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[[Datei:DOZA-Malwarnitus (3).jpg|mini|Notarszeichen in Form eines einfachen, punktierten Kreuzes des [[Trient]]er Notars Malwarnitus aus dem Jahr 1174<ref>Zum biografischen Profil des Notars Malwarnitus ausführlich [[Hannes Obermair]], [[Martin Bitschnau]]: ''Die Traditionsnotizen des Augustinerchorherrenstiftes St. Michael a. d. Etsch (San Michele all’Adige).'' In: ''[[Mitteilungen des Instituts für Österreichische Geschichtsforschung]].'' Band 105, 1997, S. 263–329, hier S. 288–289, {{doi|10.7767/miog.1997.105.jg.263}}.</ref>]]
[[Datei:Notariatsinstrument des Augustin von Hammerstetten.jpg|thumb|Links unten: Notariatssignet des [[Augustin von Hammerstetten]]. Urkunde wurde ausgestellt am 4. November 1490 in [[Linz]]]]
[[Datei:Gerwin von Hameln 2 A III 7 42 (Stadtarchiv Braunschweig) (2).JPG|miniatur|[[Notariatsinstrument]] [[Gerwin von Hameln|Gerwins von Hameln]] vom 5. März 1445 mit seinem Notariatssignet]]
Das Signet des [[Notar]]s (auch ''Signum, Chyrographum, Symbolum, Merk, Piczetum, hantzeichen, mal, signetum, signetum publicum'' oder ''signetum notarile'' genannt) ist ein persönliches Erkennungszeichen und bildet sich im 11. und 12. Jh. aus. Es ist gleichwertig mit dem [[Siegel]], ist aber ein mit der Feder ausgeführtes Zeichen. Es hat die Grundform eines zunehmend komplizierter werdenden Kreuzes, das auf einem Podest steht. Der Platz, wo das Notariatssignet untergebracht wird, ist bis zur Mitte des 13. Jh. noch wechselnd, aber fast immer am Ende der Urkunde. Seit dem 14. Jh. steht es immer am Schluss links neben der Beurkundungsformel mit der Unterschrift des Notars. Seit der Mitte des 15. Jh.s gibt es gelegentlich Stempel für das Signet.
[[Datei:NotariatsinstrumentNotariatszeichen des Augustin von Hammerstetten.jpg|thumbmini|Links unten: Notariatssignet des [[Augustin von Hammerstetten]]. Urkunde wurde ausgestellt am 4. November 1490 in [[Linz]], 1490]]
Das '''Signet des [[Notar]]s''' (auch ''Signum, Chyrographum, Symbolum, Merk, Piczetum, hantzeichen, mal, signetum, signetum publicum'' oder ''signetum notarile'' genannt) istwar ein persönliches Erkennungszeichen und bildetbildete sich im 11. und 12. Jh.Jahrhundert aus. Es istwar gleichwertig mit dem [[Siegel]], istwar aber ein mit der Feder ausgeführtes Zeichen. Es hathatte die Grundform eines zunehmend komplizierter werdenden Kreuzes, das auf einem Podest steht. Der Platz, wo das Notariatssignet untergebracht wirdwurde, istwar bis zur Mitte des 13. Jh.Jahrhunderts noch wechselnd, aberan fastälteren immerUrkunden, dem romanischen Vorbild folgend, zumeist am linken oberen Beginn der Urkunde, mit fortschreitender Zeit dann häufig am Ende der Urkunde. Seit dem 14. Jh.Jahrhundert stehtstand es immer am Schluss links neben der Beurkundungsformel mit der Unterschrift des Notars. Seit der Mitte des 15. Jh.sJahrhunderts gibtgab es gelegentlich [[Stempel (Papier)|Stempel]] für das Signet.
 
Das Signet war eine Fertigungsmarke. Mit dem Signet galt das [[Notariatsinstrument]] als ebenso beweiskräftig wie die [[Siegel]]urkunde.
Es bleibt ungeklärt, warum Notare ein Signet und nicht Siegel verwendeten, weil das Siegel in der Geburtsphase des Signets (13. Jh.) blüht. Aber sogar adelige Notare, die ein Siegel hätten, haben ihn im Zusammenhang mit ihrer Notariatsarbeit nicht verwendet.
 
