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'''Titularkönig''' ist die Bezeichnung eines nicht regierenden Monarchen. Diese Situation entsteht entweder als Ehegatte einer regierenden Königin ([[Prinzgemahl]]) oder als Herrscher eines durch einen [[Regentschaft|Regenten]] verwalteten Königreiches oder eines nur formal bestehenden Königreiches. Analog zu Titularkönig existiert der Titel des Titularherzogs.
Als '''Titularkönig''' oder '''Titularkönigin''' werden nicht regierende Monarchen bezeichnet.
Diese sind entweder Ehepartner ([[Royal Consort]]) eines regierenden Königs oder einer regierenden Königin oder aber Herrscher eines durch einen [[Regentschaft|Regenten]] verwalteten oder nur formal bestehenden Königreiches. Analog zu diesen existieren Titel wie '''Titularherzog''' und '''Titular-Landgraf''', die in vielen Fällen neben Ehepartnern auch von nachgeborenen Kindern oder Vertretern von Seitenlinien geführt wurden.
 
Eine ähnliche historische Entwicklung führte zu den [[Titularbischof|Titularbischöfen]] der [[Römisch-katholische Kirche|Römischrömisch-Katholischenkatholischen]] und der [[Orthodoxe Kirchen|orthodoxen Kirche]], die jedoch aktiv neu vergeben werden, um so entsprechende Positionen in der KirchenhirarchieKirchenhierarchie zu besetzen.
 
== Prinzgemahl als Titularkönig ==
{{Hauptartikel|Royal Consort}}
Ein Königgemahl oder [[Prinzgemahl]] ist der Ehegatte einer regierenden [[König]]in, eine [[Königsgemahlin]] die Ehegattin eines regierenden Königs. Da er nicht selbst regiert, ist er nicht der [[Souverän]] dieses Landes. Die Unterscheidung zum König bzw. der Königin ist nötig, da der regierende Monarch dem Ehegatten protokollarisch übergeordnet sein soll.
 
Im Falle einer notwendigen [[Regentschaft]] würdeführt ein KöniggemahlKönigsgemahl den Titel König-Regent führen.
Ein Königgemahl oder [[Prinzgemahl]] ist der Ehegatten einer regierenden [[König]]in, der nicht selbst regiert. Er ist daher nicht der [[Souverän]] dieses Landes. Die Unterscheidung zum König ist nötig, da nach formalen Regeln eine Königin immer einem König protokollarisch nachgeordnet ist. Die Situation entsteht aber in Monarchien in denen das [[Lex Salica|salische Recht]] nicht gilt, bzw. in denen von der dort festgelegten Erbfolge, nach der nur männliche Nachkommen Herrscher werden können, abgewichen wird.
 
Im Falle einer notwendigen [[Regentschaft]] würde ein Königgemahl den Titel König-Regent führen.
 
In einigen europäischen Staaten wurde den Prinzgemahlen der Königstitel bei Erzeugung eines männlichen Kindes verliehen, so etwa in [[Portugal]] an [[Ferdinand II. von Sachsen-Coburg-Gotha]] oder in [[Spanien]] bereits bei der Hochzeit an [[Franz von Assisi (Spanien)|Franz d’Assisi Maria Ferdinand]].
 
Auch [[Victoria (Vereinigtes Königreich)|QueenKönigin Victoria]] soll vorgehabtbeabsichtigt haben, ihren geliebtenGatten [[Albert von Sachsen-Coburg und Gotha]] zum ''King Consort'' zu machen, was am Widerstand des Parlaments gescheitert war. So erhielt er 1857 den Titel eines ''[[Prince Consort]]''.
 
HeuteDa Könige protokollarisch Königinnen übergeordnet sind, werden die Gemahle der regierendenregierender Königinnen nurkeine Könige und führen derzeit den Titel eines Prinzen:. Der 2021 verstorbene Ehemann der englischenbritischen Königin [[Elisabeth II. (Commonwealth)|Elisabeth II.]] trägttrug zusätzlich den Titel eines [[HerzogDuke vonof Edinburgh]]. Der 2018 verstorbene Ehemann der dänischen Königin [[Margrethe II. (Dänemark)|Margarethe II.]], Prinz [[Henri Laborde de Montpezat|Henrik]], wirdführte aufbis 2016 den InternetseitenTitel desPrinzgemahl, Hofesin alsder offiziellen englischen Übersetzung ''Royal Consort''. Er hat wiederholt mehr protokollarische Gleichstellung im Königshaus eingefordert und den Titel Königgemahl ins Spiel gebracht.<ref>[http://www.b.dk/nationalt/det-er-uklart-hvad-prins-henrik-vil ''Unklar, was Prinz Henrik will''] (dän.), Berlingske, 16. Oktober bezeichnet2015.</ref>
 
== Herrschaft durch Regenten ==
Insbesondere inim [[Hochmittelalter]] entstand oft die Situation, dass der durch die Erbfolge bestimmte König eines Königreiches bereits in einem anderen, entfernten KönichreichKönigreich / Herzogtum regierte und nicht in das (neu) ererbte Königreich ziehen konnte. In diesem Fall übernahm ein Regent, meist ein Verwandter aus der jeweiligen lokalen Linie, die faktische Herrschaft. Ein bekanntes Beispiel ist das [[Königreich Jerusalem]], das für gut die Hälfte seiner realen Existenz von Titularkönigen in Europa und lokalen Regenten beherrscht wurde.
 
Insbesondere in [[Hochmittelalter]] entstand oft die Situation, dass der durch die Erbfolge bestimmte König eines Königreiches bereits in einem anderen, entfernten Könichreich / Herzogtum regierte und nicht in das (neu) ererbte Königreich ziehen konnte. In diesem Fall übernahm ein Regent, meist ein Verwandter aus der jeweiligen lokalen Linie, die faktische Herrschaft. Ein bekanntes Beispiel ist das [[Königreich Jerusalem]] das für gut die Hälfte seiner realen Existenz von Titularkönigen in Europa und lokalen Regenten beherrscht wurde.
 
== Formale Königreiche ==
Bei nur noch formal bestehenden Königreichen, die jedoch nicht mehr unter der Herrschaft des früheren Herrscherhauses stehen, wird derjenige Adlige, der die Thronherrschaft beansprucht, aber nicht mehr durchsetzen kann, als ''Titularkönig'' bezeichnet. (siehe z. B. [[Königreich ThessalonikiJerusalem]]). Wohl höhnisch war die Erhebung, [[LukasKönigreich FuggerThessaloniki]]s durch [[Maximilian_I._(HRR)|Kaiser Maximilian]] zum Titularkönig von [[Atlantis]] gemeint.
 
==Einzelnachweise==
Bei nur noch formal bestehenden Königreichen, die jedoch nicht mehr unter der Herrschaft des früheren Herrscherhauses stehen, wird derjenige Adlige, der die Thronherrschaft beansprucht, aber nicht mehr durchsetzen kann, als ''Titularkönig'' bezeichnet. (siehe z.B. [[Königreich Thessaloniki]]). Wohl höhnisch war die Erhebung [[Lukas Fugger]]s durch [[Maximilian_I._(HRR)|Kaiser Maximilian]] zum Titularkönig von [[Atlantis]] gemeint.
<references/>
 
 
 
{{SORTIERUNG:Titularkonig}}
[[Kategorie:Monarchie]]
[[Kategorie:Titularkönig| ]]