Umweltkriminalität

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Unter dem Begriff Umweltkriminalität werden rechtsverletzende Handlungen zusammengefasst, die gegen Normen verstoßen, die dem Schutz der Umwelt im weiteren Sinne dienen.

Umweltkriminalität richtet sich also gegen gesetzlich geschützte Umweltgüter.

Erscheinungsformen

Typische Erscheinungsformen von Umweltkriminalität sind die Verschmutzung von Gewässern, Boden und Luft, das Verursachen von (erheblichem) Lärm und Erschütterungen, das Freisetzen von Strahlung und Giften, unsachgemäßer Umgang mit Abfällen und Gefahrenstoffen oder die Gefährdung schutzbedürftiger Gebiete.

Das Spektrum der Handlungen, die zur Umweltkriminalität gezählt werden, reicht dabei vom Bagatellbereich (Wegwerfen einer Getränkedose im Naturschutzgebiet) bis zu großflächigen, auch irreparablen Schädigungen (Verseuchung des Trinkwassers einer Region, Kontaminierung ganzer Landstriche durch atomare Strahlung).

Bekämpfung von Umweltkriminalität

Von staatlicher Seite werden die Erscheinungsformen der Umweltkriminalität mithilfe des (Umwelt-)Strafrechts und des Ordnungswidrigkeitenrechts verfolgt.

Lange Zeit waren strafrechtliche Bestimmungen zum Schutz der Umwelt nicht im Kernstrafrecht eingebunden, sondern über das Nebenstrafrecht verstreut.

Diese Situation hat sich erst 1980 mit dem ersten Gesetz zur Bekämpfung der Umweltkriminalität (UKG) geändert. Seitdem sind wichtige Vorschriften des Umweltstrafrechts Teil des Strafgesetzbuches (Abschnitt "Straftaten gegen die Umwelt", §§ 324 ff. StGB).

Im Vorfeld der Begehung von umweltschädlichen Handlungen setzt das Umwelt(verwaltungs)recht an. Hier ist geregelt, wie mit welchem Umweltgut (Boden, Luft usw.) umgegangen werden darf, welche Art der Nutzung und welches Ausmaß an Belastung erlaubt sind, welche einer Genehmigung bedürfen und welche ausgeschlossen sind.

Beim Entdecken und bei der Verfolgung von Umweltkriminalität spielen aber auch andere Akteure eine wichtige Rolle, da viele Umweltdelikte nicht (sofort) auffallen und eine lückenlose Kontrolle von staatlicher Seite denknotwendig ausgeschlossen ist.

Viele Fälle von Umweltkriminalität kommen nur durch engagierte und hartnäckige Recherchen von Journalisten ans Licht, insbesondere wenn es um Delikte von Wirtschaftsunternehmen geht, aber auch im Fall von Unregelmäßigkeiten in der Verwaltung.

Ebenso wichtig ist das Engagement unterschiedlicher Akteure der Zivilgesellschaft. Nicht nur NGOs wie Greenpeace sorgen dafür, dass Umweltkriminalität erkannt, angeprangert und verfolgt wird. Auch Bürgerinitiativen und andere selbstorganisierte Gruppen bringen Umweltkriminalität an die Öffentlichkeit, insbesondere im lokalen Bereich.


siehe auch Umweltschutz, Umweltrecht, Kriminalität, Umweltstrafrecht, Strafrecht, Ordnungswidrigkeit