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Nach der [[Schlacht am Weißen Berg]] 1622 verlor Herzog [[Johann Georg (Brandenburg-Jägerndorf)|Johann Georg]] das Herzogtum Jägerndorf mit der Herrschaft Lobenstein durch kaiserliche Enteignung. Beides gelangte an den böhmischen Statthalter [[Karl I. (Liechtenstein)|Karl I. von Liechtenstein]], der mit der [[Rekatholisierung]] auf seinen Besitzungen begann. Im [[Dreißigjähriger Krieg|Dreißigjährigen Krieg]] wurden Lobenstein und die Burg zerstört. Da die Burg nicht wiederaufgebaut wurde, verfiel sie. Nach archäologischen Grabungen 1817 und 1825 wurden 1861 große Teile des Mauerwerks als Straßenbaumaterial abgebrochen. Im 17. und 18. zerstörten mehrere Großfeuer Teile des Ortes.
 
Ab dem Jahre 1830 führte die neue Straße von Jägerndorf nach [[Opava|Troppau]] durch Lobenstein, das 1875 Anschluss an das [[Schienennetz|Eisenbahnnetz]] erhielt. Der überwiegende Teil der Bevölkerung war in der Landwirtschaft tätig. 1913 wurde auf dem Wachberg (''Strážiště'') die Hans-Kudlich-Warte, ein Aussichtsturm mit dem Mausoleum im Erdgeschoss eingeweiht. Die Einwohnerzahl stieg stetig an. 1837 waren es 951, 1900: 1304 und 1930: 1720 Einwohner (''davon 190 Tschechen''). Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges erfolgte aufgrund der [[Beneš-Dekrete]] die Vertreibung der Deutschen.
 
Nach dem [[Münchner Abkommen]] wurde der Ort dem [[Deutsches Reich 1933 bis 1945|Deutschen Reich]] zugeschlagen und gehörte bis 1945 zum [[Landkreis Jägerndorf]].
 
Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges erfolgte aufgrund der [[Beneš-Dekrete]] die Vertreibung der Deutschen.
 
Die neuen Bewohner wurden aus [[Čeladná]], der [[Hanna (Mähren)|Hanna]], [[Opava]] sowie aus [[Wolhynien]] angesiedelt. Am 22. Mai 1947 hatte Úvalno 1042 Bewohner. Im Jahre 1949 erfolgte die [[Kollektivierung]] in der Landwirtschaft. Nach dem Untergang der [[Samtene Revolution|kommunistischen Herrschaft]] 1989 wurde 1996 zur drei Kilometer entfernten polnischen Nachbargemeinde [[Branice]] der kleine Grenzverkehr aufgenommen. Seit Januar 2008 ist die Grenzbrücke über die Oppa mit einem zulässigen Gewicht bis 7 Tonnen befahrbar.