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Gesellschaftsvertrag: Demokratische Grundlagen und Governance in modernen Gesellschaften
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eBook320 Seiten3 Stunden

Gesellschaftsvertrag: Demokratische Grundlagen und Governance in modernen Gesellschaften

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Über dieses E-Book

Entdecken Sie moderne Regierungsführung mit „Social Contract“


„Social Contract“, ein zentrales Werk der Reihe „Political Science“, untersucht die Kerntheorien der Regierungsführung und der gesellschaftlichen Einheit. Dieses Buch ist für das Verständnis politischer Legitimität und der Entwicklung staatlicher Macht unverzichtbar und untersucht Gesellschaftsverträge von ihren philosophischen Wurzeln bis hin zu zeitgenössischen Anwendungen.


Kapitelübersicht:


1. Gesellschaftsvertrag: Einführung in das Konzept und seine Auswirkungen auf die Regierungsführung.


2. John Locke: Lockes Beiträge zu Regierung und individuellen Rechten.


3. Naturrecht: Grundsätze, die Gesellschaftsverträge und moralische Standards leiten.


4. Politische Philosophie: Überblick über wichtige Denker und ihren Einfluss.


5. Souveränität: Staatliche Autorität und ihre Beziehung zu den Bürgern.


6. Ursprüngliche Position: Rawls‘ Idee zur Beurteilung der Fairness von Gesellschaftsverträgen.


7. Naturzustand: Grundlage für Gesellschaftsverträge und politische Gesellschaften.


8. Natürliche Rechte und gesetzliche Rechte: Ihre Relevanz und ihr Schutz.


9. Zustimmung der Regierten: Politische Legitimität durch Zustimmung.


10. Philosophie der Menschenrechte: Menschenrechte und ihre Rolle in der Regierungsführung.


11. David Gauthier: Rationale Wahl und moralische Dimensionen von Vereinbarungen.


12. Wille (Philosophie): Einfluss des Willens auf Gesellschaftsverträge.


13. Leben, Freiheit und Streben nach Glück: Ihre Rolle in der demokratischen Regierungsführung.


14. Positive Freiheit: Handeln aus freiem Willen im Rahmen von Gesellschaftsverträgen.


15. Volkssouveränität: Ihre Bedeutung in demokratischen Systemen.


16. Negative Freiheit: Freiheit von Zwängen und ihre Rolle in der Theorie.


17. Sozialphilosophie: Relevanz für Gesellschaftsverträge.


18. Allgemeiner Wille: Rousseaus Konzept und sein Einfluss auf die Legitimität.


19. Frühneuzeitliche Philosophie: Entwicklung der Gesellschaftsvertragstheorie.


20. Zwei Abhandlungen über die Regierung: Lockes Einfluss auf das moderne Denken.


21. Amour de soi: Rousseaus Idee und ihre Auswirkungen auf Gesellschaftsverträge.


„Social Contract“ bietet eine gründliche Analyse dieser Themen und bereichert Ihr Verständnis der politischen Theorie und ihrer Anwendung auf moderne Probleme. Dieses detaillierte Werk ist für Fachleute, Studenten und Enthusiasten von unschätzbarem Wert und bietet Einblicke, die über die Lektüreinvestition hinausgehen.

SpracheDeutsch
Erscheinungsdatum4. Sept. 2024
Gesellschaftsvertrag: Demokratische Grundlagen und Governance in modernen Gesellschaften

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    Buchvorschau

    Gesellschaftsvertrag - Fouad Sabry

    Kapitel 1: Gesellschaftsvertrag

    In der Moral- und politischen Philosophie ist der Gesellschaftsvertrag eine Theorie oder ein Paradigma, das im Zeitalter der Aufklärung entstand und oft, aber nicht immer, die Gültigkeit der staatlichen Kontrolle über das Individuum betrifft.

    Individuen haben sich ausdrücklich oder informell entschieden, einen Teil ihrer Freiheiten aufzugeben und sich der Autorität (des Herrschers oder der Wahl einer Mehrheit) zu unterwerfen, um im Gegenzug ihre verbleibenden Rechte zu schützen oder die soziale Ordnung zu bewahren. In der Theorie des Gesellschaftsvertrags ist das Verhältnis von natürlichen und gesetzlichen Rechten ein häufig diskutiertes Thema. Das Wort leitet sich von Jean-Jacques Rousseaus Werk Der Gesellschaftsvertrag (französisch: Du contrat social ou Principes du droit politico) aus dem Jahr 1762 ab, in dem er sich mit dieser Vorstellung auseinandersetzte. Obwohl die Ursprünge der Gesellschaftsvertragstheorie bis in die Antike, in die griechische und stoische Philosophie sowie das römische und kanonische Recht zurückverfolgt werden können, lag die Blütezeit des Gesellschaftsvertrags zwischen der Mitte des 17. und frühen 19. Jahrhunderts, als er sich zur dominierenden Ideologie der politischen Legitimation entwickelte.

