„Direktzahlung“ – Versionsunterschied

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In der Schweiz entwickelte sich die Agrarpolitik seit dem [[Erster Weltkrieg|Ersten Weltkrieg]], wo das Land zwar verschont blieb, aber stark mit Lebensmittel-Knappheit zu kämpfen hatte, stark in Richtung [[Protektionismus]]. Ein erster Schritt war die [[Getreideordnung]] von 1929. Sie verpflichtete den [[Bundesebene (Schweiz)|Bund]] zur Übernahme guten Inlandgetreides zu einem vom Bundesrat festgesetzten, attraktiven Preis, der den Anbau fördern sollte. Der Bund bezahlte also den Getreidebauern einen hohen Preis und verkaufte das Getreide zum deutlich niedrigeren Importpreis, die Differenz wurde durch Steuermittel gedeckt. Nach dem Zweiten Weltkrieg, der landwirtschaftlich durch den [[Plan Wahlen]] geprägt war, erfuhr die Selbstversorgungs-Planwirtschaft mit den revidierten [[Wirtschaftsartikel]]n von 1947 und dem darauf fußenden Landwirtschaftsgesetz eine nochmalige Verstärkung: Für Milch und Milchprodukte etwa waren nun bei Bedarf auch mengenmäßige Einfuhr-Beschränkungen dekretierbar, oder es konnten die billigeren Importpreise mit einem [[Zollzuschlag]] belegt werden.
In der Schweiz entwickelte sich die Agrarpolitik seit dem [[Erster Weltkrieg|Ersten Weltkrieg]], von dem das Land zwar verschont blieb, aber stark mit Lebensmittel-Knappheit zu kämpfen hatte, stark in Richtung [[Protektionismus]]. Ein erster Schritt war die [[Getreideordnung]] von 1929. Sie verpflichtete den [[Bundesebene (Schweiz)|Bund]] zur Übernahme guten Inlandgetreides zu einem vom Bundesrat festgesetzten, attraktiven Preis, der den Anbau fördern sollte. Der Bund bezahlte also den Getreidebauern einen hohen Preis und verkaufte das Getreide zum deutlich niedrigeren Importpreis, die Differenz wurde durch Steuermittel gedeckt. Nach dem Zweiten Weltkrieg, der landwirtschaftlich durch den [[Plan Wahlen]] geprägt war, erfuhr die Selbstversorgungs-Planwirtschaft mit den revidierten [[Wirtschaftsartikel]]n von 1947 und dem darauf fußenden Landwirtschaftsgesetz eine nochmalige Verstärkung: Für Milch und Milchprodukte etwa waren nun bei Bedarf auch mengenmäßige Einfuhr-Beschränkungen dekretierbar, oder es konnten die billigeren Importpreise mit einem [[Zollzuschlag]] belegt werden.


Nach dem Ende des [[Kalter Krieg|Kalten Krieges]], als sich die militärische Bedrohungslage und damit auch die Notwendigkeit einer guten Selbstversorgung entschärfte, erhöhte sich der politische Druck, die "Hochpreis-Insel" Schweiz zu kappen, kontinuierlich. Die Produkte-Subventionierung wurde zunehmend durch die Direktzahlungen abgelöst, womit man nicht nur Konsumentinnen-Interessen befriedigte, sondern gleichzeitig auch den Zollabbau-Forderungen der [[WTO]] sowie dem [[Oekologisierung]]s-Gebot nachzuleben versuchte.
Nach dem Ende des [[Kalter Krieg|Kalten Krieges]], als sich die militärische Bedrohungslage und damit auch die Notwendigkeit einer guten Selbstversorgung entschärfte, erhöhte sich der politische Druck, die "Hochpreis-Insel" Schweiz zu kappen, kontinuierlich. Die Produkte-Subventionierung wurde zunehmend durch die Direktzahlungen abgelöst, womit man nicht nur Konsumentinnen-Interessen befriedigte, sondern gleichzeitig auch den Zollabbau-Forderungen der [[WTO]] sowie dem [[Oekologisierung]]s-Gebot nachzuleben versuchte.

Version vom 26. November 2012, 22:21 Uhr

Direktzahlungen sind direkte Geldzahlungen des Staates an die Landwirte mit dem Ziel, deren Einkommen zu erhöhen.

Struktur und Inhalt von Direktzahlungen

Direktzahlungen sind nicht produktgebundene Subventionen und als solche an konkrete (sich ändernde) Auflagen geknüpft. Direktzahlungen werden von allen westlichen Industrienationen geleistet.

