Diskussion:Syllabus

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Benutzer:Pascal Auricht

27. Okt. 2006


Deutschland

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Ich halte folgende Aussagen schlicht für falsch und beabsichtige sie zu löschen:

  • Bei Verwaltungsakten oder Gerichtsurteilen binden diese Feststellungen ab Unanfechtbarkeit auch andere Organe (→ Bestandskraft, Rechtskraft).

Die Feststellungen im Tatbestand entfalten gerade keine Bindungswirkung für andere Verfahren (mit Ausnahme der Interventionswirkung nach Streitverkündung). Allenfalls der Ausspruch im Tenor bindet.

  • Unterlaufen hierbei Fehler, ist jedoch die Entscheidung im Übrigen korrekt, können Beteiligte eine Tatbestandsberichtigung verlangen.

Falsch ist, dass TBberichtigung voraussetzt, dass die Entscheidung "im Übrigen korrekt" ist. TBBerichtigung wird oft gerade deshalb beantragt, um in der Rechtsmittelinstanz die Unrichtigkeit der Entscheidung besser darlegen zu können.

  • Beispiel: Wird nach einem Teilurteil ein Zivilprozess in der 1. Instanz fortgesetzt und dieses rechtskräftig vor dem Schluss des erstinstanzlichen Verfahrens, können in der 2. Instanz oder in anderen Verfahren keine anderen Tatsachen einer Entscheidung zu Grunde gelegt werden.

Das ist nicht nur verschränkt formuliert, sondern falsch. 1. "In anderen Verfahren" können selbstverständlich andere Tatsachen zugrunde gelegt werden. 2. Wird z.B. das Teilurteil gegen A rechtskräftig, ist B dadurch nicht gehindert, andere Tatsachen vorzutragen, sowohl in erster wie in zweiter Instanz.--Albtalkourtaki 13:46, 5. Apr. 2008 (CEST)Beantworten


Beispiel

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Kann man nicht ein Beispiel das auche ein ein nommaler Mensch versteht? --217.88.37.197 23:31, 6. Okt. 2009 (CEST)Beantworten

Curriculum

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Ist Syllabus akademisch nicht das selbe wie Curriculum, nämlich Art & Umfang des Stoffs, Lehrplan? (nicht signierter Beitrag von 85.179.138.83 (Diskussion) 12:43, 19. Sep. 2013 (CEST))Beantworten

Plural

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Der eigentlich korrekte griechische Plural "Syllabontes" ist im Deutschen ungebräuchlich, oder sollte man ihn vielleicht auch erwähnen? -- mawa (Diskussion) 22:24, 27. Jan. 2016 (CET)Beantworten