„Bodenrichtwert“ – Versionsunterschied
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* Schleswig-Holstein: [http://www.gutachterausschuesse-sh.de/] |
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* Baden-Württemberg: [http://www.stuttgart.de/sde/menu/frame/ns_top_11127.htm] (kostenlos, Auswahl der Bodenrichtwertkarte im Stadtplan möglich, schriftliche Auskünfte gebührenpflichtig) |
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Im Rahmen der Initiative Deutschland Online ist geplant, ein bundesweites Auskunftsportal für Bodenrichtwerte einzurichten (VBORIS - vernetztes Bodenrichtwertinformationssystem). |
Im Rahmen der Initiative Deutschland Online ist geplant, ein bundesweites Auskunftsportal für Bodenrichtwerte einzurichten (VBORIS - vernetztes Bodenrichtwertinformationssystem). |
Version vom 29. Mai 2008, 07:48 Uhr
Der Bodenrichtwert ist im deutschen Städtebaurecht ein durchschnittlicher Lagewert, ermittelt aus den Kaufpreisen von Grundstücken unter Berücksichtigung ihres Entwicklungszustandes. Der Bodenrichtwert für Bauland wird, abhängig von den Rechtsvorschriften in den einzelnen Bundesländern, mindestens alle zwei Jahre zu einem festen Stichtag (in der Regel zum 31. Dezember bzw. 1. Januar) ermittelt. Er ist sehr bedeutsam für die Besteuerung von Grund und Boden in Deutschland.
Bodenrichtwerte werden im Rahmen der Wertermittlung von Immobilien hilfsweise herangezogen, um den Bodenwert zu bestimmen, wenn er sich nicht im Vergleichswertverfahren aus Kaufpreisen ermitteln lässt. Grundlage hierfür sind die amtlichen Kaufpreissammlungen, welche von den Gutachterausschüssen geführt werden. Da der Bodenrichtwert nur ein Durchschnittswert aus einer Vielzahl von Transaktionen ist, muss der Wert anhand der Besonderheiten des Bewertungsobjektes geschätzt werden.
Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlage für die Ermittlung der Bodenrichtwerte ist § 196 BauGB: Auf Grundlage der Kaufpreissammlung „werden für jedes Gemeindegebiet durchschnittliche Lagewerte für den Boden unter Berücksichtigung des unterschiedlichen Entwicklungszustands, mindestens jedoch ... Bauland“ ermittelt und veröffentlicht.
Die ermittelten Bodenrichtwerte beziehen sich auf Bodenrichtwertzonen, in denen einheitliche Wertverhältnisse herrschen. Bodenrichtwertzonen können bestimmte Straßen, Straßenzüge oder ganze Stadtteile und Ortschaften umfassen.
Die Ermittlung der Bodenrichtwerte erfolgt gem. § 193 BauGB durch die Gutachterausschüsse. Jedermann kann von den Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse Auskunft über die Bodenrichtwerte verlangen.
Veröffentlichungsformen
Die Veröffentlichung erfolgt mittels Bodenrichtwertkarten oder Bodenrichtwerttabellen. Die Bodenrichtwertkarten sind spezielle Karten, in denen die jeweils gültigen Bodenrichtwerte je m² Grundstücksfläche eingetragen werden.
In mehreren Bundesländern werden die Bodenrichtwerte auch auf CD veröffentlicht.
Sie können über die Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse (in der Regel bei den Kataster- oder Vermessungsämtern angesiedelt) bezogen werden, in manchen Länder evtl. auch über die lokalen Bauämter. Die Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse geben auch mündliche Auskünfte, die in der Regel kostenlos sind.
In einigen Ländern stehen die Bodenrichtwerte (z. T. kostenfrei) im Internet zur Verfügung:
- Bayern: [1] (2007 noch nicht vollständig, kostenpflichtig)
- Berlin: [2] (kostenpflichtig, 3 € je Abfrage)
- Rheinland-Pfalz: [3] (Bodenrichtwerte-Online Rheinland-Pfalz - 2007 noch nicht vollständig, kostenfrei)
- Niedersachsen [4] (kostenpflichtig, 5 € je 15 Minuten)
- Nordrhein-Westfalen: [5] (Ansicht der Bodenrichtwerte mit ihren erläuternden Merkmalen frei, Ausdrucke 5 - 40 €)
- Sachsen-Anhalt: [6]
- Schleswig-Holstein: [7]
- Baden-Württemberg: [8] (kostenlos, Auswahl der Bodenrichtwertkarte im Stadtplan möglich, schriftliche Auskünfte gebührenpflichtig)
Im Rahmen der Initiative Deutschland Online ist geplant, ein bundesweites Auskunftsportal für Bodenrichtwerte einzurichten (VBORIS - vernetztes Bodenrichtwertinformationssystem).