Karrenstrafe
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Die Karrenstrafe ist eine Arbeitsstrafe für das Gemeinwesen auch in Form der Kettenhaft und ist nicht mit der Kettenstrafe zu verwechseln. Sie wurde im ausgehenden 17. Jahrhundert an Stelle von Leibesstrafen (Folter) eingeführt und wurde im 18. Jahrhundert die verbreitete Arbeitsstrafe.[1] Sie wurde vor allem für Vergehen gegen das Gemeinwesen, beispielsweise beim Entzug von der Wehrpflicht oder Prostitution angewandt. Der Straftäter hatte im Steinbruch die schweren Karren mit Steinen zu ziehen. Das geflügelte Wort: „in der Karre gehen“, leitet sich hiervon ab. Während männliche Straftäter schwere körperliche Arbeit bei Festungs- und Straßenbau verrichten mussten, wurden die weiblichen Straftäterinnen (meist Dirnen) bei der Straßenreinigung eingesetzt.
Die Karrenstrafe war eine Arbeits-, Freiheits- und Ehrenstrafe. So bemerkte schon Kant:
„ … ein jeder solle die Freiheit der Wahl zwischen dem Tode und der Karrenstrafe haben so sage ich, der ehrliche Mann wählt den Tod, der Schelm aber die Karre; so bringt es die Natur des menschlichen Gemüts mit sich. Denn der erstere kennt etwas, was er noch höher schätzt, als selbst das Leben: nämlich die Ehre; der andere hält ein mit Schande bedecktes Leben doch immer noch für besser, als gar nicht zu sein (animam praeferre pudori.[2] Juven.)“[3]
Auch im heutigen Strafvollzug können, zumeist jugendliche Straftäter, ihre Freiheitsstrafe durch gemeinnützige Arbeit ableisten.
Einzelnachweise
- ↑ Friedrich Merzbacher/HRG. II 659: kaum praktische Bedeutung im 18. Jahrhundert
- ↑ das Leben der Ehre vorziehen.
- ↑ Kant, Immanuel (Sammlung). Werkausgabe. Band 8: Die Metaphysik der Sitten. Herausgegeben von Wilhelm Weischedel, Suhrkamp Verlag, Frankfurt am Main. 5. Auflage 1982.