Faserzement
Faserzement ist ein beständiger Verbundwerkstoff aus Zement und zugfesten Fasern, der für Bau- und Konstruktionsprodukte verwendet wird. Er wurde ursprünglich mit Asbestfasern hergestellt, die aus Silikatmineralien gewonnen wurden.[1] Mit dem Verbot der Verarbeitung wurden die Asbestfasern durch andere Fasern substituiert, nach rund 90 Jahren des massenhaften Einsatzes im Baugewerbe gelten diese asbesthältigen Altbaustoffe nunmehr als teuer zu entsorgender Sonderabfall. Faserzement wird unter verschiedenen Markennamen hergestellt und vertrieben. Für gewölbte Faserzementplatten (Dachwellplatten[2]) wird umgangssprachlich häufig der Begriff Wellasbest verwendet.[3]
Geschichte
Asbest war bereits in der Antike bekannt. Das Wissen um die Fähigkeiten des Minerals verlor sich jedoch über die Jahrtausende. Erst zu Beginn des 19. Jahrhunderts entdeckte man die Eigenschaften dieses Stoffs, der eine hohe Festigkeit besitzt sowie hitze- und säurebeständig ist, wieder. Nach zunächst kleineren Anwendungen wurde Asbest zu feuerfester Kleidung für Feuerwehrleute, für feuerfeste Dächer oder für Wärmedämmungen bei Dampfmaschinen verarbeitet.[3] Allgemein gilt das Jahr der Pariser Weltausstellung von 1855 als Startpunkt für die Entwicklung von Asbest zu einem industriell verwendeten Werkstoff[4].
Einfluss auf die Erfindung des Faserzementes hatte der Brite Richard Lloyd im Jahr 1857 mit der Idee einer Stoffbüchsenpackung auf Asbestbasis als Dichtungsmittel für Dampfmaschinen. Der New Yorker Bauunternehmer Henry Word Johns machte sich die hitzebeständigen Eigenschaften von Asbest zunutze und erfand im Jahr 1860 eine schwer entflammbare Dachpappe[5]. Ihren Höhepunkt erreichte die Entwicklung mit der Erfindungen zur Herstellung von Asbestzementplatten. Der Österreicher Ludwig Hatscheck meldete ein Patent im Jahr 1899 in Österreich und am 30. März 1900 in Deutschland für ein Nassverfahren zur fabrikmäßigen Fertigung von Asbestzement[6] an. Erstmals kombinierte er dabei alle branchenfremden Komponenten zu einer großtechnischen Lösung, die es ermöglichte, den Bedarf nach preisgünstigen, stabilen Dachplatten befriedigen zu können.[7][5]Wegen seiner niedrigen Kosten, der hohen Feuerbeständigkeit, des geringen Gewichts und anderer Eigenschaften sollte der Baustoff in der Folgezeit zum bevorzugten Baustoff für Fassadenbekleidungen werden. So waren zum Beispiel seit den 1960er Jahren bis in die 1990er hinein Faserzementplatten ein bevorzugtes Baumaterial, um etwa Fachwerkhäusern ein vermeintlich moderneres Äußeres zu geben.