Erst im 17. Jh.Jahrhundert wirdwurde dem Notar ein Signet offiziell verliehen. Davor gab es große Variation unter den Signets, die sich Notare ausgesucht hattenSigneten. Das Signet änderte sich nur selten im Laufe einer Notarskarriere, höchstens, wenn ein Notar zurzu seiner kaiserlichen Autorisation auch eine päpstliche bekam (oder umgekehrt).
Das Signet wird übrigens nachträglich hinzugefügt, der Notar ist während dieser Arbeitsstufe meist allein, es wird das Instrument in dem Moment nicht verlesen. Das Signet ist eine Fertigungsmarke. Mit dem Signet gilt das [[Notariatsinstrument]] als ebenso beweiskräftig wie die Siegelurkunde.
 
Eine „Lehre von den Notariatssigneten“, analog etwa zur [[Heraldik]], hat sich trotz Ansätzen aus dem späten 18. und beginnenden 19. Jahrhundert<ref>{{Literatur
Erst im 17. Jh. wird dem Notar ein Signet offiziell verliehen. Davor gab es große Variation unter den Signets, die sich Notare ausgesucht hatten. Das Signet änderte sich nur selten im Laufe einer Notarskarriere, höchstens, wenn ein Notar zur seiner kaiserlichen Autorisation auch eine päpstliche bekam (oder umgekehrt).
|Autor = [[Johann Christoph Gatterer]]
|Titel = Abriss der Diplomatik
|Verlag = Vandenhoeck und Ruprecht
|Ort = Göttingen
|Jahr = 1798
|Kapitel = Zweyter Abschnitt: ''Zeichenkunde.'' Zweytes Hauptstück: ''Notarszeichen-Lehre (Semiotica notarialis)''
|Seiten = 68 ff. (§ 66 ff.)
}}</ref><ref>{{Literatur
|Autor = [[Johann Georg Feßmaier|Johann Georg Fessmaier]]
|Titel = Grundriss der historischen Hilfswissenschaften vorzüglich nach Gatterers Schriften zum akademischen Gebrauche bearbeitet
|Verlag = bei Anton Weber (Buchhändler)
|Ort = Landshut
|Jahr = 1802
|Seiten = 110 ff. (§121 ff.)
}}</ref> (die eine ''Notarszeichen-Lehre'' als Teildisziplin der [[Zeichenkunde]] ansahen) nicht etabliert. Daher besteht auch kein allgemein anerkanntes Regelwerk für ihre Gestaltung. Dies gilt auch für die Verwendung von Floskeln als Zusatz, wie sie ab Mitte des 14. Jahrhunderts auftauchten (meist biblisch, später auch weltlich, z.&nbsp;B. ''„[[suum cuique]]“''). Auch die [[Reichsnotariatsordnung]] von 1512 enthielt keine spezifischen Regeln für Signete.
 
Die Verwendung des Notariatssignets verschwand mit der Auflösung des [[Heiliges Römisches Reich|deutschen Reiches]] 1806.
Es gibt keine „Lehre von den Notarssignets“ wie etwa die [[Heraldik]], daher gab auch kein Regelwerk. Mitte des 14. Jh.s tauchen allerdings Sprüche auf, meist sind sie biblisch, später auch weltlich, z.B. ''suum cuique''; auch dieser Bereich war nicht reguliert. Die Reichsnotariatsordnung von 1512 bringt in punkto Signet nichts Neues. Das Signet verschwindet mit der Auflösung des Reiches 1806.
 
