„Nulldefizit“ – Versionsunterschied

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen
[gesichtete Version][gesichtete Version]
Inhalt gelöscht Inhalt hinzugefügt
Ergänzung/Konkretisierung
K Korr. Bildposition
Zeile 3: Zeile 3:
Nach [[Helmut Frisch]] ist bei einem Nulldefizit der [[Zinslastquote|Zinsaufwand]] aus bereits bestehender Verschuldung in den jährlichen Staatsausgaben bereits enthalten.<ref>Helmut Frisch: ''Gedanken zum Nulldefizit.'' In: ''Österreichisches Jahrbuch für Politik 2000.'' München und Wien 2001. S. 153. ([http://books.google.at/books?id=5xmB5MV8x0AC&pg=PA153&dq=%22Nulldefizit+bedeutet,+dass+die+Gesamteinnahmen+gleich+den+staatlichen+Gesamtausgaben%22+einschlie%C3%9Flich+Zinsenzahlen&hl=de&sa=X&ei=LSmXUoCuFcnxygOK84HYAg&ved=0CDMQ6AEwAA#v=onepage&q=%22Nulldefizit%20bedeutet%2C%20dass%20die%20Gesamteinnahmen%20gleich%20den%20staatlichen%20Gesamtausgaben%22%20einschlie%C3%9Flich%20Zinsenzahlen&f=false online auf Google.Books]]</ref>
Nach [[Helmut Frisch]] ist bei einem Nulldefizit der [[Zinslastquote|Zinsaufwand]] aus bereits bestehender Verschuldung in den jährlichen Staatsausgaben bereits enthalten.<ref>Helmut Frisch: ''Gedanken zum Nulldefizit.'' In: ''Österreichisches Jahrbuch für Politik 2000.'' München und Wien 2001. S. 153. ([http://books.google.at/books?id=5xmB5MV8x0AC&pg=PA153&dq=%22Nulldefizit+bedeutet,+dass+die+Gesamteinnahmen+gleich+den+staatlichen+Gesamtausgaben%22+einschlie%C3%9Flich+Zinsenzahlen&hl=de&sa=X&ei=LSmXUoCuFcnxygOK84HYAg&ved=0CDMQ6AEwAA#v=onepage&q=%22Nulldefizit%20bedeutet%2C%20dass%20die%20Gesamteinnahmen%20gleich%20den%20staatlichen%20Gesamtausgaben%22%20einschlie%C3%9Flich%20Zinsenzahlen&f=false online auf Google.Books]]</ref>


