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{{Begriffsklärungshinweis|Zum kirchlichen Führungszeugnis, siehe [[Pfarrbüro#Sonstige_Aufgaben|Pfarrbüro]].}}
Das '''Führungszeugnis''' (Deutschland, früher ''polizeiliches Führungszeugnis'' oder ''Unbescholtenheitszeugnis''), die '''Strafregisterbescheinigung''' (Österreich, inoffiziell noch ''Leumundszeugnis'') oder der '''Strafregisterauszug''' (resp. ''Auszug aus dem schweizerischen Strafregister,'' Schweiz, inoffiziell noch ''Leumundszeugnis''), im Gebrauch der [[Europäische Union|EU]] ''criminal record certificate,'' ist eine [[behördliche Bescheinigung]] über bisher registrierte [[Vorstrafe]]n einer [[Person]] (Deutschland), über die im Strafregister eingetragenen Verurteilungen einer Person (Österreich) oder ein [[Registerauszug]], bestehend aus Urteilen wegen Verbrechen und Vergehen gegen eine Person (Schweiz, {{Art.|366|StGB|ch}} und {{Art.|371|StGB|ch}} Abs. 1 [[Strafgesetzbuch (Schweiz)|StGB]]).
 
Das '''Führungszeugnis''' (Deutschland, früher ''polizeiliches Führungszeugnis'' oder ''Unbescholtenheitszeugnis''), die '''Strafregisterbescheinigung''' (Österreich, inoffiziell noch ''Leumundszeugnis'') oder der '''Strafregisterauszug''' (resp. ''Auszug aus dem schweizerischen Strafregister,'' Schweiz, inoffiziell noch ''Leumundszeugnis''), im Gebrauch der [[Europäische Union|EU]] ''criminalEuropäisches record certificate,Führungszeugnis'', ist eine [[behördliche Bescheinigung]] über bisher registrierte [[Vorstrafe]]n einer [[Person]] (Deutschland), über die im Strafregister eingetragenen Verurteilungen einer Person (Österreich) oder ein [[Registerauszug]], bestehend aus Urteilen wegen Verbrechen und Vergehen gegen eine Person (Schweiz, {{Art.|366|StGB|ch}} und {{Art.|371|StGB|ch}} Abs. 1 [[Strafgesetzbuch (Schweiz)|StGB]]).
 
== Deutschland ==
[[Datei:Heuss Sittenzeugnis München 1907.jpg|mini|Sittenzeugnis der Ludwig-Maximilians-Universität München für den Studenten [[Theodor Heuss]], 1907: „Dem … Studierenden … wird hinsichtlich seiner Führung an der hiesigen Universität … bezeugt, daß etwas Nachteiliges nicht zu bemerken ist.“]]
[[Datei:Führungszeugnis.jpg|mini|Das deutsche{{center|Einfaches (privates)<br>Führungszeugnis}}]]
 
=== NamibiaAllgemeines ===
Das Führungszeugnis gehört zu den [[Arbeitspapiere]]n und wird von [[Arbeitgeber]]n bestimmter [[Wirtschaftszweig]]e zu den [[Personalakte]]n genommen.<ref>[https://www.google.de/books/edition/Personalaktenrecht_im_%C3%B6ffentlichen_und/zdMB6sd4Xu8C?hl=de&gbpv=1&dq=personalakte+F%C3%BChrungszeugnis&pg=PA39&printsec=frontcover Achim Richter/Dirk Lenders, ''Personalaktenrecht im öffentlichen und kirchlichen Dienst'', 2010, S. 34 ff.]</ref>
 
=== Bundeszentralregister ===
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==== Unbeschränkte Auskunft ====
 
Für die in {{§|41|bzrg|juris}} BZRG genannten Zwecke (z.&nbsp;B. in Strafverfahren, vor der Erteilung eines [[Waffenschein]]es, vor einer [[Einbürgerung]], vor einer Verbeamtung etc.) haben bestimmte Behörden (z.&nbsp;B. Gerichte und Staatsanwaltschaften) ein ''unbeschränktes Auskunftsrecht'' aus dem Bundeszentralregister und können einen entsprechenden Auszug aus eigener Veranlassung direkt beim Bundesamt für Justiz anfordern, ohne dass der Betreffende davon Kenntnis erhält.
 
