„Titularkönig“ – Versionsunterschied
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→Prinzgemahl als Titularkönig: Gr. / Ausdruck; es hat derartige Regenten bereits gegeben z.B.: Ferdinand II. (Portugal) |
→Prinzgemahl als Titularkönig: protekollarischer Hintergrund der Titulatur korrigiert bzw. hinzugefügt; auch in alter Zeit waren es keine Könige |
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== Prinzgemahl als Titularkönig ==
Ein Königgemahl oder [[Prinzgemahl]] ist der Ehegatte einer regierenden [[König]]in, eine [[Königsgemahlin]] die Ehegattin eines regierenden Königs. Da er nicht selbst regiert, ist er nicht der [[Souverän]] dieses Landes. Die Unterscheidung zum König bzw der Königin ist nötig, da
Im Falle einer notwendigen [[Regentschaft]] führt ein Königsgemahl den Titel König-Regent.
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Auch [[Victoria (Vereinigtes Königreich)|Königin Victoria]] soll vorgehabt haben, ihren Gatten [[Albert von Sachsen-Coburg und Gotha]] zum ''King Consort'' zu machen, was am Widerstand des Parlaments gescheitert war. So erhielt er 1857 den Titel eines ''[[Prince Consort]]''.
== Herrschaft durch Regenten ==
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