„Titularkönig“ – Versionsunterschied
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Als '''Titularkönig''' oder '''Titularkönigin''' werden nicht regierende Monarchen bezeichnet.
Diese sind entweder Ehepartner ([[Royal Consort]]) eines regierenden Königs oder einer regierenden Königin oder aber Herrscher eines durch einen [[Regentschaft|Regenten]] verwalteten oder nur formal bestehenden Königreiches. Analog zu diesen existieren Titel wie '''Titularherzog''' und '''Titular-Landgraf''', die in vielen Fällen neben Ehepartnern auch von nachgeborenen Kindern oder Vertretern von Seitenlinien geführt wurden.
Eine ähnliche historische Entwicklung führte zu den [[Titularbischof|Titularbischöfen]] der [[Römisch-katholische Kirche|
== Prinzgemahl als Titularkönig ==
{{Hauptartikel|Royal Consort}}
Ein Königgemahl oder [[Prinzgemahl]] ist der Ehegatte einer regierenden [[König]]in, eine [[Königsgemahlin]] die Ehegattin eines regierenden Königs. Da er nicht selbst regiert, ist er nicht der [[Souverän]] dieses Landes. Die Unterscheidung zum König bzw. der Königin ist nötig, da der regierende Monarch dem Ehegatten protokollarisch übergeordnet sein soll.
Im Falle einer notwendigen [[Regentschaft]]
▲Im Falle einer notwendigen [[Regentschaft]] würde ein Königgemahl den Titel König-Regent führen.
In einigen europäischen Staaten wurde den Prinzgemahlen der Königstitel bei Erzeugung eines männlichen Kindes verliehen, so etwa in [[Portugal]] an [[Ferdinand II. von Sachsen-Coburg-Gotha]] oder in [[Spanien]] bereits bei der Hochzeit an [[Franz von Assisi (Spanien)|Franz d’Assisi Maria Ferdinand]].
Auch [[Victoria (Vereinigtes Königreich)|
== Herrschaft durch Regenten ==
Insbesondere
▲Insbesondere in [[Hochmittelalter]] entstand oft die Situation, dass der durch die Erbfolge bestimmte König eines Königreiches bereits in einem anderen, entfernten Könichreich / Herzogtum regierte und nicht in das (neu) ererbte Königreich ziehen konnte. In diesem Fall übernahm ein Regent, meist ein Verwandter aus der jeweiligen lokalen Linie, die faktische Herrschaft. Ein bekanntes Beispiel ist das [[Königreich Jerusalem]] das für gut die Hälfte seiner realen Existenz von Titularkönigen in Europa und lokalen Regenten beherrscht wurde.
== Formale Königreiche ==
Bei nur noch formal bestehenden Königreichen, die jedoch nicht mehr unter der Herrschaft des früheren Herrscherhauses stehen, wird derjenige Adlige, der die Thronherrschaft beansprucht, aber nicht mehr durchsetzen kann, als ''Titularkönig'' bezeichnet
==Einzelnachweise==
▲Bei nur noch formal bestehenden Königreichen, die jedoch nicht mehr unter der Herrschaft des früheren Herrscherhauses stehen, wird derjenige Adlige, der die Thronherrschaft beansprucht, aber nicht mehr durchsetzen kann, als ''Titularkönig'' bezeichnet. (siehe z.B. [[Königreich Thessaloniki]]). Wohl höhnisch war die Erhebung [[Lukas Fugger]]s durch [[Maximilian_I._(HRR)|Kaiser Maximilian]] zum Titularkönig von [[Atlantis]] gemeint.
<references/>
{{SORTIERUNG:Titularkonig}}
[[Kategorie:Monarchie]]
[[Kategorie:Titularkönig| ]]
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