Betriebswirt
Als Betriebswirtin bzw. Betriebswirt bezeichnet man im Allgemeinen Personen mit höherer kaufmännischer Qualifikation. Die Berufsbezeichnung ist, im Gegensatz zum Diplom-Betriebswirt, gesetzlich nicht geschützt und Art und Inhalt der Ausbildung variieren stark.
Man unterscheidet grundsätzlich die akademische Ausbildung an Universitäten und Fachhochschulen sowie die nichtakademische Ausbildung an Berufsakademien, Fachakademien, Fachschulen für Wirtschaft, Fernschulen, Verwaltungsakademien und Kammern.
Ausbildungsinhalte
Der Beruf des Betriebswirtes unterscheidet sich vom Kaufmannsgehilfen in seiner Führungskompetenz und betriebsweiten Handlungsweise. Die Berufsbezeichnung ist, im Gegensatz zum Staatlich geprüften Betriebswirt, Staatlich anerkannten Betriebswirt und Diplom-Betriebswirt (FH/BA), gesetzlich nicht geschützt und Art und Inhalt der Ausbildung variiert stark. Er ist nicht ausführendes Organ ohne Eigeninitiative sondern plant und überwacht die Durchführung der kaufmännischen Arbeitsvorgänge sowie der Zielvorgaben. Als Manager ist der Betriebswirt regelmäßig auch Vorgesetzter und trägt zumeist Personal- und/oder Budgetverantwortung. Häufig sind gerade Prokuristen oder Geschäftsführer als Betriebswirt ausgebildet. In den letzten Jahren ist im Zuge der Globalisierung von Arbeitsinhalten eine zunehmende Gewichtung der betriebswirtschaftlichen Ausbildung im Bezug auf Kompetenzen im Bereich von Sprachen und bei interkulturellen Fähigkeiten zu beobachten (sog. Schlüsselkompetenzen).
Die Fachkompetenzen im Einzelnen
Im Bereich Finanzierung sorgt der Betriebswirt für die notwendige Liquidität, beschafft Eigen- und Fremdkapital, schlägt dem Unternehmer geeignete Instrumente zur Innenfinanzierung bzw. Außenfinanzierung vor und verantwortet das Controlling mit Hilfe von geeigneten Managementsystemen und Kennzahlen.
Im Bereich Rechnungswesen das Erstellen der Kosten- und Leistungsrechnung, Leitung der Lohn- und Finanzbuchhaltung, Erstellen der BWA, Investitionsrechnung, Etatbestimmung und -Verwaltung für Marketingmaßnahmen oder die Personalentwicklung sowie die Leitung des strategischen, operativen bzw. Bereichscontrolling.
Im Bereich Marketing das Analysieren der Marktsituation, Marktforschung und die Festlegung der Elemente des Marketing-Mix, ggf. die Steuerung des Beschaffungsmarketing. Weiterhin Vertriebsleitung und Mitarbeiterführung im Verkauf, Reklamationssteuerung sowie Qualitätsmanagement im Hinblick auf Kundenbindung und Image.
Im Bereich Personalwesen die Personalbedarfsplanung, die Personaleinsatzplanung, Instrumente und Strategien der Personalbeschaffung und Optimierung der Personalkosten, Rationalisierung, Personalentwicklungsplanung sowie Personalverwaltung mit den Bereichen Lohnbuchhaltung, Fürsorge, Einhaltung der Arbeitsstättenverordnung sowie die Sicherstellung von Maßnahmen zur Unfallverhütung am Arbeitsplatz und z.B. als Personalleiter auch die Begleitung konfliktfreier Freisetzung von Mitarbeitern.
Im Bereich Organisation lernt der angehende Betriebswirt Aufbau- und Ablauforganisation zu gestalten, einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess (KVP) im Unternehmen zu inititieren und zu erhalten, das Qualtitätsmanagement zu führen und nicht zuletzt den Waren- und Dienstleistungsfluss zu koordinieren (Logistik).
