mehrheit von 80 % der Stimmen erforderlich ist, kann Deutschland verhindern, da Deutschland einen Anteil von 27,1464 Prozent des Gesamtstimmengewichts aufweist.

Direktorium

Jedes Mitglied des Gouverneursrats ernennt ein Mitglied und ein stellvertretendes Mitglied des Direktoriums. Das Direktorium soll gewährleisten, dass der ESM gemäß Vertrag und Satzung geführt wird. Es fasst die Beschlüsse, die ihm nach Maßgabe des ESM-Vertrags obliegen oder die ihm vom Gouverneursrat übertragen werden.

Geschäftsführender Direktor

Der Geschäftsführende Direktor wird vom Gouverneursrat für fünf Jahre ernannt. Eine einmalige Wiederwahl ist möglich sowie die vorzeitige Beendigung der Amtszeit durch Beschluss des Gouverneursrats. Er muss Staatsangehöriger eines ESM-Mitgliedslandes sein und darf nicht dem Gouverneursrat oder dem Direktorium angehören (Art. 7 Abs. 1). Für den geschäftsführenden Direktor ist ein Grundgehalt von 324.000 Euro brutto jährlich vorgesehen.[25]

Der Geschäftsführende Direktor vertritt den ESM nach außen, führt die laufenden Geschäfte und steht allen Bediensteten des ESM vor. Er ist für die Organisation, Ernennung und Entlassung der Bediensteten nach Maßgabe der vom Direktorium zu beschließenden Beschäftigungsbedingungen zuständig (Art. 7 Abs. 4 und 5).

Bedienstete

Bedienstete des ESM werden vom Geschäftsführenden Direktor ernannt oder entlassen. Ihre Gehälter und sonstigen Bezüge unterliegen einer internen Steuer zugunsten des ESM. Vom Tag der Erhebung dieser Steuer an sind diese Gehälter und Bezüge von der jeweiligen nationalen Einkommensteuer befreit (Art. 36 Abs. 5).

Ende 2012 sollen beim Rettungsfonds zunächst rund 75 Angestellte arbeiten. Für leitende Angestellte sind Gehälter von 64.000 bis 167.000 Euro vorgesehen.[26]

Hintergrund

Ergänzung der Stabilisierungsmaßnahmen durch die EZB

Parallel zu den Maßnahmen des Europäischen Rates begann die Europäische Zentralbank, Staatsanleihen gefährdeter Euro-Staaten zu kaufen. Mit dieser Entscheidung wich die EZB von ihrem bisherigen Grundprinzip ab, niemals Staatsanleihen von Mitgliedstaaten zu kaufen.[27] Art. 123 AEU-Vertrag verbietet den unmittelbaren Erwerb von mitgliedstaatlichen Schuldtiteln durch die Zentralbank („No Bailout“). Da die jeweiligen Staatsanleihen nicht direkt beim jeweiligen Emittenten, sondern – mittelbar – auf dem Sekundärmarkt von der EZB „gekauft“ wurden und weiterhin werden, wird diese Umgehung als legitim kommuniziert.[28][29]

Finanzielles Risiko für die Bundesrepublik Deutschland

Verstoß gegen die Nichtbeistandsklausel

Problematisch am ESM ist sein Verhältnis zur Nichtbeistandsklausel in Art. 125 AEU-Vertrag, die eine Haftung einzelner Mitgliedstaaten bzw. der Europäischen Union als Ganzes für die Schulden anderer Mitgliedstaaten ausschließt. Im Vertrag von Maastricht wurde ausdrücklich verankert, dass finanzielle Unterstützungen für überschuldete Mitgliedstaaten ausgeschlossen sein sollen. Der Stabilitäts- und Wachstumspakt legte den Mitgliedstaaten daher konkrete Defizit- und Verschuldungsgrenzen auf. Eine Nichtbeistands-Klausel („No Bailout“ Clause) untersagt die Haftung der Union oder einzelner Mitgliedstaaten für die Verbindlichkeiten anderer Mitgliedstaaten. Damit sollte die Eigenverantwortung und Finanzdisziplin der einzelnen Staaten gewährleistet werden. Zudem sollte die Gefahr eines Moral Hazard verhindert werden, die darin liegen kann, dass Mitgliedstaaten die Erwartung hegen, bei ungenügender eigener Haushalts- und Verschuldungsdisziplin darauf hoffen zu dürfen, dass andere Staaten für ihre Schulden eintreten (siehe auch: Too Big to Fail). Allerdings wurde der Stabilitäts- und Wachstumspakt von den Staaten über 60 Mal verletzt, ohne dass auch nur ein einziges Mal die für diesen Fall vertraglich vereinbarten Sanktionen beschlossen wurden. Schließlich rutschten Griechenland und andere Eurozonen-Staaten Anfang 2010 in Verschuldungskrisen und die Staatsschuldenkrise im Euroraum nahm ihren Lauf. Die Eurozonen-Staaten sahen sich gezwungen, im Mai 2010 die European Financial Stability Facility (EFSF) als provisorischen Stabilisierungsmechanismus zu verabschieden, um eine sich selbst verstärkende krisenhafte Entwicklung mit der Gefahr von Staatsbankrotten einzudämmen. Da das Volumen dieser Maßnahme jedoch nicht ausreichte, um die Krise an den Finanzmärkten einzudämmen, beschloss der Europäische Rat im Dezember 2010 den weitergehenden ESM.

