„Neue Rechte“ – Versionsunterschied

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== Einordnung durch die Verfassungsschutzbehörden ==
== Einordnung durch die Verfassungsschutzbehörden ==
Der [[Bundesamt für Verfassungsschutz|Bundesverfassungsschutz]] definiert die deutsche Neue Rechte auf der Basis wissenschaftlicher Analysen als „Intellektualisierung des Rechtsextremismus“, die unter Berufung auf antidemokratische Denker der Weimarer Republik „die Beseitigung oder zumindest die Beeinträchtigung des demokratischen Verfassungsstaates“ anstrebten, indem sie zunächst „bestimmenden Einfluss auf den kulturellen Bereich zu erlangen“ versuchten.<ref>{{Webarchiv |url=http://www.verfassungsschutz.de/de/publikationen/verfassungsschutzbericht/vsbericht_2006/vsbericht_2006.pdf |text=Verfassungsschutzbericht 2006 |wayback=20070929091957}} (PDF; 5,1&nbsp;MB): ''Neue Rechte'', S. 355.</ref> In den Verfassungsschutzberichten erfolgt jedoch keine einheitliche Beurteilung einer ''Neuen Rechten'', vielmehr werden die Gefahren für die Demokratie durch jede einzelne Organisation, Partei oder Publikation individuell bewertet.
Die neue Rechte bildet ein Scharnier zwischen Konservatismus und RechtsextremismusDer [[Bundesamt für Verfassungsschutz|Bundesverfassungsschutz]] definiert die deutsche Neue Rechte auf der Basis wissenschaftlicher Analysen als „Intellektualisierung des Rechtsextremismus“, die unter Berufung auf antidemokratische Denker der Weimarer Republik „die Beseitigung oder zumindest die Beeinträchtigung des demokratischen Verfassungsstaates“ anstrebten, indem sie zunächst „bestimmenden Einfluss auf den kulturellen Bereich zu erlangen“ versuchten.<ref>{{Webarchiv |url=http://www.verfassungsschutz.de/de/publikationen/verfassungsschutzbericht/vsbericht_2006/vsbericht_2006.pdf |text=Verfassungsschutzbericht 2006 |wayback=20070929091957}} (PDF; 5,1&nbsp;MB): ''Neue Rechte'', S. 355.</ref> In den Verfassungsschutzberichten erfolgt jedoch keine einheitliche Beurteilung einer ''Neuen Rechten'', vielmehr werden die Gefahren für die Demokratie durch jede einzelne Organisation, Partei oder Publikation individuell bewertet.


Im Verfassungsschutzbericht 2020 ist der Neuen Rechten erstmals ein eigenes Kapitel gewidmet.<ref>[https://www.verfassungsschutz.de/SharedDocs/publikationen/DE/2021/verfassungsschutzbericht-2020.html ''Rechtsextremistische Akteure der Neuen Rechten'', Verfassungsschutzbericht 2020, Herausgeber: Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, Juni 2021, S. 74–85 (zum Herunterladen)]</ref><ref>[https://www.dw.com/de/wer-ist-die-neue-rechte/a-57973028 Ben Knight: ''Wer ist die "Neue Rechte"?'' Deutsche Welle, 8. Juli 2021. (Adaptiert aus dem Englischen von David Ehl)]</ref> BfV-Präsident [[Thomas Haldenwang]] bezeichnete die Neue Rechte als „geistige Brandstifter“ der rechtsextremen Szene und als ein informelles Netzwerk, in dem „rechtsextremistische bis rechtskonservative Kräfte“ zusammenwirken. Zu den rechtsextremistischen Akteuren der Neuen Rechten zählt der Bericht die [[Identitäre Bewegung|Identitäre Bewegung Deutschland]] (seit 2016 „gesichert rechtsextrem“<ref>[https://www.tagesspiegel.de/berlin/gericht-bestaetigt-verfassungsschutz-identitaere-zu-recht-als-rechtsextremistisch-eingestuft/27373324.html ''Gericht bestätigt Verfassungsschutz. Identitäre zu Recht als rechtsextremistisch eingestuft'', Tagesspiegel, 29. Juni 2021])</ref>, das [[Compact (Magazin)|Compact-Magazin]] ([[Verdachtsfall]]), den Verein [[Ein Prozent für unser Land|Ein Prozent]] (Verdachtsfall) und das [[Institut für Staatspolitik]] (Verdachtsfall).<ref>[https://www.mdr.de/nachrichten/deutschland/politik/verfassungsschutz-beobachtet-neue-rechte-in-sachsen-anhalt-100.html Stephan Schulz: ''Rechtsextremismus. Verfassungsschutz beobachtet Neue Rechte'', MDR.de, 16. Juni 2021]</ref>
Im Verfassungsschutzbericht 2020 ist der Neuen Rechten erstmals ein eigenes Kapitel gewidmet.<ref>[https://www.verfassungsschutz.de/SharedDocs/publikationen/DE/2021/verfassungsschutzbericht-2020.html ''Rechtsextremistische Akteure der Neuen Rechten'', Verfassungsschutzbericht 2020, Herausgeber: Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, Juni 2021, S. 74–85 (zum Herunterladen)]</ref><ref>[https://www.dw.com/de/wer-ist-die-neue-rechte/a-57973028 Ben Knight: ''Wer ist die "Neue Rechte"?'' Deutsche Welle, 8. Juli 2021. (Adaptiert aus dem Englischen von David Ehl)]</ref> BfV-Präsident [[Thomas Haldenwang]] bezeichnete die Neue Rechte als „geistige Brandstifter“ der rechtsextremen Szene und als ein informelles Netzwerk, in dem „rechtsextremistische bis rechtskonservative Kräfte“ zusammenwirken. Zu den rechtsextremistischen Akteuren der Neuen Rechten zählt der Bericht die [[Identitäre Bewegung|Identitäre Bewegung Deutschland]] (seit 2016 „gesichert rechtsextrem“<ref>[https://www.tagesspiegel.de/berlin/gericht-bestaetigt-verfassungsschutz-identitaere-zu-recht-als-rechtsextremistisch-eingestuft/27373324.html ''Gericht bestätigt Verfassungsschutz. Identitäre zu Recht als rechtsextremistisch eingestuft'', Tagesspiegel, 29. Juni 2021])</ref>, das [[Compact (Magazin)|Compact-Magazin]] ([[Verdachtsfall]]), den Verein [[Ein Prozent für unser Land|Ein Prozent]] (Verdachtsfall) und das [[Institut für Staatspolitik]] (Verdachtsfall).<ref>[https://www.mdr.de/nachrichten/deutschland/politik/verfassungsschutz-beobachtet-neue-rechte-in-sachsen-anhalt-100.html Stephan Schulz: ''Rechtsextremismus. Verfassungsschutz beobachtet Neue Rechte'', MDR.de, 16. Juni 2021]</ref>

Version vom 3. September 2021, 22:40 Uhr

Der Begriff Neue Rechte (englisch New Right, französisch Nouvelle droite) bezeichnet die Konzeption und ist zum Teil auch Selbstbezeichnung einer uneinheitlichen, rechtsextremen politischen Strömung in verschiedenen Staaten. Die deutschsprachige Variante wird als „Gegenmodell“ zur Neuen Linken verstanden, grenzt sich von der dem Nationalsozialismus verhafteten „alten Rechten“ ab, ist vor allem intellektuell ausgerichtet und sucht Querverbindungen ins konservative Spektrum. Charakteristisch für die Neue Rechte ist eine Fundamentalkritik an zentralen Verfassungsnormen, in Deutschland auch die Ablehnung tragender Prinzipien des Grundgesetzes; einige Gruppierungen wollen einen völkischen Nationalismus erneuern.

