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== Geschichte ==
Vom Mittelalter bis zum 19. Jahrhundert änderte sich wenig am Einsatz einer Feuerglocke. Die ''Feuer- und Pannen-Ordnung der Stadt [[Zürich]]'' erklärt 1834: „Die Feuerläufer aus Land bestehen aus einem Feuerhauptmann und 30 bis 33 jungen Freiwilligen. Diese haben sich, nachdem vom St.&nbsp;Petersturm mit der Glocke ein Zeichen gegeben oder sie sonst angemahnt worden sind, mit der zum [[Anspannung|Vorspann]] versehenen [[Feuerspritze]] nebst Wurfwagen, die im [[Hornbach (Zürichsee)|Oetanbach]] platziert sein, mit Tansen und Schüffen [Wassergefäße] versehen, bereitzustellen. Nur wenn die Entfernung in der Regel nicht mehr als 2&nbsp;Stunden beträgt, wird abgefahren.“<ref>[{{Webarchiv|url=http://www.berufsfeuerwehr.ch/museum/museum8.htm |wayback=20141027101642 |text=Berufsfeuerwehr der Stadt ZürochZürich: Museum] – Entwicklung des Feuerwehrwesens }}, abgerufen am 21. Okt. 2014.</ref>
 
Nachtwächter hatten gemäß Anordnungen zur Brandverhütung des 18. Jahrhunderts im [[Kurtrier|Kurfürstentum Trier]] und weiterer [[Kurfürst]]entümer des [[Heiliges Römisches Reich|Heiligen Römischen Reiches]] bei einem Brand die Feuerglocke läuten zu lassen. Dort hieß es im § 20, dass sie „mit einem Blashorn Lärmen zu machen“ hatten, an die Türen und Fenster zu klopfen und „wo eine Thurm- oder Sturmglocke vorhanden ist, dieselbe läuten zu laßen“.<ref>{{Literatur |Autor=[[Franz-Josef Sehr]] |Titel=Brandschutz im Heimatgebiet vor 300 Jahren |Sammelwerk=Jahrbuch für den Kreis Limburg-Weilburg 2022 |Hrsg=Der Kreisausschuss des Landkreises Limburg-Weilburg |Ort=Limburg |Datum=2021 |ISBN=3-927006-59-9 |Seiten=223–228}}</ref>