Im Bereich Produktion leistet der Betriebswirt die Kapazitätsplanung in praktischer Abstimmung mit den Technikern oder Dienstleistern, berechnet die Wirtschaftlichkeit der Materialwirtschaft und verschiedener Standortvarianten oder Fremdfertigung und koordiniert Zertifizierungsverfahren für das Qualitätsmanagement.
Im Bereich Recht sichert der Betriebswirt vor allem die Einhaltung von Handels-, Wettbewerbs-, Arbeits- und Sozialversicherungsbestimmungen. Außerdem verfasst er betriebsspezifische Geschäftsbedingungen und führt u.U. einfache erstinstanzliche Gerichtsprozesse in Vertretung des Unternehmers.
Akademische Ausbildung
Hochschulausbildung (Universitäten und Fachhochschulen)
Diplom-Betriebswirte lösen praxisbezogene kaufmännische oder betriebswirtschaftliche Probleme und komplexe Aufgabenstellungen in Unternehmen unter Zuhilfenahme wirtschaftswissenschaftlicher Methoden. Auch sind sie aufgrund Ihrer Ausbildung prädestiniert Führungsverantwortung und damit Leitungsaufgaben zu übernehmen. Möglich ist auch die Entwicklung zum Spezialisten in verschiedenen betriebswirtschaftlichen Funktionsbereichen wie Marketing, Personal, Controlling, Rechnungswesen und Steuerwesen. Wesentliche Bestandteile des Studiums sind die Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre und die Rechtswissenschaften, insbesondere Wirtschafts- und Handelsrecht sowie quantitative Methoden, wie Mathematik, insbesondere Statistik, Ökonometrie, Operations Research und Wirtschaftsinformatik.
An Fachhochschulen wird im Bereich der Betriebswirtschaftslehre der akademische Grad eines Diplom-Betriebswirt (FH) bzw. einer Diplom-Betriebswirtin (FH), in einigen seltenen Fällen auch eines Diplom-Kaufmann (FH) bzw. einer Diplom-Kauffrau (FH), nach 7 bis 8 Semestern Regelstudienzeit vergeben. Fachhochschulabsolventen müssen den akademischen Grad mit dem Zusatz "(FH)" führen. Eine Sonderform stellt der Diplom-Verwaltungsbetriebswirt (FH) dar, den man allerdings bisher nur an einigen landeseigenen Verwaltungsfachhochschulen im Rahmen eines Vorbereitungsdienstes erwerben kann.
An Universitäten wird im Bereich der Betriebswirtschaftslehre der akademische Grad eines Diplom-Kaufmann, Diplom-Ökonom, Diplom-Wirtschaftswissenschaftler, Diplom-Handelslehrer, Diplom-Wirtschaftspädagoge oder Diplom-Volkswirt (mit Wahlpflichtfächern im Bereich der BWL) bzw. einer Diplom-Kauffrau, Diplom-Ökonomin, Diplom-Wirtschaftswissenschaftlerin, Diplom-Handelslehrerin, Diplom-Wirtschaftspädagogin oder Diplom-Volkswirtin (mit Wahlpflichtfächern im Bereich der BWL) vergeben. Die Regelstudienzeit beträgt in diesen Studiengängen 8 bis 10 Semester. Der akademische Grad eines Diplom-Betriebswirt wird von Universitäten nicht vergeben. (Ausnahme bildete die Hamburger Universität für Wirtschaft und Politik, die 2005 mit der Universität Hamburg fusionierte, SIE vergab u.a. den akademischen Grad des Dipl.-Betriebswirts)
Aufgrund der Internationalisierung des deutschen Hochschulwesen werden zunehmend auch Bachelor- und Masterabschlüsse vergeben. Das Studium der Betriebswirtschaftlehre gliedert sich in zwei Studienabschnitte:
- Das Grundstudium mit einer Studienzeit von 3-4 Semestern dient der breiten Wissensvermittlung in den Grundlagenfächern Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre, Rechtswissenschaften, Mathematik, Wirtschaftsinformatik und Sprachen. Den Abschluss bildet das Vordiplom, das entweder grundstudiumsbegleitend oder als Abschlussprüfung durch schriftliche und mündliche Prüfungsleistungen in den Grundlagenfächern erlangt wird und den Beginn des Hauptstudiums ermöglicht.
