Entwickler zu E-Patientenakte: Ab Januar "dunkelgrüne Schrumpelbananensoftware"

2025 sollen die meisten gesetzlich Versicherten eine neue Version der elektronischen Patientenakte erhalten. Doch es gibt erhebliche Umsetzungsschwierigkeiten.

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Symbolbild: Computer mit Fehlermeldung der Patientenakte

(Bild: Erzeugt mit Dall-E durch heise online)

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Die neue Version der elektronischen Patientenakte (ePA) steht vor erheblichen Herausforderungen. Immer wieder verschieben sich die Testzeiträume. Die gesamte ePA soll in der Produktivumgebung erst ab dem 15. Januar bereitstehen. Dann starten direkt die Tests in ausgewählten Praxen in den Testregionen Hamburg, Ober-, Mittel-, und Unterfranken sowie in weiteren freiwilligen Praxen in Nordrhein-Westfalen. Anschließend soll die bundesweite Einführung beginnen, ab März soll die ePA für alle zur Verfügung stehen. "Tests zur Performanz werden bis dahin bereits in der Referenz- und Testumgebungen durchgeführt", heißt es dazu vom Bundesgesundheitsministerium auf Anfrage.

Bisher ist keines der beiden ePA-Aktensysteme von IBM und RISE – dort, wo die Gesundheitsdaten der Versicherten liegen – von der Gematik zugelassen. "Die gesetzlichen Krankenkassen lassen von ihren IT-Dienstleistern die Aktensysteme sowie die Versicherten-Benutzeroberflächen (ePA-Apps) entwickeln. Den Abschluss der technischen Entwicklungen bilden die Zulassungen der Aktensysteme und ePA-Apps im 4. Quartal 2024", so das BMG.

"Bis dahin müssen Softwareentwickler ihre unfertige Software gegen eine weitere, ebenfalls unfertige, nicht zugelassene Software testen", so Erich Gehlen, Hersteller des Praxisverwaltungssystems (PVS) Duria eG. Der geplante vierwöchige Testzeitraum ist zu knapp bemessen für ein solch umfangreiches Projekt. Das hatten Kritiker von vornherein bemängelt, ebenso wie die Tatsache, dass sie zu Beginn überwiegend PDF-Dokumente enthalten wird. Dazu hatte der Vorsitzende des Hausärzteverbandes gefordert, dass die "Metadatenfelder der hochzuladenden PDF/A-Dokumente in den PVS-Systemen einfach, automatisch und eindeutig ausgefüllt werden können".

Die Situation rund um die ePA ist angespannt. Die Hersteller sehen sich mit instabilen Testsystemen und unklaren Vorgaben konfrontiert, was die Entwicklung und Integration der ePA in bestehende Systeme erheblich behindert. Am 15. Januar 2025 werde es – wenn überhaupt – nur "dunkelgrüne Schrumpelbananensoftware" in den Praxen und Apotheken geben, so ein weiterer, der Redaktion bekannter PVS-Hersteller.

Eigentlich sei laut Gehlen vor Monaten versprochen worden, dass ab Mitte Oktober die Vertrauenswürdige Ausführungsumgebung (VAU) und beide ePA-Aktensysteme für Tests zur Verfügung stehen. Es konnte bisher jedoch nur in Teilen getestet werden. Dabei stehen unter anderem die Zulassungen noch aus.

Bisher stehe nur ein unfertiges Aktensystem eines Hersteller zur Verfügung, das nur mit einem Workaround funktioniere. Zudem gab es Schwierigkeiten bei der Identifizierung des richtigen ePA-Servers anhand der Institutskennung (IK). Alle eGK-Testkarten würden zudem die gleiche IK aufweisen, was nicht mit den Spezifikationen übereinstimme. Es könne sein, dass Komponenten aufgrund zu häufiger OCSP-Abfragen in die Knie gehen, wie das bereits beim E-Rezept-Start der Fall war.

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Auf die Frage, wie das BMG sicherstellen will, dass die ePA 3.0 der Nutzlast gewachsen ist, hieß es von einem Sprecher: "Es ist Aufgabe der gematik, die Telematikinfrastruktur fortlaufend zu überwachen. Hierzu steht die gematik mit allen beteiligten Akteuren und Fachleuten im Austausch. Zudem stabilisieren zahlreiche Redundanz- und Backupsysteme die TI". Sobald Probleme auftreten, würden diese mit den Herstellern der Praxis- und Krankenhausverwaltungssysteme sowie den ePA-Aktensystem-Anbietern "adressiert". Außerdem habe die Gematik "in ihrer 'übergreifenden Spezifikation – Performance und Mengengerüst TI-Plattform' konkrete Vorgaben für die ePA-Aktensysteme hinsichtlich der einzuhaltenden Performanz festgelegt".

Erst kürzlich wurde bekannt, dass zunächst keine Bilddateien als JPG- oder PNG-Format in die ePA eingestellt werden dürfen. Zuvor muss vor dem Upload, wie bei einem Großteil anderer Dateien auch, eine Umwandlung in PDF/A-Format stattfinden. Das übernehmen dann die Primärsysteme.

Bereits im April 2024 hatte Andreas Hempel, Solution-Architekt für E-Health bei der Asklepios Service IT GmbH, Bedenken bezüglich der Performanz geäußert. Zudem gebe es ein "enormes Grundrauschen an Fehlermeldungen" bei gleichzeitiger "Support-Hölle" und einer fehlenden Gesamtverantwortlichkeit, die immer wieder bemängelt wird. Zudem wünschte er sich Informationen dazu, was in der TI passiert und welche Schutzziele noch adressiert werden müssen.

Viele Ärzte begegnen der ePA mit Skepsis. Anfang des Jahres hatte bereits das E-Rezept für gestörte Abläufe in den Praxen gesorgt. Die elektronische Patientenakte bietet noch viel mehr Möglichkeiten, Praxisabläufe zu behindern. Da bei der ePA erstmal, bis zum Beispiel auf den elektronischen Arztbrief, überwiegend nicht durchsuchbare PDF-Dokumente eingestellt werden sollen, fürchten die Ärzte sich vor einer "digitalen Schriftenrolle".

(mack)