Verkehrsträger
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Als Verkehrsträger wird diejenige Infrastruktur bezeichnet, die vorhanden sein muss, damit eine Transportleistung erbracht werden kann. Verkehrsträger sind somit Teil der technischen Verkehrsinfrastruktur, sozusagen das Medium des Transportweges [1].
- Einrichtungen (zum Beispiel Kanal, Rohrleitung oder Datenleitung,
- Geräte (zum Beispiel Schienen,
- Begriffe (zum Beispiel „die Schiffahrt“) und
- Institutionen (zum Beispiel Reederei).
Verkehrsträger werden eingesetzt
- im Straßenverkehr,
- bei der Schienenverkehr,
- bei der Schiffsverkehr,
- im Luftverkehr
- im Leitungsverkehr.
Verkehrsmittel sind dabei die Transportgeräte.
Damit wird ein speziell abgegrenzter Bereich innerhalb des Verkehrswesens (Verkehrssystem) bezeichnet, der mit speziellem technischen Gerät (v.a. Anlagen oder Organisationsprinzipien die Bewegung bzw. den Transport von Personen, Gütern und/oder Informationen ermöglicht. Es handelt sich hierbei um einen sehr weit gefassten Begriff; im Unterschied dazu werden die Verkehrsmittel zur konkreten Umsetzung gebraucht.
Regelmäßig verwendet wird der Begriff in der Verkehrspolitik als Bezugseinheit für Transportleistungen oder Emissionen sowie im Zusammenhang mit der Vernetzung von Verkehrsträgern. Der Begriff wird in der Verkehrswirtschaft gelegentlich auch mit dem Begriff Verkehrszweig synonym verwendet. Dabei werden allerdings lediglich die verkehrswirtschaftlich relevanten Branchen der verschiedenen Träger betrachtet.
Quellen
- ↑ Universität für Bodenkultur, Institut für Verkehrswesen: Skript Verkehrsplanung und Verkehrspolitik, Teil C, Verkehrsangebot. Wien 2002.