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Keinen Eingang in das Führungszeugnis finden beispielsweise folgende Bundeszentralregistereinträge:
# zur [[Strafaussetzung zur Bewährung|Bewährung]] ausgesetzte [[Jugendstrafe]]n,
# Strafen, die nicht höher als 90 Tagessätze bzw. 3 Monate Freiheitsstrafe liegen ({{§|32|bzrg|juris}} Abs. 2 Nr.&nbsp;5&nbsp;BZRG), wenn im Bundeszentralregister sonst keine weiteren Strafen eingetragen sind,
# erstmalige Verurteilungen von drogenabhängigen Straftätern, die zwei Jahre Freiheitsstrafe nicht überschreiten und bei denen die Vollstreckung der Strafe nach {{§|35|btmg_1981|juris}}&nbsp;[[Betäubungsmittelgesetz (Deutschland)|BtMG]] zugunsten einer [[Drogentherapie|Therapie]] zurückgestellt und nach erfolgreicher Therapie nach {{§|36|btmg_1981|juris}}&nbsp;BtMG zur Bewährung ausgesetzt wurde sowie wenn die weiteren diesbezüglichen Bedingungen des {{§|32|bzrg|juris}}&nbsp; Abs.&nbsp;2 Nr.&nbsp;6&nbsp;BZRG erfüllt sind.
 
==== Antragstellung, Ausstellung, Versand ====
Jeder geschäftsfähigen Person, die mindestens 14 Jahre alt, also [[LebensalterStrafmündigkeit|Jahrestrafmündig]] alt ist, sowie ihrem gesetzlichen Vertreter, wird auf Antrag das gewünschteein Führungszeugnis vom [[Bundesamt für Justiz (Deutschland)|Bundesamt für Justiz]] in Bonn erteiltausgestellt. Hat die Person eine [[Gesetzlicher Vertreter (Deutschland)|gesetzliche Vertretung]], so ist auch diese antragsberechtigt. Für eine [[Geschäftsfähigkeit|geschäftsunfähige]] Person ist nur die gesetzliche Vertretung antragsberechtigt.
 
Die Antragstellung ist wie folgt möglich:
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Früher war das Führungszeugnis bei der [[Polizei]] zu beantragen und wurde auch von ihr ausgestellt. Daher rührt die alte Bezeichnung ''Polizeiliches Führungszeugnis''.<ref>{{Webarchiv|url=http://www.jmberlin.de/1933/2013/10/07/polizeiliches-fuhrungszeugnis-fur-robert-goldschmidt/ |wayback=20160304053606 |text=Polizeiliches Führungszeugnis für Robert Goldschmidt – 7. Oktober 1933 |archiv-bot=2019-04-12 14:09:48 InternetArchiveBot }}, abgerufen am 24. Juli 2011</ref>
 
Die Beantragung eines Führungszeugnisses kostet 13 Euro.<ref>{{§|4|JVKostG|juris}} JVKostG (Anlage 1 Nr. 1130)</ref> Personen, die ein Führungszeugnis für eine ehrenamtliche Tätigkeit brauchen, erhalten dieses gebührenfrei, ebenso Bezieher von Arbeitslosengeld IIBürgergeld oder Sozialgeld gegen Vorlage des Bewilligungsbescheids.<ref>[https://www.bundesjustizamt.de/DE/SharedDocs/Publikationen/BZR/Merkblatt_Gebuehrenbefreiung.pdf?__blob=publicationFile&v=10 Merkblatt zur Befreiung von der Gebühr für das Führungszeugnis gemäß § 12 JVKostO] (PDF); 120&nbsp;kB)</ref>
 
Die Führungszeugnisse werden per Post zugestellt, entweder dem Empfänger (beim ''privaten – Belegart N'') oder an die Behörde, die das Führungszeugnis verlangt (beim ''behördlichen – Belegart O''), oder an das dem Wohnort des Antragstellers nächstgelegene Amtsgericht (''Belegart&nbsp;P''), wo der Betreffende Einsicht nehmen und dann entscheiden kann, ob es an die Behörde weitergeleitet wird.
 
