„Zu vier Händen“ – Versionsunterschied
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Version vom 18. März 2010, 09:48 Uhr
Zu vier Händen (italienisch: „a quattro mani“) ist eine Spielanweisung für ein Musikstück, das zwei Spieler, also vier Hände, auf einem Tasteninstrument (meistens Klavier) benötigt. Stücke für zwei Instrumente werden ausdrücklich als „für zwei Klaviere“ bezeichnet.
Vierhändige Klaviermusik ist ein Bereich der Kammermusik.
Im 19. Jahrhundert verbreiteten sich vierhändige Bearbeitungen von Orchester- und Kammermusikwerken, damit man sie zu Hause nachspielen und kennenlernen konnte (vor allem Ouvertüren und Sinfonien). Vierhändige Bearbeitungen sind gegenüber zweihändigen leichter zu spielen. Beethovens eigene Bearbeitung für vier Hände (Opus 134) seiner „Große Fuge“ für Streichquartett Opus 133 ist z. B. vierhändig immer noch schwer genug, zweihändig aber so gut wie unspielbar.
Im Klavierunterricht sind vierhändige Stücke ein gern eingesetztes pädagogisches Mittel.
Darüber hinaus gibt es vierhändige Klaviermusik als eigenständige Kunstwerke von vielen Komponisten. Beispiele:
- Wolfgang Amadeus Mozart: Sonaten, Variationen, Fantasien
- Franz Schubert: Märsche, Tänze, Fantasie, Sonaten etc.
- Johannes Brahms: „Ungarische Tänze“, Walzer, Variationen
- Hermann Goetz: Sonaten
- Claude Debussy: „Petite Suite“, „Marche écossaise sur un thème populaire“, „Six épigraphes antiques“
- Paul Hindemith: Sonate
Entsprechend gibt es Stücke zu drei, sechs, in seltenen Fällen auch acht Händen.