„Titularkönig“ – Versionsunterschied
[gesichtete Version] | [ungesichtete Version] |
Inhalt gelöscht Inhalt hinzugefügt
bis auf einen Einzelnachweis komplett unbelegt und offensichtlich in Teilen TF |
Keine Bearbeitungszusammenfassung Markierungen: Mobile Bearbeitung Mobile Web-Bearbeitung |
||
Zeile 1:
{{Belege fehlen}}
Als '''
Diese sind entweder Ehepartner ([[Royal Consort]]) eines regierenden Königs oder einer regierenden Königin oder aber Herrscher eines durch einen [[Regentschaft|Regenten]] verwalteten oder nur formal bestehenden Königreiches. Analog zu diesen existieren Titel wie '''Titularherzog''' und '''Titular-Landgraf'''.
|