Verkehrsträger

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Der Begriff Verkehrsträger wird in den Verkehrswissenschaften und in der Verkehrspolitik in zweierlei Bedeutung verwendet, und zwar als das den Personen- oder Gütertransport übernehmende Transportunternehmen (Aufgabenträger) oder als Verkehrsmittel.

Verkehrsträger als Aufgabenträger

Zum einen wird Verkehrsträger im Sinne von „Aufgabenträger bzw. Verantwortungsträger für die Erstellung von Verkehrsdienstleistungen“ verstanden, somit die Gesamtheit der organisatorischen Einheiten in einem Gemeinwesen, die für die Erbringung dieser Art von Leistungen verantwortlich sind. Im Normalfall liegt das Interesse an der Erstellung von Verkehrsdienstleistungen bei den einzelnen Verkehrsunternehmen. Für Leistungen der Grundversorgung zur Sicherstellung der Mobilität und der Versorgung mit Energie und Information im Gemeinwesen, deren Wirtschaftlichkeit nicht gegeben ist, kann jedoch der Staat als Verantwortungsträger für die Erbringung von Basisdiensten auftreten, beispielsweise als Aufgabenträger für den ÖPNV.[1]

Verkehrsträger als Medium des Verkehrs

Zum anderen wird Verkehrsträger im Sinne von „Leistungsträger“ verstanden;[1] mit Leistungsträger ist hier das Medium gemeint, „auf dem“ oder „in dem“ Transport- oder Verkehrsdienstleistungen durchgeführt werden. Derartige Medien werden unter dem Begriff „systemorientierte Verkehrszweige[1] zusammengefasst.

In der Verkehrspolitik wird der Begriff regelmäßig vor allem in letzterem Sinne verwendet, beispielsweise als Bezugseinheit für Transportleistungen oder Emissionen der einzelnen Verkehrszweige sowie im Zusammenhang mit der Vernetzung der verschiedenen Verkehrszweige. Die Zuordnung der Verkehrsträger ist hier uneinheitlich. So nennt das Bundesverkehrsministerium vier Verkehrsträger (Straße, Schiene, Wasser, Luft);[2] der Deutsche Industrie- und Handelskammertag unterscheidet dagegen sechs Verkehrsträger (Straßenverkehr, Eisenbahn, Post, Schifffahrt, Luftverkehr, Öffentlicher Personennahverkehr).[3] Der Leistungsanteil der einzelnen Verkehrszweige am Gesamtverkehr wird Modal Split genannt.

Einzelnachweise

  1. a b c Hendrik Ammoser, Mirko Hoppe: Glossar Verkehrswesen und Verkehrswissenschaften: Definitionen und Erläuterungen zu Begriffen des Transport- und Nachrichtenwesens. Diskussionsbeiträge aus dem Institut für Wirtschaft und Verkehr, Technische Universität Dresden ISSN 1433-626X Nr. 2/2006, S. 39 (PDF, abgerufen am 24. April 2014).
  2. Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur: Verkehrsträger (Memento vom 23. März 2014 im Webarchiv archive.today)
  3. DIHK Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V.: Verkehrsträger (Memento vom 23. März 2014 im Webarchiv archive.today)