==== Privates Führungszeugnis ====
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==== Erweitertes Führungszeugnis ====
[[Datei:Erweitertes Führungszeugnis Daisy Duck.jpg|mini|{{center|Erweitertes Führungszeugnis}}]]
Das erweiterte Führungszeugnis enthält gegenüber dem normalen Führungszeugnis zusätzlich auch geringfügige Verurteilungen und Verurteilungen, die wegen Fristablaufs nicht mehr in das normale Führungszeugnis kämen, wegen gewisser Straftaten (Aufzählung in {{§|32|BZRG|buzer}} Absatz&nbsp;5 BZRG, z.&nbsp;B. Exhibitionistischeexhibitionistische Handlungen, Verbreitung pornographischer Schriften, [[Menschenhandel]]).
 
Mit dem am 1. Mai 2010 in Kraft getretenen ''Fünften Gesetz zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes''<ref>{{§§|Fünftes Gesetz zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes|buzer}}</ref> ist in {{§|30a|bzrg|juris}}&nbsp; und {{§|31|bzrg|juris}} BZRG ein „erweitertes Führungszeugnis“ eingeführt worden, das über Personen erteilt werden kann, die beruflich, ehrenamtlich oder in sonstiger Weise kinder- oder jugendnah tätig sind oder tätig werden sollen. Erweiterte Führungszeugnisse können durch Behörden „zum Zwecke des Schutzes [[Minderjährigkeit|Minderjähriger]]“ auch unmittelbar nach §&nbsp;31 Abs.&nbsp;2&nbsp;BZRG beantragt werden, wenn eine Aufforderung an den Betroffenen zur Vorlage nicht sachgemäß ist oder erfolglos bleibt. In den meisten Fällen wird die betroffene Person von der jeweiligen Stelle (Arbeitgeber oder dem jeweiligen Träger) aufgefordert werden, ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen – und zwar unter Bezugnahme auf §&nbsp;30a BZRG im Falle einer Prüfung der persönlichen Eignung oder nach {{§|72a|SGB+VIII|buzer}} des [[Achtes Buch Sozialgesetzbuch|SGB VIII]] bei beruflicher oder ehrenamtlicher Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung Minderjähriger oder bei einer Tätigkeit mit ähnlichem Kontakt zu Minderjährigen. Es wird also meist persönlich wie ein privates Führungszeugnis beantragt.<ref name="ErwFuehrungsseugniss1">{{cite web|title=Führungszeugnis Antrag (Verwendung Inland)|url=https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Buergerdienste/BZR/Inland/FAQ_node.htm|publisher=Bundesministerium der Justiz|accessdate=2013-11-13}}</ref>
Das erweiterte Führungszeugnis enthält gegenüber dem normalen Führungszeugnis zusätzlich auch geringfügige Verurteilungen und Verurteilungen, die wegen Fristablaufs nicht mehr in das normale Führungszeugnis kämen, wegen gewisser Straftaten (Aufzählung in {{§|32|BZRG|buzer}} Absatz&nbsp;5 BZRG, z.&nbsp;B. Exhibitionistische Handlungen, Verbreitung pornographischer Schriften, Menschenhandel).
 
{{Siehe auch|Kinderbetreuung#Kinderschutz|titel1=„Kinderschutz“ im Artikel Kinderbetreuung}}
 
==== Kritik ====
Es wird kritisiert, dass die Abgabe des erweiterten Führungszeugnisses (EFZ) an den Arbeitgeber mit dem informationellen Selbstbestimmungsrecht der Arbeitnehmerin/des Arbeitnehmers in Konflikt steht, denn nicht alle Informationen, die im EFZ enthalten sind, sind für den Arbeitgeber relevant. Der Caritasverband, ein sehr großer Arbeitgeber im sozialen Bereich, der verpflichtet ist, sich an die kinderschutzrechtlichen Auflagen zu halten, hat eine Handreichung herausgegeben, in der sieer explizit festlegt, welche Straftaten einem Arbeitsverhältnis bei ihnenihm im Wege stehen.<ref>{{cite web | url=https://downloads.eo-bamberg.de/9/863/2/93411134324065598892.pdf | title=Das erweiterte Führungszeugnis | publisher=Caritasverband | format=PDF | accessdate=2020-01-08}}</ref> Andere, im EFZ dokumentierte Straftaten, tangieren ein Arbeitsverhältnis bei der Caritas nicht.
 