- Das Hauptstudium, welches sich an das Grundstudium anschließt vertieft die Grundlagenfächer und bietet die Möglichkeit aus einer Auswahl betriebswirtschaftlicher Funktionsfächer wie bspw. Unternehmensführung, Finanzierung, Investition, Marketing, Personal und fachspezifischer spezieller Wirtschaftszweiglehren wie Bankbetriebslehre, Industriebetriebslehre, Immobilienökonomie, betriebswirtschaftliche Steuerlehre oder betriebswirtschaftliche Prüfungslehre eine maßvolle Spezialisierung vorzunehmen. Das Hauptstudium dauert in der Regel 3-6 Semester.
Die Diplomprüfung wird über schriftliche und mündliche Prüfungsleistungen in den genannten Fächern sowie der Anfertigung einer Diplomarbeit abgeschlossen. Nach Absolvierung weitergehender Berufsexamina ist auch die Zulassung als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer möglich.
Gute Diplom- und Masterabschlüsse von Universitäten sowie sehr gute Diplom- und Masterabschlüsse von Fachhochschulen mit entsprechenden fachlichen Bezug sind Zugangsvoraussetzung zur Promotion.
Masterstudiengänge
Master of Arts / Master of Science
Für Absolventen eines Bachelor of Arts / Bachelor of Science in BWL bietet sich der Master of Arts / Master of Science an. Je nachdem, ob der Studiengang eher geistwissenschaftlich oder naturwissenschaftlich ausgerichtet ist, wird er dem Gebiet "Science" oder "Arts" zugeordnet. Rangunterschiede gibt dabei nicht. Master Programme gibt es für die unterschiedlichsten BWL-Beireiche, z.B. international business, marketing, finance, real estate, business law, etc. Diese aufgezählten Master sind konsekutiv. Anders als beim MBA wird auf bereits vorhandenes BWL-Wissen aufgebaut, Zulassungsvoraussetzung ist hier meist ein mit "gut" abgeschlossener Bachelor in einem BWL-Bereich. Anders als beim Diplom sind die Abschlüsse an Unis und FHs im neuen System gleichgestellt. Ein Master, den man an einer FH macht, berechtigt also genauso zu Promotion und zum höheren Dienst wie ein Master an einer Uni.
MBA.
Ein MBA-Studium richtet sich vor allem an Ingenieure, Natur- und Geisteswissenschaftler, Juristen und Mediziner, die sich auf Managementpositionen fixieren wollen und eine Alternative zu einem betriebswirtschaftlichen Aufbaustudium suchen. Es können sich jedoch auch Wirtschaftswissenschaftler durch ein MBA-Studium spezialisieren.
Nichtakademische Ausbildung
Die Ausbildungsdauer nichtakademischer Betriebswirt-Ausbildungen ist abhängig von der Wertigkeit und Qualität der Ausbildung (Allgemeinbildung, Fort- und Weiterbildung). So dauert die Ausbildung zum Betriebswirt an einer Berufsakademie ca. 3 Jahre (incl. Berufsausbildung ab Abitur), an einer Fachakademie oder Fachschule für staatlich geprüfte Betriebswirte 2 Jahre in Vollzeit oder 4 Jahre in Teilzeit (Voraussetzung: kfm. Berufsausbildung + Berufspraxis). Zur Kammerprüfung "Betriebswirt IHK" kann man schon nach 7 Trimestern (Zulassungsvoraussetzung: Fachwirt/in IHK, Fachkaufmann/-frau IHK oder gleichwertige kfm. Ausbildung/Kenntnisse) zugelassen werden.