[[Datei:Administrativer Saldo, Primärsaldo, Nulldefizit.png|miniatur|Einnahme-, Ausgabesalden zu Nulldefizit]]
Im Kontext der [[Gesamtwirtschaftliche Finanzierungsrechnung|Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung]] ist eine Senkung der Staatsausgaben (bei einem Nulldefizit sogar unter das Niveau der Einnahmen, weil abzüglich Zinsaufwand) realwirtschaftlich problematisch:<ref>Hans J. Barth: ''Potentialorientierte Verschuldung. Das Konzept des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung.'' In: Staatsverschuldung Kontrovers. Köln 1981. S. 59:<br> „Der Staat nimmt zur Erfüllung der ihm von der Gesellschaft übertragenen Aufgaben einen Teil des Produktionspotentials in Anspruch, sei es direkt, indem er selbst Güter kauft und Personal beschäftigt, sei es indirekt, indem er durch Transfer- und Subventionszahlungen Private in den Stand setzt, Nachfrage geltend zu machen. Konjunkturneutral sind die öffentlichen Haushalte dann, wenn der Staat mit seinen Ausgaben und mit seinen Einnahmeregelungen nicht von dem abweicht, woran die Privaten gewöhnt sind, wenn der Staat also für sich genommen ''keine Abweichung von der Normalauslastung des Produktionspotentials bewirkt''. Weicht das tatsächliche Haushaltsvolumen vom konjunkturneutralen Haushalt ab, steht die Differenz für den konjunkturellen Impuls.“</ref> Jede Senkung der staatlichen Ausgaben erhöht (unter sonst unveränderten Bedingungen) den [[Finanzierungsbedarf#Gesamtwirtschaftlicher Finanzierungsbedarf der Unternehmen|Gesamtwirtschaftlichen Finanzierungsbedarf der Unternehmen]], mindert die Einkommen (Y) der Ökonomie (Y=I-S).<ref>Erich Schneider: ''Geld, Kredit, Volkseinkommen und Beschäftigung.'' Tübingen 1964. (8. Auflage) S. 129:<br>
Im Kontext der [[Gesamtwirtschaftliche Finanzierungsrechnung|Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung]] ist eine Senkung der Staatsausgaben (bei einem Nulldefizit sogar unter das Niveau der Einnahmen, weil abzüglich Zinsaufwand) realwirtschaftlich problematisch:<ref>Hans J. Barth: ''Potentialorientierte Verschuldung. Das Konzept des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung.'' In: Staatsverschuldung Kontrovers. Köln 1981. S. 59:<br> „Der Staat nimmt zur Erfüllung der ihm von der Gesellschaft übertragenen Aufgaben einen Teil des Produktionspotentials in Anspruch, sei es direkt, indem er selbst Güter kauft und Personal beschäftigt, sei es indirekt, indem er durch Transfer- und Subventionszahlungen Private in den Stand setzt, Nachfrage geltend zu machen. Konjunkturneutral sind die öffentlichen Haushalte dann, wenn der Staat mit seinen Ausgaben und mit seinen Einnahmeregelungen nicht von dem abweicht, woran die Privaten gewöhnt sind, wenn der Staat also für sich genommen ''keine Abweichung von der Normalauslastung des Produktionspotentials bewirkt''. Weicht das tatsächliche Haushaltsvolumen vom konjunkturneutralen Haushalt ab, steht die Differenz für den konjunkturellen Impuls.“</ref> Jede Senkung der staatlichen Ausgaben erhöht (unter sonst unveränderten Bedingungen) den [[Finanzierungsbedarf#Gesamtwirtschaftlicher Finanzierungsbedarf der Unternehmen|Gesamtwirtschaftlichen Finanzierungsbedarf der Unternehmen]], mindert die Einkommen (Y) der Ökonomie (Y=I-S).<ref>Erich Schneider: ''Geld, Kredit, Volkseinkommen und Beschäftigung.'' Tübingen 1964. (8. Auflage) S. 129:<br>
„Wenn die beabsichtigte Ersparnis aus dem Einkommen Y die Höhe S hat, so kann dieses Einkommen dann und nur dann bestehen bleiben, wenn die Unternehmer freiwillig Investitionen in einer der beabsichtigten Ersparnis gleichen Höhe durchführen.“</ref>
„Wenn die beabsichtigte Ersparnis aus dem Einkommen Y die Höhe S hat, so kann dieses Einkommen dann und nur dann bestehen bleiben, wenn die Unternehmer freiwillig Investitionen in einer der beabsichtigten Ersparnis gleichen Höhe durchführen.“</ref>


