Fachkaufmann

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Der Fachkaufmann ist eine betriebswirtschaftliche Aufstiegsfortbildung der Industrie- und Handelskammern (IHK) in einem jeweils definierten Funktionsbereich. Die Abschlussprüfungen der verschiedenen Fachrichtungen sind durch einheitliche Rechtsvorschriften geregelt und werden von den Ausschüssen der zuständigen Kammern durchgeführt.

Ausbildungsinhalte

Der Fachkaufmann gemäß § 53 Berufsbildungsgesetz (BBiG) ist eine der Meisterprüfung gleichgestellte kaufmännische berufliche Weiterbildung, die in der Regel im Anschluss an eine möglichst kaufmännische Berufsausbildung mit anschließender einschlägiger Berufspraxis erfolgt. Der Fachkaufmann ist als Weiterbildung nicht auf einen Wirtschaftszweig bezogen und stellt somit das funktionsorientierte Pendant zum branchenbezogenen Fachwirt dar. Private sowie öffentliche Bildungsträger bieten nach den Rahmenplänen des Deutschen Industrie- und Handelskammertags Lehrgänge zu den Abschlussprüfungen an. Sie dauern meist zwischen 3 bis 24 Monate (Vollzeit- oder Teilzeitform), für die Zulassung zu den Abschlussprüfungen ist die Teilnahme an einem Lehrgang allerdings nicht zwingend vorgeschrieben.

Erfolgreiche Absolventen erfüllen die Voraussetzungen zur Teilnahme an einer IHK-Prüfung zum Geprüften Betriebswirt.

Fachkaufmannsberufe (Auswahl)

Fachkaufleute der Handwerkskammer

Einige Handwerkskammern vergeben für den erfolgreich bestandenen 3. Teil der Meisterprüfung (Betriebswirtschaft, Buchführung und Recht) den Abschluss Fachkaufmann für Handwerkswirtschaft.[1]

Einzelnachweise

  1. Fachkaufmann/-frau - Handwerkswirtschaft

Siehe auch