„Abraham Bock“ – Versionsunterschied

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'''Abraham Bock zu Pollach''', modernisiert auch '''Abraham von Bock''' (* [[1531]]; † [[1603]]) war ein kursächsischer Hofbeamter und Rittergutsbesitzer.
'''Abraham Bock zu Pollach''', modernisiert auch '''Abraham von Bock''' (* [[1531]]; † [[1603]]) war ein [[Kurfürstentum Sachsen |kursächsischer]] Hofbeamter und [[Rittergut]]sbesitzer.


== Leben ==
== Leben ==
Bock stammte aus dem schlesischen Adelsgeschlecht [[Bock und Polach|Bock]], das zunächst nicht das Prädikat „von“ führte, sondern zur Unterscheidung von anderen Trägern des Namens Bock häufig den Zusatz „zu Pol(l)ach“ nach dem Gut Pollach bei Lübben verwendete.
Bock stammte aus dem schlesischen Adelsgeschlecht [[Bock und Polach|Bock]], das zunächst nicht das Prädikat „von“ führte, sondern zur Unterscheidung von anderen Trägern des Namens Bock häufig den Zusatz „zu Pol(l)ach“ nach dem Gut Pollach bei Lübben verwendete.


Nach dem Besuch des Gymnasiums in Goldberg studierte er an den Universitäten Wien, Leipzig, Basel und Bologna. Nach Rückkehr aus Italien erhielt er 1559 von Kurfürst August von Sachsen eine Anstellung am Hof in Dresden. Bereits nach einem Jahr erhielt er den Titel „Hofrat“, 1571 wurde er zum Hofmarschall, 1592 zum Geheimen Rat und zuletzt 1597 zum Oberhofricht am Oberhofgericht zu Leipzig.
Nach dem Besuch des Gymnasiums in Goldberg studierte er an den [[Universität Wien |Universitäten Wien]], [[Universität Leipzig |Leipzig]], [[Universität Basel |Basel]] und [[Universität Bologna |Bologna]]. Nach der Rückkehr aus Italien erhielt er 1559 von Kurfürst [[August (Sachsen) |August von Sachsen]] eine Anstellung am Hof in Dresden. Bereits nach einem Jahr erhielt er den Titel „Hofrat“, 1571 wurde er zum Hofmarschall, 1592 zum Geheimen Rat und zuletzt 1597 zum Oberhofricht am Oberhofgericht zu Leipzig ernannt.


Abraham Bock nahm an zahlreichen ausländischen Gesandtschaften teil. Bereits nach sechs Jahren im kurfürstlichen Dienst erhielt er und seine männlichen Erben 1565 aufgrund seiner geleisteten Dienste von Kurfürst August die Anwartschaft auf die Güter von Hermann und Hans Rost in [[Flarchheim]]. Diese Tatsache hielt Abraham Bock auch in seinem Testament vom 18. Oktober 1600 fest. Als 1617 Hans Rost als letzter männlicher Vertreter seiner Familie ausstarb, machten Bocks Nachkommen diese Anwartschaft bei Kurfürst Johann Georg I. geltend. Es handelte sich dabei um Bocks Enkel Hans Abraham Bock.
Abraham Bock nahm an zahlreichen ausländischen Gesandtschaften teil. Bereits nach sechs Jahren im kurfürstlichen Dienst erhielten er und seine männlichen Erben 1565 aufgrund seiner geleisteten Dienste von Kurfürst August die Anwartschaft auf die Güter von Hermann und Hans Rost in [[Flarchheim]]. Diese Tatsache hielt Abraham Bock auch in seinem Testament vom 18. Oktober 1600 fest. Als 1617 Hans Rost als letzter männlicher Vertreter seiner Familie ausstarb, machten Bocks Nachkommen diese Anwartschaft bei Kurfürst [[Johann Georg I. (Sachsen) |Johann Georg I.]] geltend. Es handelte sich dabei um Bocks Enkel Hans Abraham Bock.


Er beschäftigte sich in seiner Freizeit mit Poesie und schrieb Gedichte, die er drucken ließ.
Er beschäftigte sich in seiner Freizeit mit Poesie und schrieb Gedichte, die er drucken ließ.

Version vom 12. Juni 2015, 18:55 Uhr

Abraham Bock zu Pollach, modernisiert auch Abraham von Bock (* 1531; † 1603) war ein kursächsischer Hofbeamter und Rittergutsbesitzer.

Leben

Bock stammte aus dem schlesischen Adelsgeschlecht Bock, das zunächst nicht das Prädikat „von“ führte, sondern zur Unterscheidung von anderen Trägern des Namens Bock häufig den Zusatz „zu Pol(l)ach“ nach dem Gut Pollach bei Lübben verwendete.

Nach dem Besuch des Gymnasiums in Goldberg studierte er an den Universitäten Wien, Leipzig, Basel und Bologna. Nach der Rückkehr aus Italien erhielt er 1559 von Kurfürst August von Sachsen eine Anstellung am Hof in Dresden. Bereits nach einem Jahr erhielt er den Titel „Hofrat“, 1571 wurde er zum Hofmarschall, 1592 zum Geheimen Rat und zuletzt 1597 zum Oberhofricht am Oberhofgericht zu Leipzig ernannt.

Abraham Bock nahm an zahlreichen ausländischen Gesandtschaften teil. Bereits nach sechs Jahren im kurfürstlichen Dienst erhielten er und seine männlichen Erben 1565 aufgrund seiner geleisteten Dienste von Kurfürst August die Anwartschaft auf die Güter von Hermann und Hans Rost in Flarchheim. Diese Tatsache hielt Abraham Bock auch in seinem Testament vom 18. Oktober 1600 fest. Als 1617 Hans Rost als letzter männlicher Vertreter seiner Familie ausstarb, machten Bocks Nachkommen diese Anwartschaft bei Kurfürst Johann Georg I. geltend. Es handelte sich dabei um Bocks Enkel Hans Abraham Bock.

Er beschäftigte sich in seiner Freizeit mit Poesie und schrieb Gedichte, die er drucken ließ.

Aus seiner Ehe gingen die drei Söhne Abraham d.J., Christian und Friedrich Wilhelm Bock hervor, von denen 1617 nur die beiden Letzteren noch am Leben waren. Im 17. Jahrhundert starb dieser Familienzweig in männlicher Linie aus.

Literatur

  • Gautsch: "Bock, Abraham von" in: Allgemeine Deutsche Biographie 2 (1875), S. 762 [1]