Zur Rechtfertigung des vorläufigen Stabilisierungsmechanismus wurde zunächst Art. 122 AEU-Vertrag angeführt, der finanzielle Hilfen für einen Mitgliedstaat erlaubt, der „aufgrund von Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Ereignissen, die sich seiner Kontrolle entziehen, von Schwierigkeiten betroffen oder von gravierenden Schwierigkeiten ernstlich bedroht“ ist. Auf Druck des Nicht-Eurolandes Großbritannien wurde durchgesetzt, dass bei Krediten für Staaten, die Mitglieder der Eurozone sind, nur die übrigen Euro-Staaten haften. Allerdings können als Zahlungsbilanzhilfen für Nicht-Euro-Staaten Kredite aufgenommen werden, für die alle Mitgliedstaaten der EU haften.

Verfassungsrechtliche Problematik

Der ESM-Vertrag muss von den Mitgliedstaaten ratifiziert werden. Die Bundesregierung hat die hierfür erforderlichen Gesetze, nämlich das ESM-Ratifizierungsgesetz, das ESM-Finanzierungsgesetz (ESMFinG) und eine Änderung des Bundesschuldenwesengesetzes auf den Weg gebracht. Nach der Verabschiedung des Zustimmungsgesetzes dieser Gesetze durch Bundestag und Bundesrat gingen mehrere Anträge auf einstweilige Anordnung beim Bundesverfassungsgericht ein.[30] Die Anträge sind darauf gerichtet, dem Bundespräsidenten bis zur Entscheidung über die jeweilige Hauptsache zu untersagen, die beschlossenen Gesetze zu unterzeichnen und auszufertigen. Auf Grund eines Ersuchens des Bundesverfassungsgerichts ließ der Bundespräsident verlautbaren, das Gesetz erst nach Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts unterzeichnen zu wollen.[31] Kritisiert wird vor allem, dass der Bundestag Zuständigkeiten im Bereich des Bundeshaushalts an ein nicht durch direkte Wahlen legitimiertes Gremium abtritt.

Am 2. August 2012 gab der Verein Mehr Demokratie auf seiner Website bekannt, dass er mit den bis dahin eingegangenen Vollmachten, die bisher größte Massenbeschwerde in der bundesdeutschen Geschichte einreichen wird.[32]

Die Kläger sind:

Am 12. September 2012 lehnte das Bundesverfassungsgericht die genannten Eilanträge ab, die eigentliche Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts steht aber noch aus.

Finanzhilfen des ESM

Der ESM-Vertrag ist noch nicht von allen Parteien ratifiziert; trotzdem beginnt bereits die politische Diskussion, wer Hilfen bekommen oder benötigen könnte. Zudem ist eine Übernahme von bereits geleisteten EFSF-Hilfen durch den ESM beabsichtigt.

Spanien

Zurzeit wird über ein notwendiges Hilfsvolumen von bis zu 100 Mrd. Euro gesprochen. Die österreichische Finanzministerin Maria Fekter zieht es z. B. vor, diese Spanienhilfe nicht aus dem provisorischen (EFSF), sondern aus dem permanenten Euro-Rettungsschirm (ESM) rollen zu lassen.[40] Es wurde beschlossen, dass der ESM auf seinen bevorzugten Gläubigerstatus verzichtet.[41]

Irland und Portugal

Es herrschte im Europäischen Rat Einvernehmen darüber, dass der ESM die Aufgaben der EFSF übernimmt. Der Gouverneursrat kann nach Artikel 5 und Artikel 40 die Modalitäten für die Übertragung von EFSF-Hilfen auf den ESM festlegen.

Kritik am ESM-Vertrag

ESM-Vertrag ohne Austrittsrecht

Es wird kritisiert, dass der ESM auf Dauer angelegt ist und es kein Austrittsrecht für ESM-Mitgliedstaaten gibt. Laut Völkerrecht gibt es nur die Möglichkeit zu kündigen, wenn sich die Grundlagen insgesamt verändert haben. Im Vorfeld der Abstimmung in Deutschland am 29. Juni 2012 über das Gesamtpaket der Maßnahmen zur Rettung des Euro gab es unterschiedliche Auslegungen. Die Bundesregierung vertrat die Ansicht, Interessen der einzelnen Bundesländer seien „in Angelegenheiten des ESM nicht betroffen“ und es handle sich um einen völkerrechtlichen Vertrag.[42]

Souveränitätsverlust

Die Mitglieder des Gouverneursrats sind Regierungsmitglieder der jeweiligen ESM-Mitglieder mit Zuständigkeit für Finanzen, womit nach Ansicht von Kritikern die jeweilige Finanz-, bzw. Budget-Souveränität in Fragen des eigenen Staatshaushaltes abgetreten wird.

