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→‎Prinzgemahl als Titularkönig: Gr. / Ausdruck; es hat derartige Regenten bereits gegeben z.B.: Ferdinand II. (Portugal)
→‎Prinzgemahl als Titularkönig: protekollarischer Hintergrund der Titulatur korrigiert bzw. hinzugefügt; auch in alter Zeit waren es keine Könige
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== Prinzgemahl als Titularkönig ==
 
Ein Königgemahl oder [[Prinzgemahl]] ist der Ehegatte einer regierenden [[König]]in, eine [[Königsgemahlin]] die Ehegattin eines regierenden Königs. Da er nicht selbst regiert, ist er nicht der [[Souverän]] dieses Landes. Die Unterscheidung zum König bzw der Königin ist nötig, da nach formalen Regeln der Gemahlregierende immerMonarch dem KönigEhegatten protokollarisch nachgeordnetübergeordnet sein istsoll.
 
Im Falle einer notwendigen [[Regentschaft]] führt ein Königsgemahl den Titel König-Regent.
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Auch [[Victoria (Vereinigtes Königreich)|Königin Victoria]] soll vorgehabt haben, ihren Gatten [[Albert von Sachsen-Coburg und Gotha]] zum ''King Consort'' zu machen, was am Widerstand des Parlaments gescheitert war. So erhielt er 1857 den Titel eines ''[[Prince Consort]]''.
 
HeuteDa Könige protokollarisch Königinnen übergeordnet sind, werden die Gemahle der regierendenregierender Königinnen nurkeine Könige und führen derzeit den Titel eines Prinzen:. Der Ehemann der britischen Königin [[Elisabeth II.]] trägt zusätzlich den Titel eines [[Duke of Edinburgh]]. Der Ehemann der dänischen Königin [[Margrethe II. (Dänemark)|Margarethe II.]], Prinz [[Henri Laborde de Montpezat|Henrik]], wird auf den Internetseiten des Hofes als ''Royal Consort'' bezeichnet.
 
== Herrschaft durch Regenten ==