Kennzeichnend für die politikwissenschaftliche Betrachtung des Phänomens ist, dass „im Konzept der neuen radikalen Rechten […] die Bedeutung des Gegensatzes zwischen demokratischem Konservatismus und antidemokratischem Rechtsextremismus relativiert und stattdessen auf Gemeinsamkeiten am rechten Rand des politischen Systems hingewiesen“ wird.[1]

Übersicht

Der Ausdruck „Neue Rechte“ kam in der Bundesrepublik Deutschland in den 1960er Jahren als eine Eigenbezeichnung und als Synonym zur „Jungen Rechten“ auf. So bezeichneten sich jüngere Rechtsradikale in der 1964 gegründeten NPD, um ihre Partei unter dem Eindruck der westdeutschen Studentenbewegung von nationalsozialistischen Vorbildern zu lösen und von der erfolglosen „alten erstarrten Rechten“ abzugrenzen.[2]

Nachdem die NPD bei der Bundestagswahl 1969 mit 4,3 % der Zweitstimmen den Einzug in den Bundestag verfehlte, unternahmen Junge Nationaldemokraten erste Anläufe zu einer strategischen Neubesinnung und Reorganisation ihres politischen Lagers. 1972 spaltete sich dazu die Aktion Neue Rechte (ANR) von der NPD ab. Ihre Gründungserklärung, verfasst von Henning Eichberg, proklamierte einen „antiimperialistischen Befreiungsnationalismus“. In der Erklärung wurde gefordert, die „Besatzungsmächte“ aus den beiden deutschen Staaten zu vertreiben, um auf diesem Wege eine „deutsche Wiedergeburt und Neuvereinigung“ zu ermöglichen.[3]

Ab 1974 zerfiel die in Nationalrevolutionäre Aufbauorganisation (NRAO) umbenannte ANR in Splittergruppen: Die Solidaristische Volksbewegung um Lothar Penz legte die Idee der Volksgemeinschaft wieder auf und engagierte sich in der entstehenden Ökologiebewegung. Die Anhänger Eichbergs gründeten die Sache des Volkes/NRAO und kämpften „gegen die Überfremdung durch die Supermächte“ für „nationale Identität“ als Dritten Weg zwischen Kapitalismus und Kommunismus. Mit dieser Rhetorik versuchten sie nicht nur sogenannte Linkssektierer und ökologische Gruppen, sondern auch die entstehende Friedensbewegung nationalistisch zu beeinflussen.[3][4]

Neben die aus der NPD hervorgegangenen Nationalrevolutionäre trat um 1980 eine Strömung, die sich ausdrücklich an die französische Nouvelle Droite anlehnte und die Ideen ihres Gründers Alain de Benoist aufgriff. Dort wird die nationale Befreiung stärker in einen gesamteuropäischen Kulturkampf eingeordnet. So gründete Pierre Krebs 1980 nach dem Vorbild der französischen Sammlungsbewegung GRECE das Thule-Seminar mit dem Zweck, den „Kampf um Europas Zukunft“ theoretisch vorzubereiten. Auch die 1987 von ehemaligen Nationalrevolutionären gegründete Politische Offensive (PO) positionierte sich zwischen Konservatismus und Rechtsextremismus. Ihr Vertreter Manfred Rouhs forderte die „Neuen Rechten“ 1988 in der Zeitschrift Europa vorn dazu auf, der neuen Rechtspartei Die Republikaner beizutreten. Eine dritte Strömung ist durch personelle Kontakte und ideologische Nähe zum Nationalliberalismus gekennzeichnet.

In Deutschland entwickelte sich besonders seit der Wiedervereinigung aus diesen Wurzeln ein Netzwerk neurechter Vereine, Medien und Institutionen, die bestimmte Themenfelder besetzen und sich eindeutigen Zuordnungen im politischen Spektrum zu entziehen versuchen, um eine „Diskurshoheit“ weit über das eigene Lager hinaus zu gewinnen.[5][6]

1989 bezeichnete Claus Leggewie als erster Politikwissenschaftler die Partei Die Republikaner als „Neue Rechte“, nachdem diese bei der Abgeordnetenhauswahl in (West-)Berlin und bei der Europawahl desselben Jahres ihre ersten Erfolge feierten. Die damals von Franz Schönhuber geführte Partei sollte mit diesem Begriff von der erfolglosen „alten Rechten“, vor allem von der NPD und der DVU, unterschieden werden. Richard Stöss wertet den Aufstieg der Republikaner als Teil einer Europäisierung diesen „neuen“ Typs des Rechtsextremismus. In diesen Zusammenhang stellen Parteienforscher ebenso die italienische Alleanza Nazionale (AN), die Freiheitliche Partei Österreichs (FPÖ), den französischen Front National (FN), die Schweizerische Volkspartei (SVP) und den belgischen Vlaams Blok (VB).[7][8] Eva Schweitzer bezeichnet die Tea-Party-Bewegung in den USA als „Amerikas Neue Rechte“.[9] Gerd Wiegel und Guido Speckmann sehen einen Erfolg von neurechten Parteien wie FPÖ (Österreich), Dänische Volkspartei (Dänemark), Lega Nord (Italien), SVP (Schweiz), Pro-Bewegung (Deutschland) und Tea-Party-Bewegung (USA) seit 1990 darin, dass sie neoliberale und klassische rechtsextreme Positionen miteinander in ihre Programmatik aufgenommen haben. Damit seien sie anschlussfähig für konservativ-liberale Parteien geworden.[10]

Der Hamburger Historiker Volker Weiß zeigt in seinem Buch Deutschlands Neue Rechte 2011,[11] „dass durch Sarrazin und seine Parteigänger traditionell rechte Thesen und Begriffe fest in der Mitte der Gesellschaft verankert wurden. Der von Autoren wie Thilo Sarrazin und Peter Sloterdijk [vor allem mit ihren Büchern Deutschland schafft sich ab von 2010 bzw. Regeln für den Menschenpark (1999) und Die Verachtung der Massen (2000)[12]] angestoßene Diskurs um Elite, Leistung und Vererbung hat damit Kreise erreicht, die etwa die NPD niemals hätte ansprechen können. Auf diese Neue Rechte wird sich die Gesellschaft zukünftig einstellen müssen.“[13] Dies sei umso bemerkenswerter, da Sloterdijk „als ein typischer Vertreter der linken Kulturkritik“ mit seiner „anthropotechnischen Wende“ nicht „als ein Überläufer ins Lager der Gegenaufklärung“[14] zu erwarten gewesen sei und von einem Sozialdemokraten wie Sarrazin ein „Schulterschluss“ mit der „äußerste[n] Rechten“[15] auch überrasche.

Richard Stöss weist darauf hin, dass es im deutschen Rechtsextremismus zu allen Zeiten, auch in der Weimarer Republik und im Kaiserreich, einen Konflikt zwischen „alter“ und „neuer“ Rechter gegeben habe. Entscheidend sei, dass es dabei nicht um „alt“ oder „neu“, sondern um einen inhaltlichen Dissens zwischen Traditionalisten und Modernisierern bezüglich des Selbstverständnisses, der Ziele und Methoden des Rechtsextremismus gehe.[16]

Die Verwendungsweise des Begriffs „Neue Rechte“ als analytische Kategorie ist umstritten. Der Politikwissenschaftler Florian Finkbeiner kritisiert die Begriffsverwendung, wenn damit nicht eine strategische Ausrichtung innerhalb der radikalen Rechten zwischen „alt“ und „neu“ differenziert, sondern mit dem Begriff zwischen Konservatismus und Rechtsextremismus unterschieden werden soll, was lediglich eine „Schematisierung“[17] fördere, aber nur einen begrenzten analytischen Mehrwert liefere.

Theoretische Grundlagen

Konservative Vordenker

Vertreter der deutschen Neuen Rechten beziehen sich häufig auf bestimmte Denker der Weimarer Republik. Diese werden seit einer Dissertation Armin Mohlers von 1949 in dem Sammelbegriff „Konservative Revolution“ zusammengefasst, den viele Neue Rechte ihrerseits aufgreifen und aktualisieren. Als Vertreter dieser Richtung gelten Denker, die zwischen den Weltkriegen Menschenrechte, Liberalismus, Marxismus und die Parlamentarische Demokratie ablehnten, unter anderen Arthur Moeller van den Bruck, Ernst Jünger, Edgar Julius Jung, Ernst von Salomon und Carl Schmitt.[18] Ihre Gegenpositionen dazu waren uneinheitlich, tendierten aber auf autoritäre Staatsmodelle und einen deutschen „Sonderweg“ gegenüber der westlichen Zivilisation. Ihr Verhältnis zum Nationalsozialismus ist umstritten; sie waren meist keine aktiven Nationalsozialisten, grenzten sich von diesen zum Teil ab und wurden nach 1933 vereinzelt verfolgt, während andere den NS-Staat bejahten und unterstützten. Historiker wie Kurt Sontheimer heben die ideologischen und praktischen Übereinstimmungen hervor, die den Aufstieg der NSDAP begünstigten und mit vorbereiteten.

Neue Rechte beziehen sich ferner auf Vordenker und Theoretiker des Faschismus wie Julius Evola, Robert Michels, Vilfredo Pareto, José Antonio Primo de Rivera und Georges Sorel. Die Wochenzeitung Junge Freiheit, die von Historikern und Politikwissenschaftlern als Organ der Neuen Rechten eingeordnet wird, hat diesen und ähnlichen Denkern eine Artikelserie gewidmet und rezensiert regelmäßig Bücher über sie.