Jeder Mitgliedstaat, der Hilfe durch den ESM erhält, hat ein makroökonomisches Anpassungsprogramm umzusetzen, also wirtschaftspolitische Auflagen einzuhalten (Art. 13). Gegenüber dem ESM ist der IWF als Gläubiger vorrangig (Präambel des Vertrages, Seite 8, Nr. 13).

Haftung und Kapitalabruf

Haftung unbegrenzt

Kritisiert wird, dass das ESM-Kapital zunächst 700 Milliarden Euro beträgt, aber unbegrenzt erhöht werden könne. Das ginge zwar nur mit der Stimme des deutschen Vertreters, der allerdings an Weisungen des Parlaments nicht gebunden ist. Der Bund der Steuerzahler schätzt es als unwahrscheinlich ein, dass der deutsche Finanzminister sein Veto in einer entsprechenden Euro-Notsituation einlegt. Den Bedenken wurde dadurch Rechnung getragen, dass eine solche Veränderung erst in Kraft tritt, wenn die Mitgliedstaaten den „Abschluss ihrer jeweiligen nationalen Verfahren“ vollzogen haben (Art. 10 Abs. 1 Satz 3).

Haftung für Anteile anderer Mitglieder

Eine besondere Brisanz liegt in der folgenden Regelung: Wenn ein Land als Zahler ausfällt, weil es selbst finanzielle Hilfen benötigt, müssen die anderen Staaten das – durch den Ausfall dieses Landes – fehlende Kapital zusätzlich aufbringen (Art. 25 Abs. 2 ESM-Vertrag).[43]

Deutschland hafte für bis zu 778 Milliarden Euro, errechnete das Ifo-Institut.[44]

Der Spiegel schrieb einen Tag vor dem ESM-Urteil des Bundesverfassungsgerichts:

„Der als Berichterstatter zuständige Verfassungsrichter Peter Huber und seine Kollegen brachten schon in der Verhandlung Anfang Juli vor allem gegen den ESM immer wieder Bedenken vor: Etwa gegen den Umstand, dass Deutschland vorübergehend das Stimmrecht im ESM entzogen werden könne, wenn es Streit über die deutschen Zahlungspflichten gäbe. Dass der Mechanismus ausdrücklich Nacht- und Nebel-Entscheidungen vorsieht, bei denen der Bundestag außen vor bleiben muss. Vor allem aber, dass der ESM einen Automatismus auslösen könnte, bei dem immer mehr Geld nachgeschoben werden muss, um die Kosten bei einem Scheitern zu vermeiden, die aber bei der nächsten Runde dann noch höher sein werden.“[45]

Nachforderungsmechanismus

Kritisiert wird, dass das ESM-Management restliches Haftungskapital (derzeit bis zu 620 Milliarden Euro) bereits mit einfacher Mehrheit nachfordern könne.[46]

Beteiligung privater Gläubiger nur ausnahmsweise

Die Schadensbeteiligungspflichten privater Gläubiger sind dem Bund der Steuerzahler viel zu vage. In der ESM-Vertragspräambel ist lediglich von einer Beteiligung in „Ausnahmefällen“ die Rede.

Kreditvolumen nicht ausreichend

Der IWF und die OECD haben wiederholt gewarnt, dass die bisher geplanten Maßnahmen des Euro-Rettungsschirms nicht ausreichen, falls große Euro-Staaten in Schieflage geraten.[47]

Kreditvergabe nicht transparent

Die Tatsache, dass die Vergabe von ESM-Krediten durch den Gouverneursrat erfolgt, und hier keine objektiven, transparenten Kriterien definiert sind, wurde kritisiert. In Artikel 34 ist geregelt, dass die Mitglieder des Gouverneursrats und des Direktoriums sowie alle anderen Personen, die für den ESM tätig sind oder waren, einer beruflichen Schweigepflicht, auch gegenüber dem eigenen Mitgliedsstaat, unterliegen. Einziger Entscheidungsfaktor für eine Aktivierung des ESM sei, ob „dies unabdingbar ist, um die Stabilität des Euro-Währungsgebietes zu wahren“, was als rein subjektives, politisches Entscheidungskriterium aufgefasst wurde. Entscheidungen über die Vergabe von ESM-Mitteln sind unanfechtbar. Bei „Gefahr in Verzug“ kann die Vergabe von Krediten und Haftungen mit qualifizierter Mehrheit von 85 Prozent des Grundkapitals beschlossen werden, was kleinere Staaten nach Ansicht von Kritikern potenziell benachteiligt.[48]

