Heilklimatischer Kurort

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Das Prädikat Heilklimatischer Kurort ist ein Gütesiegel für Kurorte, deren Klima als therapeutisch wirksam angesehen wird (Heilklima: Reizklima oder Schonklima). Für die staatliche Anerkennung und Prädikatisierung sind in Deutschland die Kurortgesetze der Länder sowie weitere landesrechtliche Vorschriften maßgebend.

Voraussetzungen zur Anerkennung

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Die Voraussetzungen und Maßstäbe für die Anerkennung als Heilklimatischer Kurort werden durch den Deutschen Heilbäderverband e. V. und den Deutschen Tourismusverband, also von Interessenverbänden, definiert.[1]:

Voraussetzungen für die Anerkennung als „Heilklimatischer Kurort“ sind unter anderem:

  • Vorhandensein eines therapeutisch anwendbaren und durch Erfahrung bewährtes Bioklimas mit der Möglichkeit der Dosierung der Klimareize sowie mit erhöhten Anforderungen an die Luftqualität;
  • Klima mit besonders ausgeprägter Abstufung von bioklimatischen Reizfaktoren und Schonfaktoren bei weitgehender Abwesenheit von Belastungsfaktoren (staub- und allergenarme);
  • Maßnahmen zur Überwachung des Klimas;
  • Medizinische Anerkennung der hauptsächlichen Heilziele durch wissenschaftliche Gutachten.

Für die vorstehend zitierten Voraussetzungen und Maßstäbe für die Anerkennung sind in allgemein zugänglichen Texten keinerlei wissenschaftliche Begründungen und Belege zu finden. (geprüfte Texte:[1][2]). Dies verwundert insbesondere, weil von Fachexperten und Landesbehörden Verbesserungen der Qualitätsanforderungen gefordert wurden: eindeutigere Definitionen, Relevanz und Systematik der Qualitätsanforderungen sowie wissenschaftliche Anerkennung der therapeutischen Verfahren.[3][4][5]

Aufgabe des Deutschen Wetterdienstes

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Für die Kurorte in Deutschland erstellt der Deutsche Wetterdienst bioklimatologische und lufthygienische Gutachten nach den Qualitätsstandards für Kurorte und Heilbäder. Die Gutachten dienen den zuständigen Behörden der Länder als Entscheidungshilfen für die Vergabe oder Bestätigung der Kurortprädikate.

Verbände und Organisation

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Organisiert sind die Heilklimatischen Kurorte im Verband der Heilklimatischen Kurorte Deutschlands e. V.

Heilklimatische Kurorte in Deutschland (Auswahl)

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Quelle: [6]

Heilklimatische Kurorte in Österreich

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0 Kärnten

0 Niederösterreich

0 (Land) Salzburg

0 Steiermark

Quelle: [7]
Commons: Heilklimatischer Kurort – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
  1. a b Deutscher Heilbäderverband und Deutscher Tourismusverband: Begriffsbestimmungen / Qualitätsstandards für Heilbäder und Kurorte, Luftkurorte, Erholungsorte - einschließlich der Prädikatisierungsvoraussetzungen - sowie für Heilbrunnen und Heilquellen – 13. Auflage, November 2017, Seite 69 ff. Abgerufen am 28. März 2024.
  2. Begriffsbestimmungen. Abgerufen am 28. März 2024.
  3. Christoph Gutenbrunner: Zur Problematik der Umsetzung der Begriffsbestimmungen und Qualitätsstandards für die Prädikatisierung von Kurorten, Erholungsorten und Heilbrunnen in die Praxis der Kurortanerkennung. In: Physikalische Medizin, Rehabilitationsmedizin, Kurortmedizin. Band 20, Nr. 06, Dezember 2010, ISSN 0940-6689, S. 303–315, doi:10.1055/s-0030-1267176 (thieme-connect.de [abgerufen am 28. März 2024]).
  4. Ministerium für Wirtschaft des Landes Nordrhein-Westfalen, Gesundheitslabor. Eckpunktepapier zur Bedeutung und Entwicklung der Prädikatisierung der Heilbäder und Kurorte in Nordrhein-Westfalen. Stand 28. September 2017.
  5. Ministerium für Wirtschaft Baden-Württemberg. Verfahren zur Anerkennung von Kur- und Erholungsorten nach dem Kurortegesetz von Baden-Württemberg. Stand 14. Februar 2023
  6. Für Niedersachsen basierend auf: Niedersächsischer Landtag, 16. Wahlperiode, Drucksache 16/3359: Kleine Anfrage "Welchen Stellenwert haben Prädikate wie „staatlich anerkannter Luftkurort“ speziell für den Heidetourismus und die Tourismuswirtschaft in Niedersachsen?" (PDF; 100 kB), abgerufen am 23. März 2011.
  7. Gesetzlich anerkannte Heilklimatischen Kurorte in Österreich (Memento vom 23. Mai 2015 im Internet Archive), auf www.oehkv.at, abgerufen am 28. März 2024