„Verkehrsträger“ – Versionsunterschied

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{{Dieser Artikel|behandelt Verkehrsträger im Sinne von Verkehrszweig bzw. Verkehrsmedium. Bezüglich der den Personen- oder Gütertransport als Aufgabenträger übernehmende Transportunternehmen, siehe stattdessen [[Verkehrsaufgabenträger]].}}
{{Dieser Artikel|behandelt „Verkehrsträger“ im Sinne von „Verkehrsmedium“. Bezüglich der den Personen- oder Gütertransport als Aufgabenträger übernehmende Transportunternehmen, siehe stattdessen [[Verkehrsaufgabenträger]].}}
Der Begriff '''Verkehrsträger''' wird in den [[Verkehrswissenschaften]] und in der [[Verkehrspolitik]] im Sinne von „Verkehrsmedium“ verwendet. Die verschiedenen Verkehrsträger erfahren eine [[Konkretisierung]] in Form von sogenannten „[[Verkehrszweig#Systemorientierte Zweige: Verkehrsträger|systemorientierten Verkehrszweigen]]“.
Der Begriff '''Verkehrsträger''' wird in den [[Verkehrswissenschaften]] und in der [[Verkehrspolitik]] im Sinne von „Verkehrsmedium“ verwendet. Die verschiedenen Verkehrsträger erfahren eine [[Konkretisierung]] in Form von sogenannten „[[Verkehrszweig#Systemorientierte Zweige: Verkehrsträger|systemorientierten Verkehrszweigen]]“.



Version vom 3. Mai 2021, 08:13 Uhr

Der Begriff Verkehrsträger wird in den Verkehrswissenschaften und in der Verkehrspolitik im Sinne von „Verkehrsmedium“ verwendet. Die verschiedenen Verkehrsträger erfahren eine Konkretisierung in Form von sogenannten „systemorientierten Verkehrszweigen“.

Grundlegendes

„Verkehrsträger“ wird im Sinne von „Verkehrsmedium“[1] verstanden, einem Medium, das dazu dient, den Verkehr „aufzunehmen“, zu „tragen“. Verkehrsträger[2] bezeichnen also verschiedene Arten von Verkehrsmedien, die bestimmte Verkehrsleistungen erbringen und damit das Verkehrsaufkommen einer Volkswirtschaft „tragen“.

Beispiele für Verkehrsträger:

Die genannten „Verkehrsmedien“ konkretisieren sich in Form von „systemorientierten Verkehrszweigen“[3].

Beispiele für systemorientierte Verkehrszweige:

In den systemorientierten Verkehrszweigen werden transportnahe Leistungen (neudeutsch: Carrier-Dienste) angeboten. Dazu werden in ihnen unterschiedliche Verkehrssysteme betrieben, wobei jedes Verkehrssystem den unterschiedlichen Anforderungen des Kunden und des zu befördernden Verkehrsobjektes an den Transportprozess hinsichtlich Qualität und Quantität (z. B. Transportgeschwindigkeit, Kapazität, Route, Medium) genügt. Der Behälterverkehr ist eine Mischform zwischen systemorientierten und dienstorientierten Zweigen. Die Nachrichtentechnik wird häufig separat betrachtet.

Auch wenn die systemorientierten Verkehrszweige nach den hauptsächlich verwendeten technischen Hilfsmitteln bezeichnet werden, so setzen dennoch Branchen auf diesen auf. So ist etwa mit dem Begriff „Eisenbahnverkehr“ bzw. kurz „Eisenbahn“ nicht die Summe aller Lokomotiven, Weichen und Stellwerksgebäude gemeint, sondern die Menge aller am Verkehrsmarkt tätigen Verkehrsunternehmen, die zu deren Leistungserstellung das technische Hilfsmittel „Eisenbahn“ (i. w. S.) verwenden.

Keine Eindeutigkeit der begrifflichen Unterteilung

Die Zuordnung der Verkehrsträger ist vom Kontext abhängig. So nennt das Bundesverkehrsministerium vier Verkehrsträger (Straße, Schiene, Wasser, Luft)[4]. Im Gefahrtguttransport auf dem Landweg gibt es die Verkehrsträger Straße und Schiene[5]; der Deutsche Industrie- und Handelskammertag unterscheidet dagegen sechs Verkehrsträger (Straßenverkehr, Eisenbahn, Post, Schifffahrt, Luftverkehr, Öffentlicher Personennahverkehr)[6]; die EU-Kommission benennt gar verschiedene Verkehrsträger für die Beförderung von Personen und Gütern (Eisenbahn, See, Straßen, Binnenschifffahrt und Luftverkehr), für die Personenbeförderung im Landverkehr (Personenkraftwagen, motorisierte Zweiräder, Stadtbusse, Reisebusse, Straßenbahnen, S- und Stadtbahnen) und solche ausschließlich für die Beförderung von Gütern (Rohrfernleitungen)[3]. Der Leistungsanteil der einzelnen Verkehrszweige am Gesamtverkehr wird Modal Split genannt. Werden bei einem Transport verschiedene Verkehrsträger benutzt, so wird er als multimodal bezeichnet.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Hendrik Ammoser, Mirko Hoppe: Glossar Verkehrswesen und Verkehrswissenschaften: Definitionen und Erläuterungen zu Begriffen des Transport- und Nachrichtenwesens. Diskussionsbeiträge aus dem Institut für Wirtschaft und Verkehr, Technische Universität Dresden ISSN 1433-626X Nr. 2/2006, S. 30 (PDF, abgerufen am 1. Mai 2021).
  2. Verkehrsträger. In: Drosdowski (Hrsg.): Der Grosse Duden. 2. Auflage. Band 8. Bibliografisches Institut & F.A.Brockhaus AG, Mannheim 1995.
  3. a b Glossar: Verkehrsträger. EU-Kommission, abgerufen am 1. Mai 2021.
  4. Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur: Verkehrsträger (Memento vom 23. März 2014 im Webarchiv archive.today)
  5. ADR 1.8.5.4. Bundesanzeiger Verlag, 2019, S. 1–65, abgerufen am 2. Mai 2021.
  6. DIHK Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V.: Verkehrsträger (Memento vom 23. März 2014 im Webarchiv archive.today)