Weitere Kritik

Deutschland

Datei:ATTAC-Protest zur zu ESM und Fiskalvertrag 2.jpg
Attac-Protestaktion anlässlich der öffentlichen Anhörung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages zu ESM und Fiskalvertrag
Kritik der Bundesbank

Die Bundesbank warnte in einer offiziellen Stellungnahme vom 19. September 2011: „[…] Mit den Beschlüssen der Staats- und Regierungschefs des Euro-Währungsgebiets und der EU-Organe vom 21. Juli 2011 wurden an entscheidenden Stellen erneut Änderungen an den Reformvorhaben vorgenommen. Es wurde beschlossen, den Instrumentenkasten der EFSF (und des zukünftigen ESM) deutlich auszuweiten. […] Mit diesen Beschlüssen erfolgt ein weiterer großer Schritt in Richtung gemeinschaftlicher Haftung und geringerer Disziplinierung durch die Kapitalmärkte, ohne dass im Gegenzug die Kontroll- und Einflussmöglichkeiten auf die nationalen Finanzpolitiken spürbar verstärkt werden.“[49]

Kritik der Rechnungshofpräsidenten

Am 13. und 14. September 2011 fand in Wiesbaden die Konferenz der Rechnungshofpräsidenten des Bundes und der Länder statt. Die Teilnehmer sprachen sich dafür aus, eine wirksame, mit Prüfungsrechten ausgestattete öffentliche Finanzkontrolle des ESM einzurichten.[50]

Kritik des Sachverständigenrates

Nach Ansicht des Sachverständigenrates wurde mit dem Europäischen Stabilitätsmechanismus noch nicht das Problem behoben, dass die Auslösung der Restrukturierung eine politische Entscheidung bleibt. Die Möglichkeit einer Insolvenzverschleppung besteht weiterhin, weshalb die Folgen von staatlichen Schuldenkrisen für die Gläubiger weiterhin nur schwer vorhersehbar sind.[51] Er fordert zudem als notwendiges ergänzendes Element eine dauerhafte Entkopplung von Banken- und Schuldenkrise.[52]

Kritik des ifo-Instituts

Die Einführung des Europäischen Stabilisierungsmechanismus wurde unter anderem vom ifo Institut für Wirtschaftsforschung kritisiert, dessen Präsident Hans-Werner Sinn davor warnte, dass der Rettungsschirm für Deutschland „ein unkalkulierbares Abenteuer“ und „eine sichere Wachstumsbremse“ darstelle. Er begründete dies unter anderem damit, dass Deutschland de facto die Gewährleistung für die Schulden der anderen Euro-Staaten übernehme und dadurch die Refinanzierungskosten für den deutschen Staat steigen würden.[53] Er plädiert für die kontrollierte Beendigung des Milliardentransfers in hilfsbedürftige Länder und kritisiert die Bundesregierung und den Bundestag dafür, durch Versäumnisse zur Forderung nach eindeutigen Kreditbedingungen den Euro zu schwächen und das europäische Einigungswerk zu gefährden.[54]

Kritik aus den Parteien

Der FDP-Bundestagsabgeordnete und -Finanzpolitiker Frank Schäffler kritisiert den Rettungsschirm seit langem vehement. Unter anderem warf er dem Europäischen Rat vor, „kollektive Rechtsbrüche“ der Nichtbeistandsklausel zu begehen sowie eine „wirtschaftspolitische Zentralisierung und den grenzenlosen Primat der Politik über die Wirtschaft in der Europäischen Union“ und eine „monetäre Planwirtschaft“ anzustreben.[55] Ein FDP-Mitgliederentscheid wird von ihm und anderen FDP-Politikern wie Burkhard Hirsch vorbereitet.[56]

Ebenso kommt Kritik von einigen CSU-Politikern wie beispielsweise Bundestagsabgeordneter Peter Gauweiler, die das Vorhaben der Regierung Merkel nicht mittragen wollen. CSU-Generalsekretär Alexander Dobrindt kritisierte im September 2012 den kurz zuvor bekanntgegebenen Beschluss der EZB zum Kauf von Staatsanleihen scharf.[57]

Aus den Reihen der Grünen meldet Hans-Christian Ströbele erhebliche Bedenken an.[58] Die Krise habe bereits eine historische Dimension erreicht und die Demokratie sei akut gefährdet. Die Entscheidung, ob er dem ESM zustimmen wird, werde er noch sorgfältig abwägen. Er hat den ESM in der Abstimmung abgelehnt.

Aus den Reihen der SPD lehnen vereinzelte Politiker wie Bundestagsabgeordnete Peter Danckert und Swen Schulz den ESM aus verfassungsrechtlichen Gründen ab, da Parlamentsrechte aufgegeben werden.