Berufsakademie
Diplom-Betriebswirt (BA)
Der Diplom-Betriebswirt (BA) wird von Berufsakademien nach dem Abschluss eines 6-semestrigen Berufsakademiestudiums der Betriebswirtschaftslehre als staatlicher Abschluss vergeben. Dieser Abschluss ist kein akademischer Grad. Er ist in einigen Bundesländern (Baden-Württemberg, Sachsen, Berlin) ein Ausbildungsabschluss im tertiären Bildungsbereich (siehe Kultusministerkonferenz vom 29. September 1995). Abschlüsse von akkreditierten Bachelorausbildungsgängen an Berufsakademien sind hochschulrechtlich Bachelorabschlüssen von Hochschulen gleichgestellt.(KMK Beschluss 25.10.2004)
Das Studium an einer Berufsakademie weist sich durch einen soliden Praxisbezug aus, da es zusammen mit einer betrieblichen Ausbildung absolviert wird. Im Unterschied zu einem Studium an einer Fachhochschule/Universität ist das Fächerspektrum auf ein bestimmtes Fachgebiet/Berufsfeld wie z.B. „Steuern und Prüfungswesen“ oder "Dienstleistungsmarketing" ausgelegt.
Die beruflichen Möglichkeiten bewegen sich im Rahmen eines Staatlich gepr. Betriebswirtes, jedoch in der Regel unterhalb denen von Diplom-Betriebswirten (FH), Diplom-Kaufleuten (FH) oder Diplom-Kaufleuten (univ.), da diese - insbesondere die universitären Abschlüsse - zusätzlich Tätigkeiten im wissenschaftlichen Bereich (Forschung und Lehre; Promotion und Habilitation) eröffnen.
Hochschulrechtlich sind Diplom-Betriebswirte (BA) den Hochschulabsolventen (FH/Univ.) damit in der Regel nicht gleichgestellt. Berufsrechtlich wird die Gleichstellung mit FH-Absolventen empfohlen.
Unternehmen, die BA-Studenten betrieblich ausbilden, erwarten ein überdurchschnittliches Abitur, insbesondere in den Abiturfächern Mathematik und Deutsch, sehr gutes sprachliches Ausdrucksvermögen sowie Eigeninitiative und hohe Belastbarkeit.
Fachschule für Wirtschaft / Fachakademie
Staatlich geprüfter Betriebswirt
Der Staatlich geprüfte Betriebswirt (gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung) wird an Fachakademien oder Fachschulen für Wirtschaft nach einem zweijährigen Vollzeitstudium (optional vier Jahre Teilzeit) mit circa 2.100 - 2.670 Stunden Lehrumfang über eine erfolgreich abgelegte und bestandene staatliche Abschlussprüfung (mindest. mit der Gesamtprüfungsnote "ausreichend") erworben.
Die Fachschulen führen zu qualifizierten Abschlüssen der beruflichen Weiterbildung und haben zum Ziel, Fachkräfte mit in der Regel beruflicher Erfahrung zu befähigen, Führungsaufgaben in Betrieben, Unternehmen, Verwaltungen und Einrichtungen zu übernehmen und/oder selbständig verantwortungsvolle Tätigkeiten auszuführen (Text laut Beschluss der Kultusministerkonferenz).
Diese Weiterbildung baut in der Regel auf einer kaufmännischen Berufsausbildung und einer praktischen Berufserfahrung auf. Sie soll die Allgemeinbildung sowie das kaufmännische Grundwissen erweitern und ein an betrieblichen Funktionen oder Wirtschaftszweigen orientiertes gehobenes Fachwissen vermitteln.
In einigen Bundesländern berechtigt allein die erfolgreich abgeschlossene staatliche Abschlussprüfung (Staatlich geprüfter Betriebswirt) zum ordentlichen Studium an einer Universität (Hessen, Niedersachsen, Hamburg, Rheinland-Pfalz).