Rechter Gramscismus

Die Neue Rechte beruft sich nicht nur auf Vertreter rechten Gedankengutes, sondern mit Antonio Gramsci auch auf einen marxistischen Intellektuellen. Dessen Vorstellungen zur Erringung kultureller Hegemonie werden – ohne weitere Beachtung seiner marxistischen Vorstellungen und Ideale – instrumentell als Machttechniken herangezogen.[19]

Da für einen angestrebten Umschwung zurzeit keine historischen Gegebenheiten, wie eine Massenbewegung vorhanden sind, besteht der wichtigste taktische Ansatz der Neuen Rechten in dem Anspruch, „Diskurshoheit“ in gesellschaftlichen Debatten und kulturelle Hegemonie zu erringen. Dieses Prinzip beschrieb zuerst der marxistische Theoretiker der Kommunistischen Partei Italiens, Antonio Gramsci. Er analysierte, dass gesellschaftliche Hegemonie auch im bestehenden System derart funktioniert: Wolle man eine solche Hegemonie erreichen, müsse man danach streben, durch publizistische Tätigkeiten den Elitendiskurs zu infiltrieren, in Vereinen, Verbänden und Kultureinrichtungen mitzuarbeiten und auf dieser Basis ideologische Inhalte in die gesellschaftliche Diskussion zu bringen, letztlich Akzeptanz für sie zu schaffen und die öffentliche Meinung langfristig zu dominieren. Sei dieses Ziel erreicht, dann sei die Gesellschaft „reif“ für einen Umsturz der Verhältnisse durch eine zunehmende Zahl der Wahlanteile und Parlamentssitze bis zur Übernahme der Regierungsverantwortung. Diese Strategie erscheint auch der Neuen Rechten interessant: „Als wesentliches neues Element der ‚Neuen Rechten‘ gilt gemeinhin, dass sie sich auf den italienischen Kommunisten Antonio Gramsci beruft und danach strebt, die ‚kulturelle Hegemonie‘ zu erringen, um auf dieser Grundlage die politischen Verhältnisse umzuwälzen.“[20]

Ideologie

Inhaltliche Ausrichtungen

Die Neue Rechte wendet sich gegen die Prinzipien der Aufklärung, vor allem gegen Pluralismus und die Idee der Gleichheit aller Menschen, die den allgemeinen Menschenrechten zugrunde liegt. Sie ersetzt den „klassischen“ Rassismus durch das Konzept des Ethnopluralismus, indem sie intern ethnisch homogene, extern gleichberechtigte Nationalstaaten verlangt (nach den Worten des neurechten Vordenkers Pierre Krebs: „Homogene Völker in einer heterogenen Welt – nicht umgekehrt[21]). Demokratie werde nicht von gleichberechtigten Bürgern, sondern von ethnischen und religiösen Gemeinschaften konstituiert. Dieser Ethnopluralismus eignet sich nach Richard Stöss besonders als „Scharnier“ zwischen Neokonservatismus und Rechtsextremismus.

In der neurechten Debatten werden beispielsweise die 68er-Bewegung und der Feminismus abgelehnt, Ideen für eine multikulturelle Gesellschaft oder egalitäre Bestrebungen verächtlich gemacht. Eliten sollen sich bilden und die Gesellschaft führen. Die neuen intellektuellen Rechten haben mit ihren Vorgängern von der „Konservativen Revolution“ gemein, so die Literaturwissenschaftlerin Gabriele Kämper, dass sie an die Sehnsucht nach einer Welt appellierten, in der männliche Werte und männliche Vorherrschaft unhinterfragt gelten. Sie würden eine Gegenwelt entwerfen, in der die Emanzipation von Frauen verhöhnt, die Demokratie als verweichlicht und verweiblicht denunziert wird und aggressive, vermeintlich männliche Tugenden verherrlicht werden.[22]

Die Neue Rechte will eine „nationale Identität“ und ein „nationales Selbstwertgefühl“ stärken, sieht dieses aktuell als mangelhaft verwirklicht und als teilweise von politischen Gegnern bewusst verhindert an. Um die notwendige „Emanzipation“ der Deutschen zu erreichen, müsse die deutsche Geschichte einer ständigen Revision unterworfen und gegen den „Schuldkult“ (gemeint ist die Erinnerung an den Holocaust als Zentralbestandteil deutscher Identität) Front gemacht werden. Es gehe, so Bauer/Fiedler (2021), den Vertretern der Neuen Rechten nicht in erster Linie darum, „den Nationalsozialismus zu verteidigen oder die NS-Vergangenheit zu glorifizieren“, sondern „um eine Relativierung dieses Zivilisationsbruchs und eine Kontextualisierung, die suggeriert, dass Staaten und Völker in Kriegszeiten eben nun mal Verbrechen begehen“. Die Neue Rechte in Deutschland verbinde damit „eine grundsätzliche Ablehnung der Gründungserzählung der Bundesrepublik, welche das Versprechen birgt, immer so zu handeln und sich in der Völkergemeinschaft einzubinden, dass sich die Menschheitsverbrechen des Dritten Reichs nicht wiederholen können“.[23] Laut Roger de Weck ist es die Strategie der Neuen Rechten, „Menschenverachtung salonfähig zu machen“ und „eine reaktionäre Normalität herzustellen“. Die Neue Rechte versammle „elitäre Elitekritiker“; diese wollten jedoch die „Nation […] groß und größer machen, nicht die kleinen Leute“.[24]

Vor diesem Hintergrund wird der Zustand der Gesellschaft kulturpessimistisch zumeist als dekadent und im Verfall begriffen dargestellt und ein national-utopisches Denken gepflegt: Nur durch den Bezug auf organische Vorstellungen von Nation und Volk, auf die „Wurzeln“ der Gesellschaft, könne in einem grundlegenden Umschwung in eine neue Ära (Neugeburt, Wiedergeburt, Palingenese) eine gesunde Gesellschaft entstehen. Dieser Punkt unterscheidet die Neue Rechte wesentlich vom Konservatismus, der dieses Ziel durch eine Restauration traditioneller Werte erlangen will. Ihr völkischer Nationalismus teilt damit nach Roger Griffin allerdings ein zentrales Moment aller faschistischen Ideologeme. Die Neue Rechte „hat die gleichen Feinde wie der Faschismus der Zwischenkriegszeit, auch wenn ihre Lösungsansätze, die Organisationsformen und ihr Diskurs sich deutlich unterscheiden“.[25]

Obwohl sich die europäische Neue Rechte von politischen Gewalttätigkeiten fernhalte, verkörpere sie nach Roger Griffin[26] „eindeutig eine Form des palingenetischen Ultranationalismus und habe[n] die Bezeichnung ‚Faschisten‘ verdient“. Vor dem Bewusstsein, dass sich nach 1945 keine politischen Massenbewegungen mehr bilden lassen, bewege sich nach Griffin die Neue Rechte überlegt „in einen Zustand der Apoliteia jenseits der Parteipolitik und erwartet stoisch eine neue historische Konjunktur, in der die aufgeschobene Revolution wieder aufgenommen werden kann“. Der militante Antiamerikanismus von Alain de Benoist etwa rechtfertigt ausdrücklich Anschläge („Vergeltungsmaßnahmen“) auf die USA. Die für mehrere terroristische Anschläge verantwortliche Ordine Nuovo habe in den Werken Julius Evolas ihre Hauptinspiration, so Griffin.[27]

Nach Volker Weiß besteht innerhalb der Neuen Rechten kaum eine grundsätzliche Feindschaft zum Islam. Der Anlass der Abneigung sei „lediglich die Präsenz des Islam im europäischen Großraum“. Die „realen Verhältnisse in Teheran, Riad, Istanbul oder Kabul“ spielten – anders als im universalistischen Denken – für die Vertreter der Neuen Rechten keine Rolle.[28]

Bevorzugte Zielgruppen des „Kulturkampfs“ der Neuen Rechten sind nach Ansicht Griffins Gesellschaftssegmente, in denen sich junge Menschen fänden, die eine gewisse Toleranz für neurechte Positionen hätten: z. B. Burschenschaften und Vertriebene. Weitere Agitationsfelder seien Neuheidentum und Okkultismus.[29] Auch die Schwarze Szene wurde in den 1990er Jahren umworben.[30] Anknüpfungspunkt dafür war vornehmlich der Neofolk, ein Musikstil, bei dem einige Künstler mit faschistischer Ästhetik operieren.[31] Im Fanzine Sigill (später Zinnober) wurden neben musikalischen Rezensionen auch Essays über das Werk Armin Mohlers, Ernst Jüngers, Julius Evolas und anderer veröffentlicht.[32]

Einige Gruppierungen der Neuen Rechten beziehen sich auf vorchristliche oder nichtchristliche europäische Traditionen. Das Neuheidentum gehöre „zu ihren Begründungsfiguren, und sie praktizieren die entsprechenden Kulte mit Hingabe“, schreibt Friedrich Paul Heller. Das Thule-Seminar etwa sieht eine „europäische Wiedergeburt“. Entscheidend sei, so Heller, hierbei nicht die Anzahl der Mitglieder, sondern ihre Stichwortgeberfunktion. Sie hätten in die Musikszene und in die Esoterik hineingewirkt.[33]

Der Historiker Walter Laqueur vertritt die Ansicht, dass es der Neuen Rechten letztlich nicht gelungen sei, eine kohärente Gegenposition zum Liberalismus westlich-amerikanischer Prägung zu entwickeln.[34]

Hauptflügel

Die genannten Beispiele erfüllen eine Doppelfunktion: Sie sind einerseits Ziel neurechter Agitation, andererseits wird diese aufgrund bereits erfolgter Etablierung der Protagonisten in den entsprechenden Organisationen bzw. Szenen aus ihnen heraus betrieben.