Aus den Reihen der Linkspartei wird der ESM insgesamt abgelehnt, da dadurch unter anderem eine falsche Umverteilungspolitik zugunsten der internationalen Finanzspekulanten erfolge. Eine Volksabstimmung wird gefordert.[59] Politiker der Linken wie Gregor Gysi befürchten, dass mit dem ESM durch die EU-Bürokratie ein Sozialabbau einhergeht und „wirtschaftspolitische Instrumente (...) zur Aufrechterhaltung von Sozialstaatsgarantien“ abgeschafft werden.[60] Die Linke gab ein Gutachten beim Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages in Auftrag, das dieser am 5. September 2012 vorlegte. Das Gutachten sieht das Budgetrecht des Deutschen Bundestags durch den ESM verletzt, da eine „womöglich unmittelbare und potentiell unbestimmte Haftung“ für die Schulden anderer Staaten übernommen werde.[57]

Die Partei Freie Wähler lehnt den ESM ab.[61] Sie will mit der Ablehnung des ESM bei der Bundestagswahl 2013 den Sprung in den Bundestag schaffen.[62] Mit bundesweiten Demonstrationen, Montagsdemos und Kundgebungen mit den Bündnispartnern Zivile Koalition e. V. und dem Bund der Steuerzahler BdSt wird öffentlich der ESM kritisiert.[63] Die FREIE WÄHLER Fraktion im Bayerischen Landtag klagt als erste Fraktion eines Länderparlaments vor dem Bundesverfassungsgericht gegen ESM und Fiskalpakt.[64]

Weitere Kritik

Der Innsbrucker Europarechtler Walter Obwexer kritisiert das Folgende: „Im Gegensatz zu anderen EU-Institutionen, wie der EU-Kommission, ist keine parlamentarische Kontrolle vorgesehen. Es gibt auch keinen parlamentarischen Einfluss auf sein Wirken. Der ESM wird mit wenigen Ausnahmen (z. B. EuGH-Zuständigkeit bei Schlichtungsverfahren) in kein vorhandenes System der Gewaltenteilung eingebunden. Seine Tätigkeit ist nicht öffentlich und nicht transparent.“ Das Direktorium würde somit das eingezahlte Grundkapital nach eigenem Ermessen veranlagen. Der ESM hätte zudem die Möglichkeit, Kredite aufzunehmen. Obwexer kritisiert, dass trotz dieser erlaubten Finanzgeschäfte keine Prüfung durch den EU-Rechnungshof vorgesehen ist. Die Rechnungsprüfung erfolge laut Vertrag durch externe Prüfer, die vom Gouverneursrat beauftragt würden.[65]

Der Vorsitzende der Stiftung Ordnungspolitik und des Centrums für Europäische Politik, Lüder Gerken, kritisiert, dass der Stabilitätsmechanismus den Kern des Problems der südeuropäischen Länder nicht erfasse: Dieses liege nicht in der Staatsverschuldung allein, sondern in der Verschuldung der Gesamtvolkswirtschaft aufgrund des anhaltenden Leistungsbilanzdefizits. Diesem könne nur durch realwirtschaftliche Reformen begegnet werden. Solche Reformen seien zwar in den vereinbarten Mechanismen vorgesehen, indem die Gewährung der Finanzhilfen an „strenge Auflagen“ geknüpft werden soll; Gerken gibt aber zu bedenken, dass diese Auflagen in der Praxis nicht mit der notwendigen Strenge durchgesetzt werden können, da die übrigen Euro-Staaten einem insolvenzgefährdeten Mitgliedstaat Finanzhilfen kaum versagen könnten und daher ihre Verhandlungsposition geschwächt sei. Gerken sieht in dieser Verschleppung notwendiger staatsinterner Reformen die Gefahr einer dauerhaften Inanspruchnahme des Stabilitätspakts durch einige Länder und betrachtet die Maßnahmen als – nicht beabsichtigten, aber hingenommenen – Weg in die „Schuldenunion“.[66]

Der Ökonom Max Otte kritisierte die geplante europäische Regelung für einen Stabilisierungsmechanismus zur Euro-Absicherung und die Position von Bundeskanzlerin Angela Merkel: „Milliardäre und Oligarchen – das sind die Akteure, die wir ,retten'.“[67]

Auf dem Treffen der EU-Finanzminister und Notenbankchefs in Breslau am 17. September 2011 lehnte Bundesbankpräsident Jens Weidmann die Anleihenkäufe durch den europäischen Rettungsfonds EFSF ab. Die Variante, den Rettungsfonds mit einer Banklizenz auszustatten, um bei der EZB frisches Geld für Anleihenkäufe zu besorgen, negierte Weidmann mit der Begründung, die politische Unabhängigkeit der EZB dürfe nicht zur Finanzierung von Staatsschulden herangezogen werden, „egal ob über einen Umweg oder direkt“.[68] Jedoch braucht der ESM keine Banklizenz, da er sie durch den Vertrag zugebilligt bekommt.[69]

Kritik des Bundes der Steuerzahler

Nach Bekanntwerden des Vorziehens des ESM in das Jahr 2012 forderte der Bund der Steuerzahler am 5. Dezember 2011 den Deutschen Bundestag auf, der Schaffung eines ESM in jedem Fall die Zustimmung zu verweigern. Folgende Mechanismen des ESM wurden gerügt:

  • der ESM-Gouverneursrat kann letztlich unbegrenzt hohe Kreditsummen bewilligen;
  • die Steuerzahlerbürgschaften sind damit unbegrenzt;
  • kein Austrittsrecht für ESM-Mitgliedstaaten;
  • unzureichende Beteiligung privater Gläubiger.

