„Lungenschwimmprobe“ – Versionsunterschied
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Die '''Lungenschwimmprobe,''' auch '''Schreyer-Schwimmprobe,''' ist ein [[Rechtsmedizin|rechtsmedizinisches]] Verfahren zu Überprüfung von [[Totgeburt]]en. Dabei wird die Schwimmfähigkeit der [[Lunge]] von [[Neugeborenes|Neugeborenen]] überprüft, um dadurch festzustellen, ob die Lunge jemals geatmet hat oder nicht. |
Die '''Lungenschwimmprobe,''' auch '''Schreyer-Schwimmprobe,''' ist ein [[Rechtsmedizin|rechtsmedizinisches]] Verfahren zu Überprüfung von [[Totgeburt]]en. Dabei wird die Schwimmfähigkeit der [[Lunge]] von [[Neugeborenes|Neugeborenen]] überprüft, um dadurch festzustellen, ob die Lunge jemals geatmet hat oder nicht. |
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Die aus dem [[Thorax]] [[Obduktion|obduzierte]] Lunge wird in Wasser gelegt und beobachtet, ob diese sinkt oder schwimmt. Schwimmt die Lunge, so enthält sie bereits Luft in den [[Lunge]]nbläschen und hat geatmet. Die nicht belüftete Lunge von tot geborenen Kleinkindern aber sinkt ab. |
Die aus dem [[Thorax]] [[Obduktion|obduzierte]] Lunge wird in Wasser gelegt und beobachtet, ob diese sinkt oder schwimmt. Schwimmt die Lunge, so enthält sie bereits Luft in den [[Lunge]]nbläschen und hat geatmet. Die nicht belüftete Lunge von tot geborenen Kleinkindern aber sinkt ab. |
Version vom 27. März 2015, 15:28 Uhr
Die Lungenschwimmprobe, auch Schreyer-Schwimmprobe, ist ein rechtsmedizinisches Verfahren zu Überprüfung von Totgeburten. Dabei wird die Schwimmfähigkeit der Lunge von Neugeborenen überprüft, um dadurch festzustellen, ob die Lunge jemals geatmet hat oder nicht.
Die aus dem Thorax obduzierte Lunge wird in Wasser gelegt und beobachtet, ob diese sinkt oder schwimmt. Schwimmt die Lunge, so enthält sie bereits Luft in den Lungenbläschen und hat geatmet. Die nicht belüftete Lunge von tot geborenen Kleinkindern aber sinkt ab.
Geschichte
Entwickelt wurde die Lungenschwimmprobe im 17. Jahrhundert von Johannes Schreyer, einem deutschen Physikus.