„Hans Wilhelmi“ – Versionsunterschied

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Version vom 1. Februar 2012, 22:29 Uhr

Hans Wilhelmi (* 27. August 1899 in Mainz; † 5. Juni 1970 in Frankfurt am Main), deutscher Politiker (CDU).

Er war von 1960 bis 1961 Bundesminister für den wirtschaftlichen Besitz des Bundes.

Ausbildung und Beruf

Nach dem Abitur 1917 absolvierte Wilhelmi ein Studium der Rechtswissenschaft und der Volkswirtschaftslehre in Göttingen und Bonn, welches er 1923 mit der Promotion zum Dr. jur. mit der Arbeit Das Reichsheimstättengesetz vom 10. Mai 1920 beendete. Er war Mitglied im Corps Hannovera. Seit 1924 war er als Rechtsanwalt und seit 1932 auch als Notar in Frankfurt am Main tätig. Ursprünglich mit einem jüdischen Kollegen assoziiert, schloss er sich nach dessen Emigration 1933 mit dem Kollegen Karl Rasor zu einer Sozietät zusammen. 1936 legten Wilhelmi und Rasor ihre Kanzlei mit derjenigen der Kollegen Jakob Flesch und Otto Wedesweiler zusammen. Flesch, dem als „Halbjuden“ ein Berufsverbot erteilt worden war, beschränkte sich während des Dritten Reichs auf eine Tätigkeit als juristischer Mitarbeiter.

Wilhelmi wurde im Krieg zur Wehrmacht eingezogen und kehrte 1945 aus der Kriegsgefangenschaft zurück. Er nahm zusammen mit seinen Kollegen wieder die Arbeit in der Kanzlei auf, die als Kanzlei mit vier Anwaltsnotaren nach dem Krieg die größte Kanzlei in Frankfurt am Main war. Als Anwalt wurde er insbesondere über den von ihm herausgegeben Kommentar zum Aktiengesetz als Gesellschaftsrechtler bekannt. Die Kanzlei wird von seinem Sohn Sylvester Wilhelmi fortgeführt.[1]

Partei

1945 zählte Wilhelmi zu den Mitbegründern der CDU.

Abgeordneter

Von 1945 bis 1957 war er Mitglied der Frankfurter Stadtverordnetenversammlung und hier in dieser Zeit Vorsitzender der CDU-Fraktion.

Von 1957 bis 1969 war er dann Mitglied des Deutschen Bundestages. Hier war er von 1964 bis 1969 Vorsitzender des Rechtsausschusses.

Hans Wilhelmi ist stets über die Landesliste Hessen in den Bundestag eingezogen.

Öffentliche Ämter

Am 4. Mai 1960 wurde er als Nachfolger des verstorbenen Hermann Lindrath als Bundesminister für den wirtschaftlichen Besitz des Bundes in die von Bundeskanzler Konrad Adenauer geleitete Bundesregierung (Kabinett Adenauer III) berufen. Nach der Bundestagswahl 1961 beanspruchte die erstarkte FDP das Schatzministerium, so dass Wilhelmi am 14. November 1961 aus der Bundesregierung ausscheiden musste.

Gesellschaftliche Ämter

Von 1946 bis zu seinem Tode 1970 war er Präses der Synode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau.

Literatur

Werke

  • v. Godin/Wilhelmi: Aktiengesetz. Kommentar

Einzelnachweise

  1. Internetauftritt