Der Bund der Steuerzahler fürchtete um die finanzpolitische Souveränität Deutschlands. Außerdem setze die vorzeitige Einführung die nationalen Parlamente zusätzlich unter Druck.[70]

Initiativen gegen den ESM

Im überparteilichen Bündnis Bürgerwille haben sich Tausende Bürger, u. a. namhafte Personen aus Wissenschaft, Politik und Gesellschaft, zusammengeschlossen, um gegen die Euro-Rettungspolitik vorzugehen.[71]

Unterstützt vom Bund der Steuerzahler gründeten zehn Bundestagsabgeordnete im Mai 2012 eine „Allianz gegen den ESM“. Der temporäre Rettungsschirm EFSF müsse wie geplant 2013 auslaufen. Die dauerhafte Nachfolgeeinrichtung ESM dürfe es nicht geben, forderten die Abgeordneten Klaus-Peter Willsch (CDU) und Sylvia Canel (FDP).[72]

Im Juni 2012 wandten sich 40 vornehmlich aus Forschung und Wissenschaft kommende ESM-Gegner in einer „Außerparlamentarischen Großen Anfrage“ an Bundeskanzlerin Angela Merkel. Die Anfrage wurde mit der Bitte um einen Dialog verbunden, „bevor unumkehrbare und verhängnisvolle Entscheidungen im Zusammenhang mit dem ESM und dem Fiskalpakt getroffen werden“.[73]

Attac Aachen startete Ende Juni 2012 eine umstrittene Postkartenaktion, die die Zustimmung zum Fiskalpakt und zum ESM mit dem Ermächtigungsgesetz von 1933 gleichsetzte.[74] Attac Deutschland hat sich nach Bekanntwerden der Aktion davon distanziert.[75]

Österreich

Die österreichische Oppositionspartei FPÖ hat angekündigt, Verfassungsklage gegen den ESM einzureichen. Dies ist nicht schon vor der endgültigen Ratifizierung geschehen, weil in Österreich ein Gesetz erst in Kraft treten muss, bevor eine Verfassungsklage dagegen möglich ist.[76]

Niederlande

ESM-Gegner in Den Haag

Die christliche Partei ChristenUnie will nicht für den ESM stimmen. Auch die Sozialistische Partei hat angekündigt, den ESM-Vertrag abzulehnen. Der PVV-Chef Geert Wilders hat seine Absicht bekundet, eine einstweilige Verfügung gegen den Staat zu erwirken. Für ihn wird zu viel Macht an Brüssel abgegeben und er hält die derzeitige Übergangsregierung für nicht ausreichend legitimiert, um einen weitreichenden Vertrag wie den zur Einrichtung des ESM zu ratifizieren.[77]

Der Niederländische Rechnungshof bezeichnet die mangelnde Rechnungsprüfung als „wichtige Lücke“ im ESM-Vertrag.[78]

Irland

Der irische Abgeordnete Thomas Pringle, unabhängiger Parlamentarier für den Wahlkreis Donegal South West, hat Verfassungsbeschwerde gegen den Fiskalpakt und den ESM eingelegt.[79]

Finnland

Die finnische Zentrumspartei und die Partei der Wahren Finnen haben sich beide gegen den ESM ausgesprochen.

Slowakei

Der Vorsitzende der slowakischen liberalen Partei Sloboda a Solidarita (Freiheit und Solidarität) und ehemalige Parlamentspräsident Richard Sulik stimmte im Oktober 2011 gegen die Aufstockung des Euro-Rettungsschirmes und löste mit seinen Parteikollegen eine Regierungskrise aus. Am 22. Juni 2012 ist er von der in Bayreuth tagenden Friedrich A. von Hayek-Gesellschaft mit der Hayek-Medaille für seinen Widerstand gegen den Euro-Rettungsschirm ausgezeichnet worden.[80][81]

