„Feuerglocke“ – Versionsunterschied
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== Geschichte ==
Vom Mittelalter bis zum 19. Jahrhundert änderte sich wenig am Einsatz einer Feuerglocke. Die ''Feuer- und Pannen-Ordnung der Stadt [[Zürich]]'' erklärt 1834: „Die Feuerläufer aus Land bestehen aus einem Feuerhauptmann und 30 bis 33 jungen Freiwilligen. Diese haben sich, nachdem vom St. Petersturm mit der Glocke ein Zeichen gegeben oder sie sonst angemahnt worden sind, mit der zum [[Anspannung|Vorspann]] versehenen [[Feuerspritze]] nebst Wurfwagen, die im [[Hornbach (Zürichsee)|Oetanbach]] platziert sein, mit Tansen und Schüffen [Wassergefäße] versehen, bereitzustellen. Nur wenn die Entfernung in der Regel nicht mehr als 2 Stunden beträgt, wird abgefahren.“<ref>
Nachtwächter hatten gemäß Anordnungen zur Brandverhütung des 18. Jahrhunderts im [[Kurtrier|Kurfürstentum Trier]] und weiterer [[Kurfürst]]entümer des [[Heiliges Römisches Reich|Heiligen Römischen Reiches]] bei einem Brand die Feuerglocke läuten zu lassen. Dort hieß es im § 20, dass sie „mit einem Blashorn Lärmen zu machen“ hatten, an die Türen und Fenster zu klopfen und „wo eine Thurm- oder Sturmglocke vorhanden ist, dieselbe läuten zu laßen“.<ref>{{Literatur |Autor=[[Franz-Josef Sehr]] |Titel=Brandschutz im Heimatgebiet vor 300 Jahren |Sammelwerk=Jahrbuch für den Kreis Limburg-Weilburg 2022 |Hrsg=Der Kreisausschuss des Landkreises Limburg-Weilburg |Ort=Limburg |Datum=2021 |ISBN=3-927006-59-9 |Seiten=223–228}}</ref>
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