Faserzement und Asbest
Nachdem im 20. Jahrhundert Asbest zunehmend als gesundheitsschädlich erkannt worden ist, wurde die Verarbeitung der Fasern Ende des 20. und Anfang des 21. Jahrhunderts in Europa, Japan, Saudi-Arabien, großen Teilen Lateinamerikas, Malaysia, Neuseeland, Australien und Vietnam untersagt, da bei der Herstellung, Bearbeitung und bei der Zersetzung alternder Materialien die lungengängigen Asbestfasern freigesetzt werden können. In Deutschland ist der Vertrieb neu hergestellter Asbestprodukte seit 1993 verboten[8], in der Schweiz seit 1. März 1989[9]. Im Faserzement wurde Asbest in diesen Ländern durch andere Fasern, z. B. alkalibeständige (AR) Glas-, Kohlenstoff-, wasserunlösliche Polyvinylalkohol- und Homopolyacrylnitrilfasern (Rein-PAN) ersetzt.[10]
Eternit-Prozess in Italien
Von 2009 bis 2012 wurde in Turin der sogenannte Eternit-Prozess verhandelt. Angeklagt waren zwei Unternehmer, der Schweizer Stephan Schmidheiny und der belgische Baron Jean-Louis de Cartier de Marchienne. Beide wurden im Februar 2012, in Abwesenheit, zu je 16 Jahren Haft verurteilt. Sie wurden für schuldig befunden, für eine Umweltkatastrophe und den Asbesttod von rund 3000 Menschen mitverantwortlich zu sein, weil sie in der Fabrik Eternit S.p.A. in Casale Monferrato im Zeitraum 1966 bis 1986 Vorsichtsmaßnahmen nicht getroffen und Informationen über die Gesundheitsgefahren durch Asbest unterdrückt hatten.[11][12][13] Stephan Schmidheiny ließ daraufhin durch seinen Sprecher Peter Schürmann in einer Medienmitteilung ankündigen, das Urteil anzufechten und an die nächsthöhere Instanz weiterzuziehen.[14] Im November 2014 hob das italienische Kassationsgericht die Schuldsprüche wegen Verjährung auf.[15]
Herstellung und Eigenschaften
Zement ist eine Substanz, die mit Wasser chemisch reagiert und zu Zementstein aushärtet. Faserzement enthält eine Faserarmierung, die die Biege-, Zug- und Bruchfestigkeit des Materials verbessert. Faserzement besteht nach einer Aushärtezeit von 28 Tagen bezogen auf das Volumen aus rund:[16]
- 40 % Bindemittel
- 11 % Zusatzstoffe
- 2 % Armierungsfasern
- 5 % Prozessfasern
- 12 % Wasser
- 30 % Luft (Poren)
Die Dichte beträgt 1600 bis 1850 kg/m3.[17] Asbesthaltiger Faserzement enthält in der Regel 10 bis 15 % Asbest.
Die Prozessfasern sind aus Zellstoff und Altpapier. Sie dienen dazu, die pulvrigen Bestandteile während der Herstellung mit Wasser zu einem Brei zu binden (Verdickungsmittel). Wasser kann dann in der Abtropfphase nach der Formgebung abfließen. Im Gegensatz zu den Armierungsfasern haben sie keine Bedeutung für die Festigkeit des Faserzementes.[18]
Verwendung
Der Werkstoff wird in allen Baubereichen u. a. für Konstruktionsteile für den Innenausbau, Fassadenverkleidungen, Dachdeckungen (z. B. Wellplatten), Wasserrohre, Blumenkästen, Fensterbänke und Gartenmöbel.[19] In den 1960er Jahren wurden ganze Häuser aus Faserzement-Materialien hergestellt.
Im Innenausbau wird das Material z. B. in Nassräumen, für Lüftungsrohre, für Feuerschutzverkleidungen und Trennwände verwendet. Im Außenbereich fertigt man daraus Fassadenbekleidungen, Dachtraufen, Dacheindeckungen (u. a. Kunstschiefer) und Unterdachkonstruktionen.
Hersteller
Eine Liste der wichtigsten Hersteller von Faserzement, die keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt.
- AMROC Baustoffe GmbH (Zementgebundene Holzspanplatten)
- Cembrit
- Etex Group (Belgische Holdinggesellschaft von Jean-Louis de Cartier de Marchienne)
- Eternit GmbH (Deutscher Eternit-Lizenznehmer, Unternehmen der Etex Group)
- James Hardie Europe GmbH
- Swisspearl Group AG (Schweizer Zementkomposit Holding von Bernhard Alpstaeg, Teil der Swisspor Gruppe)
- Müller Aluminium GmbH
- Toschi GmbH & Co. KG
- Landini S.p.A. (Italien)
- LTM (ТД ЛТМ, Russland, ehemals finnisch)
- Otto-Wolff-Konzern
- SVK (Belgien)
- Fassadendesign-hm2
Siehe auch
Literatur
- Jan R. Krause: Faserzement. Technologie und Entwurf. Birkhäuser, Basel 2007, ISBN 978-3-7643-7590-4.