    Die meisten Ideen für Gesellschaftsverträge beginnen mit einer Analyse der menschlichen Situation ohne politische Ordnung (von Thomas Hobbes als Naturzustand bezeichnet). In diesem Szenario sind die einzigen Einschränkungen für die Handlungen eines Individuums sein freier Wille und sein Gewissen. Ausgehend von dieser gängigen Prämisse versuchen Theoretiker des Gesellschaftsvertrags zu erklären, warum rationale Menschen bereitwillig ihre inhärente Freiheit im Austausch für die Vorteile der politischen Ordnung aufgeben würden.

    Hugo de Groot (1625), Thomas Hobbes (1651), Samuel von Pufendorf (1673), John Locke (1689), Jean-Jacques Rousseau (1762) und Immanuel Kant (1797) waren prominente Theoretiker des Gesellschaftsvertrags und der Naturrechte des 17. und 18. Jahrhunderts; Beide näherten sich dem Konzept der politischen Autorität auf unterschiedliche Weise. Grotius behauptete, dass der Mensch angeborene Rechte habe. Thomas Hobbes sagte bekanntlich, dass die menschliche Existenz in der Natur einsam, arm, hässlich, brutal und kurz sein würde. In Ermangelung einer politischen Ordnung und eines Gesetzes würde jeder uneingeschränkte natürliche Freiheiten besitzen, einschließlich des Rechts auf alle Dinge und der Freiheit zu plündern, zu vergewaltigen und zu töten; Es würde einen fortwährenden Krieg aller gegen alle (bellum omnium contra omnes) geben. Um dies zu verhindern, schließen freie Menschen einen sozialen Pakt ab, um eine politische Gemeinschaft (Zivilgesellschaft) aufzubauen, in der sie Schutz erhalten, wenn sie sich einem absoluten Souverän, einem einzelnen Mann oder einer Gruppe von Menschen unterwerfen. Hobbes betrachtete die totale Autorität als die einzige Option zur schrecklichen Anarchie eines Naturzustands, auch wenn die Dekrete des Souveräns willkürlich und unterdrückend sein mögen. Hobbes argumentierte, dass die Menschheit akzeptiert, ihre Freiheiten im Austausch für die ultimative staatliche Kontrolle (ob monarchisch oder parlamentarisch) aufzugeben.

    Alternativ behaupteten Locke und Rousseau, dass wir Bürgerrechte im Austausch für die Anerkennung der Pflicht zur Achtung und zum Schutz der Rechte anderer erhalten und so bestimmte Freiheiten einbüßen.

    Die Kernaussage der Gesellschaftsvertragstheorie ist, dass Recht und politische Ordnung menschliche Konstrukte und keine inhärenten Phänomene sind. Der Gesellschaftspakt und das politische System, das er begründet, sind nur ein Mittel zu einem Ziel – dem Wohlergehen der Beteiligten – und gelten nur in dem Maße, wie alle Parteien ihren Verpflichtungen nachkommen. Hobbes behauptete, dass die Regierung nicht Partei des ursprünglichen Vertrags sei und dass die Menschen nicht verpflichtet seien, sich der Regierung zu unterwerfen, wenn sie zu schwach sei, um Fraktionskämpfe und zivile Unruhen wirksam zu unterdrücken.

    Im 19. Jahrhundert verdrängten Utilitarismus, Hegelianismus und Marxismus die Ideen des Gesellschaftsvertrags; sie wurden im 20. Jahrhundert wiederbelebt, vor allem in Form eines Gedankenexperiments von John Rawls.

    Es gibt eine generische Version der Theorien des Gesellschaftsvertrags:

    Ich* habe Grund, R in der realen Welt zu unterstützen und zu befolgen, insofern die Gründe, die ich für die Wahl von R in M habe, mit I* kommuniziert werden (oder mit I* geteilt werden können).

    Zahlreiche der frühesten Dokumente der Welt enthalten Formulierungen von Gesellschaftsverträgen.

    Die buddhistische Schrift Indiens aus dem zweiten Jahrhundert v. Chr., Mahāvastu, erzählt den Mythos von Mahasammata.

    Die Handlung entfaltet sich wie folgt:

    In den frühesten Tagen des kosmischen Zyklus lebten die Menschen auf einer immateriellen Ebene, tanzten in der Luft in einer Art Märchenreich, ohne dass Nahrung, Kleidung, Privateigentum, Familie oder Gesetze benötigt wurden. Die Menschheit wurde erdgebunden und verspürte das Bedürfnis nach Nahrung und Unterkunft, als der kosmische Verfallsprozess allmählich wirksam wurde. Als die Menschheit ihre ursprüngliche Größe verlor, entstanden Klassenunterschiede, und sie schlossen sich zu Vereinbarungen untereinander, indem sie das Privateigentum und die Institution der Familie übernahmen. Mit dem Aufkommen von Raub, Mord, Ehebruch und anderen Verbrechen beschlossen die Menschen, einen der ihren zu wählen, der im Austausch für einen Teil der Ernte ihrer Ernte und ihrer Tiere für Ordnung sorgte. Er war als der Große Auserwählte (Mahasammata) bekannt und erhielt den Titel eines Raja, da er in der Bevölkerung sehr beliebt war.

