Suffragandiözese
Suffragandiözese oder Suffraganbistum ist ein Verwaltungsbegriff aus dem Kirchenrecht.
Römisch-katholische Kirche
In der römisch-katholischen Kirche ist eine Suffragandiözese Teil einer Kirchenprovinz. Ihr Vorsteher, der Suffraganbischof, hat alle bischöflichen Rechte und Vollmachten für seine Diözese. Der Vorsteher der Erzdiözese dieser Kirchenprovinz, der Metropolit, hat darüber hinaus Leitungs-, Aufsichts- und Appellationsfunktionen für die Kirchenprovinz und in gewissen Fällen für die einzelnen Suffraganbistümer, etwa bei Vakanzen.
Der Metropolit steht der Erzdiözese der Kirchenprovinz als Diözesanbischof vor und trägt den Titel Erzbischof. Die übrigen Diözesen der Kirchenprovinz werden als „Suffragandiözesen der Kirchenprovinz“ bezeichnet.[1]
Die beschriebene Verwaltungsstruktur der römisch-katholischen Kirche gilt weltweit.
Bistumsorganisation in einzelnen Staaten
Deutschland
Den deutschen Erzdiözesen sind heute folgende Suffragandiözesen zugeordnet (Auf nebenstehender Karte ist das Erzbistum jeweils dunkler dargestellt):[2]
Erzbistum Köln (hellblau):
Erzbistum Freiburg (grün):
Erzbistum Paderborn (violett):
Erzbistum München und Freising (dunkelblau):
Erzbistum Bamberg (rot):
Erzbistum Berlin (braun):
Erzbistum Hamburg (türkis):
Diese Einteilung geht weithin auf die Neuumschreibung der katholischen Diözesen in Deutschland nach dem Wiener Kongress zurück. Zuvor waren etwa Mainz und Trier jahrhundertelang Sitz eines Erzbischofs gewesen, Freiburg hingegen nicht einmal einfacher Bischofssitz. Auch die Grenzen der Bistümer verschoben sich damals, oftmals entsprechend den damals aktuellen politischen Grenzen. Schon mit der Reformation waren Erzbistümer verschwunden, so das Erzbistum Bremen.
Österreich
Den österreichischen Erzdiözesen sind heute folgende Suffragandiözesen zugeordnet:
- Österreichische Militärdiözese (kein Suffraganstatus)
Schweiz
Die Organisation der römisch-katholischen Kirche der Schweiz ist weltweit einmalig, da sie keine Suffragandiözesen kennt und alle sechs römisch-katholischen Bistümer unmittelbar Rom unterstellt sind (vgl. AP 2013).
Anglikanische Kirche
Großbritannien
Die Church of England (anglikanische Kirche) ist der Sache nach ähnlich wie die römisch-katholische Kirche strukturiert, die Begriffe werden allerdings anders verwendet:
Es gibt in der Church of England zwei Metropoliten, die neben dem Titel eines Erzbischofs auch den Titel eines Primas führen (Canterbury und York). Den Erzbischöfen von Canterbury und York unterstehen jeweils eine Reihe von Diözesanbischöfen. Den Diözesanbischöfen zugeordnet sind wiederum einige „Suffraganbischöfe“, die für ein bestimmtes Territorium innerhalb der Diözese verantwortlich sind. Durch ihre Rolle als Bischöfe, denen innerhalb der Diözese zwar besondere Aufgaben übertragen, sie aber gleichzeitig noch einem Diözesanbischof zugeordnet sind, sind die anglikanischen Suffraganbischöfe grob mit den römisch-katholischen Weihbischöfen vergleichbar. Für die Stellung der Diözesanbischöfe gegenüber ihren Metropoliten gibt es in der Church of England keine eigene Bezeichnung.
Einzelnachweise
- ↑ Suffraganbistum. In: Lexikon Kirche & Religion. Auf KathWeb.de, abgerufen am 18. Dezember 2022.
- ↑ Diözesen Deutschland. In: www.pfarrei-deutschland.de. Abgerufen am 8. November 2016.