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Als '''TitularkönigTitular könig''' oder '''TitularköniginTitular königin''' werden nicht regierende Monarchen bezeichnet.
Diese sind entweder Ehepartner ([[Royal Consort]]) eines regierenden Königs oder einer regierenden Königin oder aber Herrscher eines durch einen [[Regentschaft|Regenten]] verwalteten oder nur formal bestehenden Königreiches. Analog zu diesen existieren Titel wie '''Titularherzog''' und '''Titular-Landgraf'''.