„Ministerpräsident (Finnland)“ – Versionsunterschied

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Version vom 11. November 2017, 22:26 Uhr

Ministerpräsident von Finnland
Wappen des Ministerpräsidenten von Finnland
Wappen des Ministerpräsidenten von Finnland
Ministerpräsident Juha Sipilä
Amtierender Ministerpräsident
Juha Sipilä
seit dem 28. Mai 2015
Amtssitz Helsinki
Amtszeit 4 Jahre
(Wiederwahl unbegrenzt möglich)
Schaffung des Amtes 27. November 1917
Letzte Ernennung 28. Mai 2015
Letzte Wahl 19. April 2015
Anrede Herra pääministeri bzw. Rouva pääministeri (Herr/Frau Ministerpräsident/in)
Stellvertreter Stellvertretender Ministerpräsident
Stellvertreter von Präsident der Republik
Webseite www.vnk.fi/

Der Ministerpräsident von Finnland (finnisch: Suomen pääministeri, schwedisch: Statsminister Republiken Finland) ist der Regierungschef Finnlands. Amtierender Ministerpräsident ist Juha Sipilä.

Kompetenzen und Befugnisse

Laut Paragraf 66 der finnischen Verfassung von 1999 hat der Ministerpräsident die folgenden Kompetenzen und Befugnisse:

  • Leitung der Tätigkeiten des Staatsrates
  • sorgt für Abstimmung der Vorbereitung und Beratung der dem Staatsrat obliegenden Angelegenheiten
  • Leitung der Beratung der Angelegenheiten in der Plenarsitzung des Staatsrates

Ernennung und Wahl

Das Parlament wählt den Ministerpräsidenten, den der Präsident der Republik für diese Aufgabe ernennt. Die anderen Minister ernennt der Präsident nach dem Vorschlag des zum Ministerpräsidenten gewählten. Vor der Wahl des Ministerpräsidenten beraten die Parlamentsfraktionen über das Regierungsprogramm und die Zusammensetzung des Staatsrates. Aufgrund der Ergebnisse dieser Beratungen und nach Anhörung des Parlamentspräsidenten teilt der Präsident der Republik dem Parlament den Ministerpräsidentkandidaten mit. Der Kandidat wird zum Ministerpräsidenten gewählt, wenn bei offener Abstimmung im Parlament mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen seiner Wahl zugestimmt hat. Erhält der Kandidat nicht die erforderliche Mehrheit, wird nach dem gleichen Verfahren ein neuer Ministerpräsidentkandidat aufgestellt. Erhält auch der neue Kandidat nicht mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen, wird im Parlament die Wahl des Ministerpräsidenten als offene Abstimmung ausgeführt. Gewählt wird dann die Person, die die meisten Stimmen erhalten hat. Bei der Ernennung des Staatsrates und einer bedeutenden Veränderung seiner Zusammensetzung soll das Parlament versammelt sein.[1]

Stellvertreter

Nach Paragraph 66 der finnischen Verfassung, kann der Ministerpräsident einen Stellvertreter bestimmen, der im Verhinderungsfall die Aufgaben fortführen soll. Sollte auch der Stellvertretende Ministerpräsident verhindert sein, so wird der dienstälteste Minister mit der Wahrnehmung der Amtsgeschäfte beauftragt.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. http://www.finlex.fi/fi/laki/kaannokset/1999/de19990731.pdf