Neben Direktzahlungen zum Ausgleich von Standortnachteilen und Bewirtschaftungserschwernissen, z. B. im Berggebiet (Hangzulage), gibt es Direktzahlungen für „freiwillig“ erbrachte Leistungen (z. B. Sömmerungsbeiträge). Direktzahlungen sind ein zentrales Steuerungsinstrument der Agrarpolitik. Es gibt allgemeine Direktzahlungen (grundsätzlich nicht nach Nutzung oder Gebiet differenziert) und ökologische Direktzahlungen (an konkrete Maßnahmen geknüpft).

Die ökologischen Direktzahlungen sollen Anreize für eine ökologische Bewirtschaftung schaffen. Sie sind weit weniger umstritten als die allgemeinen Direktzahlungen, da sie eine Leistung abgelten, die von großen Teilen der Bevölkerung auch gewünscht wird. Zum Teil werden aber auch der Verzicht auf eine zu starke Belastung der Böden und des Grundwassers durch schädliche Düngemittel abgegolten. In anderen Produktionssektoren (z. B. Schwerindustrie) werden gewisse ökologische Mindestanforderungen gesetzlich festgelegt, ohne dass die Produzenten ein Anrecht auf Ausgleichszahlungen hätten. Die Agrarwirtschaft ist in allen entwickelten Industrienationen durch das Subventionssystem und einen starken Protektionismus geprägt.

Die Direktzahlungen sind eines der zentralen Elemente der Agrarpolitik. Sie ermöglichen eine Trennung von Preis- und Einkommenspolitik und von Produktion und Verdienst. Landwirte erhalten vom Staat Geld für bestimmte Leistungen, z. B. die Pflege der Kulturlandschaft, die Erhaltung der natürlichen Ressourcen, einen Beitrag zur dezentralen Besiedelung oder die Erzeugung nachwachsender Rohstoffe (Energiepflanzenprämie), aber auch Flächenbeiträge, welche Landwirte aus dem einfachen Grund erhalten, weil sie landwirtschaftliche Flächen bearbeiten.

Zudem erhalten diejenigen Landwirte, die sich besonders für den Umwelt- und Tierschutz einsetzen, zusätzliche Direktzahlungen (in der Schweiz z. B. nach der Ökoqualitätsverordnung, ÖQV). Diese zusätzlichen Zahlungen, die an strenge ökologische Auflagen gebunden sind, stellen aber im Verhältnis zu den Direktzahlungen einen verschwindend kleinen Teil dar. Ihre Steuerungswirkung ist deshalb auch umstritten.

Durch dieses Subventionssystem (und den in der Landwirtschaft vorherrschenden Protektionismus) entstehen erhebliche Verzerrungen dieses Wirtschaftssektors. Aufgrund des Stellenwertes der Nahrung liegt den Industrieländern aber einiges (wie man an den hohen Budgetanteilen der Agrarwirtschaft unschwer erkennen kann) an einer Kontrolle der Nahrungsmittelproduktion. So führen die Direktzahlungen unter anderem dazu, dass Betriebe nicht ihre Gewinnstruktur verbessern, sondern häufig die Subventionen maximieren.

Kritik an Direktzahlungen

Von vielen Entwicklungsländern wird die Handhabung der Agrarpolitik im Westen stark kritisiert. Speziell im Primärsektor, hätten Entwicklungsländer auf Grund der niedrigen Faktorkosten (Boden, Arbeit) eine gute Möglichkeit an der globalen Wirtschaft zu partizipieren. Stattdessen werden sie von diesem Bereich systematisch ausgeschlossen.

Umstritten ist in der Schweiz auch das Verteilsystem der Direktzahlungen (insgesamt 4,1 Milliarden Schweizer Franken), weil davon ausgegangen werden muss, dass ein signifikanter Anteil der Beiträge (ca. 900 Millionen Schweizer Franken) gar nicht direkt in die Landwirtschaft gelangt, sondern direkt oder indirekt an nachgelagerte Betriebe, von der Verwaltung, von Beratern oder von landwirtschaftlichen Forschungsanstalten bezogen werden. Gegenwärtig wird das Direktzahlungsmodell in der Schweiz neu überdacht und neue Steuerungsstrategien eingeleitet. Verwaltungsintern wird dieser Prozess als "Weiterentwicklung Direktzahlungen, WDZ", bezeichnet.