Voraussetzungen sind:
- Fachoberschulreife, Realschulabschluss oder das Versetzungszeugnis in die Klasse 11 eines Gymnasiums bzw. der Nachweis eines gleichwertigen Bildungsstandes sowie die Abschlussprüfung in einem kaufmännischen Ausbildungsberuf mit einer Regelausbildungsdauer von zwei oder drei Jahren und eine anschließende einschlägige Berufstätigkeit von mindestens einem Jahr
oder
- mittlere Reife, eine kaufmännische berufliche Tätigkeit von mindestens sieben Jahren in Verbindung mit einer Abschlussprüfung nach § 40 Abs.2 des Berufsbildungsgesetzes (Externenprüfung) und bei ausländischen Bewerbern gute deutsche Sprachkenntnisse (Fachausdrücke der Betriebs- und Volkswirtschaftslehre).
An bayerischen Fachakademien für Wirtschaft besteht für Abiturienten (allg. Hochschulreife) mit einer kaufmännischen Berufsausbildung (Abschluss mind. mit "gut") und einer kaufmännischen Berufspraxis von mind. 2 Jahren die Möglichkeit, über eine Aufnahmeprüfung in den Fächern Rechnungswesen und Recht in das 2. Studienjahr (3. und 4. Semester) aufgenommen zu werden.
Beispiele möglicher Tätigkeiten:
Staatlich geprüfte Betriebswirte im gehobener Dienst als Lehrerin/Lehrer für Fachpraxis an beruflichen Schulen: In Bundesländern wie z.B. Bayern, Hessen, Hamburg berechtigt die Fortbildungsprüfung als staatlich geprüfter Betriebswirt zur Aufnahme in den Vorbereitungsdienst als Fachlehrerin/Fachlehrer für Schreibtechnik an beruflichen Schulen. Weitere Voraussetzungen dazu sind ein mittlerer Bildungsabschluss sowie ein Höchstalter von 42 Jahren.
Als Sachbearbeiter oder in Leitungsfunktionen (Abteilungs- oder Bereichsleiter, Prokurist oder Geschäftsführer) übernehmen staatlich geprüfte Betriebswirte Führungsaufgaben im mittleren Management. Aber auch in wirtschaftsnahen Verwaltungen sind staatlich geprüfte Betriebswirte in Führungspositionen (z.B in einer Stabstelle als Wirtschaftsförderer, als Kämmerer oder als Beigeordneter etc.) tätig.
Als Freiberufler nach §18 EST - beratender Beriebswirt lt. Bundesfinanzhof.(http://www.bfh.simons-moll.de/bfh_1991/XX910769.HTM) Dies eröffnet dem staatlich geprüften Betriebswirt ein breites Spektrum der selbständig beratenden Tätigkeit und grenzt ihn damit von den Kammer-Betriebswirten eindeutig ab.
Branchenspezifische und/oder funktionsspezifische Ausbildungen zum Betriebswirt
Der Betriebswirt IHK / HWK / VWA wird von entsprechenden Kammern und Verwaltungsakademien, nach einem zumeist berufsbegleitenden Fortbildungskurs/-studium mit ca. 500-1000 Stunden Umfang, ausgebildet. Die Prüfungen der Kammern sind berufsbildende Fortbildungsprüfungen, zu deren Durchführung sie Kraft Berufsbildungsgesetz ermächtigt sind. Es sind keine staatlichen Prüfungen die unter anderem auch die Allgemeinbildung (FHR, HR) erhöhen; die prüfungsregelnden Statuten sind jedoch genehmigt. Beispiele sind:
- Betriebswirt IHK (Voraussetzung: eine kaufmännische Ausbildung, danach eine Fortbildung zum Fachwirt oder Fachkaufmann). Der Betriebswirt IHK stellt zur Zeit die höchste erreichbare Fortbildung der Industrie und Handelskammern dar. Ausnahmen in der Zulassung (Zugangsvoraussetzungen) sind möglich, werden aber von den IHK´s sehr genau im Detail überprüft, was für einen hohen Qualitätsstandard spricht.
