Zusatzweiterbildung Akupunktur
Die Zusatzweiterbildung Akupunktur ist eine in der Musterweiterbildungsordnung der deutschen Bundesärztekammer von 2018 (MWBO) aufgeführte Zusatz-Weiterbildung in Akupunktur für Fachärzte in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung.
Definition
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die Zusatz-Weiterbildung Akupunktur umfasst in Ergänzung zu einer Facharztkompetenz die therapeutische Beeinflussung von Körperfunktionen über definierte Punkte und Areale der Körperoberfläche durch Akupunkturtechniken, für die eine Wirksamkeit nachgewiesen ist.[1]
Mindestanforderung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Um die Bezeichnung Akupunktur führen zu dürfen, müssen Ärztinnen und Ärzte
- über die Facharztanerkennung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung verfügen und
- einen Weiterbildungskurs in Akupunktur mit einem Umfang von 200 Stunden absolviert haben[2] sowie
- über Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in Akupunktur gemäß den in der Weiterbildungsordnung festgelegten Weiterbildungsinhalten verfügen.[1]
Bei der Anmeldung zur Weiterbildungsprüfung müssen der zuständigen Ärztekammer sämtliche Nachweise über die erfüllten Mindestanforderungen vorgelegt werden. Dazu gehören auch die Logbuch-Dokumentationen über alle durch die MWBO vorgegebenen Inhalte der Weiterbildung.
Inhalte der Weiterbildung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Zur Weiterbildungsprüfung muss man darlegen können, dass man Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten unter anderem in folgenden Bereichen erlangt hat:
- Diagnostische Verfahren
- Akupunkturzentrierte Anamnese und akupunkturspezifische Untersuchung bei Patienten
- Lokalisation von Akupunkturpunkten
- Körperliche Untersuchung des Vegetativums unter Anwendung spezieller Methoden der Körper- und Ohrakupunktur
- Diagnostische Verfahren der Ohrakupunktur
- Syndromdiagnostik am Patienten
- Therapeutische Verfahren
- Beratung des Patienten einschließlich der Indikationsstellung zu Therapieverfahren der Akupunktur
- Einbindung der Akupunktur in Behandlungskonzepte
- Elektro-Stimulations-Akupunktur
- Moxibustion
- Schröpfen
- Stimulation mittels Pflaumenblütenhämmerchen
- Laser-Akupunktur
- Anwendung der verschiedenen Nadeltechniken, insbesondere Triggerpunkt-Akupunktur und Reizverfahren
- Lokalisation wichtiger Ohrpunkte
- Integrative Akupunkturbehandlung einschließlich der Erstellung individueller Therapiekonzepte bei häufigen Erkrankungen im Fachgebiet.[1]
Die Inhalte der Musterweiterbildungsordnung sind allerdings nur eine Empfehlung für die rechtsverbindlichen Weiterbildungsordnungen der Landesärztekammern, die hiervon abweichende Regelungen treffen können.
Siehe auch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ a b c Zusatz-Weiterbildung Akupunktur. In: (Muster-)Weiterbildungsordnung MWBO 2018, Seite 317f. Bundesärztekammer, abgerufen am 26. Oktober 2024.
- ↑ Bundesärztekammer (Hrsg.): (Muster-)Kursbuch Akupunktur. 2. Auflage. 18. Februar 2022 (bundesaerztekammer.de [PDF]).