[[Datei:Administrativer Saldo, Primärsaldo, Nulldefizit.png|miniatur|Einnahme-, Ausgabesalden zu Nulldefizit]]
== Strukturelles Defizit ab 2017 ==
== Strukturelles Defizit ab 2017 ==
Das strukturelle Defizit des österreichischen Staatshaushalts soll ab 2017 grundsätzlich 0,45 % ([[Fiskalpakt]]kriterium: 0,5 %) nicht übersteigen (Ausnahme: Naturkatastrophen und „Notsituationen“).<ref>Österreichischer Stabilitätspakt: [https://www.bmf.gv.at/budget/finanzbeziehungen-zu-laendern-und-gemeinden/Oesterreichischer_Stabilitaetspakt_2012_2.pdf?3vtkfo ''Bundesgesetzblatt.''] (PDF) Artikel 4. Struktureller Saldo (Schuldenbremse). S. 3.</ref> Das bedeutet, dass bei einem Zinsaufwand von 2 % (2,3 % Zinsaufwand im Jahr 2011; 2,2 % im Jahr 2012)<ref>Österreischer Rechnungshof: [http://www.rechnungshof.gv.at/fileadmin/downloads/2013/berichte/bra/BRA_Herbst_2012/BRA_2012_Ueberblick.pdf ''Der Bundeshaushalt 2012 im Überblick'']</ref> zur Bedienung von Altschulden, der österreichische Staatshaushalt ab 2017 pro Jahr um 1,55 % von [[Bruttoinlandsprodukt|BIP]] mehr einnehmen muss, als er ausgibt. Dies kann auf zweierlei Arten bewerkstelligt werden - entweder er erhöht mittels Abgabenbelastung (Steuererhöhungen) seine Einnahmen oder er reduziert seine Ausgaben. Ob dies ungünstig auf die österreichische Konjunktur (und damit auf BIP und Schuldenquote in BIP-Relation) wirkt, hängt davon ab, wer von der Verringerung (in Relation zu den Einnahmen) der staatlichen Ausgaben betroffen ist. Sind Haushalte (Unternehmen, private Haushalte) betroffen, die nur aus den staatlichen Mehrausgaben ihr Geldsparvermögen erhöht hätten und nehmen diese die Verringerung so hin, dass diese ihre [[Sparquote]] nicht erhöhen, dann hat die staatliche Ausgabensenkung keine konjunkturell ungünstige Auswirkung. Sind aber Haushalte betroffen, die die Mehrausgaben an andere Wirtschaftssubjekte ausgegeben hätten, dann ist von einer konjunkturellen Abkühlung auszugehen. (Die Höhe des Zinsaufwandes geht per Saldo zwar nicht verloren - bedeuten wiederum Einnahmen der jeweiligen Gläubiger - jedoch ist fraglich inwieweit die Höhe des Zinsaufwandes wieder in den Wirtschaftskreislauf zurückkehrt oder inwieweit die jeweilige Höhe bloß konjunkturell unwirksames Geldsparvermögen erhöht.)
Das strukturelle Defizit des österreichischen Staatshaushalts soll ab 2017 grundsätzlich 0,45 % ([[Fiskalpakt]]kriterium: 0,5 %) nicht übersteigen (Ausnahme: Naturkatastrophen und „Notsituationen“).<ref>Österreichischer Stabilitätspakt: [https://www.bmf.gv.at/budget/finanzbeziehungen-zu-laendern-und-gemeinden/Oesterreichischer_Stabilitaetspakt_2012_2.pdf?3vtkfo ''Bundesgesetzblatt.''] (PDF) Artikel 4. Struktureller Saldo (Schuldenbremse). S. 3.</ref> Das bedeutet, dass bei einem Zinsaufwand von 2 % (2,3 % Zinsaufwand im Jahr 2011; 2,2 % im Jahr 2012)<ref>Österreischer Rechnungshof: [http://www.rechnungshof.gv.at/fileadmin/downloads/2013/berichte/bra/BRA_Herbst_2012/BRA_2012_Ueberblick.pdf ''Der Bundeshaushalt 2012 im Überblick'']</ref> zur Bedienung von Altschulden, der österreichische Staatshaushalt ab 2017 pro Jahr um 1,55 % von [[Bruttoinlandsprodukt|BIP]] mehr einnehmen muss, als er ausgibt. Dies kann auf zweierlei Arten bewerkstelligt werden - entweder er erhöht mittels Abgabenbelastung (Steuererhöhungen) seine Einnahmen oder er reduziert seine Ausgaben. Ob dies ungünstig auf die österreichische Konjunktur (und damit auf BIP und Schuldenquote in BIP-Relation) wirkt, hängt davon ab, wer von der Verringerung (in Relation zu den Einnahmen) der staatlichen Ausgaben betroffen ist. Sind Haushalte (Unternehmen, private Haushalte) betroffen, die nur aus den staatlichen Mehrausgaben ihr Geldsparvermögen erhöht hätten und nehmen diese die Verringerung so hin, dass diese ihre [[Sparquote]] nicht erhöhen, dann hat die staatliche Ausgabensenkung keine konjunkturell ungünstige Auswirkung. Sind aber Haushalte betroffen, die die Mehrausgaben an andere Wirtschaftssubjekte ausgegeben hätten, dann ist von einer konjunkturellen Abkühlung auszugehen. (Die Höhe des Zinsaufwandes geht per Saldo zwar nicht verloren - bedeuten wiederum Einnahmen der jeweiligen Gläubiger - jedoch ist fraglich inwieweit die Höhe des Zinsaufwandes wieder in den Wirtschaftskreislauf zurückkehrt oder inwieweit die jeweilige Höhe bloß konjunkturell unwirksames Geldsparvermögen erhöht.)

