Geprüfter Natur- und Landschaftspfleger

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Diese berufliche Aufstiegsfortbildung nach § 56 Berufsbildungsgesetz führt in Deutschland zum einzigen nicht-akademischen Beruf mit staatlicher Anerkennung im Naturschutz und ist somit eine Zusatzqualifikation für gut ausgebildete Fachkräfte. Die staatliche Anerkennung des Berufes erfolgte am 14.03.1998 mit Inkrafttreten der Fortbildungsverordnung (Bundesgesetzblatt Nr. 14 vom 13.03.1998) zum/r „Geprüften Natur- und Landschaftspfleger/in“. Meistens werden die Natur- und Landschaftspfleger als „Ranger“ bezeichnet, da sich anschließend viele Absolventen für eine Karriere in einem der 15 Nationalparks entschieden haben. Allerdings sind weitaus mehr Möglichkeiten gegeben, von einer leitenden Funktion im Naturschutz über einer Tätigkeit als Sachbearbeiter in Behörden, bis hin zur selbständigen Unternehmung kann alles in Betracht gezogen werden.[1]

Tätigkeit und Aufgaben[2]

Natur-­ und Landschaftspfleger/innen haben eine breites und weitreichendes Aufgabenspektrum innerhalb des Natur- und Landschaftsschutzes. Unter anderem betreuen diese Fachkräfte landschaftliche Schutzgebiete, sind in der Öffentlichkeitsarbeit tätig, planen Landschaftspflegearbeiten und setzen diese um. Sie untersuchen z.B. Standortbedingungen und Lebensräume von Pflanzen und Tieren, bestimmen Waldschäden, beurteilen Gewässerverschmutzungen und entwickeln Schutzmaßnahmen oder Sanierungskonzepte. Unter anderem organisieren und überwachen sie die Pflege von Feuchtbiotopen, Trockenrasen, Hecken und Feldgehölzen oder von Gewässern. Dabei bestimmen sie Wildgehölze und bewirtschaften Wälder, fällen oder beschneiden Bäume, mähen Flächen, legen Naturhecken an, rekultivieren Kiesgruben und Ödland oder sanieren und gestalten Landschaftsabschnitte unter ökologischen Aspekten. Die jeweiligen Arbeitsabläufe bereiten sie auch selbst vor: Sie planen den Material-­ und Mitarbeitereinsatz, leiten Mitarbeiter/innen an und erstellen Aufwands- und Kostenrechnungen. Zudem planen sie Informationsveranstaltungen zu Naturschutz und Landschaftspflege und führen diese durch.[3]

Einsatzgebiete und Arbeitsbereiche

Natur­- und Landschaftspfleger/innen finden Beschäftigung in erster Linie

  • bei Länder-, Kreis-­ oder Gemeindeverwaltungen, z.B. in Umweltämtern
  • in Unternehmen des Garten­- und Landschaftsbaus, der Land- und Forstwirtschaft
  • bei Nationalparks, Biosphärenreservate, Naturschutzgebietsverwaltungen und Naturparks
  • botanischen oder zoologischen Gärten

Natur­- und Landschaftspfleger/innen arbeiten in erster Linie im Freien aber verbringen, je nach Anstellung, einige Zeit im Büro und / oder Schulungsräumen.

Inhalte und Dauer der Fortbildung[4]

Die entsprechenden Ausbildungsinhalte stehen durch die bundesweit einheitliche Verordnung fest und sind nicht individuell veränderbar. Die Ausbildung zum/r Natur- und Landschaftspfleger/innen ist ein Weiterbildungsberuf, der in Teilzeit ein Jahr Ausbildungsdauer in Anspruch nimmt. In diesem Zeitraum werden  mindestens 640 Unterrichtsstunden erteilt. Im Rahmen der Weiterbildung zum/r Natur- und Landschaftspfleger/innen gibt es vier Hauptbereiche: 

  1. die Grundlagen des Naturschutzes und der Landschaftspflege, 
  2. die Besucherbetreuung und Informationstätigkeit, 
  3. diverse Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie 
  4. Basiskenntnisse in den Bereichen Wirtschaft, Recht und Soziales.

Zulassungsvoraussetzungen[5]

Die Zulassung zur Prüfung wird über die bundesweit einheitliche Verordnung über die Prüfung zum/r „Geprüfte/n Natur- und Landschaftspfleger/in” geregelt und sieht zwei Möglichkeiten vor :

(1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem der anerkannten Ausbildungsberufe Landwirt/Landwirtin, Gärtner/Gärtnerin, Forstwirt/Forstwirtin, Revierjäger/Revierjägerin, Winzer/Winzerin, Fischwirt/Fischwirtin, Tierwirt/Tierwirtin (Schwerpunkt Schafhaltung) oder Wasserbauer/Wasserbauerin und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis in einem der genannten Berufe nachweist.

(2) Abweichend von Absatz 1 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

Ferner sollte neben biologischem auch ein gewisses Maß an technischem Wissen gegeben sein, denn die Nutzung und Wartung des Arbeitsgeräts erfolgt in der Regel durch den Natur- und Landschaftspfleger selbst. Körperliche Belastbarkeit ist von enormer Wichtigkeit, denn der Beruf birgt besonders anstrengende und manchmal auch unangenehme Tätigkeiten. Mit einer regelmäßigen Arbeitszeit von min. 38 bis 40 Wochenstunden sollte gerechnet werden. Eine hohe Bereitschaft für Qualifikationsmaßnahmen und permanente Weiterbildung sind unabdingbar.

Zukunftsperspektiven[6]

Nach dem erfolgreichen Abschluss der Fortbildung kann man an Maßnahmen zur beruflichen Anpassung teilnehmen, um das berufliche Wissen aktuell zu halten und an neue Entwicklungen anzupassen, auch ein beruflicher Aufstieg in Form eines Studiums eröffnet weitere Berufs- und Karrierechancen z.B. im Studienfach Landschaftsarchitektur, Freiraumplanung oder Landschaftsökologie. Mit dem Weiterbildungsabschluss können Natur- und Landschaftspfleger/innen auch ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung Zugang zu einem Studium erhalten.

Einige Natur- und Landschaftspfleger/innen versuchen sich z.B. mit einem Dienstleistungsunternehmen selbstständig zu machen aber auch eine selbstständige Beratungs- oder Sachverständigentätigkeit im Bereich Natur-, Landschaftspflege und -schutz ist möglich.

  1. Umschulung zum Nationalpark-Ranger/ zur Nationalpark-Rangerin. In: Umschulungen von A bis Z: Ratgeber Umschulung. 21. Mai 2014 (ratgeber-umschulung.de [abgerufen am 4. Januar 2018]).
  2. Bundesagentur für Arbeit: Steckbrief Natur- und Landschaftspfleger/in. Abgerufen am 4. Januar 2018.
  3. Beate Wegner: Geprüfte/r Natur- und Landschaftspfleger/-in. Abgerufen am 4. Januar 2018.
  4. Rahmenstoffplan. Abgerufen am 4. Januar 2018.
  5. § 2 Natur/LandschaftsPflPrV - Einzelnorm. Abgerufen am 4. Januar 2018.
  6. KURSNET - Bildungsangebote einfach finden. Abgerufen am 4. Januar 2018.