Einige Politikwissenschaftler sowie der Verfassungsschutz unterscheiden zwei Hauptströmungen der Neuen Rechten: „Jungkonservative“ und „Nationalrevolutionäre“.

  • Jungkonservative zielen demnach eher auf das bürgerliche Lager, vermeiden Reizbegriffe wie „Revolution“ oder „Sozialismus“ und beziehen sich stärker als die Nationalrevolutionäre auf das Vorbild der Konservativen Revolution. Jungkonservative können nicht als verdeckt arbeitende Rechtsextremisten betrachtet werden. Auch manche Mitglieder demokratischer Parteien und ihrer Jugendorganisationen wie der Jungen Union stehen jungkonservativen Vorstellungen nahe.
  • Nationalrevolutionäre beziehen sich eher auf Ernst Niekisch und bedienen sich oft der Rhetorik des sogenannten „linken“ Flügels der NSDAP (Gregor und Otto Strasser). Entsprechend verfolgen sie eine Querfront-Strategie, d. h., sie versuchen, mit originär „linken“ Inhalten wie Antiimperialismus oder Antikapitalismus Einfluss in die gesellschaftliche Diskussion, auch im Umfeld der Linken, zu bekommen. Nationalrevolutionäre Rhetorik lässt sich bei der NPD und dort wiederum insbesondere in deren Jugendorganisation Junge Nationaldemokraten, aber auch bei Organisationen wie dem Deutschen Kolleg von Horst Mahler finden. Wegen der oftmals offen nationalsozialistischen Agitation dieser Richtung wird sie von einigen Wissenschaftlern nicht zur „Neuen“, sondern inhaltlich eher zur „Alten“ Rechten gezählt.[35]

Wissenschaftliche Definitionen

Politik- und Sozialwissenschaftler definieren die deutsche Neue Rechte seit den 1970er Jahren entsprechend ihrer uneinheitlichen Vorbilder und Ziele verschieden.

1975 benannte Günter Bartsch als wichtige Theoretiker der damaligen nationalrevolutionären Gruppen, die sich als Neue Rechte sahen: Henning Eichberg (Pseudonym: „Hartwig Singer“), Lothar Penz, Uwe-Michael Troppenz (jetzt: Mikail Troppenz) unter dem Pseudonym Michael Meinrad, Wolfgang Günther (Pseudonym: „Gert Waldmann“), Sven Thomas Frank (Pseudonym: „Alexander Epstein“) und Wolfgang Strauß.[36]

1987 verstand die Politologin Margret Feit darunter vor allem die nationalrevolutionäre Strömung, die die NPD begleitete und ihrer Gründung folgte.[37] Martin Dietzsch beschrieb 1988 diejenigen rechtsextremen Gruppen als Neue Rechte, die sich auf völkische Gruppen der Weimarer Zeit, Vertreter der Konservativen Revolution und nationale Sozialisten um Gregor Strasser bezogen.[38]

Die Politologen Klaus Schönekäs und Suzanne Mantino verorteten die Neue Rechte 1989 beziehungsweise 1992 in einer „Grauzone“ zwischen Rechtsextremismus und Konservatismus.[39][40]

Für den Historiker Hans-Ulrich Wehler zählen das Streben nach einer hegemonialen Rolle des wiedervereinigten Deutschlands in Europa und die „Enttabuisierung“ eines deutschen Nationalismus zum Grundbestand der Neuen Rechten. Da dieses Streben auch bei konservativen Publizisten wie Arnulf Baring, Michael Stürmer und Hans-Peter Schwarz erkennbar sei, ordnet er sie ebenfalls der Neuen Rechten zu.[41]

Der Sozialwissenschaftler Reinhard Opitz fasste die Neue Rechte wegen ihrer fehlenden Bindung an eine bestimmte politische Partei und Bezügen zu Weimarer Gruppen als neofaschistisch auf.[42]

Erstmals Ende der achtziger Jahre beschrieb Wolfgang Gessenharter die „intellektuellen neuen Rechten“ als ein „Scharnier zwischen Neokonservatismus und Rechtsextremismus“. Diese Charakterisierung prägt bis heute die Diskussion in der Wissenschaft wie in den Medien.[43] Die Neue Rechte grenzt er von Rechtsextremen folgendermaßen ab: „Parteien, Ideologien, Menschen […] mit dem Begriff ‚rechtsextrem‘ zu belegen, setzt also voraus, bei ihnen ‚Bestrebungen zur Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung‘ nachgewiesen zu haben.“ Wenn dieser Nachweis nicht möglich sei, solle von „Rechtsradikalismus“ gesprochen werden (vgl. Radikalismus). Inhaltlich setze die Verwendung dieses Begriffs voraus, dass der so Gekennzeichnete (mehr oder weniger massive) Fundamentalkritik an den zentralen Verfassungsnormen übe.[44]

Der Politologe Armin Pfahl-Traughber ordnet hingegen die „neue Rechte“ eindeutig dem Rechtsextremismus zu. Sie repräsentiere neben Wahlparteien und Aktionisten den „intellektuellen“ Teil dieses Lagers, das über Medien, Verlage und Vereine publizistischen und gesellschaftlichen Einfluss suche. Wichtige Themenfelder dieser „Theoriezirkel“ seien Ethnopluralismus, Geschichtsrevisionismus und Esoterik der Rechten. Viele Vertreter der "neuen Rechten" würden sich gegen fundamentale Prinzipien des demokratischen Verfassungsstaates richten und seien daher eindeutig als Gegner der Demokratie zu qualifizieren.[45]

Thomas Pfeiffer klassifiziert die „neue Rechte“ wie Pfahl-Traughber ebenfalls als Bestandteil des Rechtsextremismus, weist ihr aber eine „Doppelfunktion“ als Avantgarde des Rechtsextremismus und Brücke zum Transport rechtsextremer Themen und Ideen in das Lager des demokratischen Konservatismus sowie die gesellschaftliche Mitte.[46]

Als „neuen“ Typ des Rechtsextremismus ordnet Richard Stöss die Neue Rechte ein, für den das populistische Auftreten, die systemimmanente Praxis sowie die Abgrenzung gegenüber dem historischen Faschismus und seinen „orthodoxen Nachlassverwaltern“ charakteristisch sei. Nach Frank Decker hat sich dafür auch der Terminus „Rechtspopulismus“ eingebürgert,[47] da sich die normativ orientierte, ideologiekritische Konzeptualisierung einer Neuen Rechten bei der Betrachtung konkreter Parteien analytisch nicht bewährt habe.[48]

Nach Roland Eckert sind Vertreter der Neuen Rechten rechtsradikal, weil sie die universelle Geltung der Menschenrechte in Frage stellen, aber nicht notwendig rechtsextrem im Sinne eines Angriffs auf die Verfassungsordnung. In der Übernahme der politischen Philosophie Carl Schmitts seien jedoch Zweifel begründet, ob die Menschenwürde jenseits ethnischer Grenzen von der Neuen Rechten so gewahrt werde, wie es dem Grundgesetz entspräche.[18] Nach Wolfgang Gessenharter wirken die mit dem Grundgesetz unvereinbaren Ideen Schmitts, des „Steigbügelhalters der Nazis“, heute in der Neuen Rechten, vor allem in der Jungen Freiheit, latent weiter.[49]

Uwe Backes verwendet den Begriff Neue Rechte für Formen des „intellektuellen Rechtsextremismus“, um keine „kollektiven Schuldzuschreibungen an die Adresse von 'Nationalkonservativen', 'Neoliberalen', 'Globalisierungsverfechtern' oder Befürwortern einer verstärkten Immigrationskontrolle“ zu vollziehen.[50]

Der Sozialwissenschaftler Patrick Keßler definiert die „Neue Rechte“ als „eine intellektuelle Strömung, die mit einer Mischung aus rechtsextremistischer und konservativer Denkweise darauf abzielt, ihre Vorstellungen in der Gesellschaft zu verbreiten“. Nach Keßler lehne die „Neue Rechte“ den „deutschen Verfassungsstaat ab, negiert demokratische Werte und strebt nach Systemüberwindung.“ Dies, so Keßler, verdeutliche, dass die „,Neue Rechte‘ nicht dem Konservatismus zuzuordnen ist, sondern dem rechtsextremistischen Bereich.“[51]