Siehe auch

Commons: Europäischer Stabilitätsmechanismus – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Commons: Demonstrationen und Proteste gegen den ESM – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. a b c Rechtsinformationssystem der Republik Österreich BGBl. III Nr. 138/2012
  2. Vertrag zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM)
  3. Der Europäische Stabilitätsmechanismus. Die Bundesregierung, 25. März 2011, abgerufen am 17. Februar 2012.
  4. Zit. nach Michael Staack, in: ders. (Hrsg.), Einführung in die Internationale Politik. Studienbuch, 5. Auflage, Oldenbourg Verlag, München 2012, S. 256.
  5. Polen steigt bei ESM ein. WirtschaftsBlatt, 27. Juni 2012, abgerufen am 13. September 2012.
  6. Unterzeichnung des ESM-Vertrags, Website des Bundesfinanzministeriums, Abruf am 16. Juni 2012
  7. BT Plenar-Protokoll Nr. 17/188, BR Plenar-Protokoll Nr. 898
  8. Pressemitteiling des Bundespräsidenten: Ausfertigung der ESM-Zustimmungsgesetze erst nach Prüfung durch das BVerfG
  9. Urteil des BVerfG zu den Anträgen auf einstweilige Anordnungen gegen den Fiskalpakt und den ESM
  10. Finnland und Niederlande geraten wegen ESM-Blockade in Kritik Focus Online, 3. Juli 2012
  11. Finnland flirtet mit Euro-Austritt ntv Online, 6. Juni 2012
  12. http://www.nc.ee/?id=1307
  13. Euro-Rettungsschirm: Estnisches Verfassungsgericht billigt ESM
  14. Estland ratifiziert ESM
  15. Le Parlement ratifie le Mécanisme européen de stabilité Le Monde Online, 28. Februar 2012 (fr)
  16. [1]
  17. Bundespräsident Heinz Fischer unterzeichnet Fiskalpakt und ESM-Vertrag Webseite des Bundespräsidenten von Österreich, 17. Juli 2012
  18. Belgisches Parlament ratifiziert ESM, Artikel vom 15. Juni 2012, Abgerufen am 21. Juni 2012.
  19. Belgien stimmt für Rettungsfonds ESM. Zeit Online, 15. Juni 2012, abgerufen am 22. Juni 2012.
  20. Parlamento português aprova pacto fiscal da União Europeia Reuters, 13. April 2012 (pt)
  21. Stiftung Wissenschaft und Politik/Ratifizierungsstände
  22. Italien segnet den Euro- Rettungsschirm ab Handelsblatt Online, 19. Juli 2012
  23. Vertrag zur Einrichtung des europäischen Stabilitätsmechanismus. 25. März 2011, S. 62, abgerufen am 2. Februar 2012 (ANHANG II – Zeichnungen des genehmigten Stammkapitals).
  24. Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Steffen Kampeter auf eine Anfrage der Abgeordneten Sahra Wagenknecht
  25. Die Welt: ESM-Chef verdient mehr als Merkel
  26. Die Welt: ESM-Chef verdient mehr als Merkel
  27. Spiegel Online (29. Mai 2010): EZB kauft griechische Anleihen. Bundesbanker vermuten französisches Komplott
  28. Legal Tribune Online, o.D. (Mai 2010): Euro-Krise und Rettungsschirm. Weicht das Recht der Politik?
  29. Frankfurter Allgemeine Zeitung (11. Mai 2010): 720-Milliarden-Euro-Schutzprogramm: Wie der Euro-Rettungstopf funktioniert (hierin: Welche Rechtsgrundlage hat der Rettungsschirm?)
  30. FAZ Online: Europa schaut nach Karlsruhe, 1. Juli 2012
  31. Pressemitteilung des Bundesprädidentalamtes, Erklärung im Wortlaut 21. Juni 2012
  32. http://www.verfassungsbeschwerde.eu/verfahrensstand.html
  33. http://www.mehr-demokratie.de/fileadmin/pdf/2012-06-29_Verfassungsbeschwerde.pdf
  34. Klage und Vertretung von Peter Gauweiler
  35. Klage und Vertretung der Bundestagsfraktion
  36. Frankfurter Allgemeine Zeitung – Wirtschaft (10. Juli 2012): Eilanträge gegen ESM und Fiskalpakt: Schäuble warnt Richter vor „Verwerfungen“
  37. Jan Hildebrand, Dorothea Siems und Christian Unger: ESM – Vier Männer gegen den europäischen Rettungsschirm. In: Hamburger Abendblatt. Axel Springer AG, 3. Juli 2012, abgerufen am 10. Juli 2012.
  38. Verfassungsbeschwerde und Vertretung von Johannes Schorr
  39. Vollständige Klageschrift vom 25.07.2012
  40. ESM wäre bessere Quelle für Spanien-Milliarden, Artikel im Wirtschaftsblatt vom 11. Juni 2012, abgerufen am 20. Juni 2012.
  41. http://www.welt.de/print/die_welt/politik/article107469800/Beschluesse-mit-Spielraum-fuer-Interpretation.html