Ebenso schlagenschlägt siedie Caritas vor, das informationelle Selbstbestimmungsrecht von Arbeitnehmer/innenArbeitnehmern zu wahren, indem das EFZ nicht an den Arbeitgeber, sondern an eine/neinen Notar/in geht, die/der dem Arbeitgeber Auskunft über die für die Arbeit relevanten Straftaten bescheinigt – dabei aber keine Auskunft über die nicht relevanten Straftaten ermöglicht. Des Weiteren schlagenschlägt sie eine Änderung des BundeszentralregistergesetztesBundeszentralregistergesetzes vor.<ref>{{cite web | url=https://www.caritas.de/neue-caritas/heftarchiv/jahrgang2015/artikel/erweitertes-fuehrungszeugnis-mit-grundrechtlichen-fragezeich | title=Erweitertes Führungszeugnis mit grundrechtlichen Fragezeichen | publisher=caritas.de | accessdate=2020-01-08}}</ref>
Es wird kritisiert, dass die Abgabe des erweiterten Führungszeugnisses an den Arbeitgeber mit dem informationellen Selbstbestimmungsrecht der Arbeitnehmerin/des Arbeitnehmers in Konflikt steht, denn nicht alle Informationen, die im EFZ enthalten sind, sind für den Arbeitgeber relevant. Der Caritasverband, ein sehr großer Arbeitgeber im sozialen Bereich, der verpflichtet ist, sich an die kinderschutzrechtlichen Auflagen zu halten, hat eine Handreichung herausgegeben, in der sie explizit festlegt, welche Straftaten einem Arbeitsverhältnis bei ihnen im Wege stehen.<ref>{{cite web | url=https://downloads.eo-bamberg.de/9/863/2/93411134324065598892.pdf | title=Das erweiterte Führungszeugnis | publisher=Caritasverband | format=PDF | accessdate=2020-01-08}}</ref> Andere, im EFZ dokumentierte Straftaten, tangieren ein Arbeitsverhältnis bei der Caritas nicht.
Ebenso schlagen sie vor, das informationelle Selbstbestimmungsrecht von Arbeitnehmer/innen zu wahren, indem das EFZ nicht an den Arbeitgeber, sondern an eine/n Notar/in geht, die/der dem Arbeitgeber Auskunft über die für die Arbeit relevanten Straftaten bescheinigt – dabei aber keine Auskunft über die nicht relevanten Straftaten ermöglicht. Des Weiteren schlagen sie eine Änderung des Bundeszentralregistergesetztes vor.<ref>{{cite web | url=https://www.caritas.de/neue-caritas/heftarchiv/jahrgang2015/artikel/erweitertes-fuehrungszeugnis-mit-grundrechtlichen-fragezeich | title=Erweitertes Führungszeugnis mit grundrechtlichen Fragezeichen | publisher=caritas.de | accessdate=2020-01-08}}</ref>
 
