Erfolglose Verfassungsbeschwerden zu Strompreisbremse
In der Energiekrise profitierten Stromerzeuger von den hohen Preisen. Der Bund lieà zusÀtzliche Gewinne teils abschöpfen. Das war in Ordnung, sagt das Gericht.
Im Streit um die Abschöpfung von Ăberschusserlösen im Zuge der Strompreisbremse sind 22 betroffene Ăkostromerzeuger am Bundesverfassungsgericht gescheitert. Ihre Verfassungsbeschwerden blieben ohne Erfolg, wie das Gericht in Karlsruhe entschied. In der Ausnahmesituation habe die Umverteilung der erzielten Ăberschusserlöse einen angemessenen Ausgleich zwischen den begĂŒnstigten Stromerzeugern und den belasteten Stromverbrauchern hergestellt. (Az. 1 BvR 460/23; 1 BvR 611/23).
Ziel der mittlerweile ausgelaufenen Strompreisbremse war es, Verbraucher angesichts der Energiekrise bei hohen Strompreisen zu entlasten. Ein Teil des Stromverbrauchs wurde dabei zu einem festgelegten, gĂŒnstigeren Preis angeboten. Zur Mitfinanzierung der Preisbremse wurden die damals entstandenen Ăberschusserlöse von Stromerzeugern teils abgeschöpft.
Betreiber von Gaskraftwerken profitierten
Mit Ăberschusserlösen oder Zufallsgewinnen sind Gewinne gemeint, die damals deutlich ĂŒber den erwartbaren Gewinnen der Unternehmen lagen. Ursache waren die extrem hohen Gaspreise infolge des russischen Angriffskriegs. Weil Gaskraftwerke oft als teuerste Kraftwerke am Strommarkt den Preis fĂŒr alle anderen Kraftwerke setzen, profitierten auch andere Erzeugungsarten von den hohen Preisen, wĂ€hrend ihre Kosten etwa gleich blieben. Die Ăberschusserlöse wurden vom 1. Dezember 2022 bis 30. Juni 2023 teils abgeschöpft.
Dagegen wehrten sich 22 Betreiber von Windkraft-, Photovoltaik- und Biomassenanlagen beim obersten deutschen Gericht. Sie hielten die Abschöpfung fĂŒr verfassungswidrig. Die Solarbranche sah Investitionen gefĂ€hrdet. Die BewĂ€ltigung der Energiekrise sei Verantwortung des Staates, und daher aus Steuermitteln zu finanzieren.
(mki)