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Als '''Gnadenschatz der Kirche''', derkurz Kirche'''Gnadenschatz''', oder (immaterieller) '''Kirchenschatz''', [[Lateinische Sprache|lat.]] '''Thesaurus meritorum''', '''Thesaurus ecclesiae''' (von {{grcS|θησαυρός}} ''thesaurós'' ‚Schatz‘, ‚Schatzhaus‘ und ἐκκλησία ''ekklēsía'' ‚Kirche‘), bezeichnet die [[Römisch-katholische Kirche|katholische]] Theologie und Lehrverkündigung die Gesamtheit der geistlichen Güter, die durch das [[Soteriologie|erlösende]] Heilshandeln Gottes im [[Pascha-Mysterium]] von Tod und Auferstehung [[Jesus Christus|Jesu Christi]] gestiftet wurden und in der [[Gemeinschaft der Heiligen]] der ganzen Kirche zugänglich werden.<ref>[[Katechismus der Katholischen Kirche]] Nr. 1475ff.</ref> Zum immateriellen Kirchenschatz gehören auch die Gebete und guten Werke der seligen Jungfrau [[Maria (Mutter Jesu)|Maria]] und aller [[Heiliger|Heiligen]].<ref>Katholischer Erwachsenenkatechismus, erster Band, S. 374</ref>
 
Der Gnadenschatz gehört zu den [[Spiritualia]], das heißt, den immateriellen und unvergänglichen Dingen, die weder verkauft noch käuflich erworben oder durch Tausch weitergegeben werden können. In älteren Schriften wird der Kirchenschatz auch als '''Thesaurus meritorum''' (Schatz der Verdienste) oder '''Schatz der Genugtuungen Christi''' bezeichnet.
 
== Wesen des Gnadenschatzes ==
Der [[Katechismus der katholischen Kirche]] sieht letztlich „Christus den Erlöser selbst, insofern in ihm die Genugtuungen und Verdienste seines Erlösungswerkes Bestand und Geltung haben“, als Schatz der Kirche an<ref>KKK, Nr. 1473</ref> und verweist dabei auf die apostolische Konstitution ''[[Indulgentiarum doctrina]]'' Papst [[Paul VI.|Pauls VI.]], in der dieser ausführte, dass die Sünde des einen Menschen auch die übrigen schädige, aber „auch die Heiligkeit des einen den übrigen zum Wohle gereicht“. Diese Gemeinsamkeit sei schon am Beispiel von Adams Sünde erkennbar, die aufgrund der Abstammung auf alle Menschen übergegangen sei. Das „erhabenere und vollkommenere Prinzip, Fundament und Urbild dieser übernatürlichen Verwandtschaft“ sei Christus selbst.<ref>''Indulgentiarum doctrina'', Nr. 4</ref>
 
Die Heilswirksamkeit des Erlösungswerks Jesu Christi und der Verdienste der Heiligen kommt im Leben der Kirche als „heiliger Gemeinde“ zur Erscheinung. Der kirchliche Heiligungsdienst muss nicht erst Gott zur Versöhnung bewegen, sondern kann aus der bereits bereitgestellten [[Gnade (Theologie)|Gnade]] Jesu Christi schöpfen. Indem sich die Kirche auf diesen „Schatz“ beruft, bekommt die amtlich-kirchliche Fürbitte eine größere Erhörungsgewissheit als das private Gebet des einzelnen. Die Kirche beteiligt sich so an der subjektiven Buße des einzelnen Sünders, kann diesen individuellen Bußakt jedoch nicht ersetzen.<ref>{{LThK|Gerhard Ludwig Müller|Ablass. III. Theologische Deutung|3|1|54-55}}</ref>
 
Unter den lebenden und bereits gestorbenen Gläubigen bestehe, so der Katechismus der Katholischen Kirche, „ein dauerhaftes Band der Liebe und ein überreicher Austausch aller Güter“, „seien sie bereits in der himmlischen Heimat oder sühnend im [[Fegefeuer|Reinigungsort]] oder noch auf der irdischen Wanderschaft“. In diesem wunderbaren Austausch komme die Heiligkeit des einen den anderen zugute, und zwar mehr, als die Sünde des einen dem anderen schaden könne. „So ermöglicht die Inanspruchnahme der Gemeinschaft der Heiligen dem reuigen Sünder, daß er von den [[Ablass|Sündenstrafen]] früher und wirksamer geläutert wird.“<ref>Katechismus der katholischen Kirche, Nr. 1475f.</ref><ref>Papst [[Paul VI.]]: apostolische Konstitution ''[[Indulgentiarum doctrina]]'' über die Neuordnung des Ablasswesens vom 1. Januar 1967, Nr. 5</ref>
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== Literatur ==
* {{LThK|[[Gerhard Ludwig Müller]]|Ablass. III. Theologische Deutung|3|1|54-55}}
* [[Philippe Cordez]]: ''Schatz, Gedächtnis, Wunder. Die Objekte der Kirchen im Mittelalter.'' Schnell & Steiner, Regensburg 2015, ISBN 978-3-7954-2804-4, S.&nbsp;41-55.
*{{LThK|[[Gerhard Ludwig Müller]]|Ablass. III. Theologische Deutung|3|1|54-55}}
 
== Einzelnachweise ==