Version vom 6. Februar 2014, 10:30 Uhr

Das Nulldefizit bezeichnet ein ausgeglichenes Budget pro Haushaltsjahr - die jährlichen Ausgaben übersteigen nicht die jährlichen Einnahmen.

Nach Helmut Frisch ist bei einem Nulldefizit der Zinsaufwand aus bereits bestehender Verschuldung in den jährlichen Staatsausgaben bereits enthalten.[1]

Einnahme-, Ausgabesalden zu Nulldefizit

Im Kontext der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung ist eine Senkung der Staatsausgaben (bei einem Nulldefizit sogar unter das Niveau der Einnahmen, weil abzüglich Zinsaufwand) realwirtschaftlich problematisch:[2] Jede Senkung der staatlichen Ausgaben erhöht (unter sonst unveränderten Bedingungen) den Gesamtwirtschaftlichen Finanzierungsbedarf der Unternehmen, mindert die Einkommen (Y) der Ökonomie (Y=I-S).[3]

Strukturelles Defizit ab 2017

Das strukturelle Defizit des österreichischen Staatshaushalts soll ab 2017 grundsätzlich 0,45 % (Fiskalpaktkriterium: 0,5 %) nicht übersteigen (Ausnahme: Naturkatastrophen und „Notsituationen“).[4] Das bedeutet, dass bei einem Zinsaufwand von 2 % (2,3 % Zinsaufwand im Jahr 2011; 2,2 % im Jahr 2012)[5] zur Bedienung von Altschulden, der österreichische Staatshaushalt ab 2017 pro Jahr um 1,55 % von BIP mehr einnehmen muss, als er ausgibt. Dies kann auf zweierlei Arten bewerkstelligt werden - entweder er erhöht mittels Abgabenbelastung (Steuererhöhungen) seine Einnahmen oder er reduziert seine Ausgaben. Ob dies ungünstig auf die österreichische Konjunktur (und damit auf BIP und Schuldenquote in BIP-Relation) wirkt, hängt davon ab, wer von der Verringerung (in Relation zu den Einnahmen) der staatlichen Ausgaben betroffen ist. Sind Haushalte (Unternehmen, private Haushalte) betroffen, die nur aus den staatlichen Mehrausgaben ihr Geldsparvermögen erhöht hätten und nehmen diese die Verringerung so hin, dass diese ihre Sparquote nicht erhöhen, dann hat die staatliche Ausgabensenkung keine konjunkturell ungünstige Auswirkung. Sind aber Haushalte betroffen, die die Mehrausgaben an andere Wirtschaftssubjekte ausgegeben hätten, dann ist von einer konjunkturellen Abkühlung auszugehen. (Die Höhe des Zinsaufwandes geht per Saldo zwar nicht verloren - bedeuten wiederum Einnahmen der jeweiligen Gläubiger - jedoch ist fraglich inwieweit die Höhe des Zinsaufwandes wieder in den Wirtschaftskreislauf zurückkehrt oder inwieweit die jeweilige Höhe bloß konjunkturell unwirksames Geldsparvermögen erhöht.)

Strukturelles/Konjunkturelles Defizit

Das konjunkturelle Defizit unterscheidet sich vom strukturellen Defizit dahingehend, dass der Anteil der jährlichen Verschuldung, der aufgrund konjunktureller Notwendigkeiten (zusätzlich) aufgenommen wird (wie beispielsweise Verschrottungsprämie, Bankenrettungspakte, etc.), im struktuellen Defizit nicht enthalten ist. Die Höhe eines strukturellen Defizits meint also, wenn keine Sonderprobleme, für die der Staatshaushalt Mehrausgaben, Neuverschuldung tätigen/aufnehmen muss, auftreten. Freilich hängt die Notwendigkeit konjunktureller Ausgaben von der subjektiven Bewertung der Konjunktursituation ab. Beispielsweise kann eine erhöhte Arbeitslosigkeit grundsätzlichen Strukturproblemen zugeschrieben werden (womit dann von der Höhe des strukturellen Defizits und geplanten Defizitkriterien nicht abgewichen werden muss und sich die konjunkturelle Situation weiter verschlechtern wird/kann).