==== Europäisches Führungszeugnis ====
[[Datei:Bundesamt der Justiz - Europäisches Führungszeugnis.jpg|mini|Europäisches Führungszeugnis, 2022]]
Am 15. Dezember 2011 wurde mit dem Gesetz zur Verbesserung des AustauschAustausches von registerrechtlichen Daten zwischen den Mitgliedsstaaten der EU und zur Änderung registerrechtlicher Vorschriften das europäische Führungszeugnis eingeführt.<ref>{{Internetquelle |url=https://sonneberg.de/buergerservice/ordnungsamt/einwohnermeldewesen/melderegister/fuehrungszeugnis |titel=Führungszeugnis - Spielzeugstadt Sonneberg |zugriff=2019-04-05}}</ref> Seit dem 31. August 2018 wird Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union bei Beantragung eines einfachen oder erweiterten Führungszeugnisses in Deutschland zwingend ein europäisches Führungszeugnis ausgestellt. Der jeweilige Herkunftsmitgliedstaat wird um Mitteilung über Eintragungen im Strafregister des Herkunftsmitgliedstaats ersucht. Teilt der entsprechende Staat geg. Eintragungen mit, sofern eine Übermittlung dort rechtlich vorgesehen ist, werden jene Eintragungen ohne Übersetzung und inhaltliche Überprüfung übernommen.<ref>{{Internetquelle |url=https://www.freistaat.bayern/dokumente/leistung/085087882501 |titel=Führungszeugnis; Beantragung eines Europäischen Führungszeugnisses - BayernPortal |zugriff=2019-04-05}}</ref> Diese Regelung betrifft auch Doppel- und Mehrstaatler.<ref>{{Internetquelle |url=https://sonneberg.de/buergerservice/ordnungsamt/einwohnermeldewesen/melderegister/fuehrungszeugnis |titel=Führungszeugnis - Spielzeugstadt Sonneberg |zugriff=2019-04-05}}</ref> Die Gebühr beträgt nunmehr für alle Führungszeugnisse (einfach oder europäisch) 13,- €.<ref>{{Internetquelle |autor=Redaktion Metropolnews, Redaktion Metropolnews |url=https://www.metropolnews.info/mp356652/europa%cc%88isches-fu%cc%88hrungszeugnis-fu%cc%88r-eu-bu%cc%88rgerinnen-und-bu%cc%88rger-ku%cc%88nftig-verpflichtend |titel=Europäisches Führungszeugnis für EU-Bürgerinnen und -Bürger künftig verpflichtend |werk=Metropolnews.info |datum=2018-08-16 |zugriff=2019-04-05 |sprache=de-DE}}</ref> Die Ausstellung des europäischen Führungszeugnis dauert länger als die eines einfachen oder erweiterten (1–2 Wochen).<ref>{{Internetquelle |url=https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Buergerdienste/BZR/Inland/FAQ_node.html#faq5504788 |titel=BfJ - Führungszeugnis Antrag (Verwendung Inland) |zugriff=2019-04-05}}</ref> Ein europäischeeuropäisches Führungszeugnis soll nach spätestens 20 Werktagen der Übermittlung des Ersuchens des BundesamtBundesamtes für Justiz an den Herkunftsstaat erteilt werden.<ref>{{Internetquelle |url=https://www.bundesjustizamt.de/DE/Presse/Archiv/2012/20120424.html |titel=BfJ - Pressemitteilungen -Aktuell- - EU-Bürger erhalten Europäisches Führungszeugnis |zugriff=2019-04-05}}</ref><br />
 
==== Behördliches Führungszeugnis ====
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=== Bezeichnung als „unbestraft“ ===
Unter welchen Umständen sich eine Person als unbestraft (ohne Vorstrafen) bezeichnen darf und den einer etwaigen Verurteilung zugrundeliegenden Sachverhalt nicht zu offenbaren braucht, ist {{§|53|BZRG|juris}} BZRG zu entnehmen.
 
== QuellenNamibia ==
[[Datei:CertificateofConduct-Namibia.jpg|mini|Namibisches Führungszeugnis]]
In [[Namibia]] wird das Führungszeugnis ({{enS|''Certificate of Conduct''}}) vom ''Police Record Centre'' (Strafregister) der [[PolizeiNamibian (Namibia)Police Force|namibischen Polizei]] gegen Gebühr und unter Vorlage einer Geburtsurkunde, Personalausweis oder Reisepass ausgestellt. Persönliches Erscheinen ist notwendig. Es hat eine unbegrenzte Gültigkeit, wird aber von den meisten Behörden (u.&nbsp;a. Straßenverkehrsbehörde) nur für einen Zeitraum von sechs Monaten ab Beantragung akzeptiert. Die Ausstellung dauertdauerte bis 2019 bis zu sechs Monate, im Schnellverfahren bis zu 4 Wochen, seitdem ist diese binnen weniger Tage möglich.<ref>[http://www.nampol.gov.na/web/nampol/certificate-of-conduct1 ''Certificate Of Conduct.'' Namibian Police Force], abgerufen am 6. September 2016.</ref>
 
