„Schlauchleitung“ – Versionsunterschied

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* [http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/bgr237.pdf Hydraulik-Schlauchleitungen – Regeln für den sicheren Einsatz] (abgerufen am 5. Mai 2017)
* [http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/bgr237.pdf Hydraulik-Schlauchleitungen – Regeln für den sicheren Einsatz] (abgerufen am 5. Mai 2017)
* [http://metzger-fluid.de/kategorien/kataloge/00001707.pdf Allgemeine Betriebsanleitung für Schlauchleitungen] (abgerufen am 5. Mai 2017)
* [http://metzger-fluid.de/kategorien/kataloge/00001707.pdf Allgemeine Betriebsanleitung für Schlauchleitungen] (abgerufen am 5. Mai 2017)
* [http://www.tectrion.de/fileadmin/user_upload/downloads/Schlauchpruefung.pdf Sicherer Umgang mit Schlauchleitungen] (abgerufen am 5. Mai 2017)


[[Kategorie:Schlauch|Leitung]]
[[Kategorie:Schlauch|Leitung]]

Version vom 5. Mai 2017, 09:23 Uhr

Eine Schlauchleitung besteht aus einem flexiblen Schlauch und den an beiden Enden angeschlossenen Schlauch-Armatur wie Flansch, Verschraubung und spezieller Schlauchkupplung. Die Verbindung des Schlauches mit der Armatur wird durch ein spezielles Einpressverfahren vorgenommen. Schlauchleitungen werden wie Rohrleitungen nach Nennweite DN und der Nenndruckstufe PN bezeichnet. Schlauchleitungen werden in den Bereichen Hydraulik und Pneumatik dann verwendet, wenn flexible Verbindungen zur Fluidübertragung gebraucht werden.

Beschaffenheitsanforderungen

Schlauchleitung

Druckgeräterichtlinie

Schlauchleitungen sind Rohrleitungen im Sinne der EG-Richtlinie 97/23/EG (Druckgeräterichtlinie). In Abhängigkeit von dem Gefahrenpotential (Kriterien: maximaler Betriebsdruck, Nennweite, gasförmiges oder flüssiges Fluid, Fluidgruppe) werden Schlauchleitungen in die Kategorien I bis III eingestuft und müssen mit einer EG-Konformitätserklärung und einem CE-Zeichen in Verkehr gebracht werden. Dies gilt nicht für Schlauchleitungen mit nur einem geringen Gefahrenpotential nach Art. 3 Abs. 3 der Druckgeräterichtlinie.

Betrieb

Betriebssicherheitsverordnung

Aufgrund von Druckimpulsen, Verschleiß, Alterung, Beschädigung stellen Schlauchleitungen besondere Gefährdungen dar und unterliegen daher besonderen Betriebsvorschriften, wie sie für Arbeitsmittel in der Betriebssicherheitsverordnung festgelegt sind. Dies sind zum Beispiel die Prüfung nach ordnungsgemäßer Montage und sicheren Funktion und der regelmäßigen wiederkehrenden Prüfungen durch eine befähigte Person im Sinne der TRBS 1201. Die Prüffristen für die wiederkehrenden Prüfungen sind durch den Betreiber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung bzw. der sicherheitstechnischen Bewertung festzulegen. Schlauchleitungen müssen in angemessenen Abständen ausgewechselt werden. Die mögliche Verwendungsdauer von Schlauchleitungen hängt in besonderem Maße von den Einsatz- und Umweltbedingungen ab. Daher kann keine allgemeingültige maximal zulässige Verwendungsdauer durch den Hersteller oder andere festgelegt werden. So legt zum Beispiel die BGR 237 für normalbeanspruchte Hydraulik-Schlauchleitungen einen Richtwert für die Verwendungsdauer von 6 Jahren fest bzw. 2 Jahre für erhöht beanspruchte Hydraulik-Schlauchleitungen.

Literatur

  • Knut Håkansson:Lexikon der Gasinstallation. 2. Auflage, Vulkan Verlag, ISBN 3-8027-2533-6.
  • Günter Wossog (Hrsg):Handbuch Rohrleitungsbau. 2. Auflage, Vulkan Verlag, Essen 2003, ISBN 3-8027-2723-1.
  • Holger de Vries, Andreas Weich:Wasserförderung über lange Wegstrecke. 1. Auflage, Verlagsgruppe Hüthing Jehle Rehm GmbH, Landsberg 2004, ISBN 3-609-68664-2.