  42. http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/096/1709670.pdf Deutscher Bundestag Drucksache 17/9670
  43. Süddeutsche.de (11. September 2012): Was der Rettungsschirm kann und was er kostet
  44. Ifo-Institut: Der Haftungspegel – Die Rettungsmaßnahmen für die Euroländer und die deutsche Haftungssumme
  45. spiegel.de 11. September 2012: Die Ja-aber-Richter aus Karlsruhe
  46. Der ESM bedroht Deutschland, Bund der Steuerzahler e.V., Abruf am 16. Juni 2012.
  47. Handelsblatt, Ausgabe vom 8./9./10. Juni 2012, S. 11: Banklizenz für den ESM – Unbegrenzte Feuerkraft mit Risiken und Nebenwirkungen
  48. Der Europäische Rettungsschirm ESM – ein krasser Knebelvertrag Die Presse, 28. Juni 2012
  49. bundesbank.de: Stellungnahme von Jens Weidmann, Präsident der Deutschen Bundesbank
  50. rechnungshof-hessen.de: Rechnungshofpräsidenten tagten in Wiesbaden (PDF)
  51. Sachverständigenrat, Verantwortung für Europa wahrnehmen, S. 144 (PDF).
  52. Sachverständigenrat, Verantwortung für Europa wahrnehmen, S. 146 (PDF).
  53. Handelsblatt, 20. Mai 2010: „Fehlentscheidung“: Ifo-Institut verdammt Euro-Rettungsschirm
  54. Süddeutsche Zeitung, 2. April 2011, Nr. 77, S. 24: Tickende Zeitbombe, Was Merkel und die Bundesbank verschweigen: Der Rettungsschirm rettet den Euro nicht – aber er lastet Deutschland ungeheure Risiken auf
  55. www.frank-schaeffler.de: Orwellsche EU (6. Juni 2011)
  56. Welt Online: Liberale Euro-Rebellen haben fast 900 Unterschriften
  57. a b Spiegel Online (10. September 2012): Rechtsexperten des Bundestags warnen vor ESM
  58. Hans-Christian Ströbele (Grüne) im Gespräch mit Abgeordneten-Check.de, Abgerufen am 18. Juni 2012.
  59. tagesschau.de:Linkspartei will Volksabstimmung zum Fiskalpakt
  60. Gregor Gysi: Prämissen deutscher Außenpolitik aus linker Sicht. Atlantische Initiative, 24. Juli 2012, abgerufen am 21. August 2012.
  61. FW Bundesvereinigung: Alle rechtsstaatlichen Mittel zum Kampf gegen ESM und Fiskalpakt nutzen
  62. YouTube Video mit Aiwanger: 5 Fragen – 5 Antworten zum ESM
  63. Zivile Koalition: Anti-ESM-Podiumsdiskussion in München
  64. FREIE WÄHLER Landtagsfraktion: Klage vor dem Bundesverfassungsgericht gegen ESM und Fiskalpakt
  65. Die Presse: Euroschirm: Der nächste problematische Vertrag
  66. „Ein Fass ohne Boden“, FAZ vom 30. März 2011.
  67. Interview mit Max Otte: Die Euro-Rettung ist Demagogie focus.de (8. Juli 2011)
  68. Anleihenkäufe der EZB: Bundesbank-Chef warnt vor Milliarden-Risiken spiegel.de (17. September 2011)
  69. Artikel 32 (9) des ESM-Vertrags
  70. http://www.steuerzahler.de/ESM-verhindern-statt-vorziehen/40451c48849i1p637/index.html
  71. http://www.buendnis-buergerwille.de/index.php?id=190
  72. http://www.handelsblatt.com/economy-business-und-finance-allianz-gegen-den-esm-koalitionspolitiker-attackieren-merkel/6667166.html
  73. Verbrannte Milliarden. Kanzlerin halten Sie ein Welt Online, 18. Juni 2012. Abgerufen am 19. Juni 2012.
  74. Attac-Aktion gegen Fiskalpakt löst Empörung aus. Spiegel Online, 29. Juni 2012, abgerufen am 6. September 2012.
  75. http://www.attac.de/startseite/detailansicht/datum/2012/06/29/vergleich-mit-ermaechtigungsgesetz-unangemessen/?no_cache=1&cHash=fae6893b7e12830b097b46e3cebebc3a
  76. ESM: Österreichs Verfassungsgericht braucht mindestens 6 Monate zur Prüfung
  77. Niederlande: Der Widerstand gegen den ESM wächst Deutsche MittelstandsNachrichten, Artikel vom 23. Mai 2012, abgerufen am 17. Juni 2012.
  78. Superschirm könnte zum Milliardengrab werden, Artikel in der Wirtschaftswoche, abgerufen am 17. Juni 2012.
  79. Irland: Abgeordneter klagt gegen ESM und Fiskalpakt Deutsche Wirtschaftsnachrichten, Artikel vom 17. April 2012, Abgerufen am 17. Juni 2012.
  80. »Der Euro führt so in die Knechtschaft«, Neue Zürcher Zeitung, Artikel im vom 25. Juni 2012, abgerufen am 25. Juni 2012.
  81. Programm der Hayek-Tage 2012 Einladung, abgerufen am 25. Juni 2012.