== Österreich ==
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* in Städten, in denen die jeweilige Landespolizeidirektion als Sicherheitsbehörde I. Instanz fungiert, durch diese
* in Städten, in denen die jeweilige Landespolizeidirektion nicht als Sicherheitsbehörde I. Instanz fungiert bzw. in Gemeinden durch den [[Bürgermeister]]
* im Ausland durch die österreichische [[Liste der Vertretungsbehörden der Republik Österreich|Vertretungsbehörde]]
 
Ausstellung einer Strafregisterbescheinigung:
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In der [[Schweiz]] bestimmt sich das Strafregister insbesondere nach der Verordnung vom 29. September 2006 über das Strafregister (VOSTRA-Verordnung; SR&nbsp;331).
 
GemässGemäß Art. 3 Abs. 1 lit. a [[VOSTRA]]-Verordnung werden in das Strafregister – mit Ausnahmen – vor allem Verurteilungen wegen Verbrechen oder Vergehen nach StGB, [[Militärstrafgesetz (Schweiz)|MStG]] oder anderer Bundesgesetze eingetragen.
 
[[Disziplinarstrafe]]n des [[Militärstrafrecht]]s werden nicht ins Strafregister eingetragen (Art. 226 Abs. 1 MStG).
 
== Andere StaatenLiteratur ==
* Mathias Schmoeckel/Moritz Brinkmann, ''Registerwesen – Grundlagen, Rechtfertigung, Potentiale'', Baden-Baden 2020, ISBN 978-3-7489-0629-2.
=== Namibia ===
[[Datei:CertificateofConduct-Namibia.jpg|mini|Namibisches Führungszeugnis]]
 
In [[Namibia]] wird das Führungszeugnis ({{enS|''Certificate of Conduct''}}) vom ''Police Record Centre'' (Strafregister) der [[Polizei (Namibia)|namibischen Polizei]] gegen Gebühr und unter Vorlage einer Geburtsurkunde, Personalausweis oder Reisepass ausgestellt. Persönliches Erscheinen ist notwendig. Es hat eine unbegrenzte Gültigkeit, wird aber von den meisten Behörden (u.&nbsp;a. Straßenverkehrsbehörde) nur für einen Zeitraum von sechs Monaten ab Beantragung akzeptiert. Die Ausstellung dauert bis zu sechs Monate, im Schnellverfahren bis zu 4 Wochen.<ref>[http://www.nampol.gov.na/web/nampol/certificate-of-conduct1 ''Certificate Of Conduct.'' Namibian Police Force], abgerufen am 6. September 2016.</ref>
 
== Quellen ==
<references />
 
== Weblinks ==
* [https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/BuergerdiensteZentraleRegister/BZRFuehrungszeugnis/Inhalt/Fragen/FAQ_nodeFuehrungszeugnis_node.html Häufige Fragen zum Führungszeugnis], Bundeszentralregister-InfoBundesamt für Justiz, Deutschland
* [httphttps://www.helpoesterreich.gv.at/Content.Nodethemen/dokumente_und_recht/30strafregister/Seite.300000300020.html Strafregisterbescheinigung], Republik Österreich
* [http://www.strafregister.admin.ch/ Der Strafregisterauszug], Bundesamt für Justiz, Schweizerische Eidgenossenschaft
{{Rechtshinweis}}
 
== Einzelnachweise ==
<references responsive />
 
{{Normdaten|TYP=s|GND=4123238-0}}
 
{{SORTIERUNG:Fuhrungszeugnis}}
[[Kategorie:Personalwesen]]
[[Kategorie:Urkunde]]
[[Kategorie:Strafrecht]]