- Betriebswirt HWK (Voraussetzung: Handwerksmeister)
- Betriebswirt VWA (Voraussetzung: Verwaltungsfachprüfung),
- Bankbetriebswirtin/Bankbetriebswirt (Voraussetzung: Bankfachwirt),
- Versicherungsbetriebswirtin/Versicherungsbetriebswirt (Voraussetzung: Versicherungsfachwirt),
- Technischer Betriebswirt/-in IHK (Voraussetzung: Techniker, Industriemeister, Fachwirt bzw. Fachkaufmann)
- Technischer Betriebswirt/-in HWK (Voraussetzung: Realschulabschluss, hohe Leistungsmotivation, Ausbildung im Handwerk).
Abweichend, von oben genannten Voraussetzungen, können zum "Betriebswirt HWK" auch Handwerksmitarbeiter, die über Kenntnisse im kaufmännischen Bereich und über die Ausbildereignungsprüfung verfügen, zugelassen werden (Quelle: Handwerkskammer zu Köln). Ferner kann zum "Betriebswirt IHK" auch zugelassen werden, wer glaubhaft macht vergleichbare Kenntnisse eines "Fachwirtes IHK" erworben zu haben (Quelle: IHK Berlin).
Der Betriebswirt IHK / HWK / VWA eröffnet die Möglichkeit, unter Anrechnung bisheriger Leistungen ein fünfsemestriges (gebührenpflichtiges) kaufmännisches FH-Studium zum akademischen Abschluss "Bachelor of Arts (Unternehmensführung)" an der Hochschule Zittau/Görlitz (FH) in Kooperation mit dem Europäischen Institut für postgraduale Bildung an der TU Dresden e. V. durchzuführen.
(Quelle: Europäisches Institut für postgraduale Bildung an der TU Dresden e. V., HS Zittau/Görlitz (FH)) [1] [2]
Der Betriebswirt IHK eröffnet ferner die Möglichkeit, unter Anrechnung bisheriger Leistungen ein (gebührenpflichtiges) universitäres Studium zum akademischen Abschluss "Master of Science" an der Donau-Universität Krems aufzunehmen. Das Master-Studium wird in zwei verschiedenen Fachrichtungen angeboten:
- Supply Chain Management
- Strategie, Technologie und ganzheitliches Management
(Quelle: IHK Akademie München/Donau Universität Krems) [3] [4]
Die Ausbildung zum Technischen Betriebswirt HWK verbindet ein betriebswirtschaftliches Kompaktstudium mit einer handwerklichen Ausbildung. Auszubildende können ihre betriebswirtschaftlichen Kenntnisse bereits während der Ausbildung im Betrieb anwenden. Technischen Betriebswirten (HWK) werden die Teile III und IV der Meisterprüfung auf Antrag anerkannt. (Quelle: Handwerkskammer Lüneburg-Stade) [5] Der "Technische Betriebswirt HWK" gilt (eingeschränkt für bestimmte Studiengänge) in Niedersachsen als Hochschulzugangsberechtigung an allen Hochschulen. Einzelheiten sind bei den Hochschulen zu erfragen. (Quelle: kfsn - Koordinierungsstelle für die Studienberatung in Niedersachsen) [6]
Als schulische Zugangsvoraussetzung ergeben sich somit der Hauptschulabschluss und in der Regel ein Fortbildungsabschluss im erlernten Beruf. Die Weiterbildungsmaßnahme kann durch Meisterbafög oder durch die Arbeitsagentur gefördert werden. Ziel dieser Fortbildungsmaßnahme ist, Berufspraktikern ein vertieftes betriebswirtschaftliches Wissen zu vermitteln.
