Deutsches Reitpferd

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 18. Februar 2008 um 17:01 Uhr durch Malfieber (Diskussion | Beiträge) (Zuchtziel: Gänsefüschen). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Hannoveraner

Der Name Deutsches Reitpferd steht nicht für eine eigene Pferderasse sondern ist vielmehr ein Oberbegriff für in Deutschland gezüchtete Warmblutpferde. Auch wenn die einzelnen Warmblutrassen in großem Umfang miteinander gekreuzt werden und mittlerweile einige Konsolidierungsbemühungen innerhalb der Zuchtverbände zu erkennen sind, bleibt die Warmblutzucht in Deutschland stark regional organisiert.

Zum Deutschen Reitpferd zählen folgende Rassen:


Zuchtziel

Das gemeinsame Rahmenzuchtziel wird von den Zuchtverbänden wie folgt formuliert:
„Gezüchtet wird ein edles, großliniges und korrektes, gesundes und fruchtbares Pferd mit schwungvollen, raumgreifenden, elastischen Bewegungen, das aufgrund seines Temperamentes, seines Charakters und seiner Rittigkeit für Reitzwecke jeder Art geeignet ist.“

Zuchtbücher

Stuten

Die Stutbücher der einzelnen Verbände sind in die folgenden Abschnitte unterteilt:

  • Vorbuch
  • Stutbuch
  • Hauptstutbuch

Jede Zuchtstute muss in einem Stutbuch eingetragen sein. Diese Eintragung erfolgt nicht automatisch bei der Geburt, sondern die Stute muss, frühestens dreijährig, einer Kommission des jeweiligen Zuchtverbandes vorgestellt werden.

Für dem Zuchtziel in besonderem Maße entsprechende Stuten kann zusätzlich der Titel Staatsprämienstute vergeben werden. In einigen Zuchtverbänden gibt es darüber hinaus noch die Titel Verbandsprämie und Elitestute.

Daneben wird von der FN ein zentrales Leistungsstutbuch für überdurchschnittliche Stuten aller Zuchtverbände geführt, überdurchschnittlich bezieht sich in diesem Zusammenhang auf Eigenleistung, Nachkommensleistung oder Fruchtbarkeit. Die Eintragung ist freiwillig und kostenpflichtig. Stuten können nur dann dort eingetragen werden, wenn sie in höchstens vier Zuchtjahren mindestens zwei Fohlen geboren haben. Das Leistungsstutbuch ist in die folgenden Abschnitte unterteilt:

  • Abteilung A: abgelegte Leistungsprüfung
    • hier können Haupstutbuchstuten eingetragen werden, die eine überdurchschnittliche Zuchtstutenprüfung absolviert haben
  • Abteilung B: Turniererfolge
    • hier können Stuten eingetragen werden die in Championaten für Reitpferde, Spring- und/oder Dressurprüfungen der Klasse L, Vielseitigkeitsprüfungen der Klasse A oder einer Fahrprüfung der Klasse L an vorderer Stelle platziert waren oder die ein Generalausgleichsgewicht von mindestens 70 kg haben
  • Abteilung C: turniererfolgreiche Nachkommen
    • hier können Stuten eingetragen werden, die mindestens drei Nachkommen haben die in Turnierprüfungen der Klasse L platziert waren
  • Abteilung D: Zuchterfolge (Fruchtbarkeit)
    • hier können Stuten eingetragen werden, die in 70 Prozent ihrer Zuchtjahre lebende Fohlen geboren haben und insgesamt mindestens fünf lebende Fohlen geboren haben

Hengste

Die Hengstbücher sind in die folgenden Abschnitte unterteilt:

  • Hengstbuch I
  • Hengstbuch II
    • für Hengste deren Abstammung über mehrere Generationen bekannt ist und welche die gesundheitlichen Voraussetzungen erfüllen, die jedoch nicht gekört sind und/oder keine Hengstleistungsprüfung haben
  • Vorbuch

Fohlen

Fohlen, deren Mutter im Hauptstutbuch oder Stutbuch und deren Vater im Hengstbuch I eines Verbandes eingetragen sind, erhalten einen Abstammungsnachweis, umgangssprachlich auch als "volles Papier" bezeichnet. Fohlen deren Mutter im Vorbuch oder deren Vater im Hengstbuch II eingetragen sind, erhalten lediglich eine Geburtsbescheinigung, umgangssprachlich auch als "halbes Papier" bezeichnet.