Werke dieses Künstlers können in den Vereinigten Staaten urheberrechtlich geschützt sein, auch wenn sie im Heimatland des Künstlers gemeinfrei sind, weil sie in den USA durch das Gesetz Uruguay Round Agreements Act erneut geschützt wurden. Bitte lade keine Fotos oder Scans von Werken dieses Künstlers hoch, es sei denn, auf sie trifft eine der folgenden Ausnahmen zu:
Der Künstler zog in ein anderes Land oder hielt sich dort auf, das Werk wurde dort zuerst veröffentlicht und wurde vor dem URAA-Datum gemeinfrei (Details zum URAA-Datum siehe en:Wikipedia:Non-U.S. copyrights, oft ist es der 1. Januar 1996);
Das Werk kann in den Vereinigten Staaten nicht urheberrechtlich geschützt werden, beispielsweise Werke der Architektur (Gebäude), die vor dem 1. Dezember 1990 vollendet wurden (benutze dann den Baustein {{PD-US-architecture}});
Die Abbildung des Werks wird durch eine gesetzliche Ausnahme wie Panoramafreiheit oder de minimis (unwesentliches Beiwerk) genehmigt. Wenn Skulpturen dieses Künstlers unter Berufung auf die Panoramafreiheit gezeigt werden, sollten die Dateien mit dem Baustein {{Not-free-US-FOP}} versehen werden;
Das Werk wurde gleichzeitig oder innerhalb von 30 Tagen auch in den Vereinigten Staaten veröffentlicht und einer der US-Public-Domain-Bausteine trifft zu;