„Privilegien“ gehören heute – negativ konnotiert – in allen Ländern zur politisch-sozialen Sprache, da sie dem Gerechtigkeitswert der „Gleichheit“ in Staat und Gesellschaft widersprechen. Die ursprünglich rechtliche Bedeutung dieses ubiquitären Begriffs, die auf das römisch-kanonische Recht zurückgeht, ist heute weitgehend verschüttet. Der Autor zeichnet die europäisch dimensionierte Geschichte der „privilegia“ und deren Bedeutung für die Entwicklung von Recht, Staat und Gesellschaft in der longue durée nach. Eine umfangreiche, territorial gegliederte Quellenübersicht und eine nach Materien geordnete Bibliographie vom Mittelalter bis heute begleiten die Darstellung. So wird deutlich, dass Privilegien durch Differenzierung des Rechts für Einzelpersonen, Personengruppen und territorial bestimmte Geltungsbereiche auch einen individualisierten Gerechtigkeitswert repräsentieren, den erst die Aufklärung im Sinne der modernen „égalité“ und des allgemein wirkenden Gesetzes – oft vergeblich – abzulösen versuchte.