    Der indische buddhistische Monarch Asoka plädierte laut seinen Felsedikten für einen breiten und umfassenden Gesellschaftsvertrag. Der buddhistische Vinaya spiegelt auch die Gesellschaftsverträge wider, die von Mönchen verlangt werden. Wenn sich zum Beispiel die Einwohner einer Stadt darüber beschwerten, dass Mönche Saka-Bäume fällten, wies der Buddha seine Mönche an, damit aufzuhören und sich den sozialen Normen zu beugen.

    Wie aus diesen und anderen Passagen seiner Hauptlehren hervorgeht, hatte Epikur im vierten Jahrhundert v. Chr. ein ausgeprägtes Gespür für den Gesellschaftsvertrag, bei dem Gerechtigkeit und Gesetz auf gegenseitigem Einverständnis und Nutzen beruhen (siehe auch Epikureische Ethik):

    31. Die natürliche Gerechtigkeit ist ein Versprechen des gegenseitigen Nutzens, um zu verhindern, dass ein Mensch einem anderen Schaden zufügt oder von ihm erlitten wird.

    Jene Geschöpfe, die nicht in der Lage sind, rechtlich bindende Vereinbarungen miteinander zu treffen, keinen Schaden zuzufügen oder zu erleiden, sind weder gerecht noch ungerecht, und das Gleiche gilt für jene Völker, die entweder keine rechtlich bindenden Vereinbarungen treffen konnten oder wollten, keinen Schaden zuzufügen oder zu erleiden.

    So etwas wie absolute Gerechtigkeit hat es nie gegeben; Es sind nur Vereinbarungen in gegenseitigen Beziehungen zwischen Menschen getroffen worden, an welchen Orten und zu welchen Zeiten auch immer, die Schutz gegen die Auferlegung oder den Erhalt von Schäden bieten.

    Glaukon schlug zuerst die Idee des Gesellschaftsvertrags vor, wie Platon in Die Republik, Buch II, berichtet.

    Sie behaupten, dass es von Natur aus gut ist, Unrecht zu tun, und Ungerechtigkeit zu erleiden ist schlecht, aber dass das Böse größer ist als das Gute. Wenn die Menschen Unrecht begangen und erlitten haben und mit beiden Erfahrungen gemacht haben und nicht in der Lage sind, das eine zu vermeiden und das andere zu erreichen, kommen sie zu dem Schluss, dass sie besser dran wären, wenn sie sich untereinander darauf einigten, keines von beiden zu haben; So werden Gesetze und gegenseitige Bündnisse gebildet, und was durch das Gesetz vorgeschrieben ist, wird von ihm als rechtmäßig und gerecht angesehen. Dies, so behaupten sie, sei der Ursprung und das Wesen der Gerechtigkeit: Sie sei ein Mittel oder ein Kompromiss zwischen dem Besten von allen, das darin besteht, Unrecht zu tun und nicht bestraft zu werden, und dem Schlimmsten von allen, das darin besteht, Unrecht zu erleiden, ohne die Möglichkeit zu haben, Vergeltung zu üben; und die Gerechtigkeit, die in der Mitte zwischen beiden steht, wird nicht als ein Gut, sondern als das kleinere Übel geduldet und geschätzt, weil die Menschen kein Unrecht tun können. Denn kein Mann, der es wert wäre, ein Mann genannt zu werden, würde jemals in einen solchen Vertrag einwilligen, wenn er die Fähigkeit hätte, ihn abzulehnen; Er wäre verrückt, wenn er es täte. Sokrates, das ist die gängige Auffassung vom Wesen und der Genese der Gerechtigkeit.

    Das Prinzip des Gesellschaftsvertrags kommt auch in Kriton vor, einem weiteren Gespräch von Platon. Epikur (341–270 v. Chr.), der erste Philosoph, der die Gerechtigkeit als einen sozialen Pakt ansah und nicht als in der Natur existierend ansah (siehe unten und auch die epikureische Ethik), beschloss, die Idee in den Vordergrund seiner Gesellschaft zu rücken, was zu ihrer allmählichen Verbreitung führte. Im Laufe der Zeit präsentierten Philosophen der konventionellen politischen und sozialen Philosophie wie Locke, Hobbes und Rousseau ihre Ansichten über den Gesellschaftsvertrag, was dazu führte, dass das Thema immer mehr an Bedeutung

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