Fachwirtausbildung
Nicht zum Abschluss als Betriebswirt im engeren Sinne und auch zu keinem akademischen Grad führen die diversen Fortbildungen zum Fachwirt, die es in vielen Branchen gibt (z. B. Bankfachwirt, Finanzfachwirt, Hotelfachwirt, Medienfachwirt, Tourismusfachwirt, Handelsfachwirt). Die Fachwirtausbildung wird in Deutschland vor allem von privaten Bildungsträgern mit Abschlussprüfung bei einer IHK erworben. Ausbildungsinhalte sind hauptsächlich betriebswirtschaftlicher Natur (sämtliche vorgenannten Unterrichtsfächer) sowie ein, je nach Prüfungsordnung verschieden umfangreicher branchenspezifischer Fachanteil. Diese fachbezogene Ausbildung bezieht jedoch auch immer betriebswirtschaftliche Anforderungen im Bezug auf Kosten und Leistung des Unternehmens mit ein. Diese Ausbildungsgänge bewegen sich, obwohl nicht akademisch ausgerichtet, oft auf hohem Niveau. Das liegt daran, dass hier neben einem starken Praxisbezug auch eine vergleichbar tiefe theoretische Kompetenzvermittlung für eine spezielle Branche stattfindet. Die Aufstiegsmöglichkeiten für Absolventen sind auch in größeren Unternehmen gut. Die Beschäftigungsquote der Absolventen liegt bei ca. 98,5 Prozent und ist damit deutlich besser als bei akademischen Abschlüssen.
Zu beachten ist, dass beispielsweise die englischsprachige Kammerübersetzung der Weiterbildungsprüfung zum Medienfachwirt IHK ("bachelor of media engineering CCI", wobei CCI= Chamber of Commerce and Industry bedeutet) eine Übersetzungshilfe und eine Einschätzung der Kammer zur Einordnung des Abschlusses wiedergeben soll (Quelle: IHK Düsseldorf), was Verwirrung stiftet, da es sich natürlich nicht um einen Hochschulabschluss handelt, und in dieser Form auch nicht geführt werden darf.
"Wer einen Bachelor (CCI) führt, macht sich wegen Titelmissbrauch nach § 132a. strafbar. Deshalb hat das Generalsekretariat der Kultussministerkonferenz inzwischen die Kultusminister der Länder aufgefordert, mit Anzeigen gegen die Kammern und ihre Scheinakademiker vorzugehen." (Quelle: Artikel im UniSPIEGEL vom 3. November 2004)
Bis Ende 2006 ist jedoch keine Klage eingereicht worden. Es ist strittig, ob in Deutschland die Abschlussbezeichnugnen Bachelor und Master über das Hochschulgesetz zum ausschließlichen Gebrauch durch die Hochschulen geschützte Bezeichnungen sind. Verschiedene Gutachten sprechen den IHKs das Recht zu, die Begrifflichkeiten zu verwenden. In Nordrhein-Westfalen hat das Wirtschaftsministerium den IHKs die Verwendung Bachelor Professional ausdrücklich erlaubt. Hier - wie auch in anderen Bundesländern - zeigt sich die unterschiedliche Einschätzung und die Diskrepanz zwischen Wirtschaftsministerien und den Kultus- bzw. Bildungsministerien innerhalb der Länder, zwischen den Ländern und zwischen Bund und Länder.
Eine Lösung könnte die Schaffung eines einheitlichen europäischen Bildungsrahmens und dessen nationale Umsetzung sein. Der zurzeit diskutierte European Qualifikation Framework EQF sieht acht Kompetenzstufen vor, denen jeweils Abschlüsse in den Säulen Hochschule, berufliche Bildung und informelle/nonformale Bildung zugeordnet werden. Beispielsweise Promotion und Habilitation Stufe 8, Masterabschluss Stufe 7, Bachelor in Stufe 5. Jedoch entscheidend ist der Gebrauch von Kompetenzbeschreibungen, daher können berufliche Bildugnsabschlüsse, wie Ausbildung und Fortbildung zum Fachwirt oder Betriebswirt ebenfalls verortet werden. Bankfachwirt in Stufe 5, Betriebswirt IHK in Stufe 7, wie ein Master-Abschluss. In diesem Sinne wird die Möglichkeit eröffnet, nicht über Abschlüsse sondern über Kompetenzstufen den Absolventen berufliche Mobilität zu eröffnen und eine Durchlässigkeit zwischen der Bildungssystemen - hochschulische und berufliche Bildung - zu erreichen.