Wort des Jahres (Österreich) 2001

Auch wenn der Ausdruck bereits im Jahr 1926[6] geläufig war, entwickelte er sich nach 1999, zur Zeit der Bundesregierung Schüssel I, in Österreich zum geflügelten Wort in Politik und Medien. Vor allem Finanzminister Karl-Heinz Grasser präsentierte es als sein oberstes Ziel.[7][8] Die Oppositionspartei SPÖ kritisierte die Verschlagwortung der Politik und setzte sich für ein ausgeglichenes Budget über den Konjunkturzyklus ein (bei schlechter Wirtschaftslage Neuverschuldung, bei guter Wirtschaftslage Überschuss). Im Jahr 2001 wies der österreichische Staatshaushalt ein Nulldefizit auf. Das ausgeglichene Budget mag zustande gekommen sein, weil Länder und Gemeinden einen Budgetüberschuss erwirtschafteten und der Bund einige Staatsbetriebe verkaufte. Aufgrund der enormen Medienpräsenz wurde der Begriff zum österreichischen Wort des Jahres 2001.[9]

Einzelnachweise

  1. Helmut Frisch: Gedanken zum Nulldefizit. In: Österreichisches Jahrbuch für Politik 2000. München und Wien 2001. S. 153. (online auf Google.Books]
  2. Hans J. Barth: Potentialorientierte Verschuldung. Das Konzept des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung. In: Staatsverschuldung Kontrovers. Köln 1981. S. 59:
    „Der Staat nimmt zur Erfüllung der ihm von der Gesellschaft übertragenen Aufgaben einen Teil des Produktionspotentials in Anspruch, sei es direkt, indem er selbst Güter kauft und Personal beschäftigt, sei es indirekt, indem er durch Transfer- und Subventionszahlungen Private in den Stand setzt, Nachfrage geltend zu machen. Konjunkturneutral sind die öffentlichen Haushalte dann, wenn der Staat mit seinen Ausgaben und mit seinen Einnahmeregelungen nicht von dem abweicht, woran die Privaten gewöhnt sind, wenn der Staat also für sich genommen keine Abweichung von der Normalauslastung des Produktionspotentials bewirkt. Weicht das tatsächliche Haushaltsvolumen vom konjunkturneutralen Haushalt ab, steht die Differenz für den konjunkturellen Impuls.“
  3. Erich Schneider: Geld, Kredit, Volkseinkommen und Beschäftigung. Tübingen 1964. (8. Auflage) S. 129:
    „Wenn die beabsichtigte Ersparnis aus dem Einkommen Y die Höhe S hat, so kann dieses Einkommen dann und nur dann bestehen bleiben, wenn die Unternehmer freiwillig Investitionen in einer der beabsichtigten Ersparnis gleichen Höhe durchführen.“
  4. Österreichischer Stabilitätspakt: Bundesgesetzblatt. (PDF) Artikel 4. Struktureller Saldo (Schuldenbremse). S. 3.
  5. Österreischer Rechnungshof: Der Bundeshaushalt 2012 im Überblick
  6. Heinz Ginzel: Die österreichischen Verwaltungsreformen und ihre Bedeutung für die Volkswirtschaft:. H. Mayer, 1926, S. 30 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  7. Bundesministerium für Finanzen, April 2001: Countdown zum Nulldefizit Leistungsbericht 2000-2002
  8. Format, 12. Februar 2013: Grasser wollte für Nulldefizit privatisieren
  9. Josef Urschitz: Ein PR-Gag namens Nulldefizit. Die Presse, 29. Januar 2010, abgerufen am 20. Oktober 2012.