Öko-Direktzahlungen in der Schweiz (stellen nur einen Teil der Direktzahlungen dar)

In der Schweiz erhalten die Landwirte u. a. für bestimmte ökologische Ausgleichsflächen folgende Beiträge:

  • Typ 1: extensiv genutzte Wiesen
Ackerzone, Übergangszone: 1500 CHF/ha; Hügelzone: 1200 CHF/ha, Bergzone I & II 700 CHF/ha, Bergzone III & IV: 450 CHF/ha
  • Typ 4: wenig intensiv genutzte Wiesen
Ackerzone, Übergangszone, Hügelzone: 650 CHF/ha; Bergzone I & II 450 CHF/ha, Bergzone III & IV: 300 CHF/ha
Ackerzone, Übergangszone: 1500 CHF/ha; Hügelzone: 1200 CHF/ha, Bergzone I & II 700 CHF/ha, Bergzone III & IV: 450 CHF/ha
Ackerzone, Übergangszone, Hügelzone: 1500 CHF/ha
Ackerzone, Übergangszone, Hügelzone: 3000 CHF/ha
Ackerzone, Übergangszone, Hügelzone: 2500 CHF/ha
alle Zonen: 15 CHF/Baum
  • Typ 10: Hecken, Feld- und Ufergehölze
Ackerzone, Übergangszone: 1500 CHF/ha; Hügelzone: 1200 CHF/ha, Bergzone I & II 700 CHF/ha, Bergzone III & IV: 450 CHF/ha

Vorgeschichte

In der Schweiz entwickelte sich die Agrarpolitik seit dem Ersten Weltkrieg, von dem das Land zwar verschont blieb, aber stark mit Lebensmittel-Knappheit zu kämpfen hatte, stark in Richtung Protektionismus. Ein erster Schritt war die Getreideordnung von 1929. Sie verpflichtete den Bund zur Übernahme guten Inlandgetreides zu einem vom Bundesrat festgesetzten, attraktiven Preis, der den Anbau fördern sollte. Der Bund bezahlte also den Getreidebauern einen hohen Preis und verkaufte das Getreide zum deutlich niedrigeren Importpreis, die Differenz wurde durch Steuermittel gedeckt. Nach dem Zweiten Weltkrieg, der landwirtschaftlich durch den Plan Wahlen geprägt war, erfuhr die Selbstversorgungs-Planwirtschaft mit den revidierten Wirtschaftsartikeln von 1947 und dem darauf fußenden Landwirtschaftsgesetz eine nochmalige Verstärkung: Für Milch und Milchprodukte etwa waren nun bei Bedarf auch mengenmäßige Einfuhr-Beschränkungen dekretierbar, oder es konnten die billigeren Importpreise mit einem Zollzuschlag belegt werden.

Nach dem Ende des Kalten Krieges, als sich die militärische Bedrohungslage und damit auch die Notwendigkeit einer guten Selbstversorgung entschärfte, erhöhte sich der politische Druck, die "Hochpreis-Insel" Schweiz zu kappen, kontinuierlich. Die Produkte-Subventionierung wurde zunehmend durch die Direktzahlungen abgelöst, womit man nicht nur Konsumentinnen-Interessen befriedigte, sondern gleichzeitig auch den Zollabbau-Forderungen der WTO sowie dem Oekologisierungs-Gebot nachzuleben versuchte.

Aktuelle Entwicklungen

Im November 2008 einigten sich die EU-Landwirtschaftsminister darauf, das Landwirte ab 2013 zehn Prozent weniger Direktzahlungen erhalten. Massivere Kürzungen der EU-Kommission ließen sich nicht durchsetzen.[1] Deutschland veröffentlicht als letztes Land der Europäischen Union nach Ablauf der Frist die Daten der EU-Subventionsempfänger im Bereich der Landwirtschaft, unter anderem die Daten der Direktzahlungen an Landwirte. Nur Bayern weigerte sich vorübergehend.[2] Im November 2010 entschied der Europäische Gerichtshof, dass die Veröffentlichung von EU-Subventionsempfängern im Agrarbereich in der bisherigen Form gegen EU-Recht verstößt. Der Datenschutz sei in der Vergangenheit nicht ausreichend berücksichtigt worden, die Veröffentlichung der Namen der Empfänger von Beihilfen und deren Höhe im Internet sei unverhältnismäßig.[3] Daraufhin wurde die Veröffentlichung bis zu einer Neuregelung der Vorschriften ausgesetzt.[4]

Einzelnachweise

  1. Vorlage:Tagesschau
  2. Zeit: Agrarsubventionen: EU leitet Verfahren gegen Deutschland ein
  3. EuGH kippt Veröffentlichung von Agrarsubventionen
  4. Veröffentlichung von EU-Subventionsempfängern ausgesetzt

Quellen