[ungesichtete Version][ungesichtete Version]
Inhalt gelöscht Inhalt hinzugefügt
KKeine Bearbeitungszusammenfassung
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 1:
Als '''Pharmazeut''' wird in Deutschland eine Person bezeichnet, die das Studium der [[Pharmazie]] mit dem 2. [[Staatsexamen]] abgeschlossen hat. Trotz des abgeschlossenen Studiums unterscheidet sich der Pharmazeut vom [[Apotheker]], da er keine [[Approbation]] erteilt bekommen hat und damit weder eine Apotheke leiten, noch einen Apotheker vertreten darf. Teilweise wird Pharmazeut auch als Bezeichnung für apporbierte Apotheker verwendet, die ihren Beruf nicht in der Apotheke, sondern in anderen Bereichen ausüben, zum Beispiel in der Industrie oder Verwaltung.
 
[[Kategorie:Beruf]]