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Tempus (die Möglichkeit besteht in jedem heiligen Jahr)
1300! die Bulle Unigenitus Dei filius stammt von Papst Clemens (s. das folgende)
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Einige [[Scholastik]]er, vor allem der heilige [[Thomas von Aquin]], beschrieben mit ''Meritum superabundans'' oder ''Meritum superrogatorium'' („überreiches/überpflichtiges Verdienst“) sittliche Leistungen, die über das von der Kirche geforderte Maß hinausgehen und ein überschüssiges Verdienst begründen. Dabei verwiesen sie neben Christus, dessen Verdienst das zur Erlösung der Menschheit Notwendige weit übertroffen habe, auch auf die Heiligen, die nicht nur das von Gott Gebotene, sondern auch das von der Kirche Geratene auf Erden treu befolgt hätten. Dieses Übermaß an Verdiensten sei nicht dem Einzelnen zuzurechnen, sondern komme der ''Communio multitudinis'', der Gemeinschaft der Vielen, also der ganzen Kirche, zugute. Dies geschieht neben dem Empfang der [[Sakrament]]e und [[Sakramentale|Sakramentalien]] unter anderem auch im [[Ablass]], durch den die Kirche den Gläubigen unter bestimmten Bedingungen aus dem ihr anvertrauten Gnadenschatz von den Genugtuungen Christi und der Heiligen zuwendet.
 
Papst [[Bonifatius VIII.]] rief 1300im inJahr seiner [[Unigenitus Dei filius (1343)|Unigenitus Dei filius]]1300 erstmals ein [[Jubeljahr|Heiliges Jahr]] für die Pilgerfahrt nach Rom aus, bei der die Gläubigen die Möglichkeit haben, einen vollkommen Ablass zu gewinnen, und setzte dabei die Zeit bis zur Wiederkehr eines solchen Jubeljahres auf 100 Jahre fest. Mit der [[päpstliche Bulle|Bulle]] ''[[Unigenitus Dei filius (1343)|Unigenitus Dei filius]]'', mit der er auch die Wiederkehr eines Heiligen Jahres auf 50 Jahre verkürzte, entfaltete Papst [[Clemens VI.]] 1343 die Lehre vom Schatz der Verdienste Christi, die sich mit den Verdiensten der Heiligen vereinige.
 
{{zitat|Diesen Schatz hat er [Christus] durch den heiligen Petrus, den Schlüsselträger des Himmels […] und durch dessen Nachfolger, seine Stellvertreter auf Erden, bereitgestellt zu heilsamer Verteilung an die Gläubigen bei besonderen und sinnvollen Anlässen, bald zu vollständigem, bald zu teilweisem Erlass der zeitlichen Sündenstrafen, um ihn allgemein oder in besonderen Fällen, wie es vor Gott gut scheint, wirklich reumütigen Menschen, die gebeichtet haben, barmherzig zu spenden.}}