„Nulldefizit“ – Versionsunterschied
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Version vom 30. Dezember 2013, 18:30 Uhr
Das Nulldefizit bezeichnet ein ausgeglichenes Budget pro Haushaltsjahr - die jährlichen Ausgaben übersteigen nicht die jährlichen Einnahmen.
Nach Helmut Frisch ist bei einem Nulldefizit der Zinsaufwand aus bereits bestehender Verschuldung in den jährlichen Staatsausgaben bereits enthalten.[1]
Im Kontext der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung ist eine Senkung der Staatsausgaben (bei einem Nulldefizit sogar unter das Niveau der Einnahmen, weil abzüglich Zinsaufwand) realwirtschaftlich problematisch:[2] Jede Senkung der staatlichen Ausgaben erhöht (unter sonst unveränderten Bedingungen) den Gesamtwirtschaftlichen Finanzierungsbedarf der Unternehmen, mindert die Einkommen (Y) der Ökonomie (Y=I-S).[3]
Wort des Jahres (Österreich) 2001
Auch wenn der Ausdruck bereits im Jahr 1926[4] geläufig war, entwickelte er sich nach 1999, zur Zeit der Bundesregierung Schüssel I, in Österreich zum geflügelten Wort in Politik und Medien. Vor allem Finanzminister Karl-Heinz Grasser präsentierte es als sein oberstes Ziel.[5][6] Die Oppositionspartei SPÖ kritisierte die „Verschlagwortung“ der Politik und setzte sich für ein ausgeglichenes Budget über den Konjunkturzyklus ein (bei schlechter Wirtschaftslage Neuverschuldung, bei guter Wirtschaftslage Überschuss). Im Jahr 2001 wies der österreichische Staatshaushalt ein Nulldefizit auf. Das ausgeglichene Budget mag zustande gekommen sein, weil Länder und Gemeinden einen Budgetüberschuss erwirtschafteten und der Bund einige Staatsbetriebe verkaufte. Aufgrund der enormen Medienpräsenz wurde der Begriff zum österreichischen Wort des Jahres 2001.[7]
Einzelnachweise
- ↑ Helmut Frisch: Gedanken zum Nulldefizit. In: Österreichisches Jahrbuch für Politik 2000. München und Wien 2001. S. 153. (online auf Google.Books]
- ↑ Hans J. Barth: Potentialorientierte Verschuldung. Das Konzept des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung. In: Staatsverschuldung Kontrovers. Köln 1981. S. 59:
„Der Staat nimmt zur Erfüllung der ihm von der Gesellschaft übertragenen Aufgaben einen Teil des Produktionspotentials in Anspruch, sei es direkt, indem er selbst Güter kauft und Personal beschäftigt, sei es indirekt, indem er durch Transfer- und Subventionszahlungen Private in den Stand setzt, Nachfrage geltend zu machen. Konjunkturneutral sind die öffentlichen Haushalte dann, wenn der Staat mit seinen Ausgaben und mit seinen Einnahmeregelungen nicht von dem abweicht, woran die Privaten gewöhnt sind, wenn der Staat also für sich genommen keine Abweichung von der Normalauslastung des Produktionspotentials bewirkt. Weicht das tatsächliche Haushaltsvolumen vom konjunkturneutralen Haushalt ab, steht die Differenz für den konjunkturellen Impuls.“ - ↑ Erich Schneider: Geld, Kredit, Volkseinkommen und Beschäftigung. Tübingen 1964. (8. Auflage) S. 129:
„Wenn die beabsichtigte Ersparnis aus dem Einkommen Y die Höhe S hat, so kann dieses Einkommen dann und nur dann bestehen bleiben, wenn die Unternehmer freiwillig Investitionen in einer der beabsichtigten Ersparnis gleichen Höhe durchführen.“ - ↑ Heinz Ginzel: Die österreichischen Verwaltungsreformen und ihre Bedeutung für die Volkswirtschaft:. H. Mayer, 1926, S. 30 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
- ↑ Bundesministerium für Finanzen, April 2001: Countdown zum Nulldefizit Leistungsbericht 2000-2002
- ↑ Format, 12. Februar 2013: Grasser wollte für Nulldefizit privatisieren
- ↑ Josef Urschitz: Ein PR-Gag namens Nulldefizit. Die Presse, 29. Januar 2010, abgerufen am 20. Oktober 2012.