Lebensmittelechtheit

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Lebensmittelechtheit bezeichnet in der Lebensmittelchemie einen Eigenschaftskatalog von Druckfarben und Lebensmittelverpackungen. Dabei sind primär Anforderungen beim Verarbeiten von bedrucktem Material (Bedruckstoff) bzw. der Lebensmittelverpackung – oft aus Kunststoffen oder Papier – zum Endprodukt sowie auch solche für den Transport und beim Gebrauch von Bedeutung. Für viele Anforderungen existieren genormte Prüfmethoden.[1]

In Bezug auf Unbedenklichkeit und Gebrauchseignung basieren die Anforderungen auf dem Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz (LBMG, Fassung vom 8. Juli 1993); dieses steht in Übereinstimmung mit der analogen EU-Richtlinie 89/109 EWG[2].

Primäre Anforderungen

Es sind fünf primäre Anforderungen an Lebensmittelverpackungen definiert[1]:

  1. Die bedruckte Seite darf mit dem Füllgut, sofern technisch vermeidbar, nicht in direkte Berührung kommen. Daraus folgt, das eine Lebensmittelverpackung nicht auf der Innsenseite bedruckt sein darf.
  2. In besonderen Fällen sollen Schnittkanten mindestens 5 mm breit unbedruckt bleiben.
  3. Der Druck muß gegen das Füllgut beständig sein. Dies ist in einer Prüfungsnorm nach DIN 16524-3 festgelegt.
  4. Das Füllgut darf durch den Druck in Aussehen, Geruch und Geschmack nicht beeinflußt werden. Hierfür existiert die DIN-Prüfungsnorm DIN 10955.
  5. Die Druckfarben und Druckhilfsmittel müssen so beschaffen sein, daß bei ihrer sachgemäßen Verarbeitung keine technisch vermeidbaren und keine gesundheitlich bedenklichen Anteile an das Lebensmittel abgegeben werden. Bei sachgemäßem Einhalten der technischen Bedingungen (Bedruckstoff, Druckverfahren, Trocknung, Lagerung usw.) für weitere Handhabung, dürfen ebenfalls keine Anteile, die das Lebensmittel in seinem Aussehen beeinflussen könnten, aus der Druckfarbenschicht übergehen.

Anforderungskatalog

Eigenschaft (DIN-)Normen
Alkaliechtheit DIN 16524-2, CEI 05-59
Beschichtungsfähigkeit -
Blockfestigkeit -
Druckreißfestigkeit -
Extrudierfähigkeit -
Fruchtsäureechtheit -
Füllgutbeständigkeit DIN 16524-1 bis DIN 16524-3, JN 16-80
Geruchs- und Geschmacksprüfung DIN 10955
Gewürzechtheit DIN 16524-3, CEI 11-60
Gleitfähigkeit -
Haftfestigkeit/„Tesa-Test“ -
Heißsiegelfähigkeit -
Heißsiegelfestigkeit -
Käse- und Quarkechtheit DIN 16524-3, CEI 08-60
Kaltsiegelfähigkeit -
Kaschierfähigkeit -
Knitterfestigkeit -
Kochfestigkeit -
Kratzfestigkeit -
Lackierechtheit -
Laugenbeständigkeit CEI 20-80
Laugendurchdringung JN 17-80
Lichtechtheit DIN 16525, CEI 19-79
Lösemittelechtheit DIN 16524-1
Lösemittelretention -
Migrationsechtheit DIN 53415
Milchsäureechtheit -
Olivenölechtheit -
Paraffin- und Wachsechtheit DIN 16524-3, CEI 10-60
Reibungsverhalten von Kunststoffolien DIN 53375
Säureechtheit CEI 18-77
Scheuerfestigkeit -
Schweißechtheit -
Seifenechtheit DIN 16524-2, CEI 06-59
Speichelechtheit -
Speisefettechtheit DIN 16524-3, CEI 09-60
Sterilisierbeständigkeit -
Temperatur- bzw. -Hitzebeständigkeit
Tiefgefrierechtheit -
Überschweißbarkeit -
Wanderungsbeständigkeit DIN 53415
Waschmittelechtheit DIN 16524-2, CEI 07-59
Wasserechtheit DIN 16524-1, CEI 03-59

Einzelnachweise

  1. a b Eintrag zu Lebensmittelechtheit. In: Römpp Online. Georg Thieme Verlag
  2. Richtlinie 89/109/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen. Abgerufen am 27. Februar 2013.