== Literatur ==
* Elfriede Kern: ''Notare und Notarssignete vom Mittelalter bis zum Jahr 1600 aus den Beständen der Staatlichen Archive Bayerns'' (= ''Sonderveröffentlichungen der Staatlichen Archive Bayerns.'' 6). Erfasst und bearbeitet von Elfriede Kern unter Mitwirkung von [[Walter Jaroschka]], Albrecht Liess und Karl-Ernst Lupprian, Gesamtredaktion Albrecht Liess. Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns, München 2008, ISBN 978-3-938831-12-0.
* W. Schmidt-Thomk, Notariatssignet, in: [[Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte]] 3 (1984), Sp. 1049/50.
* Elfriede Kern: ''Funktionen und Beurkundungsorte, Quellennachweise, Indizes und Nachträge'' (= ''Sonderveröffentlichungen der Staatlichen Archive Bayerns.'' 8). Erfasst und bearbeitet von Elfriede Kern und Magdalena Weileder unter Mitwirkung von Karl-Ernst Lupprian und Susanne Wolf, Gesamtredaktion Susanne Wolf. Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns, München 2012, ISBN 978-3-938831-41-0.
* James M. Murray: ''Notarial Signs and the Diplomatics of Notarial Documents in Medieval Flanders.'' Peter Rück (Hrsg.): ''Graphische Symbole in mittelalterlichen Urkunden. Beiträge zur diplomatischen Semiotik'' (= ''Historische Hilfswissenschaften.'' 3). Thorbecke, Sigmaringen 1996, ISBN 3-7995-4203-5, S. 689–702.
* [[Peter Rück]] (Hrsg.): ''Graphische Symbole in mittelalterlichen Urkunden. Beiträge zur diplomatischen Semiotik'' (= ''Historische Hilfswissenschaften.'' 3). Thorbecke, Sigmaringen 1996, ISBN 3-7995-4203-5.
* W.Wilhelm Schmidt-Thomk,Thomé: ''Notariatssignet,.'' inIn: ''[[Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte]].'' Band 3: ''List – Protonotar.'' Schmidt, Berlin (1984), Sp. 1049/501049–1050.
* [[Mathias Schmoeckel]], [[Werner Schubert (Jurist)|Werner Schubert]] (Hrsg.): ''Handbuch zur Geschichte des Notariats der europäischen Traditionen'' (= ''Rheinische Schriften zur Rechtsgeschichte.'' 12). Nomos, Baden-Baden 2009, ISBN 978-3-8329-4068-3.
* Mathias Schmoeckel, Werner Schubert (Hrsg.): ''Handbuch zur Geschichte des deutschen Notariats seit der Reichsnotariatsordnung von 1512'' (= ''Rheinische Schriften zur Rechtsgeschichte.'' 17). Nomos, Baden-Baden 2012, ISBN 978-3-8329-7642-2.
* [[Peter-Johannes Schuler]]: ''Südwestdeutsche Notarszeichen. Mit einer Einleitung über die Geschichte des deutschen Notarszeichens'' (= ''Konstanzer Geschichts- und Rechtsquellen.'' 22). Thorbecke, Sigmaringen 1976, ISBN 3-7995-6822-0.
 
== Weblinks ==
{{Commonscat|Civil law notary seals|Notariatssignet}}
* [http://www.verwaltung.steiermark.at/cms/dokumente/11120150_146242/ba7e40a0/119%20bis%20156%20aus%20Mitteilungen%2052-53-Zur%20Kunstgeschichte%20des%20Notariatssignets%20in%20der%20Steiermark.pdf/ Ellinor Reckenzaun, Zur Kunstgeschichte des Notariatssignets in der Steiermark von 1344 bis zur Mitte des 16. Jahrhunderts]
* [http://opac.regesta-imperii.de/lang_de/suche.php?qs=Signet%2A+Notar%2A&ts=&ps=&tags=&sprache=&objektart=alle&pagesize=20&sortierung=d&ejahr= Veröffentlichungen zu Notariatssignet] im Opac der [[Regesta Imperii]]
* [http://opac.regesta-imperii.de/lang_de/suche.php?qs=Notarszeichen&ts=&ps=&tags=&sprache=&objektart=alle&pagesize=20&sortierung=d&ejahr= Veröffentlichungen zu Notarszeichen] im Opac der [[Regesta Imperii]]
* [http://www.verwaltung.steiermark.at/cms/dokumente/11120150_14624211683552_74836296/ba7e40a0e6ea284a/119%20bis%20156%20aus%20Mitteilungen%2052-53-Zur%20Kunstgeschichte%20des%20Notariatssignets%20in%20der%20Steiermark.pdf/ Ellinor Reckenzaun,: ''Zur Kunstgeschichte des Notariatssignets in der Steiermark von 1344 bis zur Mitte des 16. Jahrhunderts'']
 
== Einzelnachweise ==
[[Kategorie:Rechtsgeschichte]]
<references />
[[Kategorie: Notariat]]
 
[[Kategorie: Diplomatik]]
{{Normdaten|TYP=s|GND=4172055-6}}
 
[[Kategorie:Geschichte des Notariats]]
[[Kategorie:RechtsgeschichteDiplomatik]]