- Hünerberg, Kurt: Handbuch für Asbestzementrohre. Springer Verlag, Berlin, Heidelberg, New York 1968
Weblinks
- Asbest – UmweltWissen – Bayerisches Landesamt für Umwelt (PDF, 670 KiB)
Einzelnachweise
- ↑ Darnieder GmbH & Co. KG: Wellasbest Sanieren und Entsorgung. Abgerufen am 5. September 2015.
- ↑ Dachwellplatten. In: www.lfu.bayern.de. Bayerisches Landesam für Umweltschutz, abgerufen am 5. September 2015.
- ↑ a b Wellasbest Sanieren und Entsorgung. In: www.darnieder.de. Darnieder GmbH & Co. KG, abgerufen am 5. September 2015.
- ↑ Harald Klos: Asbestzement. Hrsg.: Springer Verlag Wien GmbH. Wien 1967, ISBN 978-3-7091-8170-6, S. 12 f.
- ↑ a b Wolfgang E. Höper: Asbest in der Moderne. Industrielle Produktion, Verarbeitung, Verbot, Substitution und Entsorgung. Waxmann Verlag GmbH, Münster/ New York/ München/ Berlin 2008, ISBN 978-3-8309-2048-9.
- ↑ Eternit Aktiengesellschaft Berlin: Die Asbestzementtechnologien, in: 50 Jahre Eternit Aktiengesellschaft. 75 Jahre Eternit in Deutschland, Berlin1979. Hrsg.: Erteilt wurde das Patent unter der österreichischen Patentnummer 5970 am 15.6.1901. 1979, S. 6.
- ↑ Werner Catrina: Der Eternit-Report. Stephan Schmidheinys, schweres Erbe. Schwäbisch Hall, Zürich 1985, S. 19.
- ↑ Asbest. In: Chemische Stoffe. Umwelt Bundesamt, 8. November 2017, archiviert vom am 18. September 2018; abgerufen am 8. August 2019.
- ↑ http://www.forum-asbest.ch/schutzvorschriften_fa/asbestverbot_fa/
- ↑ Walter Loy: Chemiefasern für technische Textilprodukte. 2., grundlegende überarbeitet und erweiterte Auflage. Deutscher Fachverlag, Frankfurt am Main 2008, ISBN 978-3-86641-197-5, S.S. 96, S. 93, S. 70, S. 83.
- ↑ Asbest-Prozess in Italien – "Nun sind alle krank", Der Spiegel, 10. Dezember 2009
- ↑ Schmidheiny fürchtet unausgewogenes Verfahren – Nebenkläger bei Prozess um Asbestopfer in Turin zugelassen, NZZ, 1. März 2010
- ↑ Je 16 Jahre Haft für Schmidheiny und de Cartier, nachrichten.ch, 13. Februar 2012
- ↑ 16 Jahre Gefängnis: Schmidheiny zieht Urteil weiter. Handelszeitung, 13. Februar 2012, abgerufen am 25. Dezember 2013.
- ↑ Eternit-Prozess: Freispruch für Stephan Schmidheiny. NZZ, 19. November 2014, abgerufen am 21. November 2014.
- ↑ Werkstoff Faserzement. Eternit (Schweiz) AG, abgerufen am 25. Dezember 2013.
- ↑ http://www.eternit.de/downloads/downloads/dl/file/id/268/sdb_faserzement_fassadentafel.pdf Sicherheitsdatenblatt der Fa. Eternit AG, abgerufen am 15. Oktober 2017
- ↑ Günter Schnegelsberg: Handbuch der Faser – Theorie und Systematik der Faser. Deutscher Fachverlag, Frankfurt am Main, 1999, ISBN 3-87150-624-9, S. 592.
- ↑ Produkte + Lösungen. Eternit (Schweiz) AG, abgerufen am 25. Dezember 2013.