Die Wissenschaftler stellen einige gemeinsame Merkmale der Neuen Rechten heraus:

  • eine Sammlung fast ausschließlich männlicher intellektueller Konservativer;
  • ihre bewusste Abgrenzung von der bisherigen „alten“ Rechten, die vor allem aus biographisch in die Verbrechen der NS-Zeit verstrickter ehemaliger NS-Kader besteht, sowie deren Nachfolgern und einer direkten Holocaustleugnung;
  • Ethnopluralismus“ als ideologischer Kern;
  • ihre Strategie der Machtgewinnung über kulturellen und intellektuellen Einfluss („Kulturrevolution von Rechts“), wonach eine Besetzung der Begriffe und Wirklichkeitsbilder vor der Besetzung der Führungspositionen in Politik und Gesellschaft stattzufinden habe („rechter Gramscismus“);
  • ihre Ablehnung tragender Prinzipien des Grundgesetzes und des deutschen Selbstverständnisses sowie Umdeutungsversuche desselben. Dabei wird die Erinnerung an den Holocaust nicht als Ausgangspunkt und Zentrum, sondern als Haupthindernis für ein nationales Selbstbewusstsein begriffen und bekämpft;
  • eine Orientierung an Carl Schmitts politischem Weltbild, bestehend aus der Freund-Feind-Dichotomie und der Forderung nach gesellschaftlich-politischer Homogenität in grundsätzlicher Ablehnung eines innergesellschaftlichen Pluralismus;
  • eine oftmals bewusst unprovokativ geführten Argumentation, um möglichst Eingang in den gesellschaftsfähigen konservativen politischen Diskurs zu erhalten („politische Mimikry“).[52]
  • Nach Helmut Kellershohn darüber hinaus ihre Rückbindung an einen seit 200 Jahren bekannten „völkischen Nationalismus“ und die Absicht seiner Restauration.

Der Politikwissenschaftler Samuel Salzborn, der die Neuen Rechten am Beispiel der AfD als „völkische Rebellen“ bezeichnet, beschreibt die „Schlüsselinstrumente [...] der Antidemokraten“ im Kampf um die „kulturelle Hegemonie“:[53]

  • die „Schaffung von (hochemotionaler) Daueröffentlichkeit für die eigenen Positionen“,
  • die „Suggestion einer ungerechtfertigten Ausgrenzung von völkischen und rassistischen Positionen aus der öffentlichen Debatte unter dem Propagandalabel eines angeblichen Kampfes für Meinungsfreiheit“ sowie
  • die „Stilisierung der eigenen Positionen als ein Kampf gegen alle anderen, die dann als ‚Etablierte‘, ‚Systemparteien‘ o. ä. tituliert werden.“

Ralf Melzer zufolge stellt die Neue Rechte „wesentliche Verfassungsnormen der menschenrechtsbasierten liberalen Demokratie sowie das Verständnis der Shoa als zentralen Bezugspunkt im demokratischen Selbstverständnis der Nachkriegszeit in Frage und versucht, den diesbezüglichen geschichtspolitischen Konsens aufzulösen“.[54]

Laut Volker Weiß ist die Zukunft der Neuen Rechten derzeit ungewiss. Ihre metapolitischen Konturen seien verblasst. Die etablierten Strukturen der Szene versuchten mit „knapper Personaldecke […] das metapolitische und das aktivistische Feld zugleich zu bespielen“. Das „Zusammengehen mit den ‚Corona-Protesten‘“ zeige, „wie die Neue Rechte wieder zurück zu ihren ‚altrechten‘ Wurzeln tendiert“.[55]

Einordnung durch die Verfassungsschutzbehörden

Die neue Rechte bildet ein Scharnier zwischen Konservatismus und RechtsextremismusDer Bundesverfassungsschutz definiert die deutsche Neue Rechte auf der Basis wissenschaftlicher Analysen als „Intellektualisierung des Rechtsextremismus“, die unter Berufung auf antidemokratische Denker der Weimarer Republik „die Beseitigung oder zumindest die Beeinträchtigung des demokratischen Verfassungsstaates“ anstrebten, indem sie zunächst „bestimmenden Einfluss auf den kulturellen Bereich zu erlangen“ versuchten.[56] In den Verfassungsschutzberichten erfolgt jedoch keine einheitliche Beurteilung einer Neuen Rechten, vielmehr werden die Gefahren für die Demokratie durch jede einzelne Organisation, Partei oder Publikation individuell bewertet.

Im Verfassungsschutzbericht 2020 ist der Neuen Rechten erstmals ein eigenes Kapitel gewidmet.[57][58] BfV-Präsident Thomas Haldenwang bezeichnete die Neue Rechte als „geistige Brandstifter“ der rechtsextremen Szene und als ein informelles Netzwerk, in dem „rechtsextremistische bis rechtskonservative Kräfte“ zusammenwirken. Zu den rechtsextremistischen Akteuren der Neuen Rechten zählt der Bericht die Identitäre Bewegung Deutschland (seit 2016 „gesichert rechtsextrem“[59], das Compact-Magazin (Verdachtsfall), den Verein Ein Prozent (Verdachtsfall) und das Institut für Staatspolitik (Verdachtsfall).[60]

Netzwerke

Rechtsextremismusforscher ordnen der Neuen Rechten Medien, Verlage und Einrichtungen zu, die meist seit den 1970er Jahren gegründet wurden, manche auch schon früher, und heute sowohl rechtsextreme wie konservative Themenfelder für entsprechende Adressatenkreise abdecken. Sie sehen darin eine erhebliche personelle und organisatorische Verflechtung von Neurechten und Rechtsextremisten.[61] Seit den 1990er Jahren zählen Personen und Kreise zu einer in der Politikwissenschaft oft sogenannten „Neuen Intellektuellen Rechten“, die sich vor allem um die 1986 gegründete Wochenzeitung Junge Freiheit (JF) scharen. Mitte 2000 wurde aus diesem Umfeld heraus das Institut für Staatspolitik u. a. zur Abhaltung von Akademien gegründet, das einen eigenen Verlag, Edition Antaios, und die Zeitschrift Sezession auf den Markt bringt. Mittels dieser publizistischen Offensive sowie öffentlichkeitswirksamen Interviews in der JF mit Vertretern aus der CDU, der SPD, der FDP, aus Verbänden, der Wissenschaft und Kultur, aber auch aus dem rechtsextremen Umfeld, versucht diese rechte Bewegungselite eine intellektuelle Meinungsführerschaft umzusetzen und Einfluss auf Macht- und Mandatsträger zu gewinnen.[62][18][63]

Medien

Organe von Nationalrevolutionären in der Neuen Rechten um Henning Eichberg waren oder sind:[64]

  • Junges Forum: gegründet 1964
  • Fragmente
  • Junge Kritik
  • Aufbruch: gegründet 1980 als Organ des „Nationalrevolutionären Koordinierungsausschusses“
  • wir selbst: gegründet 1979 als Organ der Koblenzer JN, das 1980 mit der Zeitschrift für nationale Identität fusionierte, 2004 eingestellt.

Als rechtsextreme und neurechte Strategie- und Theorieorgane innerhalb einer Strategie zur Erringung der kulturellen Meinungsführerschaft nennt Armin Pfahl-Traughber, 2001:[65]

Autoren der Jungen Freiheit schreiben auch regelmäßig für das Magazin

Als Organe der Neuen Rechten in Österreich gelten:

  • Die Aula: inzwischen eingestelltes Magazin, das als Sprachrohr der national-freiheitlichen Studentenverbindungen Österreichs und Sammelpunkt der extremen Rechten in der FPÖ galt[67]
  • Der Eckart[68]
  • Zur Zeit: anfänglich Partnerbatt der Jungen Freiheit

Denkfabriken und Veranstaltungsorte

Verlage

Als Beispiele für nach seiner Einschätzung rechtsextreme Verlage im Kontext der neurechten Strategie einer „Kulturrevolution von rechts“ benennt Armin Pfahl-Traughber:[72]

Thomas Pfeiffer nennt als neurechte Verlage mit rechtsextremen Tendenzen:[73]

Thomas Grumke und Bernd Wagner führen als neuen rechtsradikalen Verlag im Grenzbereich zum Konservatismus u. a. auf:[74]

Weitere neurechte Verlage mit rechtsextremen Tendenzen erschienen in Verfassungsschutzberichten, zum Beispiel:

Als Verlag für neurechte Theorien und Autoren betätigte sich zeitweise der Ullstein-Verlag.[75]

Der Arndt-Verlag in Kiel mit seinen Zweigfirmen (Orion, Heimreiter, Bonus, Pour le merite, Lesen und Schenken) zählt nach Einschätzung der schleswig-holsteinischen Verfassungsschutzbehörde 2008 und der Bundesregierung zu den bekanntesten Verlagen des einschlägigen Spektrums. Im Verfassungsschutzbericht 2000 wurde festgestellt, dass Dietmar Munier damit „seit Jahrzehnten einen festen Platz im rechtsextremistischen Verlagsbereich inne“ hat.

zwischentag

Seit 2012 treffen sich führende Köpfe der Neuen Rechten jährlich zum zwischentag. Die „freie Messe“ bietet neben über 30 Ausstellern, die vor allem dem neurechten Verlagswesen entstammen, auch ein Kulturprogramm sowie Vorträge und Podiumsdiskussionen. Sie dient der Verständigung und Vernetzung eines Spektrums, das sich selbst offen als „rechts“ bezeichnet.[76]

Siehe auch

Literatur

Neurechte Standardwerke

  • Heimo Schwilk, Ulrich Schacht (Hrsg.): Für eine Berliner Republik, Langen Müller, München 1997, ISBN 978-3-7844-2678-5.
  • Karlheinz Weißmann: Alles, was recht(s) ist. Ideen, Köpfe und Perspektiven der politischen Rechten, Stocker, Graz 2000, ISBN 978-3-7020-0897-0.
  • Alain de Benoist: Aufstand der Kulturen. Europäisches Manifest für das 21. Jahrhundert, 2., erw. Auflage. Junge Freiheit Verlag, Berlin 2003, ISBN 978-3-929886-04-7.
  • Götz Kubitschek: Unsere Zeit kommt. Im Gespräch mit Karlheinz Weißmann, Edition Antaios, Schnellroda 2006, ISBN 978-3-935063-62-3.

Wissenschaftliche Analysen

  • Iring Fetscher (Hrsg.): Neokonservative und Neue Rechte. Der Angriff gegen Sozialstaat und liberale Demokratie in den Vereinigten Staaten, Westeuropa und der Bundesrepublik, C.H. Beck, München 1983, ISBN 978-3-406-09690-7.
  • Thomas Fischer: Die „Neue Rechte“. Eine Herausforderung für die westdeutsche Linke, Neues Forum, Darmstadt 1989, ISBN 978-3-927682-03-0.
  • Margret Feit: Die „Neue Rechte“ in der Bundesrepublik. Organisation. Ideologie. Strategie, Campus, Frankfurt am Main 1989, ISBN 978-3-593-33775-3.
  • Raimund Hethey und Peter Kratz: (Hrsg.): In bester Gesellschaft. Antifa-Recherche zwischen Konservativismus und Neo-Faschismus, Verlag Die Werkstatt, Göttingen 1991, ISBN 978-3-923478-46-0.
  • Peter Kratz: Rechte Genossen – Neokonservatismus in der SPD, Elefanten Press, Berlin 1995, ISBN 978-3-88520-552-4.
  • Johannes Klotz, Ulrich Schneider: Die selbstbewusste Nation und ihr Geschichtsbild. Geschichtslegenden der Neuen Rechten. PapyRossa-Verlag, Köln 1997, ISBN 3-89438-137-X.
  • Iris Weber: Nation, Staat und Elite. Die Ideologie der Neuen Rechten, PapyRossa-Verlag, Köln 1997, ISBN 978-3-89438-129-5.
  • Uwe Backes: Gestalt und Bedeutung des intellektuellen Rechtsextremismus in: Aus Politik und Zeitgeschichte 46/2001, S. 24–30 (Online; PDF, 59 kB).
  • Friedemann Schmidt: Die Neue Rechte und die Berliner Republik, Westdeutscher Verlag, Wiesbaden 2001, ISBN 978-3-531-13642-4.
  • Martin K. W. Schweer (Hrsg.): Die Neue Rechte. Eine Herausforderung für Forschung und Praxis, Lang, Frankfurt am Main 2003, ISBN 978-3-631-39053-5.
  • Rainer Benthin: Auf dem Weg in die Mitte: Die Öffentlichkeitsstrategien der Neuen Rechten, Campus Verlag, Frankfurt am Main 2004, ISBN 978-3-593-37620-2.
  • Wolfgang Gessenharter (Hrsg.): Die Neue Rechte – eine Gefahr für die Demokratie?, Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden 2004, ISBN 978-3-8100-4162-3.
  • Wolfgang Gessenharter: Die Neue intellektuelle Rechte und ihre Unterstützung durch Politik und Medien. in: Stephan Braun, Daniel Hörsch (Hrsg.): Rechte Netzwerke. Eine Gefahr, VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden 2004, ISBN 978-3-8100-4153-1.
  • Hanna-Ruth Metzger: Rechtsintellektuelle Offensive: Diskursstrategische Einflüsse auf die politische Kultur der Bundesrepublik Deutschland, LIT-Verlag, Münster 2004, ISBN 978-3-8258-7432-2.
  • Gabriele Kämper: Die männliche Nation. Politische Rhetorik der neuen intellektuellen Rechten, Böhlau, Köln u. a. 2005, ISBN 978-3-412-13805-9.
  • Fabian Virchow: Faschistische Tatgemeinschaft oder weltanschauliche Kaderschmiede? Systemoppositionelle Strategien der bundesdeutschen Rechten nach 1969. in: Massimiliano Livi, Daniel Schmidt, Michael Sturm (Hrsg.): Die 1970er Jahre als schwarzes Jahrzehnt. Politisierung und Mobilisierung zwischen christlicher Demokratie und extremer Rechter, Campus, Frankfurt a. M./New York 2010, ISBN 978-3-593-39296-7, S. 229–247.
  • Die neuen Rechten in Europa. Zwischen Neoliberalismus und Rassismus., Hrsg.: Peter Bathke, Anke Hoffstadt, PapyRossa Verlag, Köln 2013, ISBN 978-3-89438-507-1
  • Patrick Keßler: Die "Neue Rechte" in der Grauzone zwischen Rechtsextremismus und Konservatismus? Protagonisten, Programmatik und Positionierungsbewegungen, LIT Verlag, Münster 2018, ISBN 978-3-643-13844-6.
  • Christian Fuchs, Paul Middelhoff: Das Netzwerk der Neuen Rechten. Wer sie lenkt, wer sie finanziert und wie sie die Gesellschaft verändern, Rowohlt, Reinbek bei Hamburg 2019, ISBN 978-3-499-63451-2.
  • Sebastian Pittl: Die politische Theologie neurechter Bewegungen in Michael Klöcker, Udo Tworuschka (Hrsg.): Handbuch der Religionen. 60. Ergänzungslieferung, Westarp Science Fachverlage, Hohenwarsleben 2019, I - 14.10.3.
  • Jay Julian Rosellini: The German New Right. AfD, PEGIDA, and the Re-imaging of National Identity, Hurst & Company, London 2019. ISBN 978-1-78738-140-7.

Weitere Länder

  • Andreas Umland: Der „Neoeurasismus“ des Aleksandr Dugin: Zur politischen Strategie der russischen „Neuen Rechten“ sowie zur Rolle des integralen Traditionalismus und (quasi-)religiöser Elemente in ihrer Ideologie. In: Margarete Jäger, Jürgen Link (Hrsg.): Macht – Religion – Politik. Zur Renaissance religiöser Praktiken und Mentalitäten. Unrast Verlag, Münster 2006, ISBN 978-3-89771-740-4, S. 141–160.
  • Bernhard Schmid: Die Neue Rechte in Frankreich. Unrast Verlag, Münster 2009, ISBN 978-3-89771-102-0.
  • Bernhard Schmid: Zwischen Metapolitik und Marsch durch die Institutionen: Die Nouvelle Droite in Frankreich. In: Massimiliano Livi, Daniel Schmidt, Michael Sturm (Hrsg.): Die 1970er Jahre als schwarzes Jahrzehnt. Politisierung und Mobilisierung zwischen christlicher Demokratie und extremer Rechter. Campus, Frankfurt a. M./New York 2010, ISBN 978-3-593-39296-7, S. 131–145.
  • Andrea Mammone, Emmanuel Godin, Brian Jenkins (Hrsg.): Mapping the Extreme Right in Contemporary Europe: From Local to Transnational. Routledge, London 2012, ISBN 978-0-415-50264-1.

Einzelnachweise

  1. Richard Stöss: Der rechte Rand des Parteiensystems, in: Oskar Niedermayer (Hrsg.): Handbuch Parteienforschung, VS Springer: Wiesbaden 2013, S. 563–618, hier S. 568.
  2. Andreas Speit, Andrea Röpke: Neonazis in Nadelstreifen: Die NPD auf dem Weg in die Mitte der Gesellschaft. Ch. Links Verlag, Berlin 2008, ISBN 978-3-86153-467-9, S. 74.; Franz Gress, Hans-Gerd Jaschke, Klaus Schönekäs: Neue Rechte und Rechtsextremismus in Europa: Bundesrepublik, Frankreich, Großbritannien. Westdeutscher Verlag, Opladen 1990, ISBN 978-3-531-11890-1, S. 13.
  3. a b Andreas Speit: Schicksal und Tiefe. Sehnsüchte der Neuen Rechten. In: Cremet/Krebs/Speit: Jenseits des Nationalismus. Unrast Verlag, Hamburg 1999, ISBN 978-3-928300-94-0, S. 18.
  4. vgl. Ines Aftenberger: Die Neue Rechte und der Neorassismus. Grazer Universitätsverlag, Graz 2007, ISBN 978-3-7011-0088-0, S. 53 und 237.
  5. Andreas Speit: Schicksal und Tiefe. Sehnsüchte der Neuen Rechten. In: Cremet/Krebs/Speit: Jenseits des Nationalismus. Unrast Verlag, Hamburg 1999, ISBN 978-3-928300-94-0, S. 17–22.
  6. Wolfgang Gessenharter: Was ist Rechtsextremismus? Zentrale Aspekte eines vielschichtigen Problems. Spöhr, Holger/Kolls, Sarah (Hrsg.): Rechtsextremismus in Deutschland und Europa, Frankfurt: Peter Lang, 2010, S. 27–43
  7. Richard Stöss: Die "neue Rechte" in der Bundesrepublik. Dossier Rechtsextremismus, Bundeszentrale für Politische Bildung, Dezember 2007.
  8. Werner T. Bauer: Rechtsextreme und rechtspopulistische Parteien in Europa, Österreichische Gesellschaft für Politikberatung und Politikentwicklung - ÖGPP (Hrsg.), Wien 2012, S. 9f., pdf (Memento vom 24. Januar 2013 im Internet Archive)
  9. Eva Schweitzer: Tea Party: Die weiße Wut: Was Amerikas Neue Rechte so gefährlich macht. Deutscher Taschenbuchverlag, München 2012, ISBN 978-3-423-24904-1
  10. Gerd Wiegel, Guido Speckmann: Die Rechte von heute. Vom alten Faschismus zum neuen Sozialdarwinismus. In: Blätter für deutsche und internationale Politik, März 2012.
  11. Volker Weiß: Deutschlands neue Rechte. Angriff der Eliten – von Spengler bis Sarrazin. Paderborn u. a. 2011.
  12. Thilo Sarrazin: Deutschland schafft sich ab. Wie wir unser Land aufs Spiel setzen. DVA. München 2010, Peter Sloterdijk: Die Verachtung der Massen. Versuch über Kulturkämpfe in der modernen Gesellschaft. Suhrkamp. Frankfurt a. M. 2000 und Peter Sloterdijk: Regeln für den Menschenpark. Ein Antwortschreiben zu Heideggers Brief über den Humanismus. Suhrkamp, Frankfurt 2008, (Nachdruck der ersten Auflage von 1999)
  13. Volker Weiß: Deutschlands neue Rechte. Angriff der Eliten - von Spengler bis Sarrazin. Paderborn u. a. S. 131.
  14. Volker Weiß: Deutschlands neue Rechte. Angriff der Eliten - von Spengler bis Sarrazin. Paderborn u. a. S. 61
  15. Volker Weiß: Deutschlands neue Rechte. Angriff der Eliten - von Spengler bis Sarrazin. Paderborn u. a. S. 122.
  16. Richard Stöss: Die "neue Rechte" in der Bundesrepublik. Bundeszentrale für Politische Bildung 17. Dezember 2007.
  17. Florian Finkbeiner: Nationale Hoffnung und konservative Enttäuschung : Zum Wandel des konservativen Nationenverständnisses nach der deutschen Vereinigung. Bielefeld 2020, ISBN 978-3-8394-5321-6 (transcript-verlag.de [PDF; abgerufen am 30. April 2021]).
  18. a b c Roland Eckert: Kulturelle Homogenität und aggressive Intoleranz. Eine Kritik der Neuen Rechten. Aus Politik und Zeitgeschichte (APuZ 44/2010). Online: Bundeszentrale für Politische Bildung, Oktober 2010
  19. Armin Pfahl-Traughber: Die „Umwertung der Werte“ als Bestandteil einer Strategie der „Kulturrevolution“. Die Begriffsumdeutung von Demokratie durch rechtsextremistische Intellektuelle. In: Wolfgang Gessenharter/Thomas Pfeiffer (Hrsg.): Die Neue Rechte - eine Gefahr für die Demokratie, Wiesbaden 2004, S. 73–94.
  20. Steffen Kailitz: Politischer Extremismus in der Bundesrepublik Deutschland, Wiesbaden 2004, S. 85.
  21. Michael Kraske: Tatworte. Denn AfD & Co. meinen, was sie sagen. Ullstein, Berlin 2021, S. 75
  22. Gabriele Kämper: Die männliche Nation. Politische Rhetorik der neuen intellektuellen Rechten, Böhlau 2005, ISBN 3-412-13805-3, S. 21f.
  23. Katja Bauer, Maria Fiedler: Die Methode AfD. Der Kampf der Rechten: Im Parlament, auf der Straße – und gegen sich selbst. Klett-Cotta, Stuttgart 2021, S. 226
  24. Roger de Weck: Die Kraft der Demokratie. Eine Antwort auf die autoritären Reaktionäre. Suhrkamp, Berlin 2020, S. 129, 138
  25. Der umstrittene Begriff des Faschismus. Interview mit Roger Griffin in: DISS-Journal 13, 2004, S. 13
  26. Roger Griffin: Völkischer Nationalismus als Wegbereiter und Fortsetzer des Faschismus: Ein angelsächsischer Blick auf ein nicht nur deutsches Phänomen. in: Heiko Kauffmann, Helmut Kellershohn, Jobst Paul (Hrsg.): Völkische Bande. Dekadenz und Wiedergeburt - Analysen rechter Ideologie. Unrast Verlag, Münster 2005, ISBN 3-89771-737-9, S. 41f
  27. Roger Griffin: Völkischer Nationalismus… in: Kauffmann, Kellershohn, Paul (Hrsg.): Völkische Bande…. Unrast Verlag, Münster 2005, S. 41f
  28. Volker Weiß: Die autoritäre Revolte. Die Neue Rechte und der Untergang des Abendlandes. Klett-Cotta, Stuttgart 2018, S. 214
  29. Roger Griffin: Völkischer Nationalismus… in: Kauffmann, Kellershohn, Paul (Hrsg.): Völkische Bande…. Unrast Verlag, Münster 2005, S. 41f
  30. Alfred Schobert: Analysen und Essays. Hrsg.: Duisburger Institut für Sprach- und Sozialforschung. Unrast-Verlag, Münster 2009, ISBN 978-3-89771-750-3, Kreuz, Totenkopf, Gruft, S. 147–157, hier S.155.
  31. Christian Dornbusch: Von Landsertrommeln und Lärmorgien. In: Andreas Speit (Hrsg.): Ästhetische Mobilmachung. Unrast, Münster 2002, ISBN 3-89771-804-9, S. 123–147, hier S.126 f.
  32. Thomas Naumann, Patrick Schwarz: Von der CD zur ›Lichtscheibe‹. In: Andreas Speit (Hrsg.): Ästhetische Mobilmachung. Unrast, Münster 2002, ISBN 3-89771-804-9, S. 161–194, hier S.169.
  33. Friedrich Paul Heller: Die Neue Rechte und das Neuheidentum. Auszug aus dem Essay Mythologie und Okkultismus bei den deutschen Rechtsextremen ist aus dem Buch Handbuch Rechtsradikalismus, Thomas Grumke und Bernd Wagner (Hrsg.), Leske + Budrich, 2002.
  34. Walter Laqueur: Faschismus. Gestern-heute-morgen. Propyläen Verlag, Berlin, 1997 ISBN 3-549-05602-8, S. 153
  35. Mut Gegen Rechte Gewalt (Memento vom 14. September 2013 im Internet Archive)
  36. Günter Bartsch: Revolution von rechts? Ideologie und Organisation der Neuen Rechten. 2. Auflage. Herder Verlag, 1984, ISBN 3-451-07518-0.
  37. Margret Feit: Die „Neue Rechte“ in der Bundesrepublik : Organisation - Ideologie - Strategie, Campus-Verlag, Frankfurt/Main 1987, ISBN 3-593-33775-4
  38. Martin Dietzsch: Zwischen Konkurrenz und Kooperation. Organisationen und Presse der Rechten in der Bundesrepublik. In: Siegfried Jäger (Hg.): Rechtsdruck. Die Presse der Neuen Rechten. J. H. W. Dietz Nachf., Bonn 1988, S. 31–80.
  39. Klaus Schönekäs: Neue Rechte in der Bundesrepublik, in: Franz Greß, Hans-Gerd Jaschke, Klaus Schönekäs: Neue Rechte und Rechtsextremismus in Europa, Westdeutscher Verlag Opladen 1989, S. 280
  40. Susanne Mantino: Die Neue Rechte in der „Grauzone“ zwischen Rechtsextremismus und Konservatismus: eine systematische Analyse des Phänomens Neue Rechte. Frankfurt am Main 1992.
  41. Hans-Ulrich Wehler: Angst vor der Macht? Die Machtlust der „Neuen Rechten“. In: Christian Jansen (Hrsg.): Von der Aufgabe der Freiheit. Politische Verantwortung und bürgerliche Gesellschaft im 19. und 20. Jahrhundert. Festschrift für Hans Mommsen zum 5. November 1995, Berlin 1995, S. 309–319.
  42. Reinhard Opitz: Faschismus und Neofaschismus, Pahl-Rugenstein, Bonn 1996, ISBN 3-89144-209-2, S. 227f.
  43. Wolfgang Gessenharter, Thomas Pfeiffer: Die Neue Rechte – Eine Gefahr für die Demokratie? Wiesbaden 2004, S. 33, 53.
  44. Wolfgang Gessenharter: Was ist Rechtsextremismus? Zentrale Aspekte eines vielschichtigen Problems, in: Spöhr, Holger/Kolls, Sarah (Hrsg.): Rechtsextremismus in Deutschland und Europa. Aktuelle Entwicklungstendenzen im Vergleich, Frankfurt u. a.: Peter Lang 2010, S. 27–43
  45. Armin Pfahl-Traughber: Rechtsextremismus in der Bundesrepublik 1999/2001, S. 40–50
  46. Wolfgang Gessenharter, Thomas Pfeiffer: Die Neue Rechte – Eine Gefahr für die Demokratie? Wiesbaden 2004, S. 33, 53.
  47. Richard Stöss: Die „neue Rechte“ in der Bundesrepublik. Bundeszentrale für Politische Bildung 17. Dezember 2007.
  48. Richard Stöss: Der rechte Rand des Parteiensystems, in: Oskar Niedermayer (Hrsg.): Handbuch Parteienforschung, VS Springer: Wiesbaden 2013, S. 563–618, hier S. 574
  49. Wolfgang Gessenharter: Der Schmittismus der Jungen Freiheit und seine Unvereinbarkeit mit dem Grundgesetz, in: Bundeszentrale für Politische Bildung, 18. Juli 2007.
  50. Uwe Backes: Gestalt und Bedeutung des intellektuellen Rechtsextremismus in Deutschland (2001; pdf; 59 kB)
  51. Patrick Keßler: Die "Neue Rechte" in der Grauzone zwischen Rechtsextremismus und Konservatismus? Protagonisten, Programmatik und Positionierungsbewegungen. LIT Verlag, Münster 2018, ISBN 978-3643138446. S. 25f. und 283.
  52. Wolfgang Gessenharter: Zur Funktion neurechter Freund-Feindbilder in Geschichte und Gegenwart der Bundesrepublik, Vortrag im Rahmen der Ringvorlesung an der Universität Hamburg am 12. Mai 1999, Greven, Michael Th./von Wrochem, Oliver (Hrsg.): Der Krieg in der Nachkriegszeit, Opladen: Leske+Budrich 2000, S. 197–211
  53. Samuel Salzborn: Angriff der Antidemokraten. Die völkische Rebellion der Neuen Rechten. Beltz Juventa, Weinheim 2017, S. 187 f.
  54. Ralf Melzer: „Rechtsextremismus.“ In: Helmut Reinalter (Hrsg.): Handbuch der Verschwörungstheorien. Salier, Leipzig 2018, S. 218
  55. Volker Weiß: „Vom elitären Zirkel zur Massenbewegung? Die Neue Rechte in Pandemiezeiten.“ In: Heike Kleffner, Matthias Meisner (Hrsg.): Fehlender Mindestabstand. Die Coronakrise und die Netzwerke der Demokratiefeinde. Herder, Freiburg 2021, S. 166
  56. Verfassungsschutzbericht 2006 (Memento vom 29. September 2007 im Internet Archive) (PDF; 5,1 MB): Neue Rechte, S. 355.
  57. Rechtsextremistische Akteure der Neuen Rechten, Verfassungsschutzbericht 2020, Herausgeber: Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, Juni 2021, S. 74–85 (zum Herunterladen)
  58. Ben Knight: Wer ist die "Neue Rechte"? Deutsche Welle, 8. Juli 2021. (Adaptiert aus dem Englischen von David Ehl)
  59. Gericht bestätigt Verfassungsschutz. Identitäre zu Recht als rechtsextremistisch eingestuft, Tagesspiegel, 29. Juni 2021)
  60. Stephan Schulz: Rechtsextremismus. Verfassungsschutz beobachtet Neue Rechte, MDR.de, 16. Juni 2021
  61. Thomas Pfeiffer: Medien einer neuen sozialen Bewegung von rechts (Memento vom 21. Dezember 2014 im Internet Archive) (PDF; 2,6 MB), 2000, S. 35ff.; Armin Pfahl-Traughber: Rechtsextremismus in der Bundesrepublik, C. H. Beck, 3. Auflage, München 2001, ISBN 3-406-47244-3, Teil III: Intellektuelle, Publikationsorgane, Themenfelder und Verlage, S. 40; Rainer Benthin: Auf dem Weg in die Mitte: Öffentlichkeitsstrategien der neuen Rechten, 2004, S. 16ff.
  62. Wolfgang Gessenharter: Was ist Rechtsextremismus? Zentrale Aspekte eines vielschichtigen Problems. Spöhr, Holger/Kolls, Sarah (Hrsg.): Rechtsextremismus in Deutschland und Europa, Frankfurt: Peter Lang, 2010, S. 27–43
  63. Patrick Keßler: Die "Neue Rechte" in der Grauzone zwischen Rechtsextremismus und Konservatismus? Protagonisten, Programmatik und Positionierungsbewegungen. LIT Verlag, Münster 2018, ISBN 978-3643138446. S. 176–178.
  64. vgl. Franz Gress, Hans-Gerd Jaschke, Klaus Schönekäs: Neue Rechte und Rechtsextremismus in Europa: Bundesrepublik, Frankreich, Grossbritannien. Westdeutscher Verlag, Opladen 1990, ISBN 978-3-531-11890-1, S. 241ff.
  65. Armin Pfahl-Traughber: Rechtsextremismus in der Bundesrepublik, 2001, S. 40ff. und 46
  66. Autoren (Memento vom 1. Januar 2008 im Internet Archive), abgerufen am 23. Oktober 2012.
  67. Thomas Pfeiffer: Publizistik der Neuen Rechten, in: Wolfgang Gessenharter, Thomas Pfeiffer: Die Neue Rechte - eine Gefahr für die Demokratie? 2004, S. 169
  68. Andrea Ilse Maria Reiter: Der „Eckartbote“ (1952-1982), Verlag Heinz, 1985
  69. Die beiden Gründer sind Götz Kubitschek (Herausgeber der Sezession) und Karlheinz Weißmann der sich im Frühjahr 2014 vom IfS trennte und dem Jungen Freiheit-Flügel der „Neuen Rechten“ anschloss, der Wochenzeitung, für die er seit Jahren schreibt
  70. Profil: Deutsch-Europäische Studiengesellschaft (DESG) Antifaschistisches Pressearchiv und Bildungszentrum Berlin
  71. Rühriger Vernetzer, von Anton Maegerle Blick nach Rechts 25. Januar 2011
  72. Armin Pfahl-Traughber: Rechtsextremismus in der Bundesrepublik, 2001, S. 42
  73. Wolfgang Gessenharter, Thomas Pfeiffer: Die Neue Rechte - eine Gefahr für die Demokratie? 2004, S. 130; 203; 207
  74. Thomas Grumke, Bernd Wagner: Handbuch Rechtsradikalismus. Personen, Organisationen, Netzwerke: vom Neonazismus bis in die Mitte der Gesellschaft. Leske + Budrich Verlag, 2002, ISBN 3-8100-3399-5, S. 455.
  75. Franz Greß, Hans-Gerd Jaschke, Klaus Schönekäs: Neue Rechte und Rechtsextremismus in Europa. Bundesrepublik, Frankreich, Großbritannien. 1990, S. 51; Ralf Havertz: Der Anstoß. Botho Strauß’ Essay „Anschwellender Bocksgesang“ und die Neue Rechte. Eine kritische Diskursanalyse. Band II, Traktor-Verlag, Berlin 2008, ISBN 978-3-9811991-4-7, S. 373.
  76. Die Neuen Rechten vernetzen sich in Berliner Zeitung vom 6. Oktober 2013