Diskussion:Wohnung

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Ein großer Teil der Bevölkerung lebt in gemieteten Wohnungen. Wo? Deutschland? Indien ? Weltweit? -- Stefan Kühn 19:08, 12. Jun 2003 (CEST)


Ab fünf Zimmern spricht man oft nicht mehr von einer Wohnung, sondern von einem Haus. Stimmt das?. Dann gibt es Häuser in denen mehrere 5-Zimmer-Häuser zu vermieten sind? Oder so? --62.202.184.217 00:13, 5. Aug 2003 (CEST)

Zählweise der Zimmer - Wo werden Küche und Bad als halbe Zimmer gezählt. In Berlin hat eine 3-Zimmer-Wohnung üblicherweise drei Zimmer, Küche und Bad (nicht signierter Beitrag von 62.154.199.179 (Diskussion) 9. Februar 2006, 15:52 Uhr (CET))

inhalt von "Wohnungstyp"

der artikel zu "Wohnungstyp" wurde als redir auf diesen angelegt. zuvor war er la vom 7. juni 06. --ee auf ein wort... 03:44, 15. Jun 2006 (CEST)

Gehörte hier zu Wohnungstypen dann nicht auch der Begriff Garconniere erwähnt? 83.187.166.41 12:17, 12. Okt. 2006 (CEST)Beantworten

ich wohne in so ein haus (nicht signierter Beitrag von 217.84.58.250 (Diskussion) 12:18, 1. Jun. 2010 (CEST)) Beantworten

Definition von Wohnung

Das nds. Melderecht weiss dazu: "Wohnung ist jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird. Wohnungen sind auch Wochenendhäuser, Gemeinschaftsunterkünfte, Zimmer in Untermiete und reine Schlafstellen, die zumindest gelegentlich zum Wohnen oder Schlafen benutzt werden. Auf Größe und Beschaffenheit kommt es nicht an. Die Meldepflicht besteht unabhängig davon, ob die meldepflichtige Person berechtigt ist, die Wohnung zu benutzen (z.B. Hausbesetzung), oder ob sie eine etwa erforderliche Aufenthaltserlaubnis besitzt. Sind mehr als eine Wohnung vorhanden, ist eine davon Hauptwohnung, die übrigen sind Nebenwohnungen."

Und das Melderechtsrahmengesetz des Bundes (MRRG): "(5) 1Wohnung im Sinne dieses Gesetzes ist jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird. 2Als Wohnung gilt auch die Unterkunft an Bord eines Schiffes der Bundeswehr. 3Wohnwagen und Wohnschiffe sind nur dann als Wohnungen anzusehen, wenn sie nicht oder nur gelegentlich fortbewegt werden."

Vgl. dagegen auch Wohnsitz; z.B. BGB "§ 7 Wohnsitz; Begründung und Aufhebung (3) Der Wohnsitz wird aufgehoben, wenn die Niederlassung mit dem Willen aufgehoben wird, sie aufzugeben." oder AO §8 "Einen Wohnsitz hat jemand dort, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird."

Zu BGB §7 gibt´s wohl auch noch was zu Aufenthaltnahme am Ausbildungsort.

Gibt´s da nun ne rechtlich allgemeingültige Definition zu "Wohnen" bzw. "Wohnung" (vs. Wohnsitz)?

(nicht signierter Beitrag von 87.162.151.204 (Diskussion) 14:03, 1. Februar 2007 (CET))

Kriterium "zusammenhängend"?

Lieber Apothekenschlumpf, da warst Du mit Deiner Revertierung wohl doch etwas voreilig; denn nach der bisher vorliegenden Defition bestünde auch jedes Mehrfamilienhaus aus einer einzigen Wohnung. Das kann ja wohl nicht gemeint sein. Wenn Zimmer in einem Haus nicht miteinander verbunden sind, dann spricht man in Deutschland jedenfalls nicht von einer Wohnung. Natürlich kann eine einzelne Person in einem, möglicherweise auch alten Haus verschiedene nicht zusammenhängende Zimmer bewohnen, nur handelt es sich dabei dann nicht um eine Wohnung, sondern lediglich um verschiedene Zimmer. So kenne ich den deutschen Sprachgebrauch, den wir hier beim Definieren zu berücksichtigen haben. Also bitte, laß das vorschnelle revitieren. Danke und Gruß Rassel 20:29, 14. Mai 2010 (CEST)Beantworten

Nein, das ist nicht vorschnell revertiert. In verschiedenen (auch juristischen) Texten wird ja eigens unterschieden, ob eine Wohnung in sich abgeschlossen ist oder nicht. Google doch einfach mal "in sich abgeschlossene Wohnung" (in Gänsefüßchen)! Natürlich sind Wohnungen, die nicht in sich abgeschlossen sind, selten geworden. Dennoch ist das Kriterium, welche Zimmer nun zusammen eine Wohnung ausmachen, nicht die In-sich-Abgeschlossenheit, sondern die Zusammengehörigkeit der Räume. Eine Wohnung ist ein Ensemble von zusammengehörenden Räumen. In einem Mehrfamilienhaus hängen zwar alle Räume miteinander zusammen insofern, als sie alle hinter einer gemeinsamen Haustüre liegen und über das Treppenhaus miteinander verbunden sind, aber es sind dennoch mehrere Wohnungen, da nicht alle Räume des Hauses zusammengehörig sind. Umgekehrt gibt es ja auch Einfamilienhäuser, in denen sich die eine Wohnung auf zwei Stockwerke verteilt, wobei die Räume im Erdgeschoß nicht mehr oder weniger mit denen im Obergeschoß verbunden sind als in einem Zweifamilienhaus. Dennoch handelt es sich im zweistöckigen Einfamilienhaus um eine Wohnung, da alle Räume zusammengehören.
Vergleiche auch: hier und dort. -- Apothekenschlumpf 03:30, 4. Jun. 2010 (CEST)Beantworten

Siehe auch

Ich hab das mal hierher verschoben, da nicht erkennbar ist, nach welchen Kriterien die Assoziationen ausgewählt wurden. Bitte WP:Assoziative Verweise berücksichtigen. --Siehe-auch-Löscher 09:19, 10. Jun. 2011 (CEST)Beantworten

Abschnitt zu den rechtlichen Konzepten der Wohnung

Neben den zwei Aspekten des Begriffes, die schon im Artikel aufgeführt werden, steht für mich aus der deutschen Sichtweise noch ein dritter Aspekt, der juristische, heraus. In keinem anderem (mir bekannten) Gebiet ist das Konzept der Wohnung als privatem Schutzraum so ausgeprägt wie im deutschsprachigen Europa; es gibt ja auch schon Hinweise hier in der Diskussion. Ich fände es daher wichtig einen dritten Abschnitt zur Wohnung als juristischem Konzept einzufügen. Eure Meinung?--VonFernSeher | !? 04:31, 1. Jul. 2011 (CEST)Beantworten

Etagenwohnung?

In Wohnungsanzeigen findet man sehr häufig den Begriff "Etagenwohnung", den sollte man m.E. auch hier klären. (nicht signierter Beitrag von 31.16.247.203 (Diskussion) 14:39, 29. Okt. 2011 (CEST)) Beantworten

Vorlage:Defekter Weblink Bot

GiftBot (Diskussion) 04:27, 9. Okt. 2012 (CEST)Beantworten