Spitzbergenvertrag

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Gesetz über den Beitritt Deutschlands zum Spitzbergenvertrag vom 24. Juli 1925
Karte Spitzbergens
Staaten, die den Spitzbergenvertrag unterzeichnet haben

Durch den am 9. Februar 1920 in Paris unterzeichneten Spitzbergenvertrag (norwegisch Svalbardtraktaten) erhielt Norwegen die Souveränität über den Archipel Spitzbergen inklusive aller Inseln und Felsen zwischen 74 und 81 Grad nördlicher Breite sowie zwischen 10 und 35 Grad östlicher Länge. Das umfasst Hopen etwa 100 km südöstlich der Insel Spitzbergen, die rund 240 km südlich von Spitzbergen liegende Bäreninsel (Bjørnøya) sowie die etwa 100 km nordöstlich von Nordostland (Nordaustlandet) in der Barentssee gelegene Insel Kvitøya. Der Vertrag trat am 14. August 1925 in Kraft.

Der bis dahin unbewohnte Archipel wurde 1596 von dem Niederländer Willem Barents entdeckt. In der Folgezeit war Spitzbergen ein staatenloses Gebiet, in dem Menschen unterschiedlicher Nationalitäten insbesondere in den Bereichen Fischerei, Walfang, Bergbau, Forschung und später Tourismus wirtschafteten. Wegen der Staatenlosigkeit war das Gebiet lange Zeit nicht durch Gesetze und andere Ordnungsvorschriften reguliert. So kam es in der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts zu Konflikten hinsichtlich des Walfangs zwischen England, den Niederlanden und Dänemark-Norwegen. Funde von Bodenschätzen zu Beginn des 20. Jahrhunderts verursachten anhaltende Konflikte zwischen Minenarbeitern und Minenbesitzern, was das Erfordernis einer staatlichen Autorität weckte.

Mit dem Spitzbergenvertrag sollte die Entwicklung und friedliche Nutzung Spitzbergens sichergestellt werden. Norwegen ist durch den Vertrag verpflichtet zu gewährleisten, dass Bürger und Unternehmen aller Staaten, die den Spitzbergenvertrag unterzeichnet haben, auf den Inseln Spitzbergens gleichberechtigt wirtschaftlich tätig sein dürfen. Die Fischereirechte innerhalb der 200-Meilen-Zone werden von Norwegen beansprucht. Dem widerspricht vor allem Russland, aber auch die Europäische Union und Island sind der Ansicht, dass der Spitzbergenvertrag auch außerhalb der Hoheitsgewässer und auf dem Festlandsockel gilt.[1]

Nach Artikel 8 des Spitzbergenvertrags müssen Einkommen durch Steuern auf den Inseln verbleiben, was zur Folge hat, dass die Steuersätze niedrig sind.

Spitzbergen ist eine entmilitarisierte Zone, sodass kein Vertragsstaat dauerhaft Militär auf der Insel stationieren darf. Die Insel wurde in den 1950er Jahren durch die norwegische Regierung zum neutralen Gebiet erklärt, wobei es jedoch der NATO erlaubt ist, einzugreifen, sollte die Entmilitarisierung in irgendeiner Form verletzt werden. Die Wahrung der norwegischen Hoheit über Spitzbergen wird von der Norwegischen Küstenwache kontrolliert, die ein Teil der Norwegischen Seestreitkräfte ist.

Der Spitzbergenvertrag garantiert allen Bürgern der Vertragsstaaten gleiche Rechte auf Arbeit, Handel und Schifffahrt im Gebiet Spitzbergens. Das heißt insbesondere, dass dort jeder Bürger eines Vertragsstaates ohne weitere Bedingungen eine Arbeit annehmen oder eine Firma eröffnen kann. Das erklärt auch den relativ hohen Anteil von Bewohnern nicht-norwegischer Nationalität in Spitzbergen. In Longyearbyen und Ny-Ålesund erreicht sie 23 %. Insgesamt den größten Anteil an Ausländern stellt neben Russland – dessen Bewohner hauptsächlich in der Bergarbeitersiedlung Barentsburg leben – Thailand,[2] das allerdings kein Vertragsstaat des Spitzbergenvertrags ist. Die Ein- und Ausfuhr von Waren in die jeweiligen Länder darf durch Norwegen nicht weiter eingeschränkt werden, als es das für seine eigenen Bürger auch tut. Dadurch gilt Spitzbergen heute als Zollfreigebiet. Auch Reisende auf das norwegische Festland müssen dort bei der Einreise Waren gegebenenfalls verzollen.

Vertragsstaaten

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Die ursprünglichen Unterzeichnerstaaten neben Norwegen waren Dänemark, Frankreich, Italien, Japan, die Niederlande, Schweden, die Vereinigten Staaten von Amerika und das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Irland (das den Vertrag ebenso für die Dominions Australien, Kanada, Neuseeland, Südafrika sowie für Britisch-Indien unterzeichnete). Inzwischen sind weitere Staaten, darunter Deutschland, Österreich und die Schweiz, dem Spitzbergenvertrag beigetreten.

Die Vertragsstaaten umfassen (einschließlich nicht mehr existierender Staaten):[3][4]

Vertragsstaat Datum des Inkrafttretens des Vertrages Bemerkung
Afghanistan Emirat 1921 Afghanistan 23. November 1925
Agypten 1922 Ägypten 13. September 1925
Albanien 1928 Albanien 29. April 1930
Argentinien Argentinien 6. Mai 1927
Australien Australien 14. August 1925
Belgien Belgien 14. August 1925
Bulgarien 1908 Bulgarien 20. Oktober 1925
Chile Chile 17. Dezember 1928
Republik China 1912–1949 Republik China 14. August 1925
Danemark Dänemark 14. August 1925
Deutsches Reich Deutschland 16. November 1925
Deutschland Demokratische Republik 1949 DDR 7. August 1974
Dominikanische Republik Dominikanische Republik 3. Februar 1927
Estland Estland 7. April 1930
Finnland Finnland 14. August 1925
Dritte Französische Republik Frankreich 14. August 1925
Zweite Hellenische Republik Griechenland 21. Oktober 1925
Britisch-Indien Indien 14. August 1925
Irland 1922 Irland 14. August 1925
Island Island 31. Mai 1994
Italien 1861 Königreich Italien 14. August 1925
Japan 1870Japan Japan 14. August 1925
Jugoslawien Konigreich 1918 Königreich Jugoslawien 14. August 1925 Vertrag wurde von den Nachfolgestaaten bisher nicht bestätigt
Kanada 1921 Kanada 14. August 1925
Korea Nord Korea, Nord- 16. März 2016
Korea Sud Korea, Süd- 7. September 2012
Lettland Lettland 13. Juni 2016
Litauen Litauen 17. Januar 2013
Monaco Monaco 14. August 1925
Neuseeland Neuseeland 14. August 1925
Niederlande Niederlande 14. August 1925
Norwegen Norwegen 14. August 1925
Osterreich Österreich 12. März 1930
Polen 1928 Polen 2. September 1931
Portugal Portugal 24. Oktober 1927
Rumänien Konigreich Rumänien 14. August 1925
Russland 1991 Russland 21. Dezember 1991 als Rechtsnachfolger der Sowjetunion ab ihrer Auflösung
Sultanat Nadschd Sultanat Nadschd 14. August 1925 als Vorgängerstaat Saudi-Arabiens
Schweden Schweden 14. August 1925
Schweiz Schweiz 14. August 1925
Serbien Serbien 5. September 2022 Weitergeltung
Slowakei Slowakei 1. Januar 1993 als Rechtsnachfolger der Tschechoslowakei ab ihrer Auflösung
Sowjetunion 1923 Sowjetunion 7. Mai 1935
Spanien 1875 Spanien 12. November 1925
Sudafrika 1928 Südafrika 14. August 1925
Tschechien Tschechien 1. Januar 1993 als Rechtsnachfolger der Tschechoslowakei ab ihrer Auflösung
Turkei Türkei 11. April 2024
Tschechoslowakei 1920 Tschechoslowakei 9. Juni 1930
Ungarn 1918 Ungarn 29. Oktober 1927
Venezuela 1905 Venezuela 8. Februar 1928
Vereinigtes Konigreich Vereinigtes Königreich 9. Juni 1930
Vereinigte Staaten 48 Vereinigte Staaten 14. August 1925

Einzelnachweise

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  1. Ragnhild Grønning: Op-Ed: Need debate on the Svalbard Treaty. In: High North News, 10. November 2017 (letzte Änderung: 24. Oktober 2018), abgerufen am 30. November 2019 (englisch).
  2. Einwohnerstatistik Svalbards 2015. 9. April 2015, abgerufen am 6. Juni 2015.
  3. Text des Spitzbergenvertrags
  4. Detailansicht Staatsvertrag auf www.eda.admin.ch, abgerufen am 11. November 2016.