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Albrecht Liess (Diskussion | Beiträge)
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[[Datei:DOZA-Malwarnitus (3).jpg|thumbmini|Notarszeichen in Form eines einfachen, punktierten Kreuzes des [[Trient]]er Notars Malwarnitus aus dem Jahr 1174<ref>Zum biografischen Profil des Notars Malwarnitus ausführlich [[Hannes Obermair]], [[Martin Bitschnau]]: ''Die Traditionsnotizen des Augustinerchorherrenstiftes St. Michael a. d. Etsch (San Michele all’Adige)''. In: ''[[Mitteilungen des Instituts für Österreichische Geschichtsforschung]]''. Band 105 (1997), S. 263–329, hier: S. 288–289.</ref>]]
[[Datei:Gerwin von Hameln 2 A III 7 42 (Stadtarchiv Braunschweig) (2).JPG|miniatur|[[Notariatsinstrument]] [[Gerwin von Hameln|Gerwins von Hameln]] vom 5. März 1445 mit seinem Notariatssignet]]
[[Datei:Notariatszeichen des Augustin von Hammerstetten.jpg|thumbmini|Notariatssignet des [[Augustin von Hammerstetten]]. [[Linz]], 1490]]
Das '''Signet des [[Notar]]s''' (auch ''Signum, Chyrographum, Symbolum, Merk, Piczetum, hantzeichen, mal, signetum, signetum publicum'' oder ''signetum notarile'' genannt) war ein persönliches Erkennungszeichen und bildete sich im 11. und 12. Jahrhundert aus. Es war gleichwertig mit dem [[Siegel]], war aber ein mit der Feder ausgeführtes Zeichen. Es hatte die Grundform eines zunehmend komplizierter werdenden Kreuzes, das auf einem Podest steht. Der Platz, wo das Notariatssignet untergebracht wurde, war bis zur Mitte des 13. Jahrhunderts noch wechselnd, an älteren Urkunden, dem romanischen Vorbild folgend, zumeist am linken oberen Beginn der Urkunde, mit fortschreitender Zeit dann häufig am Ende der Urkunde. Seit dem 14. Jahrhundert stand es immer am Schluss links neben der Beurkundungsformel mit der Unterschrift des Notars. Seit der Mitte des 15. Jahrhunderts gab es gelegentlich [[Stempel (Papier)|Stempel]] für das Signet.
 
Das Signet war eine Fertigungsmarke. Mit dem Signet galt das [[Notariatsinstrument]] als ebenso beweiskräftig wie die [[Siegel|Siegelurkunde]]urkunde.
 
Erst im 17. Jahrhundert wurde dem Notar ein Signet offiziell verliehen. Davor gab es große Variation unter den Signets. Das Signet änderte sich nur selten im Laufe einer Notarskarriere, höchstens, wenn ein Notar zu seiner kaiserlichen Autorisation auch eine päpstliche bekam (oder umgekehrt).
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|Jahr = 1802
|Seiten = 110 ff. (§121 ff.)
}}</ref> (die eine ''Notariatszeichen-Lehre'' als Teildisziplin der [[Zeichenkunde]] ansahen) nicht etabliert. Daher besteht auch kein allgemein anerkanntes Regelwerk für ihre Gestaltung. Dies gilt auch für die Verwendung von Floskeln als Zusatz, wie sie ab Mitte des 14. Jahrhunderts auftauchten (meist biblisch, später auch weltlich, z. &nbsp;B. ''„[[suum cuique]]“''). Auch die [[Reichsnotariatsordnung]] von 1512 enthielt keine spezifischen Regeln für Signets.
 
Die Verwendung des Notariatssignets verschwand mit der Auflösung des [[Heiliges Römisches Reich|deutschen ReichReiches]]es 1806.
 
== Literatur ==
* [[Peter Rück]] (Hrsg.): ''Graphische Symbole in mittelalterlichen Urkunden. Beiträge zur diplomatischen Semiotik.'' Sigmaringen 1996, ISBN 3-7995-4203-5
* W. Schmidt-Thomé: ''Notariatssignet'', in: [[Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte]] 3 (1984), Sp. 1049/50.
* James M. Murray: ''Notarial Signs and the Diplomatics of Notarial Documents in Medieval Flanders.'' In: ''Graphische Symbole in mittelalterlichen Urkunden.'' Sigmaringen 1996.
* ''Notare und Notarssignete vom Mittelalter bis zum Jahr 1600 aus den Beständen der Staatlichen Archive Bayerns'', erfasst und bearbeitet von Elfriede Kern unter Mitwirkung von [[Walter Jaroschka]], Albrecht Liess und Karl-Ernst Lupprian, Gesamtredaktion Albrecht Liess (Sonderveröffentlichungen der Generaldirektion der [[ Staatliche Archive Bayerns|Staatlichen Archive Bayerns]] 6), München 2008, ISBN 978-3-938831-12-0. und ''Folgeband: Funktionen und Beurkundungsorte, Quellennachweise, Indizes und Nachträge'', erfasst und bearbeitet von Elfriede Kern und Magdalena Weileder unter Mitwirkung von Karl-Ernst Lupprian und Susanne Wolf, Gesamtredaktion Susanne Wolf (Sonderveröffentlichungen der Generaldirektion der [[Staatliche Archive Bayerns|Staatlichen Archive Bayerns]] 8), München 2012, ISBN 